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DGAP-News: AMADEUS FIRE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2017
in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-04 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
AMADEUS FIRE AG Frankfurt am Main ISIN DE0005093108 / WKN 509 310
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Donnerstag, den 18. Mai 2017, um 11:00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der Amadeus FiRe AG, Darmstädter Landstraße
116, 60598 Frankfurt am Main, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses der Amadeus FiRe AG für das Geschäftsjahr 2016
sowie des gemeinsamen Lageberichts für die Amadeus FiRe AG und
den Amadeus FiRe Konzern einschließlich des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016
Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung zugänglich
zu machen. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und -
soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - vom
Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und
den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der
Jahresabschluss damit festgestellt ist.
Die genannten Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des
Vorstands stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung an im Internet auf der Homepage der Gesellschaft
unter
http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung
zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung. Diese
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn der
Gesellschaft des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von Euro
30.170.974,72
a) einen Teilbetrag in Höhe von Euro
19.025.547,42 zur Ausschüttung einer
Dividende in Höhe von Euro 3,66 auf jede
der insgesamt 5.198.237
dividendenberechtigten Stückaktien zu
verwenden und
b) den verbleibenden Betrag in Höhe von Euro
11.145.427,30 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der seit 1. Januar
2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf Auszahlung der
Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig, also am 23. Mai 2017.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2016 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mergenthalerallee 3-5, 65760
Eschborn, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
*Informationen und Unterlagen*
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung
die Unterlagen gemäß § 124a AktG zur Einsicht und zum Download zur
Verfügung stehen. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
ausliegen.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
ist gemäß § 17 der Satzung davon abhängig, dass sich die Aktionäre
unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes vor der Hauptversammlung bei der
Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung mit dem Nachweis des
Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des
11. Mai 2017 (24:00 Uhr MESZ), zugehen:
Amadeus FiRe AG
c/o M.M. Warburg & CO KGaA
Bestandsführung
Ferdinandstraße 75, 20095 Hamburg
per Fax: +49 (0) 40 3618-1116; oder
per E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com
Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher
oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den
Beginn des 27. April 2017 (0:00 Uhr MESZ) (Record Date) beziehen und
muss der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter der vorstehend
genannten Adresse zugehen. Ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
ist ausreichend. Der Nachweis ist in deutscher oder englischer Sprache
zu erbringen. Aktionäre können auch nach Ausstellung des Nachweises des
Anteilsbesitzes frei über ihre Aktien verfügen. Für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ist gegenüber der
Gesellschaft der Aktienbesitz zum Record Date maßgeblich, d. h. die
Veräußerung oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem
Record Date hat keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs.
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Record Date.
Personen, die zum Record Date noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der Record
Date hat jedoch keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung mit dem Nachweis des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem
depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das
depotführende Institut vorgenommen.
*Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte durch einen
Bevollmächtigten, wie z. B. durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung, andere Dritte oder einen von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind
eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
gemäß dem vorstehenden Abschnitt erforderlich.
Für die Erteilung der Vollmacht, deren Widerruf sowie den Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft genügt grundsätzlich die
Textform (§ 126b BGB). Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den
Vollmachtsabschnitt auf der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung
erhalten, benutzen; möglich ist es aber auch, dass Aktionäre eine
gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Ein Vollmachtsformular
steht auch im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter
http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung. Es wird Aktionären auf Verlangen kostenlos
zugesandt.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung, noch eine
andere ihnen nach §§ 135 Abs. 8 und 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte
Person oder Institution bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht in
Textform entweder gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erteilt werden. Gleiches gilt für den Widerruf der
Vollmacht. Wird die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erteilt,
ist sie bis Mittwoch, den 17. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), an die
nachfolgende Adresse zu übermitteln.
Amadeus FiRe AG
Herrn Thomas Weider / Herrn Jan Hendrik
Wessling
Darmstädter Landstraße 116
60598 Frankfurt am Main; oder
per Fax: +49 (0) 69/9 68 76-1 82; oder
per E-Mail: investor-relations@amadeus-fire.de
Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es
eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in
Textform (§ 126b BGB). Dieser kann am Tage der Hauptversammlung an der
Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Der Nachweis der
Bevollmächtigung kann auch an vorstehende Adresse übermittelt werden.
In den nachfolgend aufgeführten Fällen gelten jedoch Besonderheiten:
a) Wenn ein Kreditinstitut, ein einem Kreditinstitut gemäß §§
135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes
Finanzdienstleistungsinstitut oder Unternehmen, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen gemäß § 135
Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll,
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April 04, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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