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DGAP-HV: Lotto24 AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Lotto24 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Lotto24 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Lotto24 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
30.05.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-04-21 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Lotto24 AG Hamburg - ISIN DE000LTT0243 - 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
 
Ordentlichen Hauptversammlung 
 
am Dienstag, dem 30. Mai 2017, 9.30 Uhr (Einlass ab 
8.30 Uhr) in das Empire Riverside Hotel, 
Bernhard-Nocht-Straße 97, 20359 Hamburg. 
 
TAGESORDNUNG 
 
mit Vorschlägen zur Beschlussfassung 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   nach HGB und des gebilligten Einzelabschlusses 
   nach IFRS sowie der jeweiligen Lageberichte der 
   Lotto24 AG für das Geschäftsjahr 2016 sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den 
   übernahmerechtlichen Angaben gemäß § 289 
   Abs. 4 HGB* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss nach HGB und den 
   Einzelabschluss nach IFRS am 27. März 2017 
   gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 
   festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung hierzu entfällt damit 
   entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Auch 
   die weiteren unter diesem Tagesordnungspunkt 
   genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung 
   vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung bedarf. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 
   2016 amtiert haben, Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im 
   Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2017 die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu 
   bestellen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 S. 
   1, 96 Abs. 1 AktG und § 7 (1) der Satzung der 
   Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die 
   von der Hauptversammlung bestellt werden. 
 
   Sämtliche derzeitige Mitglieder des Aufsichtsrats 
   sind bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 
   beschließt, bestellt, mithin bis zur 
   Beendigung dieser Hauptversammlung. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab der 
   Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 
   beschließt, folgende Personen im Wege der 
   Einzelwahl als Mitglieder des Aufsichtsrats zu 
   wählen: 
 
   1. Herrn Prof. Willi Berchtold, 
      Überlingen, geschäftsführender 
      Gesellschafter der CUATROB GmbH, 
      Überlingen, 
   2. Herrn Thorsten Hehl, Hamburg, 
      Beteiligungsmanager der Günther Holding 
      SE, Hamburg, 
   3. Herrn Jens Schumann, Hamburg, Investoren- 
      und Aufsichts- bzw. Beiratstätigkeiten in 
      verschiedenen Unternehmen. 
 
   Sämtliche vorgeschlagenen Personen sind derzeit 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft. 
 
   Herr Prof. Berchtold ist Mitglied des folgenden 
   anderen gesetzlich zu bildenden inländischen 
   Aufsichtsrats: 
 
   - Bundesdruckerei GmbH, Berlin (Vorsitzender 
     des Aufsichtsrats). 
 
   Darüber hinaus ist Herr Prof. Berchtold Mitglied 
   des folgenden anderen vergleichbaren in- oder 
   ausländischen Kontrollgremiums: 
 
   - Actano Holding AG, Zürich, Schweiz 
     (Mitglied des Verwaltungsrats). 
 
   Herr Hehl ist Mitglied in folgenden anderen 
   vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   - Günther Direct Services GmbH, Bamberg 
     (Mitglied des Beirats), 
   - Langenscheidt Digital GmbH & Co. KG, 
     München (Mitglied des Beirats), 
   - Langenscheidt GmbH & Co. KG, München 
     (Mitglied des Beirats), 
   - Langenscheidt Management GmbH, München 
     (Mitglied des Beirats), 
   - ZEAL Network SE, London, Vereinigtes 
     Königreich (Mitglied des _Supervisory 
     Board_). 
 
   Herr Schumann ist Mitglied in folgenden anderen 
   vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   - next media accelerator GmbH, Hamburg 
     (Mitglied des Beirats), 
   - RNTS Media N.V., Amsterdam, Niederlande 
     (Mitglied des _Raad van Commissarissen_), 
   - ZEAL Network SE, London, Vereinigtes 
     Königreich (Mitglied des _Supervisory 
     Board_). 
 
   Darüber hinaus bestehen keine Mitgliedschaften 
   einer der vorgeschlagenen Personen in anderen 
   gesetzlich zu bildenden inländischen 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
   ausländischen Kontrollgremien. 
 
   Herr Prof. Berchtold ist unabhängig und verfügt 
   über Sachverstand auf den Gebieten 
   Rechnungslegung oder Abschlussprüfung im Sinne 
   des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex erklärt der 
   Aufsichtsrat, dass folgende vorgeschlagene 
   Personen persönliche oder geschäftliche 
   Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär unterhalten: 
 
   - Herr Hehl ist Beteiligungsmanager der 
     Günther Holding SE, Hamburg, einem 
     mittelbar wesentlich an der Gesellschaft 
     beteiligten Unternehmen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl 
   vorgeschlagenen Personen vergewissert, dass sie 
   jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen 
   können. 
 
   Im Hinblick auf Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex erklärt der 
   Aufsichtsrat, dass für den Fall seiner Wahl Herr 
   Prof. Berchtold als Kandidat für den 
   Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. 
6. *Beschlussfassung über die präventive Absicherung 
   der Aufsichtsratsmitglieder gegen Haftungsrisiken 
   im Wege einer Änderung der Satzung* 
 
   Die Gewinnung von fachlich geeigneten und 
   unabhängigen Aufsichtsräten ist für die Lotto24 
   AG eine wichtige Aufgabe, deren Erfüllung wegen 
   der Tätigkeit der Gesellschaft in einem hoch 
   regulierten Geschäftsfeld, der 
   Kapitalmarktorientierung und der beschränkten 
   finanziellen Mittel des Unternehmens besonderen 
   Schwierigkeiten unterliegt. Zur zukünftigen 
   Erleichterung der Aufgabe sollen den 
   Aufsichtsratsmitgliedern präventive 
   Schutzmechanismen eingeräumt werden, die - wie 
   bei Vorstandsmitgliedern - zu einer angemessenen 
   Reduzierung ihres Haftungsrisikos führen und 
   ihnen die Möglichkeit zu einer angemessenen 
   Verteidigung gegen eine Haftungsinanspruchnahme 
   geben. Um diesem Ziel gerecht zu werden, müssen 
   diese Mechanismen von der Hauptversammlung 
   beschlossen werden und so ausgestaltet sein, dass 
   sie den Aufsichtsratsmitgliedern 
   vertrauensgerechten Schutz gewähren. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu 
   beschließen: 
 
   § 13 Absatz (6) der Satzung wird wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   »(6) _Mit Antritt ihrer Tätigkeit haben die 
        Aufsichtsratsmitglieder einen Anspruch 
        gegen die Gesellschaft auf Einbeziehung in 
        eine angemessene D&O-Versicherung ohne 
        Selbstbehalt mit einer Deckungssumme von 
        mindestens EUR 10.000.000, für die 
        folgende Maßgaben gelten:_ 
 
        (a) _Für den Fall, dass die 
            Deckungssumme durch andere 
            Schadensereignisse aufgebraucht 
            wurde, ist der Gesellschaft durch 
            den D&O-Versicherer ein Recht auf 
            einmalige Wiederauffüllung innerhalb 
            einer Versicherungsperiode 
            eingeräumt, von dem die Gesellschaft 
            im Interesse des 
            Aufsichtsratsmitglieds 
            unaufgefordert Gebrauch machen 
            wird._ 
        (b) _Es besteht Versicherungsdeckung 
            auch für im oder aus dem Ausland 
            und/oder nach ausländischem Recht 
            gegen das Aufsichtsratsmitglied 
            geltend gemachte Ansprüche, 
            insbesondere Punitive und/oder 
            Exemplary Damages, soweit rechtlich 
            zulässig. Die Deckung kann 
            hinsichtlich einzelner Länder 
            angemessen beschränkt werden._ 
        (c) _Die Versicherungsdeckung umfasst 
            die Übernahme von 
            Verteidigungskosten des 
            Aufsichtsratsmitglieds 
            einschließlich des für 
            internationale Großsozietäten 
            oder entsprechende Spezialkanzleien 
            angemessenen marktüblichen Honorars 
            für die vom Aufsichtsratsmitglied 
            frei zu wählenden Rechtsanwälte._ 
        (d) Der Anspruch umfasst zeitlich 
            Versicherungsschutz für die gesamte 
            Amtszeit des jeweiligen 
            Aufsichtsratsmitglieds sowie nach 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 21, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

Erlöschen des Aufsichtsratsmandates 
            den Zeitraum bis Ablauf der 
            jeweiligen aktienrechtlichen 
            Verjährungsfrist für die 
            Geltendmachung von Ansprüchen wegen 
            Pflichtverletzungen von Mitgliedern 
            des Aufsichtsrats. Für die Zeit, in 
            der der Versicherungsschutz nach 
            Erlöschen des Aufsichtsratsmandats 
            fortbesteht, ist das ehemalige 
            Aufsichtsratsmitglied im Rahmen der 
            D&O-Versicherung den aktuellen 
            Aufsichtsrats- und 
            Vorstandsmitgliedern 
            gleichzustellen. 
        (e) _Sollte der vorstehend beschriebene 
            Mindeststandard aufgrund von 
            Veränderungen im D&O-Markt zukünftig 
            nicht oder nicht mehr zumutbar 
            aufrechterhalten werden können, hat 
            die Gesellschaft einen 
            Versicherungsschutz zu verschaffen, 
            der dem beschriebenen 
            Mindeststandard unter den dann 
            bestehenden Marktverhältnissen am 
            nächsten kommt.«_ 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
24.154.890 und ist in 24.154.890 Stückaktien 
eingeteilt. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt damit 24.154.890. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
*Hinweis auf verfügbare Unterlagen* 
 
Die folgenden Unterlagen liegen während der 
Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre aus 
und sind ab der Einberufung der Hauptversammlung auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.lotto24-ag.de 
 
veröffentlicht: 
 
- der Geschäftsbericht 2016 einschließlich 
 
  - Jahresabschluss und Lagebericht der 
    Lotto24 AG nach IFRS für das Geschäftsjahr 
    2016, 
  - Bericht des Aufsichtsrats; 
  - Bericht des Vorstands zu den 
    übernahmerechtlichen Angaben gemäß § 
    289 Abs. 4 HGB; 
- der Jahresabschluss und Lagebericht der Lotto24 
  AG nach HGB für das Geschäftsjahr 2016. 
 
Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche 
Verpflichtung mit Zugänglichmachung auf der 
Internetseite der Gesellschaft erfüllt ist. Auf 
Verlangen erhält jeder Aktionär einmalig, kostenfrei 
und unverzüglich eine Kopie dieser Unterlagen per 
einfacher Post. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die am Tag der Hauptversammlung für die angemeldeten 
Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen 
sind und ihre Teilnahme bis zum Ablauf des *23. Mai 
2017* unter der folgenden Adresse bei der Gesellschaft 
angemeldet haben: 
 
Lotto24 AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Aus abwicklungstechnischen Gründen werden während der 
Vorbereitung der Hauptversammlung ab dem Beginn des 24. 
Mai 2017 bis zum Ablauf des 30. Mai 2017 keine 
Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen 
(Umschreibungsstopp beziehungsweise _technical record 
date_). 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und 
nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können 
ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, 
beispielsweise durch ein Kreditinstitut oder eine 
Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch in 
diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung 
erforderlich. 
 
Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 
und 10 AktG gleichgestellte andere Person oder 
Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung 
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
Textform. Die Aktionäre werden gebeten, hierfür das 
ihnen zusammen mit dem Anmeldeformular beziehungsweise 
der Eintrittskarte zugesandte Vollmachtsformular zu 
verwenden. 
 
Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG 
gleichgestellte andere Person oder Institution 
bevollmächtigt, ist § 135 AktG zu beachten. Danach sind 
die vorgenannten Personen oder Institutionen 
insbesondere verpflichtet, die Vollmacht nachprüfbar 
festzuhalten; sie muss zudem vollständig sein und darf 
nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen 
enthalten. Darüber hinaus sind in diesen Fällen 
möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, die 
bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann 
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den 
Nachweis der Bevollmächtigung an eine der folgenden 
Adressen übermitteln: 
 
Lotto24 AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: lotto24-hv2017@computershare.de 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur 
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein 
gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der 
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den 
vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar 
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
Der Nachweis einer Bevollmächtigung kann insbesondere 
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte 
beziehungsweise der Aktionär die Vollmacht am Tag der 
Hauptversammlung an der Anmeldung beziehungsweise der 
Ausgangskontrolle der Hauptversammlung vorlegen. 
 
*Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft* 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären zudem an, von 
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits 
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Auch in 
diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung 
erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter werden die 
Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen 
erteilten Weisungen ausüben; sie sind nur dann zur 
Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche 
Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. 
Vollmachten und Weisungen müssen in Textform 
übermittelt werden. Entsprechende Vordrucke erhalten 
die Aktionäre mit den Anmeldeunterlagen beziehungsweise 
der Eintrittskarte. Die Vollmachten für die 
Stimmrechtsvertreter einschließlich der zu 
erteilenden Weisungen müssen bei der Gesellschaft bis 
zum Ablauf des *29. Mai 2017* unter der folgenden 
Adresse per Brief, per Telefax oder per E-Mail 
eingehen: 
 
Lotto24 AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Darüber hinaus können Aktionäre beziehungsweise 
Aktionärsvertreter, die an der Hauptversammlung 
teilnehmen, den Stimmrechtsvertretern dort Vollmacht 
beziehungsweise Weisungen erteilen. Aktionärsvertreter 
haben dabei zu beachten, ob sie nach ihrem 
Rechtsverhältnis mit dem von ihnen vertretenen Aktionär 
zur Erteilung einer solchen Vollmacht berechtigt sind. 
 
Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsvertretung durch 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ergeben sich aus 
den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
1. *Tagesordnungsergänzungsverlangen, § 122 Abs. 
   2 Aktiengesetz* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
   anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
   werden. Jedem neuen Gegenstand muss 
   gemäß § 122 Abs. 2 Satz 2 AktG eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Das Verlangen ist gemäß § 122 
   Abs. 1 Satz 1 AktG schriftlich an den 
   Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss 
   der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 Satz 
   3 AktG mindestens 30 Tage vor der 
   Versammlung, also bis spätestens zum Ablauf 
   des *29. April 2017* zugehen. 
 
   Wir bitten, etwaige Ergänzungsverlangen 
   schriftlich an folgende Adresse: 
 
   Lotto24 AG 
   - Vorstand - 
   Straßenbahnring 11 
   20251 Hamburg 
 
   oder per E-Mail unter Hinzufügung des Namens 
   des oder der Antragsteller mit qualifizierter 
   elektronischer Signatur unter hv@lotto24.de 
   zu übermitteln. 
 
   Der oder die Antragsteller haben 
   nachzuweisen, dass er/sie Inhaber einer 
   ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer 
   der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit 
   von 90 Tagen (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 
   3 i.V.m. § 121 Abs. 7 sowie § 70 AktG) 
   ist/sind und diese bis zur Entscheidung des 
   Vorstands über den Antrag hält/halten. Der 
   Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen 
   den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder 
   den anteiligen Betrag von EUR 500.000 
   erreichen, zu unterzeichnen. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der 
   Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang 
   des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht (§ 124 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 121 
   Abs. 4 AktG). Sie werden außerdem auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.lotto24-ag.de veröffentlicht. 
2. *Gegenanträge und Wahlvorschläge, §§ 126 Abs. 
   1, 127 Aktiengesetz* 
 
   Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 
   AktG berechtigt, Gegenanträge zu den 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 21, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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