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DGAP-News: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2017 in Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-04-07 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- Bremen ISIN DE0005261606 WKN 526160 *EINBERUFUNG* der *137. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre* der *BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT* *-Aktiengesellschaft von 1877-* am Donnerstag, dem 18. Mai 2017, um 10.00 Uhr, im Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen *I. TAGESORDNUNG* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Abschlusses zur Erfüllung der Konzernrechnungslegungspflicht und des gebilligten Gruppenabschlusses, der Lageberichte sowie des Gruppenlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2016 der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- und der BLG LOGISTICS sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315a HGB und den Gruppenabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 1.536.000,00 wie folgt zu verwenden: Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 pro Stückaktie. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315a HGB sowie den Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315a HGB sowie den Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. *II. Hinweise* 1. An der Spitze der BLG LOGISTICS stehen mit der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen, und der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen, zwei Unternehmen, die rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch eng verbunden sind. Diese stellen seit 2014 aufgrund geänderter Rechnungslegungsvorschriften gemeinsam den Gruppenabschluss der BLG LOGISTICS auf. 2. Der Abschluss zur Erfüllung der Konzernrechnungslegungspflicht nebst dazugehörigem Lagebericht der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- wird in diesem Jahr erstmalig vorgelegt. Mit erstmaliger Anwendung von IFRS 10 seit dem 1. Januar 2014 hat die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- keine Tochterunternehmen mehr. Insoweit ist die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- davon ausgegangen, dass die Regelungen nach § 37y WpHG nicht mehr einschlägig sind. Daher hat die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- ihre Halbjahres- und Jahresfinanzberichte seit dem 30. Juni 2014 nicht auf der Basis konsolidierter Zahlen nach IFRS erstellt und offengelegt, sondern auf Basis des Einzelabschlusses nach HGB. Inzwischen wurde jedoch klargestellt, dass die Verpflichtung zur Anwendung von § 37y WpHG sich aus der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach HGB ergibt und lediglich der Inhalt der Rechnungslegung durch IFRS bestimmt wird. Daher ist nunmehr der Verpflichtung des § 37v bzw. § 37w WpHG i.V. m. § 37y WpHG im Fall der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- durch die Erstellung eines Einzelabschlusses nach IFRS (Abschluss nach § 315a HGB) Rechnung zu tragen. Die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- hat zwischenzeitlich sämtliche diesbezüglich ausstehende Veröffentlichungspflichten bis zum 31. Dezember 2016 erfüllt. *III. Weitere Angaben zur Einberufung* 1. *Teilnahmebedingungen* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens zum Ablauf des *11. Mai 2017* zugegangen sein: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Unsere Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung verfügen. Für die Teilnahme und die Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten Anmeldetages (11. Mai 2017) entsprechen, da nach der Satzung der Gesellschaft zwischen dem letzten Anmeldetag und dem Tag der Hauptversammlung (einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister stattfinden (Umschreibungsstopp bzw. technical record date). Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der Zeit vom 12. Mai 2017 bis einschließlich 18. Mai 2017 werden erst mit Gültigkeitsdatum 19. Mai 2017 verarbeitet und berücksichtigt. 2. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch in diesem Fall eine ordnungsgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten erforderlich ist. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen von dem Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 des Aktiengesetzes gleichgestellte Personen bestehen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen sich mit diesen abzustimmen. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter der für die Anmeldung genannten Adresse oder Faxnummer oder unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: BLG-HV2017@computershare.de Zur Bevollmächtigung können die Formulare verwendet werden, die den Aktionären zusammen mit dem Anmeldeformular bzw. nach ordnungsgemäßer Anmeldung mit der Eintrittskarte zugesandt werden. Es kann auch das Formular verwendet werden, das alsbald nach Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter *www.blg-logistics.com/ir* im Bereich 'Hauptversammlung' verfügbar sein wird. 3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von einem weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Im Übrigen gelten die Ausführungen des Abschnittes 'Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten' sinngemäß. 4. *Rechte der Aktionäre nach den §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes* a) *Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes*
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April 07, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)