Die Klägerin, eine Rechtsschutzversicherung, nimmt den beklagten Rechtsanwalt aus übergegangenem Recht nach § 86 VVG auf Schadensersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzung in Anspruch. Er hatte seine Mandantin, die Versicherungsnehmerin der Klägerin, erfolglos in einem Klageverfahren gegen einen Kreditversicherer ...Den vollständigen Artikel lesen ...