DJ DGAP-HV: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2017 in Berlin mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-19 / 15:01
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG Berlin
ISIN: DE0005659700
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zu unserer ordentlichen
Hauptversammlung ein. Diese findet am Mittwoch, dem 31.
Mai 2017, um 10:30 Uhr, im Max Delbrück Communications
Center (MDC.C) auf dem Campus Berlin-Buch,
Robert-Rössle-Str. 10, 13125 Berlin, statt.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts der Eckert & Ziegler
Strahlen- und Medizintechnik AG zum 31.
Dezember 2016, des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2016, des
Berichts des Aufsichtsrates über das
Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden
Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §
289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB für das
Geschäftsjahr 2016
Die zu diesem Tagesordnungspunkt vorzulegenden
Unterlagen können im Internet unter
www.ezag.de > Investoren > Hauptversammlung
eingesehen werden. Da der Aufsichtsrat sowohl
den Jahresabschluss als auch den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat, findet
zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung statt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 erzielten Bilanzgewinn in
Höhe von Euro 3.585.827,72 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,66 je
dividendenberechtigter Stückaktie:
Euro 3.490.188,90
Einstellung des Restbetrages in die
Gewinnrücklagen: Euro 95.638,82.
Die vorstehend genannte Dividendensumme sowie
der in die Gewinnrücklagen einzustellende
Restbetrag basieren auf dem zum Zeitpunkt der
Einberufung vorhandenen dividendenberechtigten
Grundkapital in Höhe von Euro 5.288.165,00,
eingeteilt in 5.288.165 nennwertlose
Stückaktien. Die zum Zeitpunkt der Einberufung
von der Gesellschaft gehaltenen 4.818 eigenen
Aktien sind dagegen nicht
dividendenberechtigt.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien
kann sich bis zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt,
der unverändert eine Dividende von Euro 0,66
je dividendenberechtigter Stückaktie sowie
einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag
vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.
Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin, zum
Prüfer für eine etwaige Durchsicht des
Abschlusses und des Zwischenlageberichts für
das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017
sowie von sonstigen unterjährigen (verkürzten)
Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das
Geschäftsjahr 2017 sowie des unterjährigen
verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts für das erste Quartal
2018 zu wählen, wenn und soweit diese einer
derartigen Durchsicht unterzogen werden.
6. *Beschlussfassung über Änderungen der
Satzung zur Ermächtigung des Aufsichtsrates
zur Regelung der Vertretungsbefugnis der
Vorstandsmitglieder sowie zur Neuregelung des
Entsenderechts*
Die derzeit gültige Satzung der Gesellschaft
sieht in § 8 vor, dass der Aufsichtsrat
ermächtigt ist, jedem Vorstandsmitglied die
Befugnis zur Alleinvertretung einzuräumen.
Nicht vorgesehen ist bislang die Ermächtigung
des Aufsichtsrats, Vorstandsmitglieder von den
Beschränkungen des § 181 2. Alternative BGB
(Verbot der Mehrfachvertretung) zu befreien.
Um die Flexibilität des Aufsichtsrats bei der
Ausgestaltung der Vertretungsbefugnis der
Vorstandsmitglieder zu erhöhen, soll die
Ermächtigung des Aufsichtsrats entsprechend
erweitert werden. Ferner soll das in § 5 Abs.
1 Satz 6 der Satzung für die Herren Dr.
Andreas Eckert und Jürgen Ziegler verankerte
Entsendrecht für je ein Mitglied des
Aufsichtsrats aufgehoben werden. Stattdessen
soll der Aktionärin Eckert Wagniskapital und
Frühphasenfinanzierung GmbH, Panketal, das
Recht eingeräumt werden, zwei Mitglieder in
den Aufsichtsrat zu entsenden. Herr Dr.
Andreas Eckert und Herr Jürgen Ziegler haben
der Gesellschaft gegenüber bereits ihr
Einverständnis zur Aufhebung des ihnen
zustehenden Entsenderechts erklärt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
die folgenden Satzungsbestimmungen wie folgt
zu ändern und neu zu fassen:
a) § 8 der Satzung der Gesellschaft wird
aufgehoben und insgesamt wie folgt neu
gefasst:
_'§ 8 Vertretung_
_(1)_
_Die Gesellschaft wird gerichtlich und
außergerichtlich, wenn nur ein
Vorstandsmitglied bestellt ist, durch
dieses vertreten. Sind zwei oder mehr
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird sie
durch zwei Vorstandsmitglieder
gemeinschaftlich oder durch ein
Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten._
_(2)_
_Der Aufsichtsrat kann einem oder
mehreren Mitgliedern des Vorstands die
Befugnis zur Einzelvertretung erteilen._
_(3)_
_Der Aufsichtsrat kann
Vorstandsmitglieder von den
Beschränkungen des § 181 BGB in den durch
§ 112 AktG gezogenen Grenzen befreien.'_
b) § 5 Abs. 1 Satz 6 der Satzung wird
ersatzlos gestrichen. In § 9 der Satzung
wird folgender Absatz 2 neu eingefügt:
'_(2)_
Solange die Eckert Wagniskapital und
Frühphasenfinanzierung GmbH, Panketal,
Aktionärin der Gesellschaft ist, hat sie
das nicht übertragbare Recht, zwei der
auf die Anteilseigner entfallenden
Mitglieder in den Aufsichtsrat der
Gesellschaft zu entsenden
(Entsenderecht). Für den Fall, dass die
Eckert Wagniskapital und
Frühphasenfinanzierung GmbH, Panketal,
nicht mehr Aktionärin der Gesellschaft
ist, ruht das Entsenderecht. Das
Entsenderecht kann der Gesellschaft
gegenüber durch eine Erklärung in
Textform, aus der sich das zu entsendende
Mitglied des Aufsichtsrats ergibt,
ausgeübt werden.'
Der derzeitige § 9 Abs. 2 wird zu § 9
Abs. 3, der derzeitige § 9 Abs. 3 wird zu
§ 9 Abs. 4, der derzeitige § 9 Abs. 4
wird zu § 9 Abs. 5 und der derzeitige § 9
Abs. 5 wird zu § 9 Abs. 6.
7. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Das Mitglied des Aufsichtsrats Prof. Dr.
Nikolaus Fuchs hat gegenüber dem Aufsichtsrat
und dem Vorstand der Gesellschaft in
Übereinstimmung mit § 9 Abs. 3 der
Satzung der Gesellschaft erklärt, sein Amt zum
Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am
31. Mai 2017 niederzulegen. Es ist
beabsichtigt, für das ausscheidende Mitglied
des Aufsichtsrats ein neues Mitglied in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
nach § 96 Abs. 1 AktG ausschließlich aus
von den Aktionären bestimmten Mitgliedern
zusammen. Er besteht gemäß § 9 Abs. 1 der
Satzung der Gesellschaft aus sechs
Mitgliedern.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab
der Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 31. Mai 2017 für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 beschließt,
Herrn Albert Rupprecht,
Mitglied des Bundestags, bildungs- und
forschungspolitischer Sprecher der
CDU/CSU-Fraktion im deutschen Bundestag,
wohnhaft in Waldthurn,
zum Mitglied des Aufsichtsrats der
Gesellschaft zu wählen.
Herr Albert Rupprecht nimmt derzeit keine
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen wahr.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 19, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)
Ferner schlägt der Aufsichtsrat vor, für den Fall der Wahl von Herrn Albert Rupprecht zum Mitglied des Aufsichtsrats Frau Susanne Becker, Rechtsanwältin, wohnhaft in Hohen-Neuendorf zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats für den Fall zu wählen, dass Herr Albert Rupprecht vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Frau Susanne Becker nimmt derzeit folgende Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen wahr: Eckert & Ziegler BEBIG SA, Seneffe (Belgien) *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Die Gesellschaft hat zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 5.292.983 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft 4.818 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft allerdings gemäß § 71b AktG keine Stimmrechte zustehen. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien somit 5.288.165 Stück. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und zudem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft bis spätestens am 24. Mai 2017, 24.00 Uhr, unter der nachfolgenden Adresse zugehen: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Die Anmeldung zur Hauptversammlung hat in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (Nachweisstichtag), also auf den Beginn des 10. Mai 2017, zu beziehen. Der Nachweisstichtag ist der maßgebende Stichtag für die Ermittlung der Aktionärseigenschaft im Hinblick auf die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Gemäß § 123 Abs. 3 Satz 6 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der Aktionärseigenschaft zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt. Aktionäre können deshalb auch nach erfolgter Anmeldung frei über ihre Aktien verfügen. Maßgeblich für das Stimmrecht ist allerdings der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären über die Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, soweit nicht Kreditinstituten, diesen nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die gemäß § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, Vollmacht erteilt werden soll. Aktionäre können für die Erteilung der Vollmacht die Vordrucke auf der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen. Weitere Einzelheiten zur Nutzung dieser Vordrucke finden sich auf der Eintrittskarte. Des Weiteren können Aktionäre für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht die Internetseite https://ip.computershare.de/eckertziegler benutzen. Diese Internet-Plattform dient gleichzeitig als elektronischer Kommunikationsweg für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung. Für die Nutzung ist ein Passwort erforderlich, das auf der den Aktionären nach Anmeldung übersandten Eintrittskarte abgedruckt ist. Weitere Informationen zur Nutzung finden sich auf der genannten Internetseite. Nachweise über die Bevollmächtigung müssen entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgelegt werden oder der Gesellschaft per Post, per Telefax oder elektronisch wie folgt übermittelt werden: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 Elektronisch: https://ip.computershare.de/eckertziegler Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts nach Maßgabe erteilter Weisungen durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Dieser übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne solche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Sowohl für die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters als auch für die Weisungen gelten die vorstehend beschriebenen allgemeinen Regelungen zu Erteilung, Widerruf und Nachweis der Bevollmächtigung. Bei Nutzung der Internetseite https://ip.computershare.de/eckertziegler für die Erteilung der Vollmacht und die Übermittlung des Nachweises der Vollmachterteilung sind die Weisungen allerdings in separater Form per Post oder per Fax zu übermitteln. Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, diesen nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die gemäß § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, sowie für den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung dieser gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG, sowie etwaige besondere Regelungen, die von den jeweils zu Bevollmächtigten zu erfragen sind. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, spätestens also am 30. April 2017, zugehen. Ergänzungsverlangen bitten wir, an folgende Adresse zu übermitteln: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG Vorstand Robert-Rössle-Str. 10 13125 Berlin Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht sowie solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Außerdem werden sie den Aktionären im Internet unter www.ezag.de > Investoren > Hauptversammlung sowie in sonstiger gesetzlicher Weise mitgeteilt. *Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären* Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung (§ 126 AktG) sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern (§ 127 AktG) übersenden. Gegenanträge gemäß § 126 AktG, die der
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April 19, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)
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