DJ DGAP-HV: Dierig Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Dierig Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Dierig Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 19.05.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-11 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Dierig Holding Aktiengesellschaft Augsburg
Wertpapier-Kenn-Nr. 558 000 / ISIN DE0005580005
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zu unserer
ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, dem 19. Mai
2017, 11.00 Uhr MESZ
in der Industrie- und Handelskammer Schwaben,
Stettenstraße 1 + 3, 86150 Augsburg, ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Dierig Holding AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts zum
31. Dezember 2016 einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach den
§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2016.*
Zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung
ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen
kein Beschluss zu fassen. Der Aufsichtsrat hat
bereits den Jahresabschluss festgestellt und
den Konzernabschluss gebilligt. Jahresabschluss
und Konzernabschluss, Lagebericht und
Konzernlagebericht einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie der Bericht
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
können von der Einberufung der Hauptversammlung
an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm
eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch
in der Hauptversammlung am 19. Mai 2017
zugänglich sein und mündlich erläutert werden.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2016.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss der Dierig Holding AG
ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 1.374.292,98
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,20 auf
jede Stückaktie:
Dies sind bei 4.103.100 EUR 820.620,00
dividendenberechtigten
Stückaktien
Einstellung in die anderen EUR 200.000,00
Gewinnrücklagen
Vortrag auf neue Rechnung EUR 353.672,98
Bilanzgewinn EUR 1.374.292,98
Seit dem 01. Januar 2017 ist der Anspruch der
Aktionäre auf ihre Dividende nach § 58 Abs. 4
Satz 2 AktG am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig. Eine frühere Fälligkeit
kann wegen § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG auch im
Gewinnverwendungsbeschluss nicht vorgesehen
werden. Die Dividende wird dementsprechend am
24. Mai 2017 ausgezahlt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2016.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2016.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers
für eine etwaige Prüfung des
Halbjahresfinanzberichtes 2017.*
a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Flick
Gocke Schaumburg GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
b) Der Aufsichtsrat schlägt weiter vor, die
Flick Gocke Schaumburg GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
zum Prüfer für eine etwaige Prüfung des
Halbjahresfinanzberichts 2017 zu wählen.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts*
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
11.000.000,00 und ist in 4.200.000 Stückaktien mit
ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Dierig
Holding AG hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 96.900 Stück eigene Aktien. Hieraus
stehen ihr keine Rechte zu.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich zur Hauptversammlung anmelden und der
Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem
depotführenden Institut in deutscher oder englischer
Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen. Für den
Nachweis genügt die Textform. Nachweis und Anmeldung
müssen der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse
zugehen:
Dierig Holding AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69 12012-86045
E-Mail: WP.HV@db-is.com
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 28.
April 2017, 0.00 Uhr MESZ, beziehen. Nachweis und
Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens am 12. Mai
2017, 24.00 Uhr MESZ, unter der genannten Adresse
zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Die Berechtigung und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der nachgewiesene
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag
maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei
Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des
Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in
gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den
Aktionär zurückweisen.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei
der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt.
*Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter
entsprechender Vollmachtserteilung durch einen
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder
eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform. Die Vollmacht bzw. der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können am
Tag der Hauptversammlung an der Eingangskontrolle
vorgelegt oder der Gesellschaft bereits vorab
übermittelt werden. Im letzteren Fall sind die
Unterlagen ausschließlich an folgende Adresse zu
übermitteln:
Dierig Holding AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69 12012-86045
E-Mail: WP.HV@db-is.com
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs.
8, 10 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen
gelten abweichende Regelungen. In diesen Fällen sind
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu
Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich
durch einen von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, der das Stimmrecht gemäß den
schriftlichen Weisungen der Aktionäre bei den
Abstimmungen ausübt, bei den Abstimmungen in der
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Aktionäre sollten
darauf achten, dass die Stimmrechtsvertreter das
Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung
ausüben können, zu denen ihnen von den Aktionären
Weisungen erteilt wurden, und dass sie weder im Vorfeld
noch während der Hauptversammlung Weisungen zu
Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Die
Vollmachts-/Weisungsvordrucke können bei der
Gesellschaft unter der unten angegebenen Postanschrift
oder per E-Mail angefordert werden. Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können bis zum
18. Mai 2017, 24.00 Uhr MESZ (Posteingang), erteilt
werden.
*Fragen, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen und Anträge
von Aktionären*
*Tagesordnungsergänzung nach § 122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000 erreichen (dies entspricht 190.910
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 11, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Dierig Holding AG zu
richten und muss der Gesellschaft spätestens zum 18.
April 2017 bis 24.00 Uhr MESZ zugehen. Entsprechende
Verlangen und der Nachweis des erforderlichen
Anteilsbesitzes sind an folgende Adresse zu richten:
Vorstand der Dierig Holding AG
Kirchbergstraße 23
86157 Augsburg
Die das Verlangen stellenden Aktionäre haben
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden -
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse
http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm bekannt
gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs.
1, 127 AktG*
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie
Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit
einer Begründung versehen sein. Gegenanträge,
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur
Hauptversammlung sind ausschließlich an
Dierig Holding AG
Kirchbergstraße 23
86157 Augsburg
Fax: 0821-5210-393
E-Mail: info@dierig.de
zu richten.
Wir werden alle nach § 126 und § 127 AktG zugänglich zu
machenden, bis spätestens zum Ablauf des 04. Mai 2017,
24.00 Uhr MESZ, unter vorstehender Adresse
eingegangenen Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs
sowie zugänglich zu machender Begründung und nach
Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers
nach ihrem Eingang auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm
veröffentlichen. Dort werden auch etwaige
Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.
Aktionäre, die beabsichtigen, auf der Hauptversammlung
Fragen zu stellen, werden gebeten, diese der
Gesellschaft möglichst vor der Hauptversammlung
mitzuteilen, um dem Vorstand Gelegenheit zur
Vorbereitung der Antworten zu geben.
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft, zu
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist.
*Weitergehende Erläuterungen sowie Unterlagen zur
Tagesordnung*
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131
Abs. 1 AktG sowie die nach § 124a AktG zugänglich zu
machenden Informationen finden sich unter der
Internetadresse
http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm.
Falls Sie an der ausführlichen Fassung unseres
Geschäftsberichtes interessiert sind, verweisen wir
ebenfalls auf unsere Internetseite *www.dierig.de*;
dort ist auch die Tagesordnung abzurufen.
Augsburg, 11. April 2017
*Dierig Holding AG*
_Der Vorstand_
2017-04-11 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Dierig Holding Aktiengesellschaft
Kirchbergstraße 23
86157 Augsburg
Deutschland
Telefon: +49 821 52 10 - 395
Fax: +49 821 52 10 - 393
E-Mail: info@dierig.de
Internet: http://www.dierig.de/index.htm
ISIN: DE0005580005
WKN: 558 000
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