DJ DGAP-HV: InVision Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: InVision Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
InVision Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 23.05.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-10 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
InVision Aktiengesellschaft Düsseldorf ISIN:
DE0005859698
WKN: 585969 Einladung zur
Ordentlichen Hauptversammlung 2017 Sehr geehrte
Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit ein
zur Ordentlichen Hauptversammlung der InVision
Aktiengesellschaft, Düsseldorf, am
*Dienstag, den 23. Mai 2017, 10:00 Uhr,* in unserem
Hause
*InVision AG*
*Speditionstraße 5*
*40221 Düsseldorf*
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Unternehmen
aus Kostengründen *keine Bewirtung* bereitstellt und
dass *Fahrt- und Parkkosten nicht erstattet* werden
können.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Konzernabschlusses, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts mit
dem Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 und dem erläuternden Bericht
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs.
4, 315 Abs. 4 HGB*
Vom Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung an stehen die vorgenannten
Unterlagen unter
www.invision.de/investors/shareholders_meetings
zum Download zur Verfügung. Die vorgenannten
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
ausliegen. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2016 und den Konzernabschluss zum 31.
Dezember 2016 in seiner Sitzung am 20. März
2017 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer
Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer
Billigung des Konzernabschlusses durch die
Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf
es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1
keine Beschlussfassung erfolgt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss der InVision AG
zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen und zur
Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von
EUR 4.752.113,65 wie folgt zu verwenden und den
folgenden Beschluss zu fassen:
_'Der zur Verfügung stehende Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR
4.752.113,65 wird für die Ausschüttung einer
Dividende von EUR 0,50 je
dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. EUR
1.117.500,00 als Gesamtbetrag der Dividende,
verwendet. Der Restbetrag in Höhe von EUR
3.634.613,65 wird auf neue Rechnung
vorgetragen.'_
a. Gesamtbetrag der EUR
Dividende 1.117.500,00
- 0,50 Euro je
dividendenberechtigte
r Stückaktie -
b. Vortrag auf neue EUR
Rechnung 3.634.613,65
*Bilanzgewinn* *EUR
4.752.113,65*
Die Dividende ist am 29. Mai 2017 zahlbar.
Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die
Gesellschaft keine eigenen Aktien. Bis zur
Hauptversammlung kann sich durch den Erwerb
eigener Aktien (mit oder ohne
anschließender Einziehung oder
Veräußerung erworbener Aktien) die Zahl
der dividendenberechtigten Aktien vermindern.
In diesem Fall wird bei unveränderter
Ausschüttung von EUR 0,50 je
dividendenberechtigter Stückaktie der
Hauptversammlung ein angepasster
Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung
unterbreitet, der eine entsprechende Reduktion
des insgesamt an die Aktionäre auszuschüttenden
Betrags der Dividende und eine entsprechende
Erhöhung des auf neue Rechnung vorzutragenden
Betrags vorsehen wird.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
folgenden Beschluss zu fassen:
_'Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands wird für diesen
Zeitraum Entlastung erteilt.'_
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
folgenden Beschluss zu fassen:
_'Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen
Zeitraum Entlastung erteilt.'_
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung
2017 endet die bisherige Amtszeit aller
Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat der
Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101
Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus 3
Mitgliedern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen
für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung zu wählen, die über ihre
Entlastung für das Geschäftsjahr 2021
beschließt:
5.1 _Dr. Thomas Hermes, Rechtsanwalt und
Notar, Kanzlei Holthoff-Pförtner, Essen_
5.2 _Matthias Schroer, Kaufmann, Rosenheim_
5.3 _Prof. Dr. Wilhelm Mülder,
Hochschulprofessor, Hochschule
Niederrhein, Fachbereich
Wirtschaftswissenschaften, Essen_
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge
gebunden. Die Wahlen sollen als Einzelwahlen
durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, dass
Herr Dr. Thomas Hermes den Aufsichtsratsvorsitz
übernimmt.
Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglieder
vorgeschlagenen Personen sind bei den
nachfolgend aufgeführten Gesellschaften
Mitglied eines gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremiums:
- Dr. Thomas Hermes ist
Aufsichtsratsvorsitzender der
Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord eG.
- Matthias Schroer und Prof. Dr. Wilhelm
Mülder haben keine weiteren Mandate.
6. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017*
Für die Leistungen im Rahmen der
Abschlussprüfung hat der Aufsichtsrat in
Einklang mit § 318 Abs. 1a HGB sowie Artikel 16
der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
April 2014 über spezifische Anforderungen an
die Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse ein öffentliches
Auswahlverfahren durchgeführt.
Es wurde kein Prüfungsausschuss gebildet,
sondern der Aufsichtsrat hat das Verfahren
selbst durchgeführt. Auf der Grundlage des
Ergebnisses dieses Auswahlverfahrens empfiehlt
der Aufsichtsrat der Hauptversammlung, die RSM
Verhülsdonk GmbH, Düsseldorf, und die Baker
Tilly AG, Düsseldorf, zur Wahl als
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017.
Nach intensiven Beratungen unter Abwägung aller
relevanten Aspekte hat der Aufsichtsrat eine
Präferenz für die RSM Verhülsdonk GmbH,
Düsseldorf, entwickelt. Entsprechend schlägt
der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, die
RSM Verhülsdonk GmbH, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2017 sowie für die
prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts für
das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017,
soweit diese erfolgen sollte, zu bestellen.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
_'Die RSM Verhülsdonk GmbH, Düsseldorf, wird
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2017 sowie für die
prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts für
das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017,
soweit diese erfolgen sollte, bestellt.'_
*Angaben gemäß § 124a Satz 1 Nr. 4 AktG*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
EUR 2.235.000,00 und ist eingeteilt in 2.235.000 auf
den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien
und die Stimmrechte zum Zeitpunkt der Bekanntmachung
der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
beträgt dementsprechend 2.235.000. Aus von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine
Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die
Gesellschaft keine eigenen Aktien.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung der
InVision AG, Düsseldorf, nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des
Dienstag, den 16. Mai 2017 (24:00 Uhr), in Textform (§
126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei
unten genannter Adresse angemeldet haben.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts nachzuweisen. Dies hat bis zum Ablauf
des 16. Mai 2017 (24:00 Uhr) durch Vorlage eines in
Textform (§ 126b BGB) in deutscher Sprache oder
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
englischer Sprache erstellten Nachweises des depotführenden Instituts über ihren Anteilsbesitz zu Beginn des 02. Mai 2017 (00:00 Uhr; Nachweisstichtag) zu geschehen. Die erforderlichen Anmeldungen der Aktionäre sowie die Bestätigung des depotführenden Instituts müssen der Gesellschaft unter der von ihr benannten Stelle: *InVision AG* *c/o Link Market Services GmbH* *Landshuter Allee 10* *80637 München* *oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 289* *oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de* bis zum Ablauf des 16. Mai 2017 (24:00 Uhr) zugehen. Die Gesellschaft wird gegen Vorlage der Anmeldung und des Nachweises Eintrittskarten ausstellen, die den Aktionären zugesandt werden. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. *Stimmrechtsvertretung* Wir weisen die Aktionäre darauf hin, dass sie ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, insbesondere auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen können, wenn sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, oder auch durch Übermittlung des Nachweises per Post, per Telefax oder per E-Mail an die folgende Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse: *InVision AG* *c/o Link Market Services GmbH* *Landshuter Allee 10* *80637 München* *oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 289* *oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de* Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Wenn die Vollmacht weder einem Kreditinstitut oder einer Vereinigung von Aktionären oder einem anderen, diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten, Vollmachtnehmer erteilt wird, ist die Vollmacht schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zu erteilen. Hierfür kann das Formular zur Vollmachtserteilung verwendet werden, das sich auf der Rückseite der Eintrittskarte zur Hauptversammlung befindet. Dieses Formular kann auch kostenfrei unter der oben genannten Anschrift angefordert werden und steht unter www.invision.de/investors/shareholders_meetings zum Download bereit. Für die Form einer Vollmacht, die einem Kreditinstitut oder einer Vereinigung von Aktionären oder einem anderen, diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten, Vollmachtnehmer erteilt wird, gelten die gesetzlichen Bestimmungen; bitte erfragen Sie in einem solchen Fall die Einzelheiten der Bevollmächtigung bei den genannten Vollmachtnehmern. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären zusätzlich an, von der Gesellschaft benannte, jedoch an die Weisungen der Aktionäre gebundene Stimmrechtsvertreter vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen ihre Aktien zwingend rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden und eine Eintrittskarte anfordern. Die Eintrittskarte zur Hauptversammlung erhalten die Aktionäre nach Anmeldung und Nachweis ihrer Berechtigung zur Teilnahme, wie oben beschrieben. Soweit Aktionäre von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Sollten zu einem Tagesordnungspunkt unklare oder missverständliche Weisungen an die Stimmrechtsvertreter erteilt werden, enthalten sich diese insoweit der Stimme. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Für die Stimmrechtsausübung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter kann das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwandt werden. Außerdem steht ein entsprechendes Formular unter www.invision.de/investors/shareholders_meetings zum Download zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen, für gemäß den obigen Voraussetzungen rechtzeitig angemeldete Aktien, sind ausschließlich bis zum 22. Mai 2017, 24:00 Uhr (Eingang) an die unten angegebene Adresse zu übermitteln: *InVision AG* *c/o Link Market Services GmbH* *Landshuter Allee 10* *80637 München* *oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 289* *oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de* Am Tag der Hauptversammlung ist eine Erteilung, Änderung oder ein Widerruf der Vollmacht bzw. von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter von 9.00 Uhr bis zum Ende der Generaldebatte auch an der Zugangskontrolle möglich. *Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG* *Verlangen auf Tagesordnungsergänzung nach § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des Grundkapitals (dies entspricht 111.750 Stückaktien) oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand (InVision AG, Vorstand, Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf) zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen, spätestens am 22. April 2017 (24:00 Uhr). Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, steht den Antragstellern gemäß § 122 Abs. 3 AktG der Weg zu den Gerichten offen. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und gemäß § 121 Abs. 4a AktG solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetadresse der Gesellschaft unter www.invision.de/investors/shareholders_meetings den Aktionären zugänglich gemacht. Die Ergänzung der Tagesordnung wird ferner gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt. *Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Soweit Aktionäre von ihrem Recht, Gegenanträge vor der Hauptversammlung der Gesellschaft zu übersenden, Gebrauch machen wollen, sind diese ausschließlich an folgende Adresse zu richten: *InVision AG* *c/o Link Market Services GmbH* *Landshuter Allee 10* *80637 München* *oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 298* *oder per E-Mail: antraege@linkmarketservices.de* Zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären, die mit Begründung spätestens am 08. Mai 2017 (24:00 Uhr) unter der vorgenannten Adresse der Gesellschaft zugehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.invision.de/investors/shareholders_meetings veröffentlicht. Anders adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG
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April 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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