DJ DGAP-HV: Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Accentro Real Estate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 15.05.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-04-05 / 15:01
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Accentro Real Estate AG Berlin (nachfolgend
'*Gesellschaft*') ISIN DE000A0KFKB3
Wertpapier-Kenn-Nr. A0KFKB ISIN DE000A1YC9Y3
Wertpapier-Kenn-Nr. A1YC9Y Wir laden die Aktionäre unserer
Gesellschaft ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am
Montag, dem 15. Mai 2017, um 10:00 Uhr in den
Räumlichkeiten des SCANDIC Hotel Berlin Kurfürstendamm
Augsburger Str. 5
10789 Berlin
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses
sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes
für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des
Aufsichtsrats und dem Bericht des Vorstands mit den
erläuternden Angaben gemäß §§ 315 Abs. 4, 289
Abs. 4 und Abs. 5 HGB*
Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung
nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres-
und Konzernabschluss gemäß § 172 AktG bereits
gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist. Die vorgelegten Unterlagen dienen
der Unterrichtung der Hauptversammlung über das
abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der
Gesellschaft sowie des Konzerns. Sämtliche
vorstehenden Unterlagen sind vom Tage der
Einberufung der Hauptversammlung an unter
www.accentro.ag/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich und werden während der Hauptversammlung
ausliegen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem zum
31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe
von EUR 73.536.122,96
a. einen Betrag von EUR 3.730.694,25 zur
Zahlung einer Dividende von EUR 0,15 je
dividendenberechtigter Stückaktie zu
verwenden und
b. den verbleibenden Betrag von EUR
69.805.428,71 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In
diesem Fall wird der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet werden, der unverändert eine
Ausschüttung von EUR 0,15 je dividendenberechtigter
Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für
die Ausschüttungssumme und die Einstellung in die
Gewinnrücklagen vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglied des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen. Über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrates soll einzeln abgestimmt werden.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH &
Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 zu
bestellen. Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat
vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer für
die prüferische Durchsicht von
Halbjahresfinanzinformationen und Quartalsberichten
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2017 für den Fall zu wählen, dass der Vorstand
entscheidet, eine entsprechende prüferische
Durchsicht vorzunehmen.
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten
Kapitals 2010 und des Bedingten Kapitals 2013/II
sowie entsprechende Änderung der Satzung*
Das Bedingte Kapital 2010 gemäß § 4 Abs. 4 der
Satzung kann infolge der Kündigung der
Wandelschuldverschreibungen, zu deren Bedienung das
Bedingte Kapital 2010 geschaffen wurde, nicht mehr
ausgenutzt werden. Weitere Wandlungsrechte bestehen
aufgrund der Kündigung zum 18. September 2015 nicht
mehr. Die entsprechende Satzungsgrundlage soll daher
aufgehoben werden.
Das Bedingte Kapital 2013/II gemäß § 4 Abs. 8
der Satzung kann in Folge des Auslaufens der
Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Februar
2013 zur Ausgabe eines Stock Option Programms 2013,
zu dessen Bedienung das Bedingte Kapital 2013/II
geschaffen wurde und die vor ihrem Auslaufen nicht
genutzt wurde, nicht mehr ausgenutzt werden. Die
entsprechende Satzungsgrundlage soll daher
aufgehoben werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 4 Abs. 4
und § 4 Abs. 8 der Satzung aufzuheben. Die
entsprechenden Absätze bleiben frei.
7. *Beschlussfassung über die Heraufsetzung der
Vergütung des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die
Vergütung des Aufsichtsrats der Gesellschaft moderat
zu erhöhen. Nach § 11 Absatz 3 Satz 3 der Satzung
ist dafür die Hauptversammlung zuständig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die
Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats auf
EUR 30.000,00 p.a. je Mitglied festzusetzen. Der
stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende erhält EUR
45.000,00 p.a. und der Aufsichtsratsvorsitzende EUR
60.000,00 p.a. jeweils ggf. zuzüglich Umsatzsteuer.
Die Neuregelung gilt ab Beginn des laufenden
Geschäftsjahres.
8. *Beschlussfassung über die Einführung eines
Aktienoptionsprogramms 2017 und die Schaffung eines
bedingten Kapitals zur Bedienung des
Aktienoptionsprogramms 2017 sowie entsprechende
Satzungsänderung*
Entsprechend verbreiteter Praxis möchte auch die
Accentro Real Estate AG die aktienrechtlichen
Möglichkeiten nutzen, Anreize für das Management und
die Mitarbeiter zu schaffen, die auf eine Steigerung
des nachhaltigen Unternehmenswertes gerichtet sind.
Zu diesem Zweck soll - nachdem die Ermächtigung für
das Stock Option Programm 2013 ausgelaufen ist - im
Rahmen eines neuen Aktienoptionsprogramms die
Möglichkeit geschaffen werden, bis zu 1.800.000
Optionen (Bezugsrechte i.S.v. § 192 Abs. 2 Nr. 3
AktG) an derzeitige und zukünftige Mitglieder des
Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft
auszugeben.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) *Implementierung eines
Aktienoptionsprogramms 2017*
(i) *Ermächtigung zur Implementierung eines
Aktienoptionsprogramms 2017*
Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 14.
Mai 2020 einmalig oder mehrmals bis zu
1.800.000 Optionen an derzeitige und
zukünftige Mitglieder des Vorstands und
des oberen Managements auszugeben, die den
Erwerber nach Maßgabe der
Optionsbedingungen berechtigen, neue auf
den Inhaber lautende nennwertlose
Stückaktien der Accentro Real Estate AG zu
erwerben (Aktienoptionsprogramm 2017).
Soweit Optionen an Mitglieder des
Vorstands der Gesellschaft ausgegeben
werden sollen, ist nur der Aufsichtsrat
zur Ausgabe berechtigt.
(ii) *Kreis der Bezugsberechtigten/Aufteilung
der Bezugsrechte*
Der Kreis der Bezugsberechtigten setzt
sich bei einem Gesamtvolumen der maximal
zur Ausgabe zur Verfügung stehenden
Optionen in Höhe von bis zu 1.800.000
Stück wie folgt zusammen:
(a) Auf die gegenwärtigen und
zukünftigen Mitglieder des Vorstands
der Accentro Real Estate AG
entfallen bis zu 1.080.000 Optionen
(= bis zu 60 % des Gesamtvolumens).
(b) Auf die gegenwärtigen und
zukünftigen Mitarbeiter der Accentro
Real Estate AG entfallen bis zu
180.000 Optionen (= bis zu 10 % des
Gesamtvolumens).
(c) Auf die gegenwärtigen und
zukünftigen Mitglieder der
Leitungsorgane gegenwärtiger und
zukünftiger verbundener Unternehmen
der Accentro Real Estate AG
entfallen bis zu 360.000 Optionen (=
bis zu 20 % des Gesamtvolumens).
(d) Auf die gegenwärtigen und
zukünftigen Mitarbeiter
gegenwärtiger und zukünftiger
verbundener Unternehmen der Accentro
Real Estate AG entfallen 180.000
Optionen (= bis zu 10 % des
Gesamtvolumens).
(iii) *Erwerbszeiträume*
Optionen können den Bezugsberechtigten
einmalig oder in mehreren Tranchen bis zum
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 05, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
DJ DGAP-HV: Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung -2-
14. Mai 2020 zum Erwerb angeboten werden,
außer jeweils im Zeitraum von drei
Wochen vor Bekanntgabe der vorläufigen
Zahlen für das jeweils vorangegangene
Geschäftsjahr der Gesellschaft oder der
vorläufigen Zahlen für einen Quartals-
oder Halbjahresabschluss.
(iv) *Ausübung, Basispreis, Erfüllung*
Durch Ausübung der Option können im
Verhältnis 1:1 auf den Inhaber lautende,
nennwertlose Aktien der Accentro Real
Estate AG gegen Zahlung des Basispreises
bezogen werden. Der Basispreis entspricht
100 % des Verkehrswertes der Aktien der
Accentro Real Estate AG. Der Verkehrswert
ergibt sich aus dem Mittelwert der in der
Schlussauktion im XETRA(R)-Handel oder
einem vergleichbaren Nachfolgesystem bzw.
Nachfolgekurs festgestellten Preise für
die Aktie der Gesellschaft jeweils während
der letzten drei Monate vor Ausgabe der
jeweiligen Option.
Die Optionen können aus zukünftig zu
schaffendem bedingten Kapital, aus
bestehendem oder zukünftigem genehmigten
Kapital oder aus bestehenden Aktien
bedient werden. Alternativ kann dem
Bezugsberechtigten bei Optionsausübung
nach Wahl der Gesellschaft auch ein
Barausgleich gewährt werden. Der
Barausgleich berechnet sich dabei aus der
Differenz zwischen dem Basispreis und dem
Mittelwert der in der Schlussauktion im
XETRA(R)-Handel oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem bzw. Nachfolgekurs
festgestellten Preise für eine Aktie der
Accentro Real Estate AG während der
letzten drei Monate vor Ausübung der
jeweiligen Option.
(v) *Laufzeit der Optionen*
Die im Rahmen des Aktienoptionsprogramms
2017 ausgegebenen Optionen können nur
innerhalb von 10 Jahren nach ihrer
erstmaligen Ausübungsmöglichkeit ausgeübt
werden.
(vi) *Wartezeit für die erstmalige Ausübung
sowie Erfolgsziel*
Der Bezugsberechtigte kann die Optionen
ausüben, sobald mindestens vier Jahre seit
ihrer Ausgabe vergangen sind (Wartezeit
i.S.v. § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG).
Die Möglichkeit der Ausübung der Optionen
wird an die weitere Voraussetzung der
nachfolgend bestimmten zu erreichenden
Steigerung(en) des Aktienkurses der
Accentro Real Estate AG im XETRA(R)-Handel
oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem
(nachfolgend der '*Aktienkurs*' genannt)
geknüpft. *[*Danach können die
ausgegebenen Optionen nur dann ausgeübt
werden, wenn der Aktienkurs in den ersten
drei Jahren seit Ausgabe der Optionen
jährlich eine durchschnittliche Steigerung
um wenigstens 10 % erreicht hat
(Erfolgsziel i.S.v. § 193 Abs. 2 Nr. 4
AktG). Wird der Durchschnittswert nicht
erreicht, aber in den zwölf
Kalendermonaten, die auf die Ausgabe der
Optionen folgen, ein Wert von 10 %
erreicht, ist das Erfolgsziel ebenfalls
erfüllt.*]*
(vii) *Ausübungszeiträume*
Zur Vermeidung von Insiderverstößen
dürfen Optionen auch nach Ablauf der
Wartezeit und unbeschadet der Beachtung
des Erfolgsziels jeweils im Zeitraum von
vier Wochen vor Bekanntgabe der
Unternehmenszahlen, d.h. vor
Veröffentlichung des Jahresabschlusses
bzw. etwaiger Quartals- oder
Zwischenberichte nicht ausgeübt werden. Im
Übrigen sind die Einschränkungen zu
beachten, die aus den allgemeinen
Rechtsvorschriften folgen.
(viii) *Verfügungen über Optionen*
Optionen können nicht übertragen,
verpfändet oder sonst belastet werden.
(ix) *Verfall der Optionen ('Vesting Period')*
Wenn der Bezugsberechtigte aus seinem
Dienstverhältnis mit der Accentro Real
Estate AG oder einem mit dieser
verbundenen Unternehmen vor Ablauf eines
Zeitraums von mindestens zwei Jahren nach
Ausgabe der Optionen ausscheidet oder das
Dienstverhältnis vor diesem Zeitpunkt
gekündigt wird, ohne dass sich unmittelbar
ein neues Dienstverhältnis mit der
Accentro Real Estate AG oder einem anderen
mit dieser verbundenen Unternehmen
anschließt, verfallen sämtliche
seiner Optionen, die er zu diesem
Zeitpunkt innehat. Bei Verfall steht dem
Bezugsberechtigten keine Entschädigung zu.
Die Gesellschaft ist berechtigt, in den
Optionsbedingungen Ausnahmen von dieser
Regelung zuzulassen.
Die Optionen verfallen auch dann
ersatzlos, wenn die Optionen nicht bis zu
dem nach vorstehender Ziffer (v) genannten
Zeitpunkt ausgeübt worden sind.
(x) *Besteuerung der Optionen*
Alle im Rahmen der Gewährung bzw. Ausübung
der Optionen etwaig anfallenden Steuern,
insbesondere Einkommensteuer (Lohnsteuer),
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag,
hat der Bezugsberechtigte selbst zu
tragen.
(xi) *Weitere Ausgestaltung (Ermächtigung)*
Der Vorstand der Accentro Real Estate AG
wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats - sofern der Vorstand selbst
betroffen ist, wird der Aufsichtsrat
allein ermächtigt - die weiteren
Einzelheiten zur Ausgestaltung des
Aktienoptionsprogramms 2017 zu bestimmen.
Hierzu gehören insbesondere:
- die Festlegung der Anzahl der auf den
einzelnen oder eine Gruppe von
Berechtigten entfallenden ausgegebenen
Optionen,
- die Regelungen über die Behandlung von
Optionen in Sonderfällen (z.B.
Mutter-/Vaterschaftsurlaub oder
Elternzeit des Bezugsberechtigten),
- die Regelung weiterer Verfallgründe,
Ausnahmen in den Verfallgründen sowie
der Verfallmodalitäten im Einzelnen,
- Anpassung des
Aktienbezuges/Verwässerungsschutz bei
Kapitalmaßnahmen und Umwandlung
der Accentro Real Estate AG,
- Einzelfragen bei Ausscheiden des
Bezugsberechtigten,
- Eintritt in den Ruhestand und
Todesfall des Bezugsberechtigten etc.,
- die Kündbarkeit der Optionen durch die
Gesellschaft und
- ein Eigeninvestment des
Bezugsberechtigten in bezogenen
Aktien.
(xii) *Berichtspflicht des Vorstands*
Der Vorstand wird über die Ausnutzung des
Aktienoptionsprogramms 2017 und die den
Bezugsberechtigten in diesem Rahmen
gewährten Optionen für jedes Geschäftsjahr
nach den einschlägigen gesetzlichen
Vorschriften jeweils im Anhang zum
Jahresabschluss oder im Geschäftsbericht
berichten (§ 285 Nr. 9a HGB, § 314 Abs. 1
Nr. 6a HGB, § 160 Abs. 1 Nr. 5 AktG).
b) *Bedingtes Kapital 2017*
Das Grundkapital der Gesellschaft wird um
bis zu EUR 1.800.000,00 durch Ausgabe von
bis zu 1.800.000 neuen auf den Inhaber
lautenden nennbetragslosen Stückaktien
bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017).
Die bedingte Kapitalerhöhung dient
ausschließlich der Erfüllung von
Optionen, die aufgrund der Ermächtigung
der Hauptversammlung vom 15. Mai 2017
gemäß TOP 7 lit. a) bis zum 14. Mai
2020 gewährt werden. Die bedingte
Kapitalerhöhung wird nur insoweit
durchgeführt, wie die Inhaber der
ausgegebenen Optionen von ihrem Recht zum
Bezug von Aktien der Gesellschaft
Gebrauch machen und die Gesellschaft zur
Erfüllung der Optionen auf dieses
Bedingte Kapital 2017 zurückgreift. Die
Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten
Kapital 2017 erfolgt zu dem
Ausgabebetrag, wie er sich aus der
Ermächtigung ergibt. Die neuen Aktien
nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an,
in dem sie durch Ausübung von Optionen
entstehen, am Gewinn teil.
c) *Satzungsänderung*
Es wird einer neuer § 4 Abs. 4 der
Satzung der Gesellschaft wie folgt
ergänzt:
'Das Grundkapital der Gesellschaft ist um
bis zu EUR 1.800.000,00 durch Ausgabe von
bis zu 1.800.000 auf den Inhaber
lautenden nennbetragslosen Stückaktien
bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017).
Die bedingte Kapitalerhöhung dient
ausschließlich der Erfüllung von
Optionen, die aufgrund der Ermächtigung
der Hauptversammlung vom 15. Mai 2017
gemäß TOP 7 lit. a) bis zum 14. Mai
2020 gewährt werden. Die bedingte
Kapitalerhöhung wird nur insoweit
durchgeführt, wie die Inhaber der
ausgegebenen Optionen von ihrem Recht zum
Bezug von Aktien der Gesellschaft
Gebrauch machen und die Gesellschaft zur
Erfüllung der Optionen auf dieses
Bedingte Kapital 2017 zurückgreift. Die
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 05, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
DJ DGAP-HV: Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung -3-
Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten
Kapital 2017 erfolgt zu dem
Ausgabebetrag, wie er sich aus der
Ermächtigung ergibt. Die neuen Aktien
nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an,
in dem sie durch Ausübung von Optionen
entstehen, am Gewinn teil.'
d) *Ermächtigung zur Änderung der
Fassung der Satzung*
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die
Fassung von § 4 Abs. 4 der Satzung der
Gesellschaft entsprechend der jeweiligen
Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen sowie
alle sonstigen damit im Zusammenhang
stehenden Änderungen der Satzung
vorzunehmen, die nur die Fassung
betreffen. Entsprechendes gilt für den
Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung
zur Ausgabe von Optionen nach Ablauf des
Ermächtigungszeitraums sowie für den Fall
der Nichtausnutzung des Bedingten
Kapitals 2017 nach Ablauf der Fristen für
die Ausübung von Optionen.
e) Der Vorstand wird angewiesen, das
Bedingte Kapital 2017 in Anbetracht der
gesetzlichen Beschränkung des Umfangs des
bedingten Kapitals auf 50 % des
Grundkapitals nachfolgend zu der
Aufhebung der bedingten Kapitalia
gemäß TOP 6 zum Handelsregister
anzumelden.
*Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im
Bundesanzeiger EUR 24.871.295,00 und ist eingeteilt in
24.871.295 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 und mit
einer Stimme je Stückaktie. Die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung
der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt
dementsprechend 24.871.295. Aus von der Gesellschaft
gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt
werden. Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts ist eine Anmeldung der Aktionäre erforderlich.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der Adresse
Accentro Real Estate AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg Telefax: 040-6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de
bis spätestens am
08. Mai 2017 (24:00 Uhr MESZ)
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache zugehen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts ist darüber hinaus der Nachweis des
Anteilsbesitzes durch eine von dem depotführenden Kredit-
oder Finanzdienstleistungsinstitut in Textform (§ 126b BGB)
in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bestätigung
erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf
den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu
beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf den
24. April 2017 (0:00 Uhr MESZ)
und muss der Gesellschaft spätestens am
08. Mai 2017 (24:00 MESZ)
unter der vorstehend für die Anmeldung benannten Adresse
zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der
vorstehend beschriebenen Weise erbracht hat; insbesondere
haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen
der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur
Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die
Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des
bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb
von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung
für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugeschickt. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für
die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der vorgenannten
Adresse Sorge zu tragen.
Stimmrechtsausübung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen, können ihr(e) Stimmrecht(e) auch durch einen
Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer
Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine
fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft müssen
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich in
Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Wenn ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135
AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen
bevollmächtigt werden soll, richtet sich das
Formerfordernis nach den aktienrechtlichen Vorschriften des
§ 135 AktG. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen
Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder
Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht
verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich
daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG
gleichgestellten Institutionen oder Personen
bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder
Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Im Zusammenhang mit der Berechtigung zur Ausübung des
Stimmrechts wird auf etwaige Meldepflichten nach §§ 21 ff.
WpHG hingewiesen.
Den Aktionären der Accentro Real Estate AG wird von der
jeweils depotführenden Bank zusammen mit der Einladung zur
Hauptversammlung ein Formular zur Anmeldung der Teilnahme
an der Hauptversammlung übermittelt. Mit diesem Formular
kann ein Aktionär, der persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen oder sich dort vertreten lassen möchte, eine
Eintrittskarte auf seinen Namen oder den des
Bevollmächtigten anfordern.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten,
können - müssen aber nicht - zur Erteilung der Vollmacht
das Formular verwenden, welches die Gesellschaft hierfür
bereithält. Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein
auf dieser rückseitig abgedrucktes Vollmachtsformular
übersandt. Das Vollmachtsformular ist außerdem im
Internet unter
www.accentro.ag/investor-relations/hauptversammlung
abrufbar.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten gegenüber der
Gesellschaft erbracht werden oder durch Erklärung gegenüber
der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen:
Accentro Real Estate AG
Uhlandstraße 165
10719 Berlin
Telefax: 030 88718111
E-Mail: ir@accentro.ag
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an,
dass sie sich auch durch den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung unter
Erteilung von Weisungen vertreten lassen können. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem
Ermessen ausüben. Die Aktionäre, die dem von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht
erteilen möchten, müssen sich ebenfalls gemäß den
vorstehenden Teilnahmebedingungen fristgemäß zur
Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des
Anteilbesitzes führen. Des Weiteren können - müssen aber
nicht - die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen
wollen, für diese Vollmacht das auf der Homepage der
Gesellschaft
(www.accentro.ag/investor-relations/hauptversammlung)
erhältliche Vollmachts- und Weisungsformular verwenden und
hiermit dem Stimmrechtsvertreter Weisungen über die
Stimmrechtsausübung erteilen. Vollmacht und Weisungen an
den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
müssen an die auf dem Formular angegebene Adresse versandt
werden und aus organisatorischen Gründen bis zum Ablauf des
12. Mai 2017 (24:00 Uhr MESZ) zugehen.
Alternativ ist eine Bevollmächtigung des
Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft während der
Hauptversammlung durch dort anwesende Aktionäre oder
Aktionärsvertreter möglich.
Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden
Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu bevollmächtigen,
dass die Gesellschaft jedoch berechtigt ist, im Falle von
mehreren bevollmächtigten Personen eine oder mehrere von
diesen zurückzuweisen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren
Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals, das
entspricht zurzeit 1.243.565 Stückaktien, oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, das
entspricht 500.000 Stückaktien, verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der
Gesellschaft schriftlich oder in elektronischer Form
gemäß § 126a BGB mindestens 30 Tage vor der
Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 14.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 05, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
April 2017 (24:00 Uhr MESZ), unter folgender Adresse
zugehen:
Accentro Real Estate AG
Uhlandstraße 165
10719 Berlin
E-Mail: ir@accentro.ag
Gegenanträge von Aktionären mit Begründung gegen einen
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG oder
Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern
oder Aufsichtsräten - letzteres dieses Jahr allerdings
nicht Gegenstand der Tagesordnung - gemäß § 127 AktG
sind ebenfalls ausschließlich an die vorstehende
Adresse zu übersenden.
Gegenanträge mit Begründung und Wahlvorschläge von
Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der
Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 30.
April 2017 (24:00 Uhr MESZ), unter der vorstehend
angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen
Aktionären im Internet unter
www.accentro.ag/investor-relations/hauptversammlung
unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen
Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung
gemäß § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind, insbesondere
sofern ein Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt.
Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären bleiben
unberücksichtigt.
Auskunftsrecht des Aktionärs
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß §
131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung der Gegenstände der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen und
auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Weitergehende Erläuterungen/Veröffentlichungen auf der
Internetseite der Gesellschaft
Weitergehende Erläuterungen gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3
Nr. 3 AktG zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im
Internet unter
www.accentro.ag/investor-relations/hauptversammlung
abrufbar.
Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a
AktG im Internet auf der Homepage der Accentro Real Estate
AG unter
www.accentro.ag/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht.
Berlin, im März 2017
*Accentro Real Estate AG*
_Der Vorstand_
2017-04-05 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Accentro Real Estate AG
Uhlandstrasse 165
10719 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 887181-0
Fax: +49 30 887181-11
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562391 2017-04-05
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