DJ DGAP-HV: NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2017 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: NORDWEST Handel AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
18.05.2017 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-04-06 / 15:01
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
NORDWEST Handel AG Dortmund - ISIN: DE0006775505//WKN:
677 550 - Einladung zur Hauptversammlung 2017 Wir laden
hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur
ordentlichen Hauptversammlung *am Donnerstag, den 18.
Mai 2017, 11:00 Uhr* (Einlass ab 10:00 Uhr),
*im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft, Showroom und
Foyer/Erdgeschoss,*
*Robert-Schuman-Straße 17, 44263 Dortmund.*
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der NORDWEST Handel AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des
Lageberichtes für die NORDWEST Handel AG und
des Lageberichtes für den NORDWEST
Handel-Konzern mit dem erläuternden Bericht des
Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4
bzw. § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichtes des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu
beschließen:
Der im Jahresabschluss der Gesellschaft für
das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesene
Bilanzgewinn in Höhe von EURO 15.017.344,44
wird wie folgt verwendet:
- Ein Teilbetrag in Höhe von EURO
1.378.150,00 wird zur Ausschüttung
einer Dividende von EURO 0,43 je
dividendenberechtigte Stückaktie an
die Aktionäre verwendet.
- Der verbleibende Teilbetrag in Höhe
von EURO 13.639.194,44 wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
Zu diesem Vorschlag wird darauf hingewiesen,
dass seit dem 1. Januar 2017 der Anspruch der
Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig wird und dass eine frühere
Fälligkeit nicht festgelegt werden kann (§ 58
Abs. 4 Sätze 2 und 3 AktG). Dementsprechend
soll die Dividende am 23. Mai 2017 ausgezahlt
werden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
den Mitgliedern des Vorstandes, die im
Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, für
dieses Geschäftsjahr Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
den Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im
Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, für
dieses Geschäftsjahr Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs
Mitgliedern und setzt sich nach § 96 Abs. 1, 4.
Fall und § 101 Abs. 1 AktG sowie § 4 Abs. 1
DrittelbG zu einem Drittel aus Vertretern der
Arbeitnehmer sowie zu zwei Dritteln aus
Vertretern der Aktionäre zusammen. Mit der
Beendigung der Hauptversammlung am 18. Mai 2017
scheidet der Aktionärsvertreter Herr Eberhard
Frick turnusgemäß aus dem Aufsichtsrat
aus. Mithin ist für die Zeit ab Beendigung der
Hauptversammlung am 18. Mai 2017 von der
Hauptversammlung ein Aufsichtsratsmitglied zu
wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2021 zu beschließen hat,
in den Aufsichtsrat zu wählen:
Herrn Eberhard Frick,
wohnhaft in Ellwangen (Jagst),
Geschäftsführender Gesellschafter der
Friedrich Kicherer GmbH & Co. KG, Ellwangen
(Jagst).
Der Wahlvorschlag beruht auf einer
entsprechenden Benennung durch den
Nominierungsausschuss des Aufsichtsrates, die
wiederum auf der Grundlage derjenigen
Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance
Kodex, denen der Aufsichtsrat mit der
Entsprechenserklärung vom März 2017 zu
entsprechen erklärt hat, und unter
Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung benannten Ziele abgegeben
wurde.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Weitere Mandate von Herrn Eberhard Frick
bestehen
- in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitglied und stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrates des BDS AG
Bundesverband Deutscher Stahlhandel,
Düsseldorf,
- in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen: als
- Mitglied und Vorsitzender des Beirates
der Kerschgens Holding GmbH & Co. KG,
Stolberg,
- Mitglied des Beirates der KAEFER Stahl +
Baustoffe GmbH & Co. KG, Brilon.
Weitere Angaben zu dem vorgeschlagenen
Kandidaten:
Geburtsdatum: 3. April 1953
Ausbildung: 'Staatlich geprüfter
Betriebswirt' an der
Fachschule des Deutschen
Eisenwaren- und
Hausrathandels, Wuppertal
Beruflicher Werdegang:
1977 Eintritt in das Unternehmen
der Eltern, die Friedrich
Kicherer Eisenhandlung,
Ellwangen (Jagst)
1982 Eintritt in das Unternehmen
als Gesellschafter
seit 1987 Geschäftsführender
Gesellschafter des
Unternehmens
Informationen zum Unternehmen:
1718 gegründet, firmiert ab 2003 unter
'Friedrich Kicherer KG' und seit 2014 unter
'Friedrich Kicherer GmbH & Co. KG'.
Geschäftsgegenstand ist der Handel mit
Eisenwaren aller Art sowie die Be- und
Verarbeitung von Eisen- und
Stahlerzeugnissen, insbesondere die Führung
eines Schneid- und Biegebetriebes sowie
eines Stahlcenters. 330 Mitarbeiter. Umsatz
im Geschäftsjahr 2016 rund 166 Mio. Euro,
davon rund 80% im Stahlhandel.
Sonstiges:
von 1986 bis 2007 Mitglied des
Aufsichtsrates der
Volksbank-Raiffeisenba
nk Ellwangen eG,
Ellwangen
seit 2004 Mitglied und
stellvertretender
Vorsitzender des
Aufsichtsrates der BDS
AG Bundesverband
Deutscher Stahlhandel,
Düsseldorf
seit Mai 2000 Mitglied und seit
November 2005
stellvertretender
Vorsitzender des
Aufsichtsrates der
NORDWEST Handel AG,
hierbei langjährig
Mitglied in
Ausschüssen des
Aufsichtsrates
(Personal-, Prüfungs-,
Strategie-, Präsidial-
und
Nominierungsausschuss)
diverse Beiratsmandate
Nach Einschätzung des Aufsichtsrates steht Herr
Eberhard Frick - wie in den vorstehenden
Angaben dargestellt - in persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur NORDWEST Handel
AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen
der NORDWEST Handel AG oder einem wesentlich an
der NORDWEST Handel AG beteiligten Aktionär,
deren Offenlegung gemäß Nummer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen
wird.
6. *Wahl des Abschluss- und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017 sowie des Abschlussprüfers für eine
etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5,
37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
entsprechende Empfehlung seines
Prüfungsausschusses, vor,
die Baker Tilly Roelfs AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund,
zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen, die
Baker Tilly Roelfs AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund,
zudem für den Fall zum Abschlussprüfer für
den verkürzten Abschluss und den
Zwischenlagebericht gemäß §§ 37w Abs.
5, 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2017 zu
wählen, dass dieser einer Prüfung oder
einer prüferischen Durchsicht unterzogen
wird.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 2 und 3 der
Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit § 123 Abs. 2
bis 4 des Aktiengesetzes (AktG) diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und
einen Berechtigungsnachweis erbringen. Als
Berechtigungsnachweis reicht ein besonderer Nachweis
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
aus. Der Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn
des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung
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April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
beziehen, mithin auf Donnerstag, den 27. April 2017, 0:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft). Die Gesellschaft ist gemäß § 15 Abs. 3 ihrer Satzung berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in Textform erstellt sein, in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, 11. Mai 2017, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), unter folgender Anschrift zugehen: NORDWEST Handel AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main oder per Telefax Nr.: +49 69 12012-86045 oder per E-Mail: wp.hv@db-is.com *Verfahren der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, z.B. auch durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung. Auch in Fällen der Bestellung eines Bevollmächtigten muss sich der Aktionär rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden und den Berechtigungsnachweis erbringen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. Wenn die Erteilung der Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. Der Anwendungsbereich des § 135 AktG betrifft die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen, mit diesen nach aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen, für die in der Regel Besonderheiten gelten; wenn die Absicht besteht, ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere, mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution zu bevollmächtigen, erscheint es mithin empfehlenswert, dass sich Vollmachtgeber und Bevollmächtigte rechtzeitig abstimmen. Ein Formular, das für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die Übermittlung des Nachweises der Bestellung eines Bevollmächtigten folgende Kontaktdaten an: NORDWEST Handel AG - HV-Büro - Robert-Schuman-Straße 17 D-44263 Dortmund oder per Telefax Nr.: +49 231 2222-5999 oder per E-Mail: hauptversammlung@nordwest.com Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung entsprechend ihren Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Wenn ein Aktionär die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchte, muss er diesen zu jedem Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wird, Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Diese Stimmrechtsvertreter nehmen jedoch keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Die Vollmachten und die Weisungen für von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter können bereits vor der Hauptversammlung erteilt werden und müssen in Textform (§ 126b BGB) möglichst unter Verwendung des von der Gesellschaft dafür vorgesehenen Formulars übermittelt werden. Ein Formular zur Vollmacht- und Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter sowie weitere Hinweise erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte; sie stehen auch im Internet unter der Adresse www.nordwest.com in der Rubrik 'Investor Relations'/'Hauptversammlung' zum Download bereit. Im Falle einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bitten wir, das ausgefüllte Vollmacht- und Weisungsformular mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung aus abwicklungstechnischen Gründen bis spätestens Dienstag, 16. Mai 2017, 12:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) (Eingangsdatum bei der Gesellschaft), zu senden an: NORDWEST Handel AG - HV-Büro - Robert-Schuman-Straße 17 D-44263 Dortmund oder per Telefax Nr.: +49 231 2222-5999 oder per E-Mail: hauptversammlung@nordwest.com Daneben bieten wir in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. *Rechte der Aktionäre* *Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen (§ 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG)* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EURO 500.000,00 erreichen, können nach § 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung einer Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Vorliegend genügt das Erreichen des anteiligen Betrages von EURO 500.000,00, weil dieser bei der NORDWEST Handel AG niedriger ist als der zwanzigste Teil des Grundkapitals. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben außerdem nachzuweisen, dass sie seit mindestens neunzig Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. Bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit steht dem Eigentum ein Anspruch auf Übereignung gegen ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gleich; die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von seinem Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach § 13 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 AktG). Ein solches Verlangen ist schriftlich und ausschließlich an den Vorstand zu richten; es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis spätestens Montag, 17. April 2017, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), zugehen. Es wird gebeten, entsprechende Verlangen an die folgende Adresse zu übersenden: NORDWEST Handel AG - Vorstand - Robert-Schuman-Straße 17 D-44263 Dortmund *Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen (§ 126 Abs. 1 und § 127 Sätze 1 bis 3 AktG)* Wenn ein Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mindestens 14 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind) an die in der Einberufung hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat, sind solche Anträge nach Maßgabe von § 126 Abs. 1 AktG unter Angabe des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten zugänglich zu machen. Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn eine der Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Nach § 127 Sätze 1 bis 3 AktG gilt für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern die Vorschrift des § 126 AktG sinngemäß, wobei der Wahlvorschlag jedoch nicht begründet zu werden braucht. Der Vorstand muss den Wahlvorschlag, abgesehen von den Fällen in § 126 Abs. 2 AktG, auch dann nicht zugänglich machen, wenn der Vorschlag nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG (Angabe des Namens, des ausgeübten Berufs und des Wohnorts des Vorgeschlagenen) und - bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern - nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält (Angaben zur Mitgliedschaft des Vorgeschlagenen in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten müssen und solche zur Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sollen gemacht werden). Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 bzw. § 127 Sätze 1 bis 3 AktG sind an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übersenden: NORDWEST Handel AG - HV-Büro - Robert-Schuman-Straße 17 D-44263 Dortmund oder per Telefax Nr.: +49 231 2222-5999 oder per E-Mail: hauptversammlung@nordwest.com Rechtzeitig eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge, d.h. solche, die der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 3. Mai 2017, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), zugehen, werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften im Internet unter der Adresse www.nordwest.com in der Rubrik 'Investor Relations'/'Hauptversammlung'
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