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DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2017 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: KHD Humboldt Wedag International AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 23.05.2017 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-04 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
KHD HUMBOLDT WEDAG INTERNATIONAL AG Köln - ISIN 
DE0006578008 - EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN 
HAUPTVERSAMMLUNG 2017 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu 
der am Dienstag, 23. Mai 2017, um 10:00 Uhr, in unseren 
Geschäftsräumen in der Colonia-Allee 3 in 51067 Köln, 
Deutschland, stattfindenden *ordentlichen 
Hauptversammlung* ein. 
 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
   Lageberichts der Gesellschaft, des Berichts 
   des Aufsichtsrats sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 
   289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 des 
   Handelsgesetzbuches, jeweils für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahres- 
   und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 
   2016 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   nach § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt 
   keine Beschlussfassung. 
 
   Vorstehende Unterlagen, einschließlich 
   dieser Einberufung, sind ab dem Zeitpunkt 
   dieser Einberufung auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter http://www.khd.com über 
   den Link 'Investor Relations' mit 
   Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 
   'Hauptversammlung' zugänglich. Sämtliche 
   vorstehend genannten Unterlagen werden zudem 
   in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
   ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzverlusts der Gesellschaft* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzverlust der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2016 in Höhe von insgesamt EUR 
   9.046.522,03 in voller Höhe auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum 
   Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
6. *Beschlussfassung zur Reduzierung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats und 
   Satzungsänderung* 
 
   Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder der 
   Gesellschaft soll von sechs auf vier Personen 
   reduziert werden. Dies erfordert eine 
   Änderung von § 10 Absatz 1 der Satzung. 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   § 10 Absatz 1 der Satzung wird aufgehoben und 
   wie folgt neu gefasst: 
 
   '(1) Der Aufsichtsrat besteht aus vier 
   Mitgliedern.' 
7. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung 
   zur Anpassung der Aufsichtsratsvergütung* 
 
   Im Hinblick auf die vorgeschlagene 
   Reduzierung der Anzahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder gemäß 
   vorstehendem Tagesordnungspunkt 6 auf vier 
   Mitglieder, soll die Gesamtvergütung der 
   Aufsichtsratsmitglieder angepasst werden. Die 
   derzeitige Vergütung für sechs Mitglieder 
   beläuft sich insgesamt auf EUR 280.000, nach 
   einer Reduzierung auf vier Mitglieder soll 
   die Gesamtvergütung auf EUR 220.000 
   festgelegt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   § 13 Absatz 1 der Satzung wird aufgehoben und 
   wie folgt neu gefasst: 
 
   '(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats 
        erhalten neben dem Ersatz ihrer 
        Auslagen eine feste Gesamtvergütung in 
        Höhe von EUR 220.000. Über die 
        Verteilung dieser Gesamtvergütung auf 
        die einzelnen Mitglieder des 
        Aufsichtsrats - einschließlich 
        unterjährig ausgeschiedener bzw. neu 
        gewählter oder bestellter Mitglieder - 
        entscheidet der Aufsichtsrat, auch 
        unter der Berücksichtigung der Aufgaben 
        der einzelnen Mitglieder als 
        Vorsitzender oder stellvertretender 
        Vorsitzender des Aufsichtsrats, jeweils 
        durch Beschluss.' 
 
   Die Satzungsänderung gilt für das erste Jahr 
   anteilig ab dem Tag ihrer Eintragung ins 
   Handelsregister. 
 
   Der Vorstand wird angewiesen, die 
   Änderung von § 13 Absatz 1 der Satzung 
   in der Weise zur Eintragung im 
   Handelsregister anzumelden, dass diese 
   Satzungsänderung nach der Eintragung der 
   Satzungsänderung zum Tagesordnungspunkt 6 (§ 
   10 Absatz 1 der Satzung) eingetragen wird. 
_TEILNAHMEBEDINGUNGEN_ 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des 
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der 
Gesellschaft unter folgender Anschrift: 
 
KHD Humboldt Wedag International AG 
c/o UniCredit Bank AG 
CBS51GM 
80311 München 
Telefax:+49 89 5400-2519 
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de 
 
bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, 
mithin bis Dienstag, 16. Mai 2017, 24:00 Uhr. 
 
Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur 
Stellung von Anträgen nachzuweisen. Zum Nachweis ist 
eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder 
englischer Sprache erstellte Bescheinigung des 
depotführenden Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz 
notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 
21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf 
Dienstag, 02. Mai 2017, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), 
beziehen und der Gesellschaft unter der o.g. Anschrift 
bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, 
mithin bis Dienstag, 16. Mai 2017, 24:00 Uhr. 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen 
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser 
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, 
kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes erhalten die Aktionäre Eintrittskarten 
für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Anmeldung und die Übersendung des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
Sorge zu tragen. Eintrittskarten sind reine 
Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen 
Teilnahmebedingungen dar. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Der Nachweisstichtag ('Record Date') ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können 
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und 
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem 
Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat 
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. 
Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem 
Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des 
Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. 
Eine Vollmacht ist vorbehaltlich der nachfolgenden 
Ausnahmen in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Die 
Gesellschaft bietet den Aktionären für die 
elektronische Übermittlung des Nachweises der 
Vollmacht folgende Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse 
an: 
 
Telefax: +49 221 6504-1209 
E-Mail: Hauptversammlung.KHD@KHD.com 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2 
AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, 
einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 
135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen, 
besteht nach Gesetz und Satzung kein 
Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass 
in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden 
Institutionen oder Personen möglicherweise eine 

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April 04, 2017 09:00 ET (13:00 GMT)

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