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DGAP-News: KHD Humboldt Wedag International AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 23.05.2017 in Köln mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-04 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
KHD HUMBOLDT WEDAG INTERNATIONAL AG Köln - ISIN
DE0006578008 - EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN
HAUPTVERSAMMLUNG 2017
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu
der am Dienstag, 23. Mai 2017, um 10:00 Uhr, in unseren
Geschäftsräumen in der Colonia-Allee 3 in 51067 Köln,
Deutschland, stattfindenden *ordentlichen
Hauptversammlung* ein.
TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts der Gesellschaft, des Berichts
des Aufsichtsrats sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §
289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 des
Handelsgesetzbuches, jeweils für das
Geschäftsjahr 2016*
Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahres-
und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2016 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
nach § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt
keine Beschlussfassung.
Vorstehende Unterlagen, einschließlich
dieser Einberufung, sind ab dem Zeitpunkt
dieser Einberufung auf der Internetseite der
Gesellschaft unter http://www.khd.com über
den Link 'Investor Relations' mit
Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik
'Hauptversammlung' zugänglich. Sämtliche
vorstehend genannten Unterlagen werden zudem
in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme
ausliegen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzverlusts der Gesellschaft*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzverlust der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2016 in Höhe von insgesamt EUR
9.046.522,03 in voller Höhe auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum
Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
6. *Beschlussfassung zur Reduzierung der
Mitglieder des Aufsichtsrats und
Satzungsänderung*
Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder der
Gesellschaft soll von sechs auf vier Personen
reduziert werden. Dies erfordert eine
Änderung von § 10 Absatz 1 der Satzung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
§ 10 Absatz 1 der Satzung wird aufgehoben und
wie folgt neu gefasst:
'(1) Der Aufsichtsrat besteht aus vier
Mitgliedern.'
7. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
zur Anpassung der Aufsichtsratsvergütung*
Im Hinblick auf die vorgeschlagene
Reduzierung der Anzahl der
Aufsichtsratsmitglieder gemäß
vorstehendem Tagesordnungspunkt 6 auf vier
Mitglieder, soll die Gesamtvergütung der
Aufsichtsratsmitglieder angepasst werden. Die
derzeitige Vergütung für sechs Mitglieder
beläuft sich insgesamt auf EUR 280.000, nach
einer Reduzierung auf vier Mitglieder soll
die Gesamtvergütung auf EUR 220.000
festgelegt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
§ 13 Absatz 1 der Satzung wird aufgehoben und
wie folgt neu gefasst:
'(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats
erhalten neben dem Ersatz ihrer
Auslagen eine feste Gesamtvergütung in
Höhe von EUR 220.000. Über die
Verteilung dieser Gesamtvergütung auf
die einzelnen Mitglieder des
Aufsichtsrats - einschließlich
unterjährig ausgeschiedener bzw. neu
gewählter oder bestellter Mitglieder -
entscheidet der Aufsichtsrat, auch
unter der Berücksichtigung der Aufgaben
der einzelnen Mitglieder als
Vorsitzender oder stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats, jeweils
durch Beschluss.'
Die Satzungsänderung gilt für das erste Jahr
anteilig ab dem Tag ihrer Eintragung ins
Handelsregister.
Der Vorstand wird angewiesen, die
Änderung von § 13 Absatz 1 der Satzung
in der Weise zur Eintragung im
Handelsregister anzumelden, dass diese
Satzungsänderung nach der Eintragung der
Satzungsänderung zum Tagesordnungspunkt 6 (§
10 Absatz 1 der Satzung) eingetragen wird.
_TEILNAHMEBEDINGUNGEN_
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft unter folgender Anschrift:
KHD Humboldt Wedag International AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS51GM
80311 München
Telefax:+49 89 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de
bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen,
mithin bis Dienstag, 16. Mai 2017, 24:00 Uhr.
Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur
Stellung von Anträgen nachzuweisen. Zum Nachweis ist
eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder
englischer Sprache erstellte Bescheinigung des
depotführenden Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz
notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf
Dienstag, 02. Mai 2017, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag),
beziehen und der Gesellschaft unter der o.g. Anschrift
bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen,
mithin bis Dienstag, 16. Mai 2017, 24:00 Uhr.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht,
kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes erhalten die Aktionäre Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Anmeldung und die Übersendung des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen. Eintrittskarten sind reine
Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen
Teilnahmebedingungen dar.
*Bedeutung des Nachweisstichtags*
Der Nachweisstichtag ('Record Date') ist das
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem
Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl.
Dividendenberechtigung.
*Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem
Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des
Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden.
Eine Vollmacht ist vorbehaltlich der nachfolgenden
Ausnahmen in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Die
Gesellschaft bietet den Aktionären für die
elektronische Übermittlung des Nachweises der
Vollmacht folgende Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse
an:
Telefax: +49 221 6504-1209
E-Mail: Hauptversammlung.KHD@KHD.com
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2
AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts,
einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in §
135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen,
besteht nach Gesetz und Satzung kein
Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass
in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden
Institutionen oder Personen möglicherweise eine
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April 04, 2017 09:00 ET (13:00 GMT)
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