DJ DGAP-HV: HolidayCheck Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: HolidayCheck Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung HolidayCheck Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-04-18 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. HolidayCheck Group AG München ISIN: DE 0005495329 WKN: 549532 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 30. Mai 2017 Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Mai 2017 um 10.00 Uhr in das Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, ein. I. TAGESORDNUNG 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB* Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung u. a. zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u. a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und - bei börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der HolidayCheck Group AG für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 19.392.785,91 in Höhe von EUR 3.000.000,00 in die Gewinnrücklagen einzustellen und in Höhe von EUR 16.392.785,91 auf neue Rechnung vorzutragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am Main, Zweigniederlassung München, Bernhard-Wicki-Str. 8, 80636 München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2017 enthaltenen verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zu wählen. 6. *Beschlussfassung über die Nachwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats* Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Andreas Rittstieg hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 niedergelegt. Auf Antrag von Vorstand und Aufsichtsrat hat das Amtsgericht München - Registergericht - mit Beschluss vom 19. Januar 2017 Herrn Holger Eckstein bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Mai 2017 zum Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt. Es soll daher nunmehr die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds für die verbleibende Amtsperiode von Herrn Dr. Rittstieg erfolgen. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern von Vertretern der Anteilseigner zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Holger Eckstein, Finanzvorstand der Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft mit Sitz in München, wohnhaft in Sasbach am Kaiserstuhl, in den Aufsichtsrat zu wählen. Das neue Aufsichtsratsmitglied wird mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die verbleibende Amtsperiode des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Dr. Rittstieg, also für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. Der vorgenannte Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung festgelegten Ziele. Der Aufsichtsrat hat sich bei dem Kandidaten vergewissert, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Herr Eckstein ist nicht Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 5 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Herr Eckstein nach Einschätzung des Aufsichtsrats in einer nach dieser Vorschrift offenzulegenden geschäftlichen Beziehung zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, der Burda Digital GmbH, steht. Die Burda Digital GmbH ist Enkelgesellschaft der Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft. Der Lebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten steht über die Internetseite der HolidayCheck Group AG unter der Adresse www.holidaycheckgroup.com/investor-relations/ hauptversammlung zur Verfügung. 7. *Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung für Aufsichtsratsausschussmitglieder mit Satzungsänderung* Nach § 11 Abs. 1 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft erhalten bislang nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses neben der fixen Vergütung eine gesonderte Vergütung für die Ausschusstätigkeit. Die Aufsichtsratsvergütung soll dergestalt angepasst werden, dass neben der Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss auch die Mitgliedschaft im Technologieausschuss vergütet werden soll. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: § 11 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert: 'Für die Tätigkeit im Prüfungsausschuss und im Technologieausschuss des Aufsichtsrats erhält jedes Mitglied für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit jeweils eine feste Vergütung in Höhe von EUR 5.000,-, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses EUR 15.000,- und der Vorsitzende des Technologieausschusses EUR 10.000,-. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem der beiden genannten Ausschüsse nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig entsprechend der Dauer ihrer Zugehörigkeit.' Diese Vergütung findet erstmals für das am 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahr Anwendung. II. AUSLAGE VON UNTERLAGEN, VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machende Unterlagen sowie Informationen nach § 124 a AktG liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der HolidayCheck Group AG Neumarkter Straße 61 81673 München Telefon: +49 (0) 89 / 357680 901 Telefax: +49 (0) 89 / 357680 999 zur Einsicht der Aktionäre aus. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen zugesandt bzw. ausgehändigt. Die vorgenannten Unterlagen und Informationen sind auch über die Internetseite der HolidayCheck Group AG unter der Adresse http://www.holidaycheckgroup.com/investor-relations/hauptversammlung zugänglich. III. TEILNAHMEBEDINGUNGEN 1. *Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung anmelden. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts erforderlich und ausreichend; der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat sich
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DJ DGAP-HV: HolidayCheck Group AG: Bekanntmachung -2-
auf den gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vor der
Hauptversammlung d.h. auf den *Beginn des 9.
Mai 2017 (0.00 Uhr MESZ), ('Nachweisstichtag')*
zu beziehen. Sowohl die Anmeldung als auch der
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen bei der von
der Gesellschaft eingerichteten zentralen
Anmeldestelle spätestens bis zum Ablauf des
*23. Mai 2017 (24.00 Uhr MESZ)* unter der
Adresse
HolidayCheck Group AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035 H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0) 711 / 127-79264
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de
zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich
dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
(vollständigen oder teilweisen)
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für
Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag
nicht Aktionär ist, aber noch vor der
Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht
teilnahme- und stimmberechtigt. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
2. *Stimmrechtsvertretung*
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende
Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Auch
im Fall einer Bevollmächtigung sind eine
fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der
Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform.
Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135
AktG gleichgestellte Institution oder Person
mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen
wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen
Fällen die zu bevollmächtigende Institution
oder Person möglicherweise eine besondere Form
der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß §
135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten
muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in
diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über
die Form der Vollmacht abzustimmen.
Ein Formular, das für die Erteilung einer
Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich
auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche
den Aktionären nach der oben beschriebenen
form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt
wird. Dieses steht auch unter
http://www.holidaycheckgroup.com unter der
Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zum
Herunterladen zur Verfügung.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann
der Nachweis der Bevollmächtigung der
Gesellschaft an die folgende Adresse,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt
werden:
HolidayCheck Group AG
Herrn Armin Blohmann
Leiter Konzernkommunikation & Investor
Relations
Neumarkter Straße 61
81673 München
Telefax: +49 (0) 89 / 357680 999
E-Mail:
armin.blohmann@holidaycheckgroup.com
Wir bieten unseren Aktionären an, von der
Gesellschaft benannte, weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter mit der
Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Auch im
Fall einer Bevollmächtigung der
Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte
Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Soweit
die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Ihnen steht bei
der Ausübung des Stimmrechts kein eigener
Ermessensspielraum zu. Die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur
Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des
Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von
Anträgen entgegen.
Ein Formular, das zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft verwendet werden kann,
erhalten die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte, welche nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten
Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch
unter http://www.holidaycheckgroup.com in der
Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zum
Herunterladen zur Verfügung.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung bevollmächtigen möchten,
werden zur organisatorischen Erleichterung
gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen
spätestens eingehend bis zum Ablauf des 29. Mai
2017 an die folgende Adresse, Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse zu übermitteln:
HolidayCheck Group AG,
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 / 30903 - 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Darüber hinaus bieten wir form- und
fristgerecht angemeldeten und in der
Hauptversammlung erschienenen Aktionären,
Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten
an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
auch während der Hauptversammlung mit der
weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu
bevollmächtigen.
3. *Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §
122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1
AktG*
a) *Ergänzungsverlangen gemäß § 122
Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals,
das entspricht zurzeit 2.915.682 Aktien,
oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 erreichen (dies entspricht
500.000 Aktien), können gemäß § 122
Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs
und der Tag der Hauptversammlung sind
dabei nicht mitzurechnen. Das Verlangen
muss daher dem Vorstand der Gesellschaft
spätestens bis zum 29. April 2017, 24.00
Uhr (MESZ), zugehen. Später zugegangene
Ergänzungsverlangen werden nicht
berücksichtigt. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der
HolidayCheck Group AG unter folgender
Adresse zu richten:
Vorstand der HolidayCheck Group AG
Neumarkter Straße 61
81673 München
Deutschland
Die Antragsteller haben nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des
Tagesordnungsergänzungsverlangens bei der
Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und
dass sie die Aktien bis zur Entscheidung
des Vorstands über den Antrag halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der
Tagesordnung werden - soweit nicht
bereits mit der Einberufung bekannt
gemacht - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie
die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse
http://www.holidaycheckgroup.com unter
der Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlung bekannt
gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
b) *Gegenanträge und Wahlvorschläge
gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG*
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs.
1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den
Beschlussvorschlägen zu den
Tagesordnungspunkten zu übersenden.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung
versehen sein. Sollen die Gegenanträge
von der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, sind sie spätestens 14 Tage vor
der Versammlung, d. h. spätestens bis zum
15. Mai 2017, 24.00 Uhr (MESZ), an
folgende Adresse zu richten:
HolidayCheck Group AG
Armin Blohmann
Leiter Konzernkommunikation & Investor
Relations
Neumarkter Straße 61
81673 München
Telefax: +49 (0) 89 357680 999
E-Mail:
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armin.blohmann@holidaycheckgroup.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden nicht zugänglich
gemacht.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG
werden wir zugänglich zu machende
Gegenanträge von Aktionären
einschließlich des Namens des
Aktionärs und der Begründung sowie
etwaige Stellungnahmen der Verwaltung
hierzu im Internet unter
http://www.holidaycheckgroup.com in der
Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlung 2017
veröffentlichen.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127
AktG für Wahlvorschläge sinngemäß.
Solche Vorschläge müssen jedoch nicht
begründet werden. Zusätzlich zu den in §
126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht
der Vorstand einen Wahlvorschlag unter
anderem auch dann nicht zugänglich zu
machen, wenn der Vorschlag nicht Namen,
ausgeübten Beruf und Wohnort und bei
Vorschlägen zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern die zusätzlichen
Angaben zu deren Mitgliedschaft in
anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten gemäß § 125 Abs. 1
Satz 5 AktG enthält.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur
dann gestellt, wenn sie während der
Hauptversammlung gestellt werden. Das
Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge und
Wahlvorschläge zu den verschiedenen
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige
und fristgerechte Übermittlung an
die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
c) *Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1
AktG*
In der Hauptversammlung kann jeder
Aktionär oder Aktionärsvertreter vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen
sowie die Lage des Konzerns und der in
den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist und ein gesetzliches
Auskunftsverweigerungsrecht nicht
besteht. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich
im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten
Voraussetzungen darf der Vorstand die
Auskunft verweigern.
Nach § 17 Abs. 2 der Satzung der
Gesellschaft kann der Versammlungsleiter
das Frage- und Rederecht der Aktionäre
zeitlich angemessen beschränken. Er ist
insbesondere berechtigt, zu Beginn der
Hauptversammlung oder während ihres
Verlaufs einen zeitlich angemessenen
Rahmen für den gesamten
Hauptversammlungsverlauf, für einzelne
Punkte der Tagesordnung oder für den
einzelnen Redner zu setzen.
Weitergehende Erläuterungen zu den
Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127
Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 Abs. 1
AktG) der Aktionäre können im Internet unter
http://www.holidaycheckgroup.com in der Rubrik
Investor Relations/Hauptversammlung eingesehen
werden.
IV.
ANGABE DER GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
GEMÄSS § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 58.313.628 auf
den Inhaber lautende Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme
gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf
58.313.628 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 791.886 eigenen Aktien, aus denen
der Gesellschaft keine Rechte zustehen.
München, im April 2017
*HolidayCheck Group AG*
_Der Vorstand_
2017-04-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: HolidayCheck Group AG
Neumarkter Str. 61
81673 München
Deutschland
Telefon: +49 89 357680915
Fax: +49 89 357680999
E-Mail: armin.blohmann@holidaycheckgroup.com
Internet: https://www.holidaycheckgroup.com
ISIN: DE0005495329
WKN: 549532
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
565327 2017-04-18
(END) Dow Jones Newswires
April 18, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
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