Dow Jones hat von Pressetext eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten. Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta005/13.04.2017/07:30) - 13.4.2017.
CA IMMOBILIEN ANLAGEN AKTIENGESELLSCHAFT Wien FN 75895k ISIN AT0000641352 (Inhaberaktien) ISIN AT0000641345 (Namensaktien)
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 11. Mai 2017, um 14:00 Uhr (Wiener Zeit), im Austria Center Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien, stattfindenden 30. ordentlichen Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 samt Lageberichten, dem Corporate Governance Bericht, dem Vorschlag für die Gewinnverwendung und dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016. 5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016. 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017. 7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 18 (Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung) durch Ergänzung der Möglichkeit, Depotbestätigungen via Fax oder Email zu übermitteln.
HINWEIS
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre wird davon ausgegangen, dass die Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft rechtzeitig beendet werden kann. Sollte wider Erwarten eine Beendigung der Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft am 11. Mai 2017 bis 24:00 Uhr (Wiener Zeit) nicht möglich sein, so wird diese am 12. Mai 2017 um 00:00 Uhr (Wiener Zeit) fortgesetzt und gilt auch der 12. Mai 2017 als Tag, für den die Hauptversammlung einberufen wird.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind spätestens am 20. April 2017 während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1030 Wien, Mechelgasse 1, Abteilung Investor Relations, bzw. im Internet unter http://www.caimmo.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich und werden in der Hauptversammlung aufliegen: * die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen * die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8 * die Transparenzangaben gemäß § 270 Abs 1a UGB zu Tagesordnungspunkt 6 * die Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebensläufen zu Tagesordnungspunkt 7 * die Satzungsgegenüberstellung zu Tagesordnungspunkt 8 * der vollständige Text dieser Einberufung * die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt (Kontakt: Abteilung Investor Relations, T +43 (1) 5325907 - 502 oder E-Mail ir@caimmo.com).
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen zumindest 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Zu jedem vorgeschlagenen zusätzlichen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beigelegt werden. Ein derartiges Verlangen ist gemäß § 109 AktG ausschließlich dann beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 20. April 2017, in Schriftform ausschließlich an die Adresse CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, 1030 Wien, Mechelgasse 1, Abteilung Investor Relations zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.
Beschlussvorschläge zur Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen zumindest 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Tagesordnungspunkt in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Dieses Verlangen ist gemäß § 110 AktG ausschließlich dann beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 2. Mai 2017, in Textform entweder
per Post: CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Investor Relations, Mechelgasse 1, 1030 Wien per Telefax: +43 (0)1 8900 500 82 per E-Mail: anmeldung.caimmoag@hauptversammlung.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist bei Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.
Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft bzw. des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung per Telefax an +43 (0) 1 8900 500 82, per Email an anmeldung.caimmoag@hauptversammlung.at oder in Schriftform an CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, 1030 Wien, Mechelgasse 1, Abteilung Investor Relations, gestellt werden. Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.caimmo.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des 1. Mai 2017, 24 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Bei Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die der Gesellschaft gemäß § 111 Abs. 3 AktG spätestens am 8. Mai 2017 ausschließlich unter einer der folgenden Adressen in Schriftform zugehen muss:
per Post: CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Investor Relations, Mechelgasse 1, 1030 Wien per E-Mail: anmeldung.caimmoag@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als PDF-Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur gem. § 4 Abs. 1 SVG) per SWIFT: GIBAATWGGMS, Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000641352 im Text angeben.
Gerne vorab auch in Textform: per Telefax: +43 (0)1 8900 500 82 per E-Mail: anmeldung.caimmoag@hauptversammlung.at (einfache E-Mail; dabei können die Depotbestätigungen in den Formaten PDF, JPG, TXT oder TIF Berücksichtigung finden).
Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 13, 2017 01:30 ET (05:30 GMT)
Wien (pta005/13.04.2017/07:30) - 13.4.2017.
CA IMMOBILIEN ANLAGEN AKTIENGESELLSCHAFT Wien FN 75895k ISIN AT0000641352 (Inhaberaktien) ISIN AT0000641345 (Namensaktien)
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 11. Mai 2017, um 14:00 Uhr (Wiener Zeit), im Austria Center Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien, stattfindenden 30. ordentlichen Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 samt Lageberichten, dem Corporate Governance Bericht, dem Vorschlag für die Gewinnverwendung und dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016. 5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016. 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017. 7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 18 (Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung) durch Ergänzung der Möglichkeit, Depotbestätigungen via Fax oder Email zu übermitteln.
HINWEIS
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre wird davon ausgegangen, dass die Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft rechtzeitig beendet werden kann. Sollte wider Erwarten eine Beendigung der Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft am 11. Mai 2017 bis 24:00 Uhr (Wiener Zeit) nicht möglich sein, so wird diese am 12. Mai 2017 um 00:00 Uhr (Wiener Zeit) fortgesetzt und gilt auch der 12. Mai 2017 als Tag, für den die Hauptversammlung einberufen wird.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind spätestens am 20. April 2017 während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1030 Wien, Mechelgasse 1, Abteilung Investor Relations, bzw. im Internet unter http://www.caimmo.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich und werden in der Hauptversammlung aufliegen: * die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen * die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8 * die Transparenzangaben gemäß § 270 Abs 1a UGB zu Tagesordnungspunkt 6 * die Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebensläufen zu Tagesordnungspunkt 7 * die Satzungsgegenüberstellung zu Tagesordnungspunkt 8 * der vollständige Text dieser Einberufung * die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt (Kontakt: Abteilung Investor Relations, T +43 (1) 5325907 - 502 oder E-Mail ir@caimmo.com).
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen zumindest 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Zu jedem vorgeschlagenen zusätzlichen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beigelegt werden. Ein derartiges Verlangen ist gemäß § 109 AktG ausschließlich dann beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 20. April 2017, in Schriftform ausschließlich an die Adresse CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, 1030 Wien, Mechelgasse 1, Abteilung Investor Relations zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.
Beschlussvorschläge zur Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen zumindest 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Tagesordnungspunkt in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Dieses Verlangen ist gemäß § 110 AktG ausschließlich dann beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 2. Mai 2017, in Textform entweder
per Post: CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Investor Relations, Mechelgasse 1, 1030 Wien per Telefax: +43 (0)1 8900 500 82 per E-Mail: anmeldung.caimmoag@hauptversammlung.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist bei Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.
Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft bzw. des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung per Telefax an +43 (0) 1 8900 500 82, per Email an anmeldung.caimmoag@hauptversammlung.at oder in Schriftform an CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, 1030 Wien, Mechelgasse 1, Abteilung Investor Relations, gestellt werden. Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.caimmo.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des 1. Mai 2017, 24 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Bei Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die der Gesellschaft gemäß § 111 Abs. 3 AktG spätestens am 8. Mai 2017 ausschließlich unter einer der folgenden Adressen in Schriftform zugehen muss:
per Post: CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Investor Relations, Mechelgasse 1, 1030 Wien per E-Mail: anmeldung.caimmoag@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als PDF-Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur gem. § 4 Abs. 1 SVG) per SWIFT: GIBAATWGGMS, Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000641352 im Text angeben.
Gerne vorab auch in Textform: per Telefax: +43 (0)1 8900 500 82 per E-Mail: anmeldung.caimmoag@hauptversammlung.at (einfache E-Mail; dabei können die Depotbestätigungen in den Formaten PDF, JPG, TXT oder TIF Berücksichtigung finden).
Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 13, 2017 01:30 ET (05:30 GMT)