DJ DGAP-HV: HUGO BOSS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2017 in Internationales Congresszentrum Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: HUGO BOSS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
HUGO BOSS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
23.05.2017 in Internationales Congresszentrum Stuttgart mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-10 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
HUGO BOSS AG Metzingen ISIN DE000A1PHFF7
WKN A1PHFF EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu
der
am Dienstag, den 23. Mai 2017, 10:00 Uhr,
im Internationalen Congresszentrum Stuttgart ICS,
Messepiazza, Saal C1, 70629 Stuttgart, stattfindenden
*ordentlichen Hauptversammlung* eingeladen.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der HUGO BOSS AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des
zusammengefassten Lageberichts der HUGO BOSS
AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr
2016, des Berichts des Aufsichtsrates, des
Vorschlags des Vorstands für die Verwendung
des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016
und des erläuternden Berichts zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2016
Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten
Unterlagen sind im Internet unter
hauptversammlung.hugoboss.com unter dem
Menüpunkt 'Hauptversammlung 2017' zugänglich.
Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein und näher
erläutert werden. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres-
und Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen, den Bilanzgewinn der HUGO
BOSS AG für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe
von 183.040.000,00 Euro wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 2,60 Euro je
dividendenberechtigter Namensstammaktie
(69.016.167 Stück Namensstammaktien) für das
Geschäftsjahr 2016
= 179.442.034,20 Euro
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab
1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 29. Mai 2017,
fällig.
Die von der HUGO BOSS AG im Zeitpunkt der
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
gehaltenen eigenen Namensstammaktien sind
nach dem Aktiengesetz nicht
dividendenberechtigt. Der auf nicht
dividendenberechtigte Namensstammaktien
entfallende Betrag, derzeit Stück 1.383.833
Namensstammaktien, somit 3.597.965,80 Euro
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sollte sich die Zahl der von der HUGO BOSS AG
gehaltenen eigenen Aktien bis zur
Hauptversammlung erhöhen oder vermindern,
wird bei unveränderter Ausschüttung von 2,60
Euro je dividendenberechtigter
Namensstammaktie der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag
über die Gewinnverwendung unterbreitet
werden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen, den im Geschäftsjahr 2016
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen, den im Geschäftsjahr 2016
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017 sowie, für den Fall einer prüferischen
Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten
Abschluss und den Zwischenlagebericht für das
erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor zu
beschließen:
Die
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Flughafenstr. 61
70629 Stuttgart
wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2017 sowie für die prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts (§§ 37w, 37y
Wertpapierhandelsgesetz) für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahres 2017, sofern
diese einer solchen prüferischen Durchsicht
unterzogen werden, bestellt.
_HAUPTVERSAMMLUNG 2017 // WEITERE INFORMATIONEN_
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2017
beträgt die Gesamtzahl der Aktien an der Gesellschaft
70.400.000 Namensstammaktien und somit eine Gesamtzahl
der Stimmrechte 70.400.000, wovon 1.383.833 Stimmrechte
aus eigenen Namensstammaktien ruhen.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
*Anmeldung*
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung
sind die Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister
als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen und
rechtzeitig angemeldet sind.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform in
deutscher oder englischer Sprache unter der nachstehend
bestimmten Adresse spätestens am Dienstag, den 16. Mai
2017, 24:00 Uhr MESZ, zugehen:
HUGO BOSS AG
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
oder per Telefax: +49 69 25 62 70 49
oder per E-Mail: hv-service.hugoboss@adeus.de
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind,
können sich auch per Internet gemäß dem von der
Gesellschaft festgelegten Verfahren unter
hauptversammlung.hugoboss.com unter dem Link
'Online-Service zur Hauptversammlung' anmelden. Den
Online-Zugang erhalten Sie durch Eingabe Ihrer
Aktionärsnummer und der zugehörigen individuellen
Zugangsnummer, die Sie den Ihnen übersandten Unterlagen
entnehmen können. Aktionäre, die sich mit einem selbst
vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen
Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert
haben, verwenden anstelle der individuellen
Zugangsnummer das Zugangspasswort, das sie im Rahmen
der Registrierung vergeben haben. Mit ihrer Anmeldung
(mit Aktionärsnummer und individueller Zugangsnummer
oder nach Registrierung mit Aktionärsnummer und selbst
vergebenem Zugangspasswort) können Sie bis Dienstag,
den 16. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ Eintrittskarten
bestellen.
Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung steht Ihnen
unser Internetservice bis Dienstag, den 16. Mai 2017,
24:00 Uhr MESZ für Änderungen Ihrer
Eintrittskartenbestellung und bis Montag, den 22. Mai
2017, 24:00 Uhr MESZ für Vollmachts- und
Weisungserteilung (sowie deren Änderung) zur
Verfügung. Bei Anmeldungen durch Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen sowie Personen, Institute und
Unternehmen, die diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder §
135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellt sind, gelten Besonderheiten in Bezug auf
die Nutzung unseres Internetservice. Einzelheiten
entnehmen Sie bitte der genannten Internetseite.
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf
dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten
Anmeldeformular, das auch für die Vollmachtserteilung
genutzt werden kann, sowie auf der genannten
Internetseite.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen
gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in
Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte
Personen, Institute oder Unternehmen können das
Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs
ausüben.
Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden
den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre - ohne ihr Recht auf Teilnahme an der
Hauptversammlung einschränken zu wollen -, frühzeitig
für die Übersendung der Anmeldung an die
Gesellschaft Sorge zu tragen.
Inhaber von American Depositary Receipts (ADR) können
weitere Informationen über BNY Mellon Shareowner
Services, P.O. Box 30170, College Station, TX
77842-3170, USA, E-Mail:
shrrelations@cpushareownerservices.com, erhalten.
*Freie Verfügbarkeit der Aktien*
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung
weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für das
Teilnahme- und Stimmrecht ist der im Aktienregister
eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung.
Dieser wird dem Bestand am Ende des Anmeldeschlusstages
(Dienstag, 16. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ) entsprechen,
da Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der
Zeit vom 17. Mai 2017 bis einschließlich 23. Mai
2017 erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 23.
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Mai 2017 verarbeitet und berücksichtigt werden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Umschreibungsstopp bzw. Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 16. Mai 2017. *Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform oder sind über den oben genannten Internetservice zur Hauptversammlung zu erteilen; § 135 AktG bleibt unberührt. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung, Aktionäre oder der Bevollmächtigte können für den Nachweis einer Vollmacht den Vollmachtsabschnitt auf dem Einladungsschreiben oder das im Internet unter hauptversammlung.hugoboss.com unter dem Menüpunkt 'Hauptversammlung 2017' zur Verfügung stehende Formular, benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten stehen folgende Adresse, Fax-Nummer und E-Mail-Adresse bis zum Beginn der Abstimmung zur Verfügung: HUGO BOSS AG Hauptversammlung HUGO BOSS AG c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg oder per Telefax: +49 69 25 62 70 49 oder per E-Mail: hv-service.hugoboss@adeus.de Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 9:00 Uhr MESZ auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Internationalen Congresszentrum Stuttgart ICS, Messepiazza, Saal C1, 70629 Stuttgart, zur Verfügung. Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, so ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit dem Bevollmächtigten über die Form der Vollmacht ab. Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. *Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* Wir bieten unseren Aktionären, die im Aktienregister eingetragen sind, an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten zu lassen. Hierfür legt die Gesellschaft folgende Regelungen fest: Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Ohne solche ausdrückliche Weisungen wird das Stimmrecht nicht vertreten. Für die Erteilung der Vollmacht kann das zusammen mit dem Einladungsschreiben zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen müssen bei der Gesellschaft bis spätestens Montag, den 22. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ unter der nachstehend genannten Adresse eingehen: HUGO BOSS AG Hauptversammlung HUGO BOSS AG c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg oder per Telefax: +49 69 25 62 70 49 oder per Mail: hv-service.hugoboss@adeus.de oder per Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter hauptversammlung.hugoboss.com unter dem Link 'Online-Service zur Hauptversammlung', Aktionäre, die die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das Internet vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Ihre Aktionärsnummer sowie das Zugangspasswort erhalten Sie mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post übersandt; Aktionäre, die sich mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, verwenden anstelle der individuellen Zugangsnummer das Zugangspasswort, das sie im Rahmen der Registrierung vergeben haben. Am Tag der Hauptversammlung selbst steht für die Erteilung, den Widerruf sowie die Änderung von Weisungen gegenüber den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft ab 9:00 Uhr MESZ die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Internationalen Congresszentrum Stuttgart ICS, Messepiazza, Saal C1, 70629 Stuttgart zur Verfügung. Weisungen zu Verfahrensfragen nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Ebenso wenig nehmen die Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Weitere Hinweise zum Vollmachtsverfahren finden sich auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular sowie auf der genannten Internetseite. *Hinweise zur Nutzung des Internetservice bei Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung steht Ihnen unser Internetservice für Änderungen Ihrer Vollmachts- und Weisungserteilung bis Montag, den 22. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ zur Verfügung. Bei Anmeldungen durch Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen sowie Personen, Institute und Unternehmen, die diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit §125 Abs. 5 AktG gleichgestellt sind, gelten Besonderheiten in Bezug auf die Nutzung unseres Internetservice. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der oben genannten Internetseite. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Nutzung des Internetservice zur Hauptversammlung keine Weisungen erteilen können zu etwaigen Abstimmungen über eventuelle Verfahrensanträge, Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anträge, soweit diese nicht im Vorfeld der Hauptversammlung nach den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich beziehungsweise bekannt gemacht worden sind oder erst in der Hauptversammlung vorgebracht werden. Ebenso können über den Internetservice zur Hauptversammlung keine Wortmeldungen oder Fragen, keine Anträge und keine Widersprüche gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegengenommen werden. Weitere Hinweise finden sich auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular sowie auf der oben genannten Internetseite. *Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft* Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden über die Internetseite der Gesellschaft unter hauptversammlung.hugoboss.com unter dem Menüpunkt 'Hauptversammlung 2017' folgende Informationen und Unterlagen zugänglich sein (vgl. § 124a AktG): 1. der Inhalt der Einberufung mit der Erläuterung zur fehlenden Beschlussfassung zu Punkt 1 der Tagesordnung und der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung; 2. die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, namentlich die unter Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen; 3. Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung verwendet werden können. *Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127, 131 Abs. 1 AktG* *Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form nach § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz) an den Vorstand der Gesellschaft (HUGO BOSS AG, Vorstand, Dieselstraße 12, 72555 Metzingen, hauptversammlung@hugoboss.com) zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Samstag, der 22. April 2017, 24:00 Uhr MESZ. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von
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Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
(vgl. § 127 AktG).
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von
Aktionären einschließlich des Namens des
Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3
AktG genannten Berechtigten unter den dortigen
Voraussetzungen (dies sind u. a. Aktionäre, die es
verlangen) zugänglich zu machen, wenn der Aktionär
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der
Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten
stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs ist
nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist
somit Montag, der 8. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ. Ein
Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden,
wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126
Abs. 2 AktG vorliegt.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen,
bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass
Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht
übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur
Beachtung finden, wenn sie dort gestellt werden.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen
nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur
zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten
Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im
Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu
deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 i.V.m. §
124 Abs. 3 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG). Nach § 127
Satz 1 AktG i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere
Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über
die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Im
Übrigen gelten die Voraussetzungen und Regelungen
für das Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend,
insbesondere gilt auch hier Montag, der 8. Mai 2017,
24:00 Uhr MESZ als letztmöglicher Termin, bis zu dem
Wahlvorschläge bei der nachfolgend genannten Adresse
eingegangen sein müssen, um noch zugänglich gemacht zu
werden.
Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge
von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG
sind ausschließlich zu richten an:
HUGO BOSS AG
Hauptversammlung/Rechtsabteilung
Dieselstraße 12
72555 Metzingen
oder per Telefax: +49 7123 9480273
oder per E-Mail: hauptversammlung@hugoboss.com
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von
Aktionären (einschließlich des Namens des
Aktionärs und - im Falle von Anträgen - der Begründung)
werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
unter hauptversammlung.hugoboss.com unter dem Menüpunkt
'Hauptversammlung 2017' zugänglich gemacht. Etwaige
Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter
der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
*Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1
AktG*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. §
131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie
auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu
stellen.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften
und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in
§ 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der
Vorstand die Auskunft verweigern.
Gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung kann der
Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der
Aktionäre für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für
einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner
zeitlich angemessen beschränken.
*Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der
Ausübung der vorgenannten Rechte*
Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der
Ausübung der vorgenannten Rechte und ihrer Grenzen sind
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
hauptversammlung.hugoboss.com unter dem Menüpunkt
'Hauptversammlung 2017' unter 'Hinweise gemäß §
121 Abs. 3 S. 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der
Aktionäre' enthalten.
Nach der Hauptversammlung werden die
Abstimmungsergebnisse unter der gleichen
Internetadresse group.hugoboss.com unter dem Menüpunkt
'Hauptversammlung 2017' bekannt gegeben.
Metzingen, im April 2017
_Der Vorstand_
2017-04-10 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: HUGO BOSS AG
Dieselstrasse 12
72555 Metzingen
Deutschland
E-Mail: hauptversammlung@hugoboss.com
Internet: http://hauptversammlung.hugoboss.com
ISIN: DE000A1PHFF7
WKN: WKN A1PHFF
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
563813 2017-04-10
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