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DGAP-HV: adesso AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2017 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: adesso AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
adesso AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2017 
in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-21 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
adesso AG Dortmund ISIN DE000A0Z23Q5 / WKN A0Z23Q 
Einladung zur Hauptversammlung 
 
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft 
zur ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Termin: 
Dienstag, 30. Mai 2017, 10:00 Uhr 
 
Ort: 
adesso AG, Stockholmer Allee 20, 44269 Dortmund 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   mit dem Lagebericht (einschließlich der 
   Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 
   Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016, des 
   gebilligten Konzernabschlusses mit dem 
   Konzernlagebericht (einschließlich der 
   Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 
   Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016 und 
   dem Bericht des Aufsichtsrats der adesso AG 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 18.04.2017 gebilligt. 
   Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. 
   Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten 
   Unterlagen sind der Hauptversammlung 
   vorzulegen, ohne dass es einer 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Jahresabschluss 2016 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 12.120.532,75 
   wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer 
   Dividende von EUR 0,36 je Stückaktie = EUR 
   2.220.272,28 und Vortrag des Restbetrags auf 
   neue Rechnung = EUR 9.900.260,47. Gemäß 
   § 58 Abs. 4 AktG wird der Anspruch auf die 
   Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig, das ist der 2. Juni 
   2017. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2016 zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & 
   Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Dortmund, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2017 zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor der Unterbreitung 
   des Wahlvorschlags ein Auswahlverfahren nach 
   Art. 16 Abs. 2 bis 5 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 durchgeführt. Neben der zur 
   Bestellung vorgeschlagenen Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, 
   stand die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, in 
   der engeren Auswahl. Für die Präferenz der 
   letztlich vorgeschlagenen 
   Prüfungsgesellschaft war ausschlaggebend, 
   dass sie insbesondere bei der Prüfungsleitung 
   und der Sektorexpertise des Teams überzeugen 
   konnte. Das Auswahl- und Vorschlagsverfahren 
   wurde vom Aufsichtsrat durchgeführt, da der 
   Aufsichtsrat keinen Prüfungsausschuss 
   gebildet hat. 
 
*Anzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung hat die Gesellschaft 
6.167.423 Stückaktien ausgegeben, die jeweils eine 
Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält keine eigenen 
Aktien. 
 
*Teilnahmebedingungen* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 23. Mai 2017 
bei der Gesellschaft anmelden und ihren Aktienbesitz 
nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis haben in 
Textform unter der nachstehenden Adresse der 
Gesellschaft zu erfolgen: 
 
adesso AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Zum Nachweis des Aktienbesitzes ist eine in deutscher 
oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des 
depotführenden Instituts über den Aktienbesitz 
notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung 
(Nachweisstichtag), das ist der 9. Mai 2017 0:00 Uhr, 
beziehen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können 
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und 
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat 
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine 
eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein 
Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen 
Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, 
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
seiner Wahl, ausüben lassen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Widerruf kann 
auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur 
Hauptversammlung erfolgen. 
 
Ausnahmen vom Textformerfordernis können für 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, 
vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Wir bitten daher 
unsere Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG 
gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen 
mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, 
sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der 
Vollmacht abzustimmen. 
 
Der Nachweis kann auch unter folgender E-Mail-Adresse 
übermittelt werden: 
 
hvvollmacht2017@adesso.de 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, 
sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der 
Gesellschaft vertreten zu lassen. Die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform, der Widerruf kann auch durch persönliches 
Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung erfolgen. 
 
Zur Bevollmächtigung kann das Formular verwendet 
werden, das den Aktionären nach deren 
ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird. 
 
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung 
eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich sind. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
*Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen schriftlich an 
den Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft 
mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 
Ablauf des 29. April 2017, zugehen. Wir bitten, solche 
Verlangen an folgende Adresse zu senden: 
 
adesso AG 
Vorstand 
Herrn Christoph Junge 
Stockholmer Allee 20 
44269 Dortmund 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten. 
 
*Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. 
Wahlvorschläge* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten 
der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. 
 
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung unter 
 
www.adesso-group.de 
 
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage 
vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 15. Mai 
2017, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag 
gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu 
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung 
an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat. 
 
adesso AG 
Vorstand 
Herrn Christoph Junge 
Stockholmer Allee 20 
44269 Dortmund 
Telefax: +49 231 7000-1506 
E-Mail: ir@adesso.de 
 
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines 
Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsräten (soweit eine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 21, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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