Anzeige
Mehr »
Login
Dienstag, 30.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 686 internationalen Medien
Uran Boom: Die Bullen starten durch - spektakuläre Kursgewinne möglich
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
173 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2017 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: AMADEUS FIRE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2017 
in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-04 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
AMADEUS FIRE AG Frankfurt am Main ISIN DE0005093108 / WKN 509 310 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der 
 
am Donnerstag, den 18. Mai 2017, um 11:00 Uhr, 
 
in den Geschäftsräumen der Amadeus FiRe AG, Darmstädter Landstraße 
116, 60598 Frankfurt am Main, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses der Amadeus FiRe AG für das Geschäftsjahr 2016 
   sowie des gemeinsamen Lageberichts für die Amadeus FiRe AG und 
   den Amadeus FiRe Konzern einschließlich des erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des 
   Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung zugänglich 
   zu machen. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und - 
   soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - vom 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und 
   den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der 
   Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
 
   Die genannten Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des 
   Vorstands stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung an im Internet auf der Homepage der Gesellschaft 
   unter 
 
   http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung. Diese 
   Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn der 
   Gesellschaft des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von Euro 
   30.170.974,72 
 
   a) einen Teilbetrag in Höhe von Euro 
      19.025.547,42 zur Ausschüttung einer 
      Dividende in Höhe von Euro 3,66 auf jede 
      der insgesamt 5.198.237 
      dividendenberechtigten Stückaktien zu 
      verwenden und 
   b) den verbleibenden Betrag in Höhe von Euro 
      11.145.427,30 auf neue Rechnung 
      vorzutragen. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der seit 1. Januar 
   2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf Auszahlung der 
   Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig, also am 23. Mai 2017. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mergenthalerallee 3-5, 65760 
   Eschborn, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
 
*Informationen und Unterlagen* 
 
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
die Unterlagen gemäß § 124a AktG zur Einsicht und zum Download zur 
Verfügung stehen. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
ausliegen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
ist gemäß § 17 der Satzung davon abhängig, dass sich die Aktionäre 
unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes vor der Hauptversammlung bei der 
Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung mit dem Nachweis des 
Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse 
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 
11. Mai 2017 (24:00 Uhr MESZ), zugehen: 
 
 Amadeus FiRe AG 
 c/o M.M. Warburg & CO KGaA 
 Bestandsführung 
 Ferdinandstraße 75, 20095 Hamburg 
 per Fax: +49 (0) 40 3618-1116; oder 
 per E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com 
 
Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher 
oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss 
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 
Beginn des 27. April 2017 (0:00 Uhr MESZ) (Record Date) beziehen und 
muss der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter der vorstehend 
genannten Adresse zugehen. Ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter 
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
ist ausreichend. Der Nachweis ist in deutscher oder englischer Sprache 
zu erbringen. Aktionäre können auch nach Ausstellung des Nachweises des 
Anteilsbesitzes frei über ihre Aktien verfügen. Für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ist gegenüber der 
Gesellschaft der Aktienbesitz zum Record Date maßgeblich, d. h. die 
Veräußerung oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem 
Record Date hat keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des 
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs. 
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Record Date. 
Personen, die zum Record Date noch keine Aktien besitzen und erst danach 
Aktionär werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der Record 
Date hat jedoch keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung mit dem Nachweis des 
Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem 
depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das 
depotführende Institut vorgenommen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
möchten, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte durch einen 
Bevollmächtigten, wie z. B. durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung, andere Dritte oder einen von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind 
eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
gemäß dem vorstehenden Abschnitt erforderlich. 
 
Für die Erteilung der Vollmacht, deren Widerruf sowie den Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft genügt grundsätzlich die 
Textform (§ 126b BGB). Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den 
Vollmachtsabschnitt auf der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung 
erhalten, benutzen; möglich ist es aber auch, dass Aktionäre eine 
gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Ein Vollmachtsformular 
steht auch im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter 
 
http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
zum Download zur Verfügung. Es wird Aktionären auf Verlangen kostenlos 
zugesandt. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung, noch eine 
andere ihnen nach §§ 135 Abs. 8 und 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
Person oder Institution bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht in 
Textform entweder gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der 
Gesellschaft erteilt werden. Gleiches gilt für den Widerruf der 
Vollmacht. Wird die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erteilt, 
ist sie bis Mittwoch, den 17. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), an die 
nachfolgende Adresse zu übermitteln. 
 
 Amadeus FiRe AG 
 Herrn Thomas Weider / Herrn Jan Hendrik 
 Wessling 
 Darmstädter Landstraße 116 
 60598 Frankfurt am Main; oder 
 per Fax: +49 (0) 69/9 68 76-1 82; oder 
 per E-Mail: investor-relations@amadeus-fire.de 
 
Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es 
eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in 
Textform (§ 126b BGB). Dieser kann am Tage der Hauptversammlung an der 
Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Der Nachweis der 
Bevollmächtigung kann auch an vorstehende Adresse übermittelt werden. 
 
In den nachfolgend aufgeführten Fällen gelten jedoch Besonderheiten: 
 
a) Wenn ein Kreditinstitut, ein einem Kreditinstitut gemäß §§ 
   135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes 
   Finanzdienstleistungsinstitut oder Unternehmen, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen gemäß § 135 
   Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.