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DGAP-HV: Mainova Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2017 in im Gesellschaftshaus des Palmengartens der Stadt Frankfurt am Main, Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten V

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Mainova Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Mainova Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 31.05.2017 in im Gesellschaftshaus des Palmengartens der 
Stadt Frankfurt am Main, Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-21 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Mainova Aktiengesellschaft Frankfurt am Main - ISIN 
DE0006553464 - 
- WKN 655 346 - - ISIN DE0006553407 - 
- WKN 655 340 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung am Mittwoch, den 31. Mai 2017, 
um 10:00 Uhr 
(Einlass ab 09:00 Uhr) im Gesellschaftshaus 
des Palmengartens der Stadt Frankfurt am Main, 
Palmengartenstraße 11, 
60325 Frankfurt am Main Tagesordnung 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten 
   Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts der Mainova 
   Aktiengesellschaft und des Konzerns 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 
   4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches 
   (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, 
   jeweils für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   erfolgt daher zu diesem Punkt der 
   Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen werden auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.mainova.de/hauptversammlung 
 
   veröffentlicht und in der Hauptversammlung 
   ausgelegt und näher erläutert. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Jahresabschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses 
   vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist 
das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 
142.336.000,00 eingeteilt in 5.560.000 Stückaktien mit 
ebenso vielen Stimmrechten. Davon lauten 5.499.296 auf 
den Namen und 60.704 auf den Inhaber. Die Gesellschaft 
hält keine eigenen Aktien. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung sind zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
in Textform in deutscher Sprache bei der Gesellschaft 
unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens 
Mittwoch, 24. Mai 2017, 24:00 Uhr, anmelden: 
 
Mainova Aktiengesellschaft 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Bei Inhaberaktien muss der Gesellschaft unter der 
vorgenannten Adresse bis spätestens Mittwoch, 24. Mai 
2017, 24:00 Uhr, zusätzlich zu der Anmeldung ein von 
dem depotführenden Institut in Textform in deutscher 
Sprache erstellter besonderer Nachweis des 
Aktienbesitzes übermittelt werden. Dieser Nachweis hat 
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, 
das ist Mittwoch, 10. Mai 2017, 0:00 Uhr, zu beziehen 
(sog. Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts aus den Inhaberaktien in der 
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die 
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen 
Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag 
erbracht hat. Die Inhaberaktien werden am 
Nachweisstichtag oder bei Anmeldung zur 
Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr können 
Aktionäre über ihre Inhaberaktien auch nach dem 
Nachweisstichtag und nach Anmeldung weiterhin frei 
verfügen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch 
dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die 
Inhaberaktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. 
Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die 
Berechtigung zum Erhalt der an die Stelle der Dividende 
getretenen Ausgleichszahlung an die außenstehenden 
Aktionäre. Maßgeblich für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und den Umfang sowie die Ausübung des 
Stimmrechts aus den Inhaberaktien sind somit 
ausschließlich der Nachweis des Anteilsbesitzes 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag und die rechtzeitige 
Anmeldung. 
 
Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zur Gesellschaft 
als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister 
eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht, das Stimmrecht 
sowie die Anzahl der einem Aktionär in der 
Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte sind 
demgemäß neben der vorgenannten Anmeldung die 
Eintragung als Aktionär im Aktienregister am Tag der 
Hauptversammlung und der an diesem Tag eingetragene 
Aktienbestand maßgeblich. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung eines 
Dritten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen 
Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder 
eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch 
in diesem Fall sind die Anmeldung und der Nachweis des 
Aktienbesitzes nach Maßgabe des vorstehenden 
Abschnitts erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht 
ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung 
zulässig und kann schon vor der Anmeldung erfolgen. 
 
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem 
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der 
Textform. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre 
ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur 
Bevollmächtigung. Die Verwendung des 
Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. Möglich ist 
auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in 
Textform ausstellen. Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 8 und 
Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 des 
Aktiengesetzes (AktG) gleichgestellte Personen und 
Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung 
abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht 
vorgeben. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem 
solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig 
wegen einer insoweit möglicherweise geforderten Form 
der Vollmacht abzustimmen. 
 
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber 
der Gesellschaft, ihren Widerruf und die 
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem 
Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise 
deren Widerruf steht die nachfolgend genannte Adresse 
zur Verfügung: 
 
Mainova Aktiengesellschaft 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: mainova-hv2017@computershare.de 
 
Am Tag der Hauptversammlung kann der entsprechende 
Nachweis auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der 
Hauptversammlung erfolgen. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann 
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung von 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft* 
 
Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht 
durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch in diesem 
Fall sind die Anmeldung und der Nachweis des 
Aktienbesitzes nach Maßgabe des Abschnitts 
'Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts' erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter 
üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung nur 
weisungsgebunden aus. Liegen ihnen zu Punkten der 
Tagesordnung keine oder keine eindeutigen Weisungen 
vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab. Die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie die 
Erteilung von Weisungen und deren Änderung 
bedürfen der Textform. Die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu 
Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen 
entgegen. Vollmachten und Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis 
spätestens Montag, den 29. Mai 2017, 24:00 Uhr, bei der 
Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse 
eingegangen sein: 
 
Mainova Aktiengesellschaft 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Bis zu diesem Zeitpunkt wird im Vorfeld der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 21, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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