DJ DGAP-HV: Lotto24 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Lotto24 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Lotto24 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
30.05.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-04-21 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Lotto24 AG Hamburg - ISIN DE000LTT0243 -
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur
Ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, dem 30. Mai 2017, 9.30 Uhr (Einlass ab
8.30 Uhr) in das Empire Riverside Hotel,
Bernhard-Nocht-Straße 97, 20359 Hamburg.
TAGESORDNUNG
mit Vorschlägen zur Beschlussfassung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
nach HGB und des gebilligten Einzelabschlusses
nach IFRS sowie der jeweiligen Lageberichte der
Lotto24 AG für das Geschäftsjahr 2016 sowie des
Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den
übernahmerechtlichen Angaben gemäß § 289
Abs. 4 HGB*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss nach HGB und den
Einzelabschluss nach IFRS am 27. März 2017
gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss
festgestellt. Eine Beschlussfassung der
Hauptversammlung hierzu entfällt damit
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Auch
die weiteren unter diesem Tagesordnungspunkt
genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung
vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung
der Hauptversammlung bedarf.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr
2016 amtiert haben, Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im
Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2017 die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu
bestellen.
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 S.
1, 96 Abs. 1 AktG und § 7 (1) der Satzung der
Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die
von der Hauptversammlung bestellt werden.
Sämtliche derzeitige Mitglieder des Aufsichtsrats
sind bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016
beschließt, bestellt, mithin bis zur
Beendigung dieser Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab der
Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2021
beschließt, folgende Personen im Wege der
Einzelwahl als Mitglieder des Aufsichtsrats zu
wählen:
1. Herrn Prof. Willi Berchtold,
Überlingen, geschäftsführender
Gesellschafter der CUATROB GmbH,
Überlingen,
2. Herrn Thorsten Hehl, Hamburg,
Beteiligungsmanager der Günther Holding
SE, Hamburg,
3. Herrn Jens Schumann, Hamburg, Investoren-
und Aufsichts- bzw. Beiratstätigkeiten in
verschiedenen Unternehmen.
Sämtliche vorgeschlagenen Personen sind derzeit
Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft.
Herr Prof. Berchtold ist Mitglied des folgenden
anderen gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsrats:
- Bundesdruckerei GmbH, Berlin (Vorsitzender
des Aufsichtsrats).
Darüber hinaus ist Herr Prof. Berchtold Mitglied
des folgenden anderen vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremiums:
- Actano Holding AG, Zürich, Schweiz
(Mitglied des Verwaltungsrats).
Herr Hehl ist Mitglied in folgenden anderen
vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremien:
- Günther Direct Services GmbH, Bamberg
(Mitglied des Beirats),
- Langenscheidt Digital GmbH & Co. KG,
München (Mitglied des Beirats),
- Langenscheidt GmbH & Co. KG, München
(Mitglied des Beirats),
- Langenscheidt Management GmbH, München
(Mitglied des Beirats),
- ZEAL Network SE, London, Vereinigtes
Königreich (Mitglied des _Supervisory
Board_).
Herr Schumann ist Mitglied in folgenden anderen
vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremien:
- next media accelerator GmbH, Hamburg
(Mitglied des Beirats),
- RNTS Media N.V., Amsterdam, Niederlande
(Mitglied des _Raad van Commissarissen_),
- ZEAL Network SE, London, Vereinigtes
Königreich (Mitglied des _Supervisory
Board_).
Darüber hinaus bestehen keine Mitgliedschaften
einer der vorgeschlagenen Personen in anderen
gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremien.
Herr Prof. Berchtold ist unabhängig und verfügt
über Sachverstand auf den Gebieten
Rechnungslegung oder Abschlussprüfung im Sinne
des § 100 Abs. 5 AktG.
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex erklärt der
Aufsichtsrat, dass folgende vorgeschlagene
Personen persönliche oder geschäftliche
Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär unterhalten:
- Herr Hehl ist Beteiligungsmanager der
Günther Holding SE, Hamburg, einem
mittelbar wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Unternehmen.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl
vorgeschlagenen Personen vergewissert, dass sie
jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen
können.
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex erklärt der
Aufsichtsrat, dass für den Fall seiner Wahl Herr
Prof. Berchtold als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.
6. *Beschlussfassung über die präventive Absicherung
der Aufsichtsratsmitglieder gegen Haftungsrisiken
im Wege einer Änderung der Satzung*
Die Gewinnung von fachlich geeigneten und
unabhängigen Aufsichtsräten ist für die Lotto24
AG eine wichtige Aufgabe, deren Erfüllung wegen
der Tätigkeit der Gesellschaft in einem hoch
regulierten Geschäftsfeld, der
Kapitalmarktorientierung und der beschränkten
finanziellen Mittel des Unternehmens besonderen
Schwierigkeiten unterliegt. Zur zukünftigen
Erleichterung der Aufgabe sollen den
Aufsichtsratsmitgliedern präventive
Schutzmechanismen eingeräumt werden, die - wie
bei Vorstandsmitgliedern - zu einer angemessenen
Reduzierung ihres Haftungsrisikos führen und
ihnen die Möglichkeit zu einer angemessenen
Verteidigung gegen eine Haftungsinanspruchnahme
geben. Um diesem Ziel gerecht zu werden, müssen
diese Mechanismen von der Hauptversammlung
beschlossen werden und so ausgestaltet sein, dass
sie den Aufsichtsratsmitgliedern
vertrauensgerechten Schutz gewähren.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu
beschließen:
§ 13 Absatz (6) der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
»(6) _Mit Antritt ihrer Tätigkeit haben die
Aufsichtsratsmitglieder einen Anspruch
gegen die Gesellschaft auf Einbeziehung in
eine angemessene D&O-Versicherung ohne
Selbstbehalt mit einer Deckungssumme von
mindestens EUR 10.000.000, für die
folgende Maßgaben gelten:_
(a) _Für den Fall, dass die
Deckungssumme durch andere
Schadensereignisse aufgebraucht
wurde, ist der Gesellschaft durch
den D&O-Versicherer ein Recht auf
einmalige Wiederauffüllung innerhalb
einer Versicherungsperiode
eingeräumt, von dem die Gesellschaft
im Interesse des
Aufsichtsratsmitglieds
unaufgefordert Gebrauch machen
wird._
(b) _Es besteht Versicherungsdeckung
auch für im oder aus dem Ausland
und/oder nach ausländischem Recht
gegen das Aufsichtsratsmitglied
geltend gemachte Ansprüche,
insbesondere Punitive und/oder
Exemplary Damages, soweit rechtlich
zulässig. Die Deckung kann
hinsichtlich einzelner Länder
angemessen beschränkt werden._
(c) _Die Versicherungsdeckung umfasst
die Übernahme von
Verteidigungskosten des
Aufsichtsratsmitglieds
einschließlich des für
internationale Großsozietäten
oder entsprechende Spezialkanzleien
angemessenen marktüblichen Honorars
für die vom Aufsichtsratsmitglied
frei zu wählenden Rechtsanwälte._
(d) Der Anspruch umfasst zeitlich
Versicherungsschutz für die gesamte
Amtszeit des jeweiligen
Aufsichtsratsmitglieds sowie nach
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 21, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
Erlöschen des Aufsichtsratsmandates
den Zeitraum bis Ablauf der
jeweiligen aktienrechtlichen
Verjährungsfrist für die
Geltendmachung von Ansprüchen wegen
Pflichtverletzungen von Mitgliedern
des Aufsichtsrats. Für die Zeit, in
der der Versicherungsschutz nach
Erlöschen des Aufsichtsratsmandats
fortbesteht, ist das ehemalige
Aufsichtsratsmitglied im Rahmen der
D&O-Versicherung den aktuellen
Aufsichtsrats- und
Vorstandsmitgliedern
gleichzustellen.
(e) _Sollte der vorstehend beschriebene
Mindeststandard aufgrund von
Veränderungen im D&O-Markt zukünftig
nicht oder nicht mehr zumutbar
aufrechterhalten werden können, hat
die Gesellschaft einen
Versicherungsschutz zu verschaffen,
der dem beschriebenen
Mindeststandard unter den dann
bestehenden Marktverhältnissen am
nächsten kommt.«_
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR
24.154.890 und ist in 24.154.890 Stückaktien
eingeteilt. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt damit 24.154.890. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
*Hinweis auf verfügbare Unterlagen*
Die folgenden Unterlagen liegen während der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre aus
und sind ab der Einberufung der Hauptversammlung auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.lotto24-ag.de
veröffentlicht:
- der Geschäftsbericht 2016 einschließlich
- Jahresabschluss und Lagebericht der
Lotto24 AG nach IFRS für das Geschäftsjahr
2016,
- Bericht des Aufsichtsrats;
- Bericht des Vorstands zu den
übernahmerechtlichen Angaben gemäß §
289 Abs. 4 HGB;
- der Jahresabschluss und Lagebericht der Lotto24
AG nach HGB für das Geschäftsjahr 2016.
Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche
Verpflichtung mit Zugänglichmachung auf der
Internetseite der Gesellschaft erfüllt ist. Auf
Verlangen erhält jeder Aktionär einmalig, kostenfrei
und unverzüglich eine Kopie dieser Unterlagen per
einfacher Post.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die am Tag der Hauptversammlung für die angemeldeten
Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen
sind und ihre Teilnahme bis zum Ablauf des *23. Mai
2017* unter der folgenden Adresse bei der Gesellschaft
angemeldet haben:
Lotto24 AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Aus abwicklungstechnischen Gründen werden während der
Vorbereitung der Hauptversammlung ab dem Beginn des 24.
Mai 2017 bis zum Ablauf des 30. Mai 2017 keine
Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen
(Umschreibungsstopp beziehungsweise _technical record
date_).
*Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und
nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können
ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte,
beispielsweise durch ein Kreditinstitut oder eine
Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch in
diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung
erforderlich.
Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8
und 10 AktG gleichgestellte andere Person oder
Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der
Textform. Die Aktionäre werden gebeten, hierfür das
ihnen zusammen mit dem Anmeldeformular beziehungsweise
der Eintrittskarte zugesandte Vollmachtsformular zu
verwenden.
Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG
gleichgestellte andere Person oder Institution
bevollmächtigt, ist § 135 AktG zu beachten. Danach sind
die vorgenannten Personen oder Institutionen
insbesondere verpflichtet, die Vollmacht nachprüfbar
festzuhalten; sie muss zudem vollständig sein und darf
nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen
enthalten. Darüber hinaus sind in diesen Fällen
möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, die
bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den
Nachweis der Bevollmächtigung an eine der folgenden
Adressen übermitteln:
Lotto24 AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: lotto24-hv2017@computershare.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein
gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den
vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Der Nachweis einer Bevollmächtigung kann insbesondere
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte
beziehungsweise der Aktionär die Vollmacht am Tag der
Hauptversammlung an der Anmeldung beziehungsweise der
Ausgangskontrolle der Hauptversammlung vorlegen.
*Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft*
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären zudem an, von
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Auch in
diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung
erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter werden die
Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen
erteilten Weisungen ausüben; sie sind nur dann zur
Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche
Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt.
Vollmachten und Weisungen müssen in Textform
übermittelt werden. Entsprechende Vordrucke erhalten
die Aktionäre mit den Anmeldeunterlagen beziehungsweise
der Eintrittskarte. Die Vollmachten für die
Stimmrechtsvertreter einschließlich der zu
erteilenden Weisungen müssen bei der Gesellschaft bis
zum Ablauf des *29. Mai 2017* unter der folgenden
Adresse per Brief, per Telefax oder per E-Mail
eingehen:
Lotto24 AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Darüber hinaus können Aktionäre beziehungsweise
Aktionärsvertreter, die an der Hauptversammlung
teilnehmen, den Stimmrechtsvertretern dort Vollmacht
beziehungsweise Weisungen erteilen. Aktionärsvertreter
haben dabei zu beachten, ob sie nach ihrem
Rechtsverhältnis mit dem von ihnen vertretenen Aktionär
zur Erteilung einer solchen Vollmacht berechtigt sind.
Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsvertretung durch
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ergeben sich aus
den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.
*Rechte der Aktionäre*
1. *Tagesordnungsergänzungsverlangen, § 122 Abs.
2 Aktiengesetz*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss
gemäß § 122 Abs. 2 Satz 2 AktG eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist gemäß § 122
Abs. 1 Satz 1 AktG schriftlich an den
Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss
der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 Satz
3 AktG mindestens 30 Tage vor der
Versammlung, also bis spätestens zum Ablauf
des *29. April 2017* zugehen.
Wir bitten, etwaige Ergänzungsverlangen
schriftlich an folgende Adresse:
Lotto24 AG
- Vorstand -
Straßenbahnring 11
20251 Hamburg
oder per E-Mail unter Hinzufügung des Namens
des oder der Antragsteller mit qualifizierter
elektronischer Signatur unter hv@lotto24.de
zu übermitteln.
Der oder die Antragsteller haben
nachzuweisen, dass er/sie Inhaber einer
ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer
der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit
von 90 Tagen (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz
3 i.V.m. § 121 Abs. 7 sowie § 70 AktG)
ist/sind und diese bis zur Entscheidung des
Vorstands über den Antrag hält/halten. Der
Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen
den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder
den anteiligen Betrag von EUR 500.000
erreichen, zu unterzeichnen.
Bekanntzumachende Ergänzungen der
Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang
des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht (§ 124 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 121
Abs. 4 AktG). Sie werden außerdem auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.lotto24-ag.de veröffentlicht.
2. *Gegenanträge und Wahlvorschläge, §§ 126 Abs.
1, 127 Aktiengesetz*
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1
AktG berechtigt, Gegenanträge zu den
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 21, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
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