DJ DGAP-HV: MAN SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: MAN SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MAN SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-04-06 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. MAN SE München International Securities Identification Numbers (ISIN): Stammaktien DE0005937007 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht DE0005937031 Einladung zur 137. ordentlichen Hauptversammlung der Stammaktionäre und Vorzugsaktionäre unserer Gesellschaft am Mittwoch, dem 24. Mai 2017, um 10.00 Uhr in München Die Einberufung der Hauptversammlung, ihre Tagesordnung und die Vorschläge der Verwaltung zur Beschlussfassung sind im Bundesanzeiger vom 6. April 2017 wie folgt veröffentlicht: Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie hiermit zu der am Mittwoch, dem 24. Mai 2017, um 10.00 Uhr, im MAN Truck Forum der MAN Truck & Bus AG, Dachauer Straße 570, 80995 München, stattfindenden 137. ordentlichen Hauptversammlung ein. *Tagesordnung* und Vorschläge zur Beschlussfassung für die 137. ordentliche Hauptversammlung der MAN SE am Mittwoch, dem 24. Mai 2017: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MAN SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 sowie des für die MAN SE und den MAN Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des Berichts nach § 289 Abs. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind im Internet unter www.corporate.man.eu/hauptversammlung zugänglich. Zudem werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Zu dem Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen am 16. Februar 2017 gebilligt hat. 2. *Entlastung des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 3. *Entlastung des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung* Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 376.422.400 Euro und ist eingeteilt in 147.040.000 Stückaktien. Von den 147.040.000 Stückaktien sind 140.974.350 Stück Stammaktien und 6.065.650 Stück Vorzugsaktien. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Mit den Vorzugsaktien ist satzungsgemäß kein Stimmrecht, aber ein Teilnahmerecht verbunden. Die Gesellschaft hat keine eigenen Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind daher insgesamt 140.974.350 Stammaktien stimmberechtigt. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 15 der Satzung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens zum Ablauf des 17. Mai 2017 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft angemeldet und dieser ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes, in der Regel vom depotführenden Institut erstellt, muss sich auf den Beginn des 3. Mai 2017 (0.00 Uhr) (Nachweisstichtag) beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in der Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind deshalb - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - soweit sie Stammaktionäre sind - zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen jeweils der Textform (§ 126b BGB), haben in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen und müssen der Gesellschaft zugegangen sein. Erbeten wird der Zugang unter der nachstehenden Adresse: MAN SE c/o Computershare Deutschland GmbH & Co. KG Computershare Operations Center 80249 München Fax: + 49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes und der Anmeldung bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Vertretern Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, möglichst frühzeitig Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten anzufordern. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen von dem jeweiligen depotführenden Institut an die Gesellschaft versendet. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten angefordert haben, brauchen insoweit nichts weiter zu veranlassen. *Verfahren für die Stimmrechtsabgabe durch einen Bevollmächtigten* Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen bevollmächtigten Dritten, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind jeweils eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird. Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen. Zur Vereinfachung der Vorbereitung der Hauptversammlung werden Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, gebeten, entweder, sofern dies das depotführende Institut anbietet, eine Eintrittskarte direkt auf den Namen des Vertreters ausstellen zu lassen oder für die Vollmachtserteilung das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular zu verwenden. Das Vollmachtsformular sieht auch eine Unterbevollmächtigung vor. Es befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Vertretern nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes und der Anmeldung bei der Gesellschaft zugesandt wird. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Eintrittskarte oder die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist oder der Aktionär oder sein Vertreter den Nachweis elektronisch durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft über das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem übermittelt, das unter der Internetadresse www.corporate.man.eu/hauptversammlung zugänglich ist. Die Gesellschaft bietet den Aktionären zudem an, Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu erteilen. Diesen müssen neben einer Vollmacht zudem auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Eine Ausübung der Stimmrechte durch die Stimmrechtsvertreter der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
Gesellschaft nach eigenem Ermessen ist nicht möglich.
Die Erteilung der Vollmachten an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr
Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung können
vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) bis
spätestens zum Ablauf des 22. Mai 2017 (24.00 Uhr)
erteilt werden. Die Aktionäre werden gebeten, für die
Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das
entsprechende Formular zu verwenden, welches auf der
Eintrittskarte abgedruckt ist. Die Erteilung einer
Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung können durch den Aktionär auch
elektronisch über das internetgestützte Vollmachts- und
Weisungssystem der Gesellschaft, zugänglich unter
www.corporate.man.eu/hauptversammlung, erfolgen, und
zwar auch noch während der Hauptversammlung bis zum vom
Versammlungsleiter verkündeten Ende der Generaldebatte.
Zur elektronischen Bevollmächtigung und zur
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter über dieses System ist ebenfalls
eine fristgerechte Anmeldung und Übermittlung des
Nachweises des Anteilsbesitzes sowie die Bestellung
einer Eintrittskarte zur Hauptversammlung erforderlich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der
Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und
Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit
der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende
Informationen sind auch im Internet unter
www.corporate.man.eu/hauptversammlung zugänglich.
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer
Minderheit gemäß Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO, § 50
Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile allein oder zusammen den
zwanzigsten Teil (5%) des Grundkapitals oder allein
oder zusammen den anteiligen Betrag von 500.000 Euro
erreichen (dies entspricht - aufgerundet auf die
nächsthöhere volle Aktienzahl - 195.313 Aktien), können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen
der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor der
Hauptversammlung - der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen -, also
bis spätestens zum Ablauf des 23. April 2017 (24.00
Uhr), zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen
werden nicht berücksichtigt. Die Aktionäre werden
gebeten, entsprechende Ergänzungsverlangen an die
folgende Adresse zu richten:
MAN SE
Vorstand
Hauptversammlung/L
Dachauer Straße 641
80995 München
Fax: + 49 89 36098-68281
E-Mail: hv2017-antrag@man.eu
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung
werden - soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse www.corporate.man.eu/hauptversammlung
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs.
1, § 127 AktG*
Die Aktionäre können zudem Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
bestimmten Punkten der Tagesordnung an die Gesellschaft
stellen sowie Wahlvorschläge zur Wahl des
Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 4) machen.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein;
bei Wahlvorschlägen bedarf es einer Begründung nicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur
Hauptversammlung sind jeweils ausschließlich an
die oben angegebene Adresse zu richten, an die auch
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung zu richten sind.
Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der
Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung - der Tag
des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei
nicht mitzurechnen -, also bis spätestens zum Ablauf
des 9. Mai 2017 (24.00 Uhr), zugegangen sind, werden
einschließlich des Namens des Aktionärs, der
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung unverzüglich über die Internetseite
www.corporate.man.eu/hauptversammlung zugänglich
gemacht (§ 126 Abs. 1 Satz 3, § 127 Satz 1 AktG).
Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines
Gegenantrags und seiner Begründung sowie eines
Wahlvorschlags absehen, wenn einer der
Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt.
Die Ausschlusstatbestände sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
www.corporate.man.eu/hauptversammlung dargestellt.
Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht,
wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den
Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern die zusätzlichen
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten enthalten.
Gegenanträge sind im Übrigen nur dann gestellt,
wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt
werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne
vorherige fristgerechte Übermittlung von
Gegenanträgen, während der Hauptversammlung
Gegenanträge zu verschiedenen Tagesordnungspunkten zu
stellen, bleibt unberührt.
*Auskunftsrechte gemäß § 131 Abs. 1 AktG*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind
in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im
Rahmen der Generaldebatte zu stellen.
Gemäß § 16 Abs. (4) der Satzung der Gesellschaft
kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht
von Aktionären angemessen beschränken. Zudem ist der
Vorstand berechtigt, in bestimmten, in § 131 Abs. 3
AktG geregelten Fällen die Auskunft zu verweigern. Die
Tatbestände, in denen der Vorstand berechtigt ist, die
Auskunft zu verweigern, sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.corporate.man.eu/hauptversammlung dargestellt.
*Weitergehende Erläuterungen auf der Internetseite der
Gesellschaft und Veröffentlichungen in anderen Medien*
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen,
einschließlich der erforderlichen Informationen
nach § 124a AktG, Anträge von Aktionären sowie
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO, Art. 50 Abs.
2 SEAG, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131
Abs. 1 AktG sind ab Einberufung der Hauptversammlung
über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.corporate.man.eu/hauptversammlung abrufbar. Die
zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während
der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 zugänglich sein.
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im
Bundesanzeiger vom 6. April 2017 veröffentlicht und
wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Informationen in der gesamten Europäischen Union
verbreiten.
*Übertragung der Hauptversammlung im Internet*
Alle Aktionäre der MAN SE sowie die interessierte
Öffentlichkeit können die Hauptversammlung auf
Anordnung des Versammlungsleiters am 24. Mai 2017 ab
10.00 Uhr in voller Länge live im Internet verfolgen
(www.corporate.man.eu/hauptversammlung). Weitergehende
Informationen hierzu sind ebenfalls im Internet unter
www.corporate.man.eu/hauptversammlung einsehbar. Die
Eröffnung der Hauptversammlung durch den
Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorsitzenden des
Vorstands stehen auch nach der Hauptversammlung als
Aufzeichnung zur Verfügung.
München, im April 2017
_Der Vorstand_
2017-04-06 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MAN SE
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Internet: http://www.corporate.man.eu/hauptversammlung
ISIN: DE0005937007, DE0005937031
WKN: 593700, 593703
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Stuttgart, Hannover, Hamburg
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
562841 2017-04-06
(END) Dow Jones Newswires
April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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