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DGAP-News: Nemetschek SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Nemetschek SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
01.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-04-20 / 15:01
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Nemetschek SE München - ISIN: DE 0006452907 -
- WKN: 645290 -
Wir laden unsere Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 1. Juni
2017, 10:00 Uhr,
im Konferenzzentrum der Hanns-Seidel-Stiftung,
Franz Josef Strauß-Saal,
Lazarettstraße 33, 80636 München I. Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Konzernabschlusses, der
Lageberichte der Nemetschek SE und des
Konzerns, des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und
§ 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 23.
März 2017 gebilligt und damit den
Jahresabschluss festgestellt. Somit entfällt
eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über
die Feststellung. Die unter TOP 1 genannten
Unterlagen werden in der Hauptversammlung vom
Vorstand und - in Bezug auf den Bericht des
Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des
Aufsichtsrats erläutert.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der Nemetschek SE aus dem
abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR
127.160.327,60 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 25.025.000,00
Dividende in Höhe von EUR
0,65 je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Gewinnvortrag EUR 102.135.327,60
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in
der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 7. Juni 2017,
fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands der Nemetschek
Aktiengesellschaft und den Mitgliedern des
Vorstands der Nemetschek SE für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats der Nemetschek Aktiengesellschaft
und den Mitgliedern des Aufsichtsrats der
Nemetschek SE für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
6. *Wahl des Aufsichtsrats*
Gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung der
Gesellschaft endet die Amtszeit des ersten
Aufsichtsrats der Nemetschek SE mit der
Beendigung der Hauptversammlung am 1. Juni
2017. Es ist deshalb eine Neuwahl aller drei
Aufsichtsratsmitglieder erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40
Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr.
2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über
das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE),
§ 17 SE-Ausführungsgesetz, § 10 Abs. 1 der
Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern
zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt
werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu
beschließen:
Zu Mitgliedern des Aufsichtsrates werden wieder
gewählt:
a) Herr Kurt Dobitsch, hauptberuflicher
Aufsichtsrat, Markt Schwaben
b) Herr Rüdiger Herzog, Rechtsanwalt,
Grünwald
c) Herr Prof. Georg Nemetschek, Vorsitzender
des Stiftungsrats der Nemetschek
Stiftung, München.
Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in
dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet. Die Amtszeit endet spätestens
sechs Jahre nach Amtsbeginn.
Die Wahl soll gemäß der Empfehlung in
Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex im Wege der Einzelwahl erfolgen.
Für den Fall seiner Wahl ist beabsichtigt,
Herrn Kurt Dobitsch erneut für das Amt des
Vorsitzenden des Aufsichtsrats vorzuschlagen.
Aktualisierte Lebensläufe der vorgeschlagenen
Kandidaten sind im Internet unter
www.nemetschek.com/unternehmen/aufsichtsrat
veröffentlicht.
Die vorgeschlagenen Kandidaten halten jeweils
folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
a) Herr Kurt Dobitsch:
* United Internet AG (Vorsitzender)
* United Internet Ventures AG
* 1&1 Internet SE
* 1&1 Telecommunication SE
* 1&1 Mail & Media Applications SE
* Graphisoft SE
* Vectorworks, Inc.
* Bechtle AG
* Singhammer IT Consulting AG
b) Herr Rüdiger Herzog:
* DF Deutsche Finance Holding AG
(Vorsitzender)
* Kaufhaus Ahrens AG (Vorsitzender)
* DF Deutsche Finance Investment GmbH
(Vorsitzender)
c) Herr Prof. Georg Nemetschek:
keine Parallelmandate.
Herr Prof. Georg Nemetschek hält direkt 5,2%
der Stimmrechte und indirekt über die
Nemetschek Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG
weitere 48,37% der Stimmrechte aus den Aktien
der Nemetschek SE.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht
keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in einer
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur
Nemetschek SE oder deren Konzernunternehmen,
den Organen der Nemetschek SE oder einem
wesentlich an der Nemetschek SE beteiligten
Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer
5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
empfohlen wird.
7. *Vergütung des ersten Aufsichtsrats der
Nemetschek SE*
Die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der
Nemetschek SE sind mit Wirksamwerden des
Formwechsels der Nemetschek Aktiengesellschaft
in eine SE am 22. März 2016 Mitglieder des
Aufsichtsrats der Nemetschek SE geworden. Den
Mitgliedern des ersten Aufsichtsrats der
Nemetschek SE kann gemäß § 113 Abs. 2 Satz
1 AktG nur die Hauptversammlung eine Vergütung
für ihre Tätigkeit bewilligen. Die Bewilligung
soll durch die zum 1. Juni 2017 einberufene
Hauptversammlung nach Maßgabe der Regelung
in § 15 der Satzung der Gesellschaft erteilt
werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats
erhalten bis zum 21. März 2016 eine Vergütung
für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat der
Nemetschek Aktiengesellschaft.
Entsprechend schlagen Vorstand und Aufsichtsrat
vor zu beschließen:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für
ihre Tätigkeit im ersten Aufsichtsrat der
Nemetschek SE im Geschäftsjahr 2016 eine
Vergütung entsprechend der Regelung in § 15 der
Satzung der Nemetschek SE in der bei
Beschlussfassung gültigen Fassung. Die
Tätigkeit wird zeitanteilig ab dem 22. März
2016 vergütet.
Für den Fall, dass der Beschlussvorschlag zur
Änderung der Aufsichtsratsvergütung unter
TOP 8 von der Hauptversammlung nicht mit der
erforderlichen Mehrheit angenommen wird oder
der Beschluss zu TOP 8 aus sonstigen Gründen
nicht wirksam wird, wird die Vergütung für das
Geschäftsjahr 2017 in der Weise gewährt, dass §
15 der Satzung der Nemetschek SE in der bei
Beschlussfassung gültigen Fassung einheitlich
für das gesamte Geschäftsjahr 2017 anzuwenden
ist.
8. *Änderung von § 15 der Satzung (Vergütung
des Aufsichtsrats)*
Die Aufsichtsratsvergütung enthält derzeit
neben einer Festvergütung auch einen variablen
Vergütungsanteil. Der Deutsche Corporate
Governance Kodex empfiehlt einen solchen
variablen Vergütungsbestandteil für den
Aufsichtsrat seit geraumer Zeit nicht mehr. Die
Vergütungsregelung soll daher an die aktuelle
Entwicklung angepasst und auf eine reine
Festvergütung umgestellt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
§ 15 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt
geändert:
'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten
für jedes volle Geschäftsjahr ihrer
Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste
Vergütung in Höhe von EUR 200.000, fällig
am Tag nach Ablauf derjenigen
Hauptversammlung, die über die Entlastung
des Aufsichtsrats für das betreffende
Geschäftsjahr entscheidet. Der Vorsitzende
des Aufsichtsrats erhält eine feste
Vergütung in Höhe von EUR 250.000, der
stellvertretende Vorsitzende erhält eine
feste Vergütung von EUR 225.000.
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April 20, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)
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