DJ DGAP-HV: Wacker Chemie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Wacker Chemie AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Wacker Chemie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
19.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-04-05 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Wacker Chemie AG München WKN: WCH888
ISIN: DE000WCH8881 Einladung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft
ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den
19. Mai 2017, um 10:00 Uhr im Internationalen Congress
Center München (ICM) auf dem Messegelände Riem, Am
Messesee 6, 81829 München.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 31.12.2016, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31.12.2016 und des
zusammengefassten Lageberichts für das
Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 und
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem
Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung
der Hauptversammlung vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe
von *1.243.894.995,18 EUR* wie folgt zu
verwenden:
1. Ausschüttung an die *99.355.966,00 EUR*
Aktionäre:
Dies entspricht
angesichts der
Einteilung des
Grundkapitals von
260.763.000,00 EUR
in 52.152.600
Stückaktien unter
Berücksichtigung
der von der
Gesellschaft
gehaltenen
2.474.617 eigenen
Aktien, aus denen
der Gesellschaft
keine Rechte
zustehen, der
Zahlung einer
Dividende von *2,00
EUR* je
dividendenberechtig
ter Aktie.
2. Gewinnvortrag auf *1.144.539.029,18
neue Rechnung: EUR*
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands der Wacker Chemie AG
für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats der Wacker Chemie
AG für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt - jeweils gestützt auf
die Empfehlung und Präferenz des
Prüfungsausschusses - vor zu beschließen:
(a) Die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, wird zum Abschlussprüfer des
Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses für das am 31.12.2017
endende Geschäftsjahr sowie zum Prüfer
für eine etwaige prüferische Durchsicht
von Zwischenfinanzberichten für das
Geschäftsjahr 2017 gewählt.
(b) Die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, wird zum Prüfer für eine
etwaige prüferische Durchsicht des
Zwischenfinanzberichts für das erste
Quartal des Geschäftsjahrs 2018 gewählt.
Für die genannten Prüfungsleistungen hat der
Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat nach
Durchführung eines Auswahl- und
Vorschlagsverfahrens im Einklang mit Artikel 16
Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 des Europäischen Parlaments und Rates
vom 16. April 2014 über spezifische
Anforderungen an die Abschlussprüfung bei
Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur
Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der
Kommission gemäß Artikel 16 Abs. 2 der
Verordnung die
1. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, und die
2. PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
empfohlen und dabei eine Präferenz für die KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
mitgeteilt.
*Zugänglich gemachte Unterlagen*
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die gesetzlich
zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von
Aktionären sowie weitere Informationen und
weitergehende Erläuterungen zu den im Folgenden
beschriebenen Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2,
126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG stehen ab dem
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auch auf
der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung unter
*www.wacker.com/hauptversammlung*.
Als besonderer Service werden die gesetzlich zugänglich
zu machenden Unterlagen den Aktionären auf Anfrage auch
zugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass der
gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung
auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan
ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen
Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen.
Auch in der Hauptversammlung werden die gesetzlich
zugänglich zu machenden Unterlagen ausliegen.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der
Hauptversammlung ebenfalls auf der Internetseite der
Gesellschaft veröffentlicht.
*Anzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in
52.152.600 nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen
Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung 2.474.617 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr
keine Stimmrechte zu.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die
sich bei der Gesellschaft fristgerecht in Textform
angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft
unter der nachfolgenden Adresse spätestens am 12. Mai
2017, 24:00 Uhr, zugehen:
*Wacker Chemie AG*
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Fax: +49 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
ist durch eine in Textform in deutscher oder englischer
Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden
Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der
Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung (28. April 2017, 00:00 Uhr) beziehen
('Nachweisstichtag') und der Gesellschaft unter
obengenannter Adresse spätestens am 12. Mai 2017, 24:00
Uhr, zugehen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht,
kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die Aktionäre erhalten nach Eingang der Anmeldung und
der Bescheinigung über den Anteilsbesitz von der
obengenannten Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei
ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die
Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen in der Regel
durch das depotführende Institut vorgenommen.
Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die
Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut
anfordern, brauchen deshalb in der Regel nichts weiter
zu veranlassen. Im Zweifel sollten sich Aktionäre bei
ihrem depotführenden Institut erkundigen, ob dieses für
sie die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes
vornimmt. Eintrittskarten sind reine
Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen
Teilnahmebedingungen dar.
Wir bitten um Verständnis, dass für jedes Aktiendepot
grundsätzlich nur bis zu zwei Eintrittskarten für die
Hauptversammlung ausgestellt werden.
*Bedeutung des Nachweisstichtags ('Record Date')*
Der Nachweisstichtag ('Record Date') ist das
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Personen, die am Record
Date noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär der Gesellschaft werden, sind für die von
ihnen gehaltenen Aktien an der Hauptversammlung nur
teilnahme- und stimmberechtigt, wenn der Gesellschaft
form- und fristgerecht eine Anmeldung nebst
Aktienbesitznachweis des bisherigen Aktionärs zugeht
und dieser den neuen Aktionär bevollmächtigt oder zur
Rechtsausübung ermächtigt. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht
haben, sind auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date
veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 05, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
*Stimmrechtsvertretung und Verfahren für die
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte*
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten
ausgeübt werden, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreterinnen. Auch in diesem
Fall sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs
zur Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis
des Anteilsbesitzes des Aktionärs, jeweils wie
vorstehend beschrieben, erforderlich.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung oder andere diesen gemäß §
135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5
AktG gleichgestellte Personen, Institute oder
Unternehmen bevollmächtigt werden, bedürfen die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft nach §
134 Abs. 3 Satz 3 AktG und § 14 Abs. 3 der Satzung der
Textform. Zur Erteilung der Vollmacht kann das
Vollmachtsformular verwendet werden, das die Aktionäre
zusammen mit der Eintrittskarte erhalten.
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten
gegenüber der Gesellschaft kann auch durch die
Übermittlung der Bevollmächtigung in Textform an
die folgende E-Mail-Adresse erfolgen:
*Wacker-HV2017@computershare.de*
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8
AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellten Personen, Instituten oder Unternehmen
gilt das Erfordernis der Textform nach § 134 Abs. 3
Satz 3 AktG und § 14 Abs. 3 der Satzung nicht.
Allerdings sind in diesen Fällen die Regelungen in §
135 AktG sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu
beachten, die von den jeweils Bevollmächtigten
vorgegeben werden und bei diesen zu erfragen sind.
*Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Die Gesellschaft hat zwei Vertreterinnen für die
weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der
Aktionäre bestellt. Aktionäre, die diesen von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen eine
Vollmacht erteilen wollen, können hierzu das
Vollmachtsformular für die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreterinnen verwenden, das mit
der Eintrittskarte verbunden ist.
Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreterinnen der Gesellschaft
sind bis spätestens 17. Mai 2017, 24:00 Uhr (Eingang),
an die folgende Adresse zu übersenden:
*Wacker Chemie AG*
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: Wacker-HV2017@computershare.de
Weitere Informationen zur Teilnahme an der
Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und
Weisungserteilung können auf der Internetseite der
Gesellschaft eingesehen werden unter
*www.wacker.com/hauptversammlung*.
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer
Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag
von 500.000 Euro am Grundkapital erreichen, dies
entspricht 100.000 nennwertlosen Stückaktien, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen schriftlich an den Vorstand
gerichtet und der Gesellschaft bis spätestens 18. April
2017, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Ergänzungsverlangen
können an die nachfolgend genannte Adresse gerichtet
werden:
*Wacker Chemie AG*
Investor Relations
Hanns-Seidel-Platz 4
81737 München
Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 i.V.m.
Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90
Tagen vor dem Zugang des Verlangens Inhaber der
erforderlichen Anzahl Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den
Antrag halten; auf die Fristberechnung ist § 121 Abs. 7
AktG entsprechend anzuwenden.
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen zur
Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Informationen in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem unter der
folgenden Internetadresse bekannt und zugänglich
gemacht und den Aktionären mitgeteilt:
*www.wacker.com/hauptversammlung*
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §
126 Abs. 1 und § 127 AktG*
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von
Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge an die
Gesellschaft übersenden.
Wahlvorschläge von Aktionären sowie Gegenanträge, die
bis spätestens 4. Mai 2017, 24:00 Uhr, bei der
Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse
eingegangen sind, werden unverzüglich nach ihrem
Eingang unter der folgenden Adresse im Internet
zugänglich gemacht:
*www.wacker.com/hauptversammlung*
*Wacker Chemie AG*
Investor Relations
Hanns-Seidel-Platz 4
81737 München
Fax: +49 89 6279-2910
E-Mail: hauptversammlung@wacker.com
Gegenanträge müssen nur veröffentlicht werden, wenn sie
begründet sind. Wahlvorschläge bedürfen keiner
Begründung.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an die
vorgenannte Adresse der Gesellschaft adressiert sind
oder verspätet eingehen, sowie Gegenanträge ohne
Begründung werden von der Gesellschaft nicht im
Internet veröffentlicht.
Die Gesellschaft kann von der Zugänglichmachung eines
Gegenantrags und seiner Begründung bzw. eines
Wahlvorschlags absehen, wenn einer der
Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt.
Die Ausschlusstatbestände sind auf der Internetseite
der Gesellschaft dargestellt unter
*www.wacker.com/hauptversammlung*
Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht,
wenn sie den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der
vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlich die Angaben zu
deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten enthalten.
Eine Abstimmung über einen Gegenantrag oder
Wahlvorschlag in der Hauptversammlung setzt voraus,
dass der Gegenantrag oder Wahlvorschlag während der
Hauptversammlung gestellt wird. Gegenanträge und
Wahlvorschläge in der Hauptversammlung können auch ohne
vorherige fristgerechte Übermittlung gestellt
werden.
*Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1
AktG*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu
verbundenen Unternehmen, sowie über die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung
erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der
Aussprache zu stellen. Gemäß § 15 Abs. 2 Satz 3
der Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und
Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen
beschränken. Zudem kann der Vorstand in bestimmten, in
§ 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die Auskunft
verweigern. Diese Fälle sind auf der Internetseite der
Gesellschaft dargestellt unter
www.wacker.com/hauptversammlung.
München, im April 2017
*Wacker Chemie AG*
_Der Vorstand_
2017-04-05 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Wacker Chemie AG
Hanns-Seidel-Platz 4
81737 München
Deutschland
E-Mail: sabine.thorwarth@wacker.com
Internet: http://www.wacker.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
562387 2017-04-05
(END) Dow Jones Newswires
April 05, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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