Cottbus (ots) - Es ist eine klare Verzögerungstaktik, wenn das Brandenburger Landesverfassungsgericht das Volksbegehren gegen die Kreisgebietsreform auf Verfassungsmäßigkeit prüft. So halten Ministerpräsident Dietmar Woidke und Innenminister Karl-Heinz Schröter das Volksbegehren aus dem Bundestagswahlkampf heraus. Doch wenn der Innenminister wirklich Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Volksbegehrens hat, ist die Prüfung durch Brandenburgs höchste Richter legitim. So nämlich steht es im Gesetz. Wichtig ist es, dass es bei solch einer Prüfung nicht zu unbotmäßigen Verzögerungen kommt. Wichtig aber ist auch, dass die Landesregierung in so einem Fall den Eindruck vermeidet, nur politisch zu taktieren. Das scheint unmöglich. Schon viel zu lange laviert das Kabinett bei der Frage herum, welche Veränderungen es an der Kreisreform geben soll. Will die rot-rote Koalition ihr wichtigstes politisches Projekt irgendwie retten, braucht es vor allem eines: Gnadenlose Offenheit und Transparenz. Genau danach aber sieht es aber immer weniger aus.
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