DJ DGAP-HV: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2017 in Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2017 in Congress Centrum
Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen, Deutschland mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-07 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von
1877- Bremen ISIN DE0005261606
WKN 526160 *EINBERUFUNG*
der
*137. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre*
der
*BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT*
*-Aktiengesellschaft von 1877-* am Donnerstag, dem 18.
Mai 2017, um 10.00 Uhr,
im Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide,
28209 Bremen
*I. TAGESORDNUNG*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Abschlusses zur Erfüllung der
Konzernrechnungslegungspflicht und des
gebilligten Gruppenabschlusses, der
Lageberichte sowie des Gruppenlageberichts
einschließlich des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, §
315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches jeweils
zum 31. Dezember 2016 der BREMER
LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft
von 1877- und der BLG LOGISTICS sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den
Abschluss nach § 315a HGB und den
Gruppenabschluss bereits gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt
keine Beschlussfassung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der BREMER
LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft
von 1877- aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr
2016 in Höhe von EUR 1.536.000,00 wie folgt
zu verwenden:
Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 pro
Stückaktie.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers
für den Jahresabschluss, den Abschluss nach §
315a HGB sowie den Gruppenabschluss für das
Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss, den
Abschluss nach § 315a HGB sowie den
Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr 2017
zu wählen.
*II. Hinweise*
1. An der Spitze der BLG LOGISTICS stehen mit
der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen, und
der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen,
zwei Unternehmen, die rechtlich,
wirtschaftlich und organisatorisch eng
verbunden sind. Diese stellen seit 2014
aufgrund geänderter
Rechnungslegungsvorschriften gemeinsam den
Gruppenabschluss der BLG LOGISTICS auf.
2. Der Abschluss zur Erfüllung der
Konzernrechnungslegungspflicht nebst
dazugehörigem Lagebericht der BREMER
LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft
von 1877- wird in diesem Jahr erstmalig
vorgelegt.
Mit erstmaliger Anwendung von IFRS 10 seit
dem 1. Januar 2014 hat die BREMER
LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft
von 1877- keine Tochterunternehmen mehr.
Insoweit ist die BREMER
LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft
von 1877- davon ausgegangen, dass die
Regelungen nach § 37y WpHG nicht mehr
einschlägig sind. Daher hat die BREMER
LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft
von 1877- ihre Halbjahres- und
Jahresfinanzberichte seit dem 30. Juni 2014
nicht auf der Basis konsolidierter Zahlen
nach IFRS erstellt und offengelegt, sondern
auf Basis des Einzelabschlusses nach HGB.
Inzwischen wurde jedoch klargestellt, dass
die Verpflichtung zur Anwendung von § 37y
WpHG sich aus der Verpflichtung zur
Aufstellung eines Konzernabschlusses nach HGB
ergibt und lediglich der Inhalt der
Rechnungslegung durch IFRS bestimmt wird.
Daher ist nunmehr der Verpflichtung des § 37v
bzw. § 37w WpHG i.V. m. § 37y WpHG im Fall
der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877- durch die
Erstellung eines Einzelabschlusses nach IFRS
(Abschluss nach § 315a HGB) Rechnung zu
tragen.
Die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877- hat
zwischenzeitlich sämtliche diesbezüglich
ausstehende Veröffentlichungspflichten bis
zum 31. Dezember 2016 erfüllt.
*III. Weitere Angaben zur Einberufung*
1. *Teilnahmebedingungen*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im
Aktienregister eingetragen und rechtzeitig
angemeldet sind.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der
nachfolgenden Adresse bis spätestens zum
Ablauf des *11. Mai 2017* zugegangen sein:
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Aktien werden durch die Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht blockiert. Unsere
Aktionäre können über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung verfügen. Für die
Teilnahme und die Ausübung der
versammlungsbezogenen Rechte ist der am Tag
der Hauptversammlung im Aktienregister
eingetragene Aktienbestand maßgebend.
Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten
Anmeldetages (11. Mai 2017) entsprechen, da
nach der Satzung der Gesellschaft zwischen
dem letzten Anmeldetag und dem Tag der
Hauptversammlung (einschließlich) keine
Umschreibungen im Aktienregister stattfinden
(Umschreibungsstopp bzw. technical record
date). Aufträge zur Umschreibung des
Aktienregisters in der Zeit vom 12. Mai 2017
bis einschließlich 18. Mai 2017 werden
erst mit Gültigkeitsdatum 19. Mai 2017
verarbeitet und berücksichtigt.
2. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen
sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung
von Aktionären, ausüben lassen. Wir weisen
darauf hin, dass auch in diesem Fall eine
ordnungsgemäße Anmeldung durch den
Aktionär oder einen Bevollmächtigten
erforderlich ist. Bevollmächtigt ein Aktionär
mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Ausnahmen von dem Textformerfordernis können
für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder diesen nach § 135 Absatz 8 des
Aktiengesetzes gleichgestellte Personen
bestehen. Daher bitten wir unsere Aktionäre,
bezüglich der Form der Vollmachten an
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder
diesen gleichgestellte Personen oder
Institutionen sich mit diesen abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter
der für die Anmeldung genannten Adresse oder
Faxnummer oder unter folgender E-Mail-Adresse
übermittelt werden:
BLG-HV2017@computershare.de
Zur Bevollmächtigung können die Formulare
verwendet werden, die den Aktionären zusammen
mit dem Anmeldeformular bzw. nach
ordnungsgemäßer Anmeldung mit der
Eintrittskarte zugesandt werden. Es kann auch
das Formular verwendet werden, das alsbald
nach Einberufung der Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
*www.blg-logistics.com/ir* im Bereich
'Hauptversammlung' verfügbar sein wird.
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären
weiter an, sich von einem weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
vertreten zu lassen. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform. Im Übrigen gelten
die Ausführungen des Abschnittes 'Verfahren
für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten' sinngemäß.
4. *Rechte der Aktionäre nach den §§ 122 Absatz
2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des
Aktiengesetzes*
a) *Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122
Absatz 2 des Aktiengesetzes*
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 07, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung der Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
ein Beschlussvorschlag beiliegen. Die
Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2
und Abs. 1 Aktiengesetz nachzuweisen, dass
sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag
halten. Für die Berechnung der
Aktienbesitzzeit gilt § 121 Abs. 7
Aktiengesetz entsprechend und § 70
Aktengesetz ist zu beachten.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Versammlung
schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und
der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht
mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin
ist Montag, der *17. April 2017*, 24:00 Uhr
(MESZ). Später zugegangene
Ergänzungsverlangen werden nicht
berücksichtigt.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an den
Vorstand zu richten und an folgende Adresse
zu übermitteln:
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
-Vorstand-
Präsident-Kennedy-Platz 1
28203 Bremen
Bekannt zu machende Ergänzungen der
Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang
des Verlangens im Bundesanzeiger
veröffentlicht. Sie werden außerdem auf
der Internetseite *www.blg-logistics.com/ir*
im Bereich 'Hauptversammlung' zur Verfügung
gestellt.
b) *Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß
den §§ 126 Absatz 1, 127 des Aktiengesetzes*
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt,
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung oder
Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge
müssen mit einer Begründung versehen sein.
Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu
werden und müssen Namen, ausgeübten Beruf,
Wohnort und etwaige anderweitige
Mitgliedschaften in vergleichbaren Gremien
der vorgeschlagenen Person enthalten.
Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige
Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung
sind ausschließlich zu richten an:
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
Herrn Ralf Dreesmann
Präsident-Kennedy-Platz 1
28203 Bremen
Telefax: + 49 421 398-3785
E-Mail: ralf.dreesmann@blg.de
Zugänglich zu machende Gegenanträge und
Wahlvorschläge von Aktionären wird die
Gesellschaft einschließlich des Namens
des Aktionärs sowie zugänglich zu machender
Begründungen im Internet auf
*www.blg-logistics.com/ir* im Bereich
'Hauptversammlung' veröffentlichen. Dort
finden unsere Aktionäre auch etwaige
Stellungnahmen der Verwaltung. Dabei werden
die bis zum Ablauf des *03. Mai 2017* der
oben genannten Adresse eingehenden
Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den
Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.
c) *Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 des
Aktiengesetzes*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär
oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit sie zur sachgerechten
Beurteilung eines Gegenstandes der
Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht nach Satz 1 erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen. Darüber hinaus
werden auch Auskünfte über die Lage der BLG
LOGISTICS und der in den Gruppenabschluss
einbezogenen Unternehmen erteilt.
Um die sachgerechte Beantwortung zu
erleichtern, werden Aktionäre und
Aktionärsvertreter, die in der
Hauptversammlung Fragen stellen möchten,
gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an
die unter b) genannte Adresse für
Gegenanträge zu übersenden. Die
Übersendung ist keine förmliche
Voraussetzung für die Beantwortung. Das
Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
5. *Gesamtzahl Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum
Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in
3.840.000 Stückaktien. Jede Stückaktie
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
6. *Unterlagen*
Ab dem Zeitpunkt der Einberufung sind die
zugänglich zu machenden Unterlagen auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
*www.blg-logistics.com/ir* im Bereich
'Hauptversammlung' zugänglich. Sie liegen ab
diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumen am
Sitz der Gesellschaft zur Einsicht der
Aktionäre aus.
Sie werden den Aktionären auf Anfrage von der
Gesellschaft unverzüglich und kostenlos
zugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass
der gesetzlichen Verpflichtung mit der
Zugänglichmachung auf der Internetseite der
Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die
Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch
mit einfacher Post unternehmen.
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a
des Aktiengesetzes sind ab dem Zeitpunkt der
Einberufung auf der Internetseite der
Gesellschaft unter *www.blg-logistics.com/ir*
im Bereich 'Hauptversammlung' zugänglich.
Bremen, im April 2017
*BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-*
_DER VORSTAND_
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-
Präsident-Kennedy-Platz 1
28203 Bremen
Deutschland
E-Mail: ir@blg.de
Internet: https://www.blg-logistics.com/de
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563357 2017-04-07
(END) Dow Jones Newswires
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