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Dow Jones News
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DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG: -2-

DJ DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2017 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: KHD Humboldt Wedag International AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 23.05.2017 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-04 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
KHD HUMBOLDT WEDAG INTERNATIONAL AG Köln - ISIN 
DE0006578008 - EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN 
HAUPTVERSAMMLUNG 2017 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu 
der am Dienstag, 23. Mai 2017, um 10:00 Uhr, in unseren 
Geschäftsräumen in der Colonia-Allee 3 in 51067 Köln, 
Deutschland, stattfindenden *ordentlichen 
Hauptversammlung* ein. 
 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
   Lageberichts der Gesellschaft, des Berichts 
   des Aufsichtsrats sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 
   289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 des 
   Handelsgesetzbuches, jeweils für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahres- 
   und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 
   2016 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   nach § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt 
   keine Beschlussfassung. 
 
   Vorstehende Unterlagen, einschließlich 
   dieser Einberufung, sind ab dem Zeitpunkt 
   dieser Einberufung auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter http://www.khd.com über 
   den Link 'Investor Relations' mit 
   Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 
   'Hauptversammlung' zugänglich. Sämtliche 
   vorstehend genannten Unterlagen werden zudem 
   in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
   ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzverlusts der Gesellschaft* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzverlust der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2016 in Höhe von insgesamt EUR 
   9.046.522,03 in voller Höhe auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum 
   Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
6. *Beschlussfassung zur Reduzierung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats und 
   Satzungsänderung* 
 
   Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder der 
   Gesellschaft soll von sechs auf vier Personen 
   reduziert werden. Dies erfordert eine 
   Änderung von § 10 Absatz 1 der Satzung. 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   § 10 Absatz 1 der Satzung wird aufgehoben und 
   wie folgt neu gefasst: 
 
   '(1) Der Aufsichtsrat besteht aus vier 
   Mitgliedern.' 
7. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung 
   zur Anpassung der Aufsichtsratsvergütung* 
 
   Im Hinblick auf die vorgeschlagene 
   Reduzierung der Anzahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder gemäß 
   vorstehendem Tagesordnungspunkt 6 auf vier 
   Mitglieder, soll die Gesamtvergütung der 
   Aufsichtsratsmitglieder angepasst werden. Die 
   derzeitige Vergütung für sechs Mitglieder 
   beläuft sich insgesamt auf EUR 280.000, nach 
   einer Reduzierung auf vier Mitglieder soll 
   die Gesamtvergütung auf EUR 220.000 
   festgelegt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   § 13 Absatz 1 der Satzung wird aufgehoben und 
   wie folgt neu gefasst: 
 
   '(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats 
        erhalten neben dem Ersatz ihrer 
        Auslagen eine feste Gesamtvergütung in 
        Höhe von EUR 220.000. Über die 
        Verteilung dieser Gesamtvergütung auf 
        die einzelnen Mitglieder des 
        Aufsichtsrats - einschließlich 
        unterjährig ausgeschiedener bzw. neu 
        gewählter oder bestellter Mitglieder - 
        entscheidet der Aufsichtsrat, auch 
        unter der Berücksichtigung der Aufgaben 
        der einzelnen Mitglieder als 
        Vorsitzender oder stellvertretender 
        Vorsitzender des Aufsichtsrats, jeweils 
        durch Beschluss.' 
 
   Die Satzungsänderung gilt für das erste Jahr 
   anteilig ab dem Tag ihrer Eintragung ins 
   Handelsregister. 
 
   Der Vorstand wird angewiesen, die 
   Änderung von § 13 Absatz 1 der Satzung 
   in der Weise zur Eintragung im 
   Handelsregister anzumelden, dass diese 
   Satzungsänderung nach der Eintragung der 
   Satzungsänderung zum Tagesordnungspunkt 6 (§ 
   10 Absatz 1 der Satzung) eingetragen wird. 
_TEILNAHMEBEDINGUNGEN_ 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des 
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der 
Gesellschaft unter folgender Anschrift: 
 
KHD Humboldt Wedag International AG 
c/o UniCredit Bank AG 
CBS51GM 
80311 München 
Telefax:+49 89 5400-2519 
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de 
 
bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, 
mithin bis Dienstag, 16. Mai 2017, 24:00 Uhr. 
 
Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur 
Stellung von Anträgen nachzuweisen. Zum Nachweis ist 
eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder 
englischer Sprache erstellte Bescheinigung des 
depotführenden Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz 
notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 
21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf 
Dienstag, 02. Mai 2017, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), 
beziehen und der Gesellschaft unter der o.g. Anschrift 
bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, 
mithin bis Dienstag, 16. Mai 2017, 24:00 Uhr. 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen 
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser 
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, 
kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes erhalten die Aktionäre Eintrittskarten 
für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Anmeldung und die Übersendung des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
Sorge zu tragen. Eintrittskarten sind reine 
Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen 
Teilnahmebedingungen dar. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Der Nachweisstichtag ('Record Date') ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können 
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und 
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem 
Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat 
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. 
Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem 
Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des 
Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. 
Eine Vollmacht ist vorbehaltlich der nachfolgenden 
Ausnahmen in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Die 
Gesellschaft bietet den Aktionären für die 
elektronische Übermittlung des Nachweises der 
Vollmacht folgende Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse 
an: 
 
Telefax: +49 221 6504-1209 
E-Mail: Hauptversammlung.KHD@KHD.com 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2 
AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, 
einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 
135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen, 
besteht nach Gesetz und Satzung kein 
Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass 
in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden 
Institutionen oder Personen möglicherweise eine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2017 09:00 ET (13:00 GMT)

besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie 
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar 
festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn 
Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten 
Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit 
diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über 
eine mögliche Form der Vollmacht ab. 
 
*Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft* 
 
Aktionären, die nicht persönlich an der 
Hauptversammlung teilnehmen möchten, bieten wir an, 
sich durch die von der Gesellschaft benannten 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der 
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Aktionäre, 
die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung 
eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich 
rechtzeitig anmelden und den Berechtigungsnachweis 
führen. Für die Stimmrechtsvertretung und 
Weisungserteilung kann das zusammen mit der 
Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und 
Weisungsformular verwendet werden. Auf diesem Formular 
erhalten sie weitere Informationen zur 
Stimmrechtsvertretung. Die bevollmächtigten 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft üben das 
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der 
vom Aktionär erteilten Einzelweisungen aus. Die 
Vollmacht kann hinsichtlich der Tagesordnungspunkte, zu 
denen keine Einzelweisungen erteilt sind, nicht 
ausgeübt werden mit der Folge, dass sich die 
Stimmrechtsvertreter bei diesen Abstimmungen der Stimme 
enthalten werden. Wortmeldungen oder andere Anträge 
werden durch den Stimmrechtsvertreter nicht 
entgegengenommen. 
 
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden 
zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die 
Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 
Dienstag, den 16. Mai 2017, 24:00 Uhr postalisch, per 
Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft an die 
nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln: 
 
Post: KHD Humboldt Wedag International AG 
      Hauptversammlung 2017 
      Colonia-Allee 3 
      51067 Köln 
 
oder Telefax: +49 221 6504-1209 
 
oder E-Mail: Hauptversammlung.KHD@KHD.com 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung beläuft sich das 
Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 49.703.573 und 
ist eingeteilt in 49.703.573 auf den Inhaber lautende 
Stückaktien, von denen jede eine Stimme in der 
Hauptversammlung gewährt. Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung beträgt somit 49.703.573. Die 
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine 
eigenen Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen. 
 
*Rechte der Aktionäre in Bezug auf die 
Hauptversammlung* 
 
Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der 
Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu: 
 
1. *Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach 
   § 122 Absatz 2 AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
   anteiligen Betrag von EUR 500.000 des 
   Grundkapitals (entsprechend Stück 500.000 
   Aktien) erreichen, können verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand 
   muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
   schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft 
   zu richten und muss der Gesellschaft 
   mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, 
   also spätestens am Samstag, 22. April 2017, 
   24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie 
   entsprechende Verlangen an die nachfolgende 
   Adresse: 
 
   KHD Humboldt Wedag International AG 
   - Vorstand - 
   Colonia-Allee 3 
   51067 Köln 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der 
   Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang 
   des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur 
   Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die 
   Information in der gesamten Europäischen 
   Union verbreiten. Sie werden außerdem 
   unter der Internetadresse http://www.khd.com 
   über den Link 'Investor Relations' mit 
   Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 
   'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den 
   Aktionären mitgeteilt. 
2. *Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG* 
 
   Darüber hinaus können Aktionäre der 
   Gesellschaft Gegenanträge gegen einen 
   Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat 
   zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
   und Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge 
   müssen mit einer Begründung versehen sein. 
   Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. 
   Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige 
   Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung 
   sind ausschließlich an die folgende 
   Adresse der Gesellschaft zu richten: 
 
   KHD Humboldt Wedag International AG 
   Hauptversammlung 2017 
   Colonia-Allee 3 
   51067 Köln 
   oder per Telefax: +49 221 6504-1209 
   oder per E-Mail: sabine.marzola@khd.com 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich 
   gemacht werden. Zusätzlich zu den in § 126 
   Absatz 2 AktG genannten Gründen braucht ein 
   Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich 
   gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, 
   ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten 
   enthält. 
 
   Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären einschließlich des Namens des 
   Aktionärs sowie zugänglich zu machender 
   Begründungen nach ihrem Eingang unter der 
   Internetadresse http://www.khd.com über den 
   Link 'Investor Relations' mit 
   Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 
   'Hauptversammlung' veröffentlichen. Dabei 
   werden mindestens 14 Tage vor der 
   Hauptversammlung, d. h. bis zum Montag, 08. 
   Mai 2017, 24:00 Uhr, bei der im ersten Absatz 
   dieses Abschnittes genannten Adresse 
   eingehende zugänglich zu machende 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den 
   Punkten der Tagesordnung berücksichtigt. 
   Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
   werden ebenfalls unter der genannten 
   Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
   Hauptversammlung Gegenanträge zu den 
   verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne 
   vorherige und fristgerechte Übermittlung 
   an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
   unberührt. Wir weisen darauf hin, dass 
   Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab 
   fristgerecht übermittelt worden sind, in der 
   Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn 
   sie dort mündlich gestellt werden. 
3. *Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG* 
 
   Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist 
   auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
   Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft, die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft 
   zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss 
   einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung 
   eines Gegenstandes der Tagesordnung 
   erforderlich ist. Die Auskunft hat den 
   Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen 
   Rechenschaft zu entsprechen. 
 
   Auskunftsverlangen sind in der 
   Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu 
   stellen. Von einer Beantwortung einzelner 
   Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 
   Absatz 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach 
   § 17 Absatz 4 der Satzung ist der 
   Versammlungsleiter außerdem ermächtigt, 
   das Frage- und Rederecht des Aktionärs 
   zeitlich angemessen zu beschränken. 
4. *Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten 
   der Aktionäre* 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten 
   der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 
   Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG finden sich 
   unter der Internetadresse http://www.khd.com 
   über den Link 'Investor Relations' mit 
   Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 
   'Hauptversammlung'. 
 
_Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung_ 
 
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG 
einschließlich dieser Einberufung, des 
Geschäftsberichts 2016 und des Konzerngeschäftsberichts 
2016 sind ab dem Zeitpunkt dieser Einberufung im 
Internet unter http://www.khd.com über den Link 
'Investor Relations' mit Spracheinstellung 'Deutsch', 
Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich und stehen zum 
Download bereit. Sämtliche der Hauptversammlung 
gesetzlich zugänglich zu machenden Informationen liegen 
zudem in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. 
 
Die Hauptversammlung wird nicht in Ton oder Bild 
übertragen. 
 
Köln, im April 2017 
 
*KHD Humboldt Wedag International AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-04-04 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: KHD Humboldt Wedag International AG 
             Colonia-Allee 3 
             51067 Köln 
             Deutschland 
E-Mail:      Hauptversammlung.KHD@KHD.com 
Internet:    http://www.khd.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
561789 2017-04-04 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 04, 2017 09:00 ET (13:00 GMT)

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