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Dow Jones News
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DGAP-HV: Drillisch Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Drillisch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Drillisch Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Drillisch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 18.05.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-06 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Drillisch Aktiengesellschaft Maintal ISIN DE 0005545503 
/ WKN 554 550 
ISIN DE 000A2DAPD0 / WKN A2DAPD Wir laden die Aktionäre 
unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen 
Hauptversammlung am Donnerstag, 18. Mai 2017, 
um 10:00 Uhr im Gesellschaftshaus Palmengarten 
Palmengartenstraße 11 
60325 Frankfurt am Main. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2016, des Lageberichts 
   (einschließlich des erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 
   HGB) und des Konzernlageberichts 
   (einschließlich des erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 
   HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2016 
 
   Diese Unterlagen nebst dem Vorschlag für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Tag 
   der Einberufung der Hauptversammlung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.drillisch.de/hv2017 abrufbar. Sie 
   werden auch während der Hauptversammlung 
   ausliegen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 
   AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit 
   festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Vorschriften ist somit zu Tagesordnungspunkt 
   1 keine Beschlussfassung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im festgestellten Jahresabschluss der 
   Drillisch Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 
   2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahrs 2016 in Höhe von EUR 
   248.643.003,46 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer        EUR 98.576.368,20 
   Dividende von EUR 1,80 je 
   für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2016 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie (insg. 
   54.764.649 
   dividendenberechtigte 
   Stückaktien) 
   Vortrag auf neue Rechnung EUR 150.066.635,26 
   Bilanzgewinn              EUR 248.643.003,46 
 
   Die Gesellschaft besitzt zum Zeitpunkt der 
   Einberufung keine eigenen Aktien. Falls die 
   Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
   Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind 
   diese gem. § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung von EUR 1,80 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
   werden. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der 
   seit dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist 
   der Anspruch auf die Dividende am dritten auf 
   den Hautversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 23. Mai 2017, 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum im Wege der 
   Einzelbeschlussfassung Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum im Wege 
   der Einzelbeschlussfassung Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers 
   für eine etwaige prüferische Durchsicht des 
   verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, die BDO 
   Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, 
   zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie für den Fall, dass eine 
   prüferische Durchsicht des im 
   Halbjahresfinanzbericht enthaltenen 
   verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2017 
   erfolgen soll, als Prüfer für eine solche 
   prüferische Durchsicht zu wählen. 
Weitere Angaben und Hinweise 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat 
die Drillisch Aktiengesellschaft insgesamt 54.845.648 
auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien 
ausgegeben, die 54.845.648 Stimmen gewähren. Jede 
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält 
im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien, 
sodass die Zahl der stimmberechtigten Aktien 54.845.648 
Stück beträgt. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder 
durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
sich spätestens bis zum Ablauf des *11. Mai 2017 (24:00 
Uhr)* bei der Gesellschaft anmelden. Die Aktionäre 
müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts nachweisen. Hierzu bedarf es eines 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das 
depotführende Institut, der sich auf den Beginn des 
*27. April 2017 (0:00 Uhr)* (Nachweisstichtag, sog. 
Record Date) beziehen und der Gesellschaft spätestens 
bis zum Ablauf des 
*11. Mai 2017 (24:00 Uhr)* zugehen muss. Der Nachweis 
bedarf der Textform und kann in deutscher oder 
englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes sind an folgende Adresse 
zu richten: 
 
 Drillisch Aktiengesellschaft 
 c/o Commerzbank Aktiengesellschaft 
 GS-MO 3.1.1 General Meetings 
 60261 Frankfurt am Main 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0)69 136 26351 
 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der 
Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die 
Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen, 
und empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit 
ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. 
 
Gemäß § 123 Abs. 4 Satz 5 AktG gilt im Verhältnis 
zur Gesellschaft für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Die Aktien werden nach Erstellung des 
Nachweises des Anteilsbesitzes nicht gesperrt, sondern 
bleiben frei verfügbar. Für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ist 
ausschließlich der Aktienbesitz zum 
Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. 
Veräußerungen, Erwerbe oder Zuerwerbe von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf 
die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und den Umfang des Stimmrechts. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind für die von ihnen 
gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, 
soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist kein 
relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht 
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, 
können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, 
auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein 
Kreditinstitut, ausüben lassen. Für die Erteilung, den 
Widerruf und den Nachweis einer Vollmacht an 
Bevollmächtigte ist die Textform erforderlich und 
ausreichend. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen zurückweisen. 
 
Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit 
der Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Das 
Vollmachtsformular kann ferner unter den nachstehend 
genannten Adressdaten - Drillisch Aktiengesellschaft, 
Investor Relations, Wilhelm-Röntgen-Str. 1-5, 63477 
Maintal, Deutschland, Telefax: +49 (0) 6181 412 - 183, 
E-Mail: ir@drillisch.de - postalisch, per Telefax oder 
per E-Mail angefordert werden. Der Nachweis einer 
erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem dadurch 
geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der 
Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle 
vorweist, oder auch durch Übermittlung des 
Nachweises per Post, per Telefax oder per E-Mail an 
folgende Adresse: 
 
 Drillisch Aktiengesellschaft 
 Investor Relations 
 Wilhelm-Röntgen-Str. 1-5 
 63477 Maintal 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0)6181 412 - 183 
 E-Mail: ir@drillisch.de 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur 
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein 
gesonderter Nachweis über die Erteilung der 

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April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der 
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann 
ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen 
unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden 
oder durch persönliches Erscheinen auf der 
Hauptversammlung erfolgen. 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder 
einer von § 135 Abs. 8 AktG erfassten 
Aktionärsvereinigung oder Person oder eines nach § 135 
Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten 
Instituts oder Unternehmens sowie für den Widerruf und 
den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können 
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Die Gesellschaft bietet teilnahme- und 
stimmberechtigten Aktionären an, von der Gesellschaft 
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits 
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. 
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter müssen in Textform 
übermittelt werden. Entsprechende Vordrucke erhalten 
sie zusammen mit der Eintrittskarte. Wir bitten darum, 
die ausgefüllten Vollmachts- und Weisungsvordrucke bis 
zum Ablauf des 17. Mai 2017 (Eingang) an die 
 
 Drillisch Aktiengesellschaft 
 c/o Better Orange IR & HV Aktiengesellschaft 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
 E-Mail: drillisch@better-orange.de 
 
zurückzusenden. 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer 
Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren 
Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals 
oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies 
entspricht 454.546 Stückaktien) erreichen, verlangen, 
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Ein solches Tagesordnungsergänzungsverlangen ist an den 
Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft 
schriftlich bis spätestens *17. April 2017 (24:00 Uhr)* 
zugehen. Die Aktionäre werden gebeten, derartige 
Verlangen an folgende Adresse zu übersenden: 
 
 Drillisch Aktiengesellschaft 
 Vorstand 
 Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5 
 63477 Maintal 
 Deutschland 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 
1, 127 AktG* 
 
Gegenanträge von Aktionären gegen einen oder mehrere 
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem 
bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten 
gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind bis spätestens *3. 
Mai 2017 (24:00 Uhr)* ausschließlich an die 
nachstehende Adresse zu übersenden. Anderweitig 
adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. 
 
 Drillisch Aktiengesellschaft 
 Investor Relations 
 Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5 
 63477 Maintal 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0)6181 412 - 183 
 E-Mail: ir@drillisch.de 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge werden 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung über die Internetseite der Gesellschaft 
unter http://www.drillisch.de/hv2017 unverzüglich 
zugänglich gemacht. 
 
Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von 
Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG gelten die 
vorstehenden Ausführungen einschließlich der Frist 
für die Zugänglichmachung des Wahlvorschlags (Zugang 
spätestens bis zum Ablauf des *3. Mai 2017 (24:00 Uhr)* 
sinngemäß mit der Maßgabe, dass der 
Wahlvorschlag nicht begründet werden muss. 
 
*Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 
AktG* 
 
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär und 
jeder Aktionärsvertreter in der Hauptversammlung vom 
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen 
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in 
den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung eines oder mehrerer Gegenstände der 
Tagesordnung erforderlich ist. Wir weisen darauf hin, 
dass der Vorstand unter den in § 131 Abs. 3 AktG 
genannten Voraussetzungen die Auskunft verweigern darf. 
 
*Informationen und Unterlagen; Hinweis auf die 
Internetseite der Gesellschaft* 
 
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG sowie 
eine über die Angaben in dieser Einberufung 
hinausgehende Erläuterung der Rechte der Aktionäre nach 
§ 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG 
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
http://www.drillisch.de/hv2017 abrufbar. Sämtliche der 
Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden 
Unterlagen liegen in der Hauptversammlung zusätzlich 
zur Einsichtnahme aus. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse 
veröffentlicht. 
 
Maintal, im April 2017 
 
*Drillisch Aktiengesellschaft* 
 
_- Der Vorstand -_ 
 
2017-04-06 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Drillisch Aktiengesellschaft 
             Wilhelm-Röntgen-Str. 1-5 
             63477 Maintal 
             Deutschland 
Telefon:     +49 6181 412 218 
Fax:         +49 6181 412 183 
E-Mail:      ir@drillisch.de 
Internet:    http://www.drillisch.de/ 
ISIN:        DE0005545503, DE000A2DAPD0 
WKN:         554550, A2DAPD 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime 
             Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, 
             Stuttgart, Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
562843 2017-04-06 
 
 

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April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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