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DGAP-HV: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2017 in Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbrei

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2017 in Congress Centrum 
Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen, Deutschland mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-07 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 
1877- Bremen ISIN DE0005261606 
WKN 526160 *EINBERUFUNG* 
der 
*137. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre* 
der 
*BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT* 
*-Aktiengesellschaft von 1877-* am Donnerstag, dem 18. 
Mai 2017, um 10.00 Uhr, 
im Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 
28209 Bremen 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Abschlusses zur Erfüllung der 
   Konzernrechnungslegungspflicht und des 
   gebilligten Gruppenabschlusses, der 
   Lageberichte sowie des Gruppenlageberichts 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, § 
   315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches jeweils 
   zum 31. Dezember 2016 der BREMER 
   LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft 
   von 1877- und der BLG LOGISTICS sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den 
   Abschluss nach § 315a HGB und den 
   Gruppenabschluss bereits gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt 
   keine Beschlussfassung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der BREMER 
   LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft 
   von 1877- aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 
   2016 in Höhe von EUR 1.536.000,00 wie folgt 
   zu verwenden: 
 
   Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 pro 
   Stückaktie. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers 
   für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 
   315a HGB sowie den Gruppenabschluss für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die 
   Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum 
   Abschlussprüfer für den Jahresabschluss, den 
   Abschluss nach § 315a HGB sowie den 
   Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr 2017 
   zu wählen. 
 
*II. Hinweise* 
 
1. An der Spitze der BLG LOGISTICS stehen mit 
   der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
   -Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen, und 
   der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen, 
   zwei Unternehmen, die rechtlich, 
   wirtschaftlich und organisatorisch eng 
   verbunden sind. Diese stellen seit 2014 
   aufgrund geänderter 
   Rechnungslegungsvorschriften gemeinsam den 
   Gruppenabschluss der BLG LOGISTICS auf. 
2. Der Abschluss zur Erfüllung der 
   Konzernrechnungslegungspflicht nebst 
   dazugehörigem Lagebericht der BREMER 
   LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft 
   von 1877- wird in diesem Jahr erstmalig 
   vorgelegt. 
 
   Mit erstmaliger Anwendung von IFRS 10 seit 
   dem 1. Januar 2014 hat die BREMER 
   LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft 
   von 1877- keine Tochterunternehmen mehr. 
   Insoweit ist die BREMER 
   LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft 
   von 1877- davon ausgegangen, dass die 
   Regelungen nach § 37y WpHG nicht mehr 
   einschlägig sind. Daher hat die BREMER 
   LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft 
   von 1877- ihre Halbjahres- und 
   Jahresfinanzberichte seit dem 30. Juni 2014 
   nicht auf der Basis konsolidierter Zahlen 
   nach IFRS erstellt und offengelegt, sondern 
   auf Basis des Einzelabschlusses nach HGB. 
   Inzwischen wurde jedoch klargestellt, dass 
   die Verpflichtung zur Anwendung von § 37y 
   WpHG sich aus der Verpflichtung zur 
   Aufstellung eines Konzernabschlusses nach HGB 
   ergibt und lediglich der Inhalt der 
   Rechnungslegung durch IFRS bestimmt wird. 
   Daher ist nunmehr der Verpflichtung des § 37v 
   bzw. § 37w WpHG i.V. m. § 37y WpHG im Fall 
   der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
   -Aktiengesellschaft von 1877- durch die 
   Erstellung eines Einzelabschlusses nach IFRS 
   (Abschluss nach § 315a HGB) Rechnung zu 
   tragen. 
 
   Die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
   -Aktiengesellschaft von 1877- hat 
   zwischenzeitlich sämtliche diesbezüglich 
   ausstehende Veröffentlichungspflichten bis 
   zum 31. Dezember 2016 erfüllt. 
 
*III. Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
1. *Teilnahmebedingungen* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im 
   Aktienregister eingetragen und rechtzeitig 
   angemeldet sind. 
 
   Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der 
   nachfolgenden Adresse bis spätestens zum 
   Ablauf des *11. Mai 2017* zugegangen sein: 
 
    BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
    -Aktiengesellschaft von 1877- 
    c/o Computershare Operations Center 
    80249 München 
    Telefax: +49 89 30903-74675 
    E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Aktien werden durch die Anmeldung zur 
   Hauptversammlung nicht blockiert. Unsere 
   Aktionäre können über ihre Aktien auch nach 
   erfolgter Anmeldung verfügen. Für die 
   Teilnahme und die Ausübung der 
   versammlungsbezogenen Rechte ist der am Tag 
   der Hauptversammlung im Aktienregister 
   eingetragene Aktienbestand maßgebend. 
   Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten 
   Anmeldetages (11. Mai 2017) entsprechen, da 
   nach der Satzung der Gesellschaft zwischen 
   dem letzten Anmeldetag und dem Tag der 
   Hauptversammlung (einschließlich) keine 
   Umschreibungen im Aktienregister stattfinden 
   (Umschreibungsstopp bzw. technical record 
   date). Aufträge zur Umschreibung des 
   Aktienregisters in der Zeit vom 12. Mai 2017 
   bis einschließlich 18. Mai 2017 werden 
   erst mit Gültigkeitsdatum 19. Mai 2017 
   verarbeitet und berücksichtigt. 
2. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten* 
 
   Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen 
   sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen 
   Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
   Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung 
   von Aktionären, ausüben lassen. Wir weisen 
   darauf hin, dass auch in diesem Fall eine 
   ordnungsgemäße Anmeldung durch den 
   Aktionär oder einen Bevollmächtigten 
   erforderlich ist. Bevollmächtigt ein Aktionär 
   mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
   der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
   der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
   Ausnahmen von dem Textformerfordernis können 
   für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
   oder diesen nach § 135 Absatz 8 des 
   Aktiengesetzes gleichgestellte Personen 
   bestehen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, 
   bezüglich der Form der Vollmachten an 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
   diesen gleichgestellte Personen oder 
   Institutionen sich mit diesen abzustimmen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter 
   der für die Anmeldung genannten Adresse oder 
   Faxnummer oder unter folgender E-Mail-Adresse 
   übermittelt werden: 
 
    BLG-HV2017@computershare.de 
 
   Zur Bevollmächtigung können die Formulare 
   verwendet werden, die den Aktionären zusammen 
   mit dem Anmeldeformular bzw. nach 
   ordnungsgemäßer Anmeldung mit der 
   Eintrittskarte zugesandt werden. Es kann auch 
   das Formular verwendet werden, das alsbald 
   nach Einberufung der Hauptversammlung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   *www.blg-logistics.com/ir* im Bereich 
   'Hauptversammlung' verfügbar sein wird. 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären 
   weiter an, sich von einem weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   vertreten zu lassen. Die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
   bedürfen der Textform. Im Übrigen gelten 
   die Ausführungen des Abschnittes 'Verfahren 
   für die Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten' sinngemäß. 
4. *Rechte der Aktionäre nach den §§ 122 Absatz 
   2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des 
   Aktiengesetzes* 
a) *Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 
   Absatz 2 des Aktiengesetzes* 
 

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April 07, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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