DJ DGAP-HV: artnet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: artnet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
artnet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2017
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-03 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
artnet AG Berlin ISIN DE000A1K0375/WKN A1K037 Einladung
zur Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft
werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 10. Mai 2017, um
10.00 Uhr, im Scandic Hotel Kurfürstendamm,
Augsburger Str. 5,
10789 Berlin, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung eingeladen.
I. *Tagesordnung*
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
1: und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2016, des Lageberichts der
Gesellschaft und des Konzernlageberichts für
das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den vom
Vorstand aufgestellten Konzernabschluss
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der
Tagesordnung keine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung erforderlich.
Die genannten Unterlagen sowie ein erläuternder
Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs
stehen den Aktionären unter der Internetadresse
http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt
'Über uns', 'Investor Relations',
'Hauptversammlung' zur Verfügung.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des
2: Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der
3: Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
TOP *Beschlussfassung über die Wahl des
4: Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für
eine etwaige prüferische Durchsicht von bis zur
ordentlichen Hauptversammlung 2018 erstellten
Zwischenfinanzberichten zu wählen.
TOP *Wahlen zum Aufsichtsrat*
5:
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs.
1, 101 Abs. 1, 111 Abs. 5 AktG und § 11 Abs. 1
der Satzung der artnet AG aus drei von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern
zusammen. Die Amtszeit aller gegenwärtig
amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit
Ablauf der Hauptversammlung am 10. Mai 2017, so
dass eine Neuwahl erforderlich ist. Der
Aufsichtsrat schlägt die Wiederwahl aller
derzeit amtierenden Mitglieder des
Aufsichtsrats vor.
a) Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn *Andreas Tielebier-Langenscheidt*,
München,
Verleger,
zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab
Beendigung dieser Hauptversammlung bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2021 beschließt.
Herr Tielebier-Langenscheidt ist kein
Mitglied in einem anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrat. Er ist Mitglied
im Beirat der Frankfurter Buchmesse GmbH,
Frankfurt am Main, sowie Mitglied im
Beirat von Hartz, Regehr und Partner,
München. Zusätzlich ist er auch
Beiratsmitglied der Fine Art Group,
London, Großbritannien.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann
Herr Tielebier-Langenscheidt den für die
Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats
der artnet AG zu erwartenden Zeitaufwand
erbringen. Herr Tielebier-Langenscheidt
steht mit Ausnahme seines
Aufsichtsratsmandats bei der artnet AG in
keinen nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex
offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG
oder zu deren Konzernunternehmen, den
Organen der artnet AG oder einem
wesentlich an der artnet AG beteiligten
Aktionär.
b) Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn *Hans Neuendorf*, Berlin,
Kunsthändler,
zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab
Beendigung dieser Hauptversammlung bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2021 beschließt.
Herr Hans Neuendorf ist weder Mitglied in
einem anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrat noch Mitglied in einem
vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremium eines
Wirtschaftsunternehmens.
Herr Neuendorf ist derzeit Mitglied des
Aufsichtsrats der artnet AG und darüber
hinaus Vorstandsvorsitzender und
maßgeblich beteiligter Aktionär der
Galerie Neuendorf AG, die ihrerseits zu
27,06% an der artnet AG beteiligt ist.
Herr Neuendorf und Herr Jacob Pabst,
Vorstand der artnet AG, sind
verwandtschaftlich verbunden.
Außerdem besteht zwischen Herrn
Neuendorf und der artnet AG ein bis Ende
Juni 2017 befristeter Beratervertrag mit
Blick auf bestimmte Tätigkeiten, die
nicht vom Aufsichtsratsmandat erfasst
sind.
Darüber hinaus steht Herr Neuendorf nach
Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen
weiteren nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex
offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG
oder zu deren Konzernunternehmen, den
Organen der artnet AG oder einem
wesentlich an der artnet AG beteiligten
Aktionär. Nach Einschätzung des
Aufsichtsrats kann Herr Neuendorf den für
die Tätigkeit als Mitglied des
Aufsichtsrats der artnet AG zu
erwartenden Zeitaufwand erbringen.
c) Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn *Dr. Bernhard Heiss*, München,
selbständiger Rechtsanwalt,
zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab
Beendigung dieser Hauptversammlung bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2021 beschließt.
Herr Dr. Heiss ist neben seiner
Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der artnet
AG Mitglied des Aufsichtsrats der
Centrotec Sustainable AG
(stellvertretender Vorsitzender), Brilon,
der Altium Capital AG (Mitglied des
Aufsichtsrats), München, der Bauwert AG
(Mitglied des Aufsichtsrats), Berlin, und
der Schoeller Holding SE & Co KGaA
(Mitglied des Aufsichtsrats), Pullach i.
Isartal. Herr Dr. Heiss ist kein Mitglied
in einem vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremium eines
Wirtschaftsunternehmens.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann
Herr Dr. Heiss den für die Tätigkeit als
Mitglied des Aufsichtsrats der artnet AG
zu erwartenden Zeitaufwand erbringen und
steht mit Ausnahme seines
Aufsichtsratsmandats bei der artnet AG in
keinen nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex
offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG
oder zu deren Konzernunternehmen, den
Organen der artnet AG oder einem
wesentlich an der artnet AG beteiligten
Aktionär.
Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen
Kandidaten stehen auf der Internetseite
http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt
'Über uns', 'Investor Relations',
'Hauptversammlung' zur Verfügung.
Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom
Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele. Um eine
Kontinuität in der Aufsichtsratszusammensetzung
zu erreichen, hat sich der Aufsichtsrat
entschieden, keine Frau zur Wahl als
Aufsichtsratsmitglied vorzuschlagen.
Sämtliche zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten
sind mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft
tätig ist, vertraut.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen
zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes
hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat beabsichtigt Herr
Tielebier-Langenscheidt, für den
Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
II. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 03, 2017 09:00 ET (13:00 GMT)
DJ DGAP-HV: artnet AG: Bekanntmachung der -2-
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung eingeteilt in 5.631.067
auf den Namen lautende Stückaktien, von
denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich
somit im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung auf 5.631.067 Stimmrechte.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 78.081
eigene Aktien, aus denen ihr keine
Stimmrechte zustehen.
III. *Teilnahmebestimmungen*
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die (i) am Tage der
Hauptversammlung im Aktienregister der
Gesellschaft eingetragen sind und (ii) sich
rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der
Gesellschaft angemeldet haben.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft
spätestens bis zum Ablauf des
*3. Mai 2017,*
*24:00 Uhr (MESZ),*
unter folgender Anschrift, Faxnummer bzw.
E-Mail-Adresse zugehen:
artnet AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
per Fax: +49 (0)89 889690633; oder
per E-Mail: artnet@better-orange.de
Better Orange IR & HV AG ist für die
Anmeldung die Empfangsbevollmächtigte der
Gesellschaft. Im Verhältnis zur Gesellschaft
gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als
Aktionär nur, wer als solcher im
Aktienregister, in dem die Namensaktien
geführt werden, eingetragen ist. Für das
Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem
Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung
zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der
Eintragungsstand des Aktienregisters am Tage
der Hauptversammlung maßgeblich. Aus
technischen Gründen werden allerdings im
Zeitraum zwischen dem 4. Mai 2017, 00:00 Uhr
(MESZ), und dem 10. Mai 2017, 24:00 Uhr
(MESZ), keine Umschreibungen im
Aktienregister vorgenommen (sog.
Umschreibestopp). Deshalb entspricht der
Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag
der Hauptversammlung dem Stand am Ende des
Anmeldeschlusstages, also mit Ablauf des 3.
Mai 2017 (sog. Technical Record Date).
Der Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für
die Verfügung über die Aktien. Erwerber von
Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem
3. Mai 2017 bei der Gesellschaft eingehen,
können allerdings Teilnahmerechte und
Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben,
es sei denn, sie lassen sich insoweit
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen. In solchen Fällen bleiben
Teilnahme- und Stimmrecht bis zur
Umschreibung der Aktien auf den Erwerber noch
bei dem im Aktienregister eingetragenen
Aktionär.
Sämtliche Erwerber von Aktien der
Gesellschaft, die noch nicht im
Aktienregister eingetragen sind, werden daher
gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu
stellen.
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen
sowie diesen gemäß § 135 AktG
gleichgestellte Institutionen oder Personen
dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen
nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im
Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund
einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu
regelt § 135 AktG (hierzu siehe unten).
Ein Formular zur Anmeldung,
Eintrittskartenbestellung und
Vollmachtserteilung (Anmeldeunterlagen) wird
den Aktionären, die am 26. April 2017, 00:00
Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen
sind, zusammen mit der
Hauptversammlungseinladung per Post übersandt
und steht auf der Internetseite der
Gesellschaft unter http://www.artnet.de unter
dem Menüpunkt 'Über uns', 'Investor
Relations', 'Hauptversammlung' zum Download
zur Verfügung. Es wird Aktionären auf
Verlangen auch kostenlos zugesandt.
Nach ordnungsgemäßem Eingang der
Anmeldung werden Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt bzw. auf Wunsch am
Versammlungsort hinterlegt. Die
Eintrittskarten sind lediglich
organisatorische Hilfsmittel und keine
Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts.
2. *Verfahren für die Stimmabgabe durch
Bevollmächtigte*
Aktionäre, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen möchten, können
ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B.
durch ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in
diesem Fall ist eine fristgemäße
Anmeldung gemäß dem vorstehenden
Abschnitt erforderlich. Bevollmächtigt der
Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung noch eine andere ihnen
nach §§ 135 Abs. 8 und 10, 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
der Textform (§ 126b des Bürgerlichen
Gesetzbuches - BGB).
Die Vollmacht kann in Textform entweder (i)
gegenüber der Gesellschaft
ausschließlich unter folgender Adresse,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse
artnet AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
per Fax: +49 (0)89 889690633; oder
per E-Mail: artnet@better-orange.de
sowie am Tag der Hauptversammlung am
Versammlungsort oder (ii) gegenüber dem
Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die
Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten
erteilt, so bedarf es, soweit sich aus § 135
AktG nichts Abweichendes ergibt, eines
Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft in Textform. Dieser Nachweis
kann am Tag der Hauptversammlung durch den
Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht
oder unter vorstehend genannter Adresse
einschließlich des dort genannten Weges
der elektronischen Kommunikation (E-Mail) an
die Gesellschaft gesendet werden. Vorstehende
Ausführungen gelten für den Widerruf einer
Vollmacht entsprechend. Better Orange IR & HV
AG ist sowohl für die Vollmachtserteilung als
auch deren Widerruf sowie für den Nachweis
der Bevollmächtigung die
Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft.
Ein Formular zur Vollmachtserteilung steht
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt
'Über uns', 'Investor Relations',
'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung
und wird Aktionären auf Verlangen auch
kostenlos zugesandt. Es ist außerdem den
Anmeldeunterlagen beigefügt und befindet sich
auf der Rückseite jeder Eintrittskarte.
_Kreditinstitute,
Finanzdienstleistungsinstitute,
Aktionärsvereinigungen und gleichgestellte
Personen_
Wenn ein Kreditinstitut, ein einem
Kreditinstitut gemäß §§ 135 Abs. 10, 125
Abs. 5 AktG gleichgestelltes
Finanzdienstleistungsinstitut oder
Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8
AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt
werden soll, bestehen weder nach dem Gesetz
noch nach der Satzung der Gesellschaft
besondere Formerfordernisse noch bedarf es
eines Nachweises der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft. Wir weisen jedoch
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
bevollmächtigende Institution oder Person
möglicherweise eine besondere Form der
Vollmacht verlangt, weil die Vollmacht von
ihr gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG
nachprüfbar festzuhalten ist. Daher sollten
Sie sich rechtzeitig mit der Institution oder
Person, die sie bevollmächtigen möchten, über
eine mögliche Form der Vollmacht abstimmen.
_Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft_
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an,
sich entsprechend ihren Weisungen durch die
von der Gesellschaft benannten, jeweils
einzelvertretungsberechtigten
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist
eine fristgemäße Anmeldung erforderlich.
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
üben das Stimmrecht ausschließlich auf
der Grundlage der vom Aktionär erteilten
Weisungen aus und sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Sie nehmen
keine Vollmachten zur Einlegung von
Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des
Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von
Anträgen entgegen.
Ein Formular zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft steht ebenfalls unter der
Internetseite http://www.artnet.de unter dem
Menüpunkt 'Über uns', 'Investor
Relations', 'Hauptversammlung' zur Verfügung
und wird Aktionären auf Verlangen auch
kostenlos zugesandt. Es ist außerdem den
Anmeldeunterlagen beigefügt.
Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
nach fristgerechter Anmeldung oder die
Änderung von Vollmacht und Weisungen an
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 03, 2017 09:00 ET (13:00 GMT)
können der Gesellschaft aus organisatorischen
Gründen nur bis Dienstag, den 9. Mai 2017,
24:00 Uhr (MESZ), in Textform (§ 126b BGB) an
die oben in diesem Abschnitt III. 2.
('Verfahren für die Stimmabgabe durch
Bevollmächtigte') genannte Anschrift,
Faxnummer oder E-Mail-Adresse übermittelt
werden.
Darüber hinaus haben an der Hauptversammlung
teilnehmende Aktionäre und Aktionärsvertreter
auch während der Hauptversammlung bis zum
Beginn der Abstimmungen die Möglichkeit, die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit der
weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts
zu bevollmächtigen.
3. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf
Verlangen einer Minderheit gemäß § 122
Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies
entspricht derzeit 281.554 Aktien) erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Die Antragsteller haben
nachzuweisen, dass sie seit mindestens
neunzig Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass
sie die Aktien bis zur Entscheidung des
Vorstands über den Antrag halten.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand
der Gesellschaft zu richten und muss der
Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor
der Hauptversammlung, also spätestens bis zum
Ablauf des
*09. April 2017,*
*24:00 Uhr (MESZ),*
zugehen. Bitte richten Sie entsprechende
Ergänzungsverlangen an folgende Adresse:
Vorstand der
artnet AG
Oranienstraße 164
10969 Berlin
Bekanntzumachende Ergänzungen der
Tagesordnung werden - soweit sie nicht
bereits mit der Einberufung bekanntgemacht
wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht
und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie
werden außerdem unter der
Internetadresse http://www.artnet.de unter
dem Menüpunkt 'Über uns', 'Investor
Relations', 'Hauptversammlung' bekanntgemacht
und den Aktionären mitgeteilt.
4. *Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127
AktG*
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen
Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
und Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern
oder Aufsichtsratsmitgliedern an die
Gesellschaft richten. Sofern Gegenanträge
oder Wahlvorschläge, welche auch die übrigen
gesetzlichen Erfordernisse für eine
Zugänglichmachung erfüllen, bis spätestens
zum Ablauf des
*25. April 2017,*
*24:00 Uhr (MESZ),*
unter der Anschrift, Faxnummer oder
E-Mail-Adresse
artnet AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
per Fax: +49 (0)89 889690666; oder
per E-Mail: antraege@better-orange.de
eingehen, werden diese den anderen Aktionären
unter der Internetadresse
http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt
'Über uns', 'Investor Relations',
'Hauptversammlung' zugänglich gemacht.
Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden
nach dem 25. April 2017 ebenfalls unter der
genannten Internetadresse veröffentlicht.
Anderweitig adressierte Gegenanträge oder
Wahlvorschläge werden nicht zugänglich
gemacht.
5. *Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß §
131 Abs. 1 AktG*
Jedem Aktionär ist grundsätzlich auf
Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft einschließlich der
rechtlichen und geschäftlichen Beziehung zu
verbundenen Unternehmen sowie über die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist.
6. *Weitergehende Erläuterungen*
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten
der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs.
1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG stehen unter der
Internetadresse http://www.artnet.de unter
dem Menüpunkt 'Über uns', 'Investor
Relations', 'Hauptversammlung' zur Verfügung.
7. *Veröffentlichungen auf der Internetseite*
Die Informationen nach § 124a AktG zur
Hauptversammlung stehen unter der
Internetadresse http://www.artnet.de unter
dem Menüpunkt 'Über uns', 'Investor
Relations', 'Hauptversammlung' zu Verfügung.
Berlin, im April 2017
*artnet AG*
_Der Vorstand_
2017-04-03 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: artnet AG
Oranienstr. 164
10969 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 20 91 78 20
Fax: +49 30 20 91 78 29
E-Mail: ir@artnet.com
Internet: http://www.artnet.de
ISIN: DE000A1K0375
WKN: A1K037
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt, Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, Tradegate Exchange
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
561327 2017-04-03
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April 03, 2017 09:00 ET (13:00 GMT)
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