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DGAP-News: Koenig & Bauer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
23.05.2017 in Würzburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-04-05 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Koenig & Bauer AG Würzburg WKN 719350
ISIN DE0007193500 92. Ordentliche Hauptversammlung
Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur 92.
Ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Die Hauptversammlung findet am Dienstag, 23. Mai 2017, um 11:00
Uhr im Vogel Convention Center (VCC), Max-Planck-Straße 7/9
(Eingang Ost), 97082 Würzburg, Deutschland statt.
*I. Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Lageberichts für die
Koenig & Bauer AG und die Koenig & Bauer
Unternehmensgruppe zum 31. Dezember 2016
sowie des Berichts des Aufsichtsrats und
des Corporate-Governance-Berichts für das
Geschäftsjahr 2016*
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Koenig & Bauer AG für
das Geschäftsjahr 2016*
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands der Koenig &
Bauer AG für das Geschäftsjahr 2016*
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig &
Bauer AG für das Geschäftsjahr 2016*
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017*
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
7. *Beschlussfassung über die Schaffung
eines neuen Genehmigten Kapitals mit der
Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses
und die entsprechende Satzungsänderung*
*II. Vorschläge zur Beschlussfassung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
gebilligten Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Lageberichts für die Koenig & Bauer
AG und die Koenig & Bauer Unternehmensgruppe zum 31.
Dezember 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und
des Corporate-Governance-Berichts für das Geschäftsjahr
2016*
Die genannten Unterlagen enthalten auch den
Vergütungsbericht und den erläuternden Bericht zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 sowie nach § 315 Abs. 4 HGB.
Die Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/
veröffentlicht und abrufbar, ferner werden sie den
Aktionären auf Anfrage per Post zugesandt. Ferner
werden alle Unterlagen auch in der Hauptversammlung
zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat
in seiner Sitzung am 21. März 2017 den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Er hat in
derselben Sitzung ferner den Konzernabschluss
gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist zu diesem Punkt der Tagesordnung daher keine
Beschlussfassung vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn von EUR 8.262.391,50 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer EUR
Dividende von EUR 0,50 8.262.391,50
je Stammaktie auf
16.524.783 Stückaktien:
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands der Koenig & Bauer AG für das
Geschäftsjahr 2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2106 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die KPMG Bayerische
Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, München, Niederlassung
Nürnberg, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu
wählen.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG besteht
gemäß Abschnitt V, Ziffer 9.1 der Satzung der
Koenig & Bauer AG aus insgesamt zwölf Mitgliedern und
setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 und 101
AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 und 7 Abs. 1 S. 1
Nr. 1 MitbestG aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern
der Anteilseigner und der Arbeitnehmer sowie zu jeweils
mindestens 30 Prozent aus Frauen und Männern zusammen.
Die Mindestquote ist im Aufsichtsrat der Koenig & Bauer
AG für beide Seiten, sowohl der Anteilseigner- als auch
der Arbeitnehmervertreterseite, jeweils getrennt zu
erfüllen, da die Seite der Arbeitnehmervertreter der
Gesamterfüllung gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden
widersprochen hat. Es müssen daher jeweils auf der
Seite der Anteilseignervertreter und der
Arbeitnehmervertreter mindestens zwei Sitze von Frauen
und mindestens zwei Sitze von Männern besetzt sein.
Anteilseignervertreterinnen im Aufsichtsrat der Koenig
& Bauer AG sind Frau Dagmar Rehm und Frau Prof. Dr.
Gisela Lanza; Arbeitnehmervertreterinnen sind Frau
Julia Cuntz und Frau Simone Walter. Die übrigen vier
Anteilseignervertreter und die übrigen vier
Arbeitnehmervertreter sind Männer. Die gesetzliche
Mindestquote ist damit sowohl auf Anteilseigner- als
auch auf Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat der Koenig &
Bauer AG erfüllt.
Nachdem das Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner,
Herr Carl Ferdinand Oetker, auf eigenen Wunsch zum 31.
Dezember 2016 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist,
wurde gemäß des Vorschlags des
Nominierungsausschusses sowie des Beschlusses des
Aufsichtsrats und auf Antrag des Vorstands Herr Carsten
Dentler am 13. März 2017 vom Amtsgericht Würzburg zum
Mitglied des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG
bestellt. Der Vorgenannte soll nunmehr ordentlich von
der Hauptversammlung als Vertreter der Anteilseigner
gewählt werden. Gemäß § 104 Abs. 5 AktG endet das
Mandat eines gerichtlich bestellten
Aufsichtsratsmitglieds automatisch mit der Bestellung
eines ordnungsgemäß durch die Hauptversammlung
gewählten Aufsichtsratsmitglieds.
Unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat
beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung des
Aufsichtsrats und gemäß dem Vorschlag des
Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat daher
vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am
23. Mai 2017
- Herrn Carsten Dentler, Bad Homburg v.
d. Höhe
Unternehmensberater
als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der
Koenig & Bauer AG zu wählen. Die Bestellung von Herrn
Dentler erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das
Geschäftsjahr 2021 beschließt.
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 DCGK:*
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung
zwischen dem zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten und
der Koenig & Bauer AG oder deren Konzernunternehmen,
den Organen der Koenig & Bauer AG oder einem wesentlich
an ihr beteiligten Aktionär keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung
gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des Deutschen
Corporate Governance Kodex empfohlen wird.
Der vorgeschlagene Kandidat verfügt über langjährige
Erfahrung auf den Gebieten der Rechnungslegung und
Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Der
Aufsichtsrat hat sich davon überzeugt, dass der zur
Wahl stehende Kandidat die für die Ausübung des Mandats
erforderliche Zeit aufbringen kann.
*Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG*
Herr Carsten Dentler hat keine weiteren Mandate in
gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
oder in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Weitere Informationen zu dem Kandidaten können auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/
abgerufen werden.
7. *Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen
genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit des
Bezugsrechtsausschlusses und die entsprechende
Satzungsänderung*
Die von der Hauptversammlung am 16. Juni 2011
beschlossene Ermächtigung zur Erhöhung des
Grundkapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen
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