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DGAP-News: Leifheit Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Leifheit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 24.05.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-12 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Leifheit Aktiengesellschaft Nassau/Lahn ISIN DE0006464506
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie zu unserer *ordentlichen Hauptversammlung* am
*Mittwoch, 24. Mai 2017, 12:00 Uhr (MESZ),* in die Deutsche
Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main,
ein.
I. *TAGESORDNUNG*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Leifheit Aktiengesellschaft, des gebilligten
Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts
der Leifheit Aktiengesellschaft und des Konzerns
einschließlich des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs.
4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§
172, 173 des Aktiengesetzes (AktG) am 28. März 2017
gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt.
Somit entfällt zu diesem Punkt der Tagesordnung eine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.
Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster
Lagebericht einschließlich des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs.
4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie der
Bericht des Aufsichtsrats können im Internet unter
hv.leifheit-group.com eingesehen werden.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der Leifheit AG aus dem abgelaufenen
Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 13.969.000,00 EUR wie
folgt zu verwenden:
Ausschüttung an die Aktionäre 13.788.093
,50 EUR
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:
(1) Ausschüttung einer Dividende von
2,10 EUR
je dividendenberechtigte Stückaktie:
9.984.481,50 EUR
(2) Ausschüttung einer Sonderdividende
von 0,80 EUR
je dividendenberechtigte Stückaktie:
3.803.612,00 EUR
Gewinnvortrag 180.906,50
EUR
Der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns
berücksichtigt die 245.485 eigenen Aktien der Leifheit
Aktiengesellschaft, die die Gesellschaft im Zeitpunkt
der Einberufung unmittelbar oder mittelbar hält und die
nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl
der für das Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigten
Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in
der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der
unverändert eine Dividende von 2,10 EUR und eine
Sonderdividende von 0,80 EUR je dividendenberechtigte
Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für
die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht.
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglieder des Vorstands
für diesen Zeitraum zu entlasten.
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglieder des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
6. *Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln
und entsprechende Satzungsänderung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende
Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und
entsprechende Satzungsänderungen zu beschließen:
6.1 *Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln*
a) Das Grundkapital der Gesellschaft
wird aus Gesellschaftsmitteln von
15.000.000,00 EUR um 15.000.000,00
EUR auf 30.000.000,00 EUR erhöht
durch Umwandlung eines Betrags von
15.000.000,00 EUR der in der Bilanz
der Gesellschaft zum 31. Dezember
2016 ausgewiesenen Gewinnrücklagen in
Grundkapital.
Die Kapitalerhöhung erfolgt durch
Ausgabe von 5.000.000 neuen auf den
Inhaber lautenden Stückaktien an die
Aktionäre der Gesellschaft. Die neuen
Aktien stehen den Aktionären im
Verhältnis 1:1 zu, sodass auf jede
bestehende Stückaktie eine neue
Stückaktie entfällt. Die neuen Aktien
sind ab dem Beginn des bei ihrer
Ausgabe laufenden Geschäftsjahres
gewinnberechtigt.
Diesem Beschluss wird die
festgestellte Bilanz zum 31. Dezember
2016 zugrunde gelegt. Die Bilanz zum
31. Dezember 2016 ist mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
der KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, versehen.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die
näheren Einzelheiten der
Kapitalerhöhung festzusetzen.
6.2 *Satzungsänderungen*
a) § 4 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital
und Aktien) wird wie folgt neu
gefasst:
'Das Grundkapital beträgt
30.000.000,00 EUR.'
b) § 4 Abs. 2 der Satzung (Grundkapital
und Aktien) wird wie folgt neu
gefasst:
'Es ist eingeteilt in 10.000.000
Stückaktien.'
7. *Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten
Kapitals 2017 und entsprechende Satzungsänderung*
Die Satzung sieht in § 4 Abs. 3 ein genehmigtes Kapital
vor, das den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital um bis zu insgesamt
7.500.000,00 EUR zu erhöhen und unter bestimmten
Voraussetzungen das Bezugsrecht der Aktionäre
auszuschließen (genehmigtes Kapital 2016). Im
Hinblick auf die zu Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene
Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und
im Hinblick auf das Ziel von Vorstand und Aufsichtsrat,
die Gesellschaft auch in Zukunft in die Lage zu
versetzen, ihren Finanzbedarf schnell und flexibel
decken zu können, soll das genehmigte Kapital 2016
aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital 2017
geschaffen werden. Die Möglichkeit des
Bezugsrechtsausschlusses bei Kapitalerhöhungen gegen
Bar- und Sacheinlagen soll auf insgesamt 20 % des
Grundkapitals beschränkt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
a) Das bisherige genehmigte Kapital
(genehmigtes Kapital 2016) gemäß § 4
Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft wird
mit Wirkung auf den Zeitpunkt der
Eintragung des nachfolgend bestimmten
neuen genehmigten Kapitals 2017 im
Handelsregister aufgehoben.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23.
Mai 2022 das Grundkapital gegen Bar-
und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals
um bis zu insgesamt 15.000.000,00 EUR
durch Ausgabe von bis zu 5.000.000 neuen
auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu
erhöhen (genehmigtes Kapital 2017).
Die neuen Aktien sind grundsätzlich den
Aktionären zum Bezug anzubieten; sie
können auch von Kreditinstituten oder
einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b
Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen
Unternehmen mit der Verpflichtung
übernommen werden, sie den Aktionären zum
Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch
ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht
der Aktionäre in folgenden Fällen
auszuschließen:
* für Spitzenbeträge;
* wenn die Aktien gegen Bareinlagen und
zu einem Ausgabebetrag ausgegeben
werden, der den Börsenpreis der
bereits börsennotierten Aktien der
Gesellschaft zum Zeitpunkt der
Festlegung des Ausgabebetrags durch
den Vorstand nicht wesentlich
unterschreitet, und der
Bezugsrechtsausschluss nur neue Aktien
erfasst, deren anteiliger Betrag am
Grundkapital 10 % des zum Zeitpunkt
der Eintragung der Ermächtigung oder -
falls dieser Wert geringer ist - 10 %
des zum Zeitpunkt der Ausgabe der
neuen Aktien bestehenden Grundkapitals
der Gesellschaft (10 %-Grenze) nicht
überschreitet. Für die Frage des
Ausnutzens der
10 %-Grenze ist der Ausschluss des
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April 12, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
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