Bern - Der Bundesrat will die Wasserzinsen senken und so die Wasserkraftwerke entlasten. Er schlägt zunächst eine Übergangsregelung für drei Jahre vor. Damit würden die Einnahmen der Kantone und Gemeinden mit Wasserkraftwerken um rund 150 Mio CHF im Jahr sinken.
Energieministerin Doris Leuthard zeigte sich am Donnerstag vor den Medien überzeugt, dass diese Lösung sowohl die Interessen der Wasserkraftwerke als auch jene der Berggebiete angemessen berücksichtigt.
Der Wasserzins ist eine Abgabe für das Recht, ein öffentliches Gewässer zur Erzeugung von Strom zu nutzen. Die Kantone legen die Höhe fest, doch setzt der Bund ein Maximum. Seit der Einführung im Jahr 1918 wurde dieses stetig erhöht und liegt heute bei 110 CHF pro Kilowatt Bruttoleistung. Die geltende Regelung ist befristet bis Ende 2019.
Der Bundesrat will nun das Maximum für die Jahre 2020 bis 2022 auf 80 CHF senken. Er hat am Donnerstag die Vernehmlassung zu einer Revision des Wasserrechtsgesetzes eröffnet. Wasserkraftwerke, die Investitionsbeiträge erhalten, sollen für zehn Jahre ganz vom Wasserzins befreit werden. Solche Beiträge gehen an neue Anlagen sowie Wasserkraftwerke, die erheblich erweitert werden.
Variante: Nur defizitäre Werke
Als Alternative stellt der Bundesrat zur Diskussion, das Wasserzinsmaximum nur für jene Kraftwerke zu reduzieren, die klar defizitär sind. Diese Differenzierung könnte im Vollzug zu Abgrenzungschwierigkeiten führen, heisst es im Bericht zur Vernehmlassung. Dafür würden sich die Einbussen für die Kantone und Gemeinden reduzieren.
Leuthard wies auf die hohen Eigenkapitalquoten mancher Wasserkraftwerke hin. Gleichzeitig stellte ...
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