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DGAP-News: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2017 in Congress Centrum
Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen, Deutschland mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-07 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von
1877- Bremen ISIN DE0005261606
WKN 526160 *EINBERUFUNG*
der
*137. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre*
der
*BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT*
*-Aktiengesellschaft von 1877-* am Donnerstag, dem 18.
Mai 2017, um 10.00 Uhr,
im Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide,
28209 Bremen
*I. TAGESORDNUNG*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Abschlusses zur Erfüllung der
Konzernrechnungslegungspflicht und des
gebilligten Gruppenabschlusses, der
Lageberichte sowie des Gruppenlageberichts
einschließlich des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, §
315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches jeweils
zum 31. Dezember 2016 der BREMER
LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft
von 1877- und der BLG LOGISTICS sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den
Abschluss nach § 315a HGB und den
Gruppenabschluss bereits gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt
keine Beschlussfassung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der BREMER
LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft
von 1877- aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr
2016 in Höhe von EUR 1.536.000,00 wie folgt
zu verwenden:
Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 pro
Stückaktie.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers
für den Jahresabschluss, den Abschluss nach §
315a HGB sowie den Gruppenabschluss für das
Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss, den
Abschluss nach § 315a HGB sowie den
Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr 2017
zu wählen.
*II. Hinweise*
1. An der Spitze der BLG LOGISTICS stehen mit
der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen, und
der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen,
zwei Unternehmen, die rechtlich,
wirtschaftlich und organisatorisch eng
verbunden sind. Diese stellen seit 2014
aufgrund geänderter
Rechnungslegungsvorschriften gemeinsam den
Gruppenabschluss der BLG LOGISTICS auf.
2. Der Abschluss zur Erfüllung der
Konzernrechnungslegungspflicht nebst
dazugehörigem Lagebericht der BREMER
LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft
von 1877- wird in diesem Jahr erstmalig
vorgelegt.
Mit erstmaliger Anwendung von IFRS 10 seit
dem 1. Januar 2014 hat die BREMER
LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft
von 1877- keine Tochterunternehmen mehr.
Insoweit ist die BREMER
LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft
von 1877- davon ausgegangen, dass die
Regelungen nach § 37y WpHG nicht mehr
einschlägig sind. Daher hat die BREMER
LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft
von 1877- ihre Halbjahres- und
Jahresfinanzberichte seit dem 30. Juni 2014
nicht auf der Basis konsolidierter Zahlen
nach IFRS erstellt und offengelegt, sondern
auf Basis des Einzelabschlusses nach HGB.
Inzwischen wurde jedoch klargestellt, dass
die Verpflichtung zur Anwendung von § 37y
WpHG sich aus der Verpflichtung zur
Aufstellung eines Konzernabschlusses nach HGB
ergibt und lediglich der Inhalt der
Rechnungslegung durch IFRS bestimmt wird.
Daher ist nunmehr der Verpflichtung des § 37v
bzw. § 37w WpHG i.V. m. § 37y WpHG im Fall
der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877- durch die
Erstellung eines Einzelabschlusses nach IFRS
(Abschluss nach § 315a HGB) Rechnung zu
tragen.
Die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877- hat
zwischenzeitlich sämtliche diesbezüglich
ausstehende Veröffentlichungspflichten bis
zum 31. Dezember 2016 erfüllt.
*III. Weitere Angaben zur Einberufung*
1. *Teilnahmebedingungen*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im
Aktienregister eingetragen und rechtzeitig
angemeldet sind.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der
nachfolgenden Adresse bis spätestens zum
Ablauf des *11. Mai 2017* zugegangen sein:
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Aktien werden durch die Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht blockiert. Unsere
Aktionäre können über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung verfügen. Für die
Teilnahme und die Ausübung der
versammlungsbezogenen Rechte ist der am Tag
der Hauptversammlung im Aktienregister
eingetragene Aktienbestand maßgebend.
Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten
Anmeldetages (11. Mai 2017) entsprechen, da
nach der Satzung der Gesellschaft zwischen
dem letzten Anmeldetag und dem Tag der
Hauptversammlung (einschließlich) keine
Umschreibungen im Aktienregister stattfinden
(Umschreibungsstopp bzw. technical record
date). Aufträge zur Umschreibung des
Aktienregisters in der Zeit vom 12. Mai 2017
bis einschließlich 18. Mai 2017 werden
erst mit Gültigkeitsdatum 19. Mai 2017
verarbeitet und berücksichtigt.
2. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen
sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung
von Aktionären, ausüben lassen. Wir weisen
darauf hin, dass auch in diesem Fall eine
ordnungsgemäße Anmeldung durch den
Aktionär oder einen Bevollmächtigten
erforderlich ist. Bevollmächtigt ein Aktionär
mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Ausnahmen von dem Textformerfordernis können
für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder diesen nach § 135 Absatz 8 des
Aktiengesetzes gleichgestellte Personen
bestehen. Daher bitten wir unsere Aktionäre,
bezüglich der Form der Vollmachten an
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder
diesen gleichgestellte Personen oder
Institutionen sich mit diesen abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter
der für die Anmeldung genannten Adresse oder
Faxnummer oder unter folgender E-Mail-Adresse
übermittelt werden:
BLG-HV2017@computershare.de
Zur Bevollmächtigung können die Formulare
verwendet werden, die den Aktionären zusammen
mit dem Anmeldeformular bzw. nach
ordnungsgemäßer Anmeldung mit der
Eintrittskarte zugesandt werden. Es kann auch
das Formular verwendet werden, das alsbald
nach Einberufung der Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
*www.blg-logistics.com/ir* im Bereich
'Hauptversammlung' verfügbar sein wird.
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären
weiter an, sich von einem weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
vertreten zu lassen. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform. Im Übrigen gelten
die Ausführungen des Abschnittes 'Verfahren
für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten' sinngemäß.
4. *Rechte der Aktionäre nach den §§ 122 Absatz
2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des
Aktiengesetzes*
a) *Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122
Absatz 2 des Aktiengesetzes*
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April 07, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
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