DJ DGAP-HV: Fielmann Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.06.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Fielmann Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Fielmann Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.06.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-04-24 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Fielmann Aktiengesellschaft Hamburg ISIN DE0005772206 Einladung an alle Aktionäre Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zur *ordentlichen Hauptversammlung* ein, die *am Donnerstag, dem 1. Juni 2017, um 11:30 Uhr,* im Mehr! Theater am Großmarkt Hamburg, Banksstraße 28, 20097 Hamburg, stattfinden wird. I. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Fielmann Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses des Fielmann-Konzerns, des Lageberichts für die Fielmann Aktiengesellschaft und des Lageberichts für den Fielmann-Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 AktG am 5. April 2017 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt die Feststellung durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Lagebericht für die Fielmann Aktiengesellschaft und der Lagebericht für den Fielmann-Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. Die vorstehend genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Weidestraße 118 a, 22083 Hamburg) und während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind auch über die Internetseite der Gesellschaft https://corporate.fielmann.com zugänglich. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Der Bilanzgewinn der Fielmann Aktiengesellschaft des Geschäftsjahrs 2016 in Höhe von 151.200.000 EUR wird zur Ausschüttung einer Dividende von 1,80 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet. Bei einer Gesamtzahl von 83.974.582 Stück dividendenberechtigter Aktien sind dies insgesamt 151.154.247,60 EUR. Der aus dem Bilanzgewinn auf nicht dividendenberechtigte eigene Aktien entfallende Betrag von 45.752,40 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Anspruch auf die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 7. Juni 2017, fällig. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. Für diesen Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 1,80 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für die Fielmann Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung Hamburg, zum Abschlussprüfer für die Fielmann Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. II. *Weitere Angaben zur Einberufung* 1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung* Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2017 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 84.000.000,00 EUR und ist eingeteilt in 84.000.000 Stammaktien (Stückaktien). Jede Stammaktie (Stückaktie) gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 84.000.000. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 25.418 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und dessen Bedeutung)* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft rechtzeitig unter der nachfolgend genannten Adresse einen von ihrem depotführenden Institut in Textform (§ 126 b BGB) in Deutsch oder Englisch erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden: Fielmann AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Telefax: +49 (0)89 889690633 E-Mail-Adresse: anmeldung@better-orange.de Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 11. Mai 2017, 00.00 Uhr MESZ, beziehen (sog. Nachweisstichtag). Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 25. Mai 2017, 24.00 Uhr MESZ, zugehen. Nach Anmeldung und Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintritts- sowie Stimmkarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintritts- und Stimmkarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Der Besitz einer Eintritts- oder Stimmkarte ist anders als die ordnungsgemäße Anmeldung und die Nachweiserbringung jedoch keine Teilnahmevoraussetzung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag ist auch kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. 3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes und Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter https://corporate.fielmann.com zum Download zur Verfügung. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, sofern nicht ein Kreditinstitut, ein ihm nach § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine
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April 24, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Fielmann Aktiengesellschaft: -2-
Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135
Absatz 8 AktG gleichgestellte Person
bevollmächtigt werden soll. Für die
Übermittlung des Nachweises der
Bevollmächtigung stehen folgende Adresse,
Fax-Nummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Fielmann AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 (0)89 889690655
E-Mail-Adresse: fielmann@better-orange.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch
zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die
Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in
diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits
erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber
der Gesellschaft erklärt werden.
Der Nachweis einer gegenüber dem
Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann auch
dadurch geführt werden, dass dieser die
Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der
Einlasskontrolle vorweist.
Soll ein Kreditinstitut, ein ihm nach § 135
Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG
gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135
Absatz 8 AktG gleichgestellte Person
bevollmächtigt werden, bedarf die Vollmacht
weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung
einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf
hin, dass ein Kreditinstitut, ein ihm nach § 135
Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG
gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135
Absatz 8 AktG gleichgestellte Person
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht
verlangen, weil sie die Vollmacht nach § 135
Absatz 1 AktG nachprüfbar festhalten müssen.
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, ein ihm nach
§ 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG
gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135
Absatz 8 AktG gleichgestellte Person
bevollmächtigen möchten, sollten sich daher mit
diesen über ein mögliches Formerfordernis für
die Vollmacht abstimmen.
Zur Erleichterung der Ausübung ihres Stimmrechts
bieten wir unseren Aktionären auch auf der
diesjährigen Hauptversammlung an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Mitarbeiter der Gesellschaft bereits vor der
Hauptversammlung als Stimmrechtsvertreter zu
bevollmächtigen. Aktionäre, die von dieser
Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen sich
gemäß den vorstehenden Bestimmungen
fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und
den Nachweis des Anteilsbesitzes führen. Ein
Formular für die Erteilung einer Vollmacht an
die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter erhalten Sie ebenfalls mit
der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach
der oben beschriebenen form- und fristgerechten
Übersendung des Nachweises des
Anteilsbesitzes und Anmeldung zugeschickt wird,
und steht auch unter
https://corporate.fielmann.com
zum Download zur Verfügung. Den
Stimmrechtsvertretern müssen, neben der
Vollmacht, in jedem Fall Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die
Stimmrechtsvertreter sind an die Weisungen
gebunden. Ohne Weisungen sind die Vollmachten
ungültig. Sollen Vollmachten für die
Stimmrechtsvertreter (unter Erteilung
ausdrücklicher Weisungen) bereits vor der
Hauptversammlung erteilt werden, müssen diese
bei der Gesellschaft bis spätestens Dienstag,
30. Mai 2017, 24.00 Uhr MESZ, unter der
nachstehend genannten Adresse eingehen:
Fielmann AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 (0)89 889690655
E-Mail-Adresse: fielmann@better-orange.de
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht
angemeldeten und in der Hauptversammlung
erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern
bzw. deren Bevollmächtigten an, die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch
direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn
der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen
Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen oder
erteilte Weisungen zu ändern.
4. *Ergänzungsanträge auf Verlangen einer
Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR - letzteres
entspricht 500.000 Stückaktien - erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen.
Die Antragssteller haben nachzuweisen, dass sie
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs
des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass
sie die Aktien bis zur Entscheidung des
Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem
Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch
bis zur Entscheidung des Gerichts über das
Ergänzungsverlangen halten. Die Regelung des §
121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung.
Nach § 70 AktG bestehen bezüglich der
Aktienbesitzzeit bestimmte
Anrechnungsmöglichkeiten. Für den Nachweis
reicht eine entsprechende Bestätigung des
depotführenden Kreditinstituts aus.
Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist
schriftlich an den Vorstand zu richten und muss
der Gesellschaft nebst Begründung oder
Beschlussvorlage sowie dem Nachweis über die
Aktienbesitzzeit spätestens bis zum Ablauf des
1. Mai 2017, 24.00 Uhr MESZ, unter nachfolgender
Adresse zugehen:
Fielmann AG
Vorstand
Weidestraße 118 a
22083 Hamburg
Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der
Ausübung des Rechts und seinen Grenzen sind auf
der Internetseite der Gesellschaft
https://corporate.fielmann.com
zugänglich.
5. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG*
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung gemäß § 126 Absatz 1 AktG und
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern gemäß §§ 127 Satz
1, 126 Absatz 1 AktG übersenden.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung
versehen sein. Gegenanträge (nebst Begründung)
und Wahlvorschläge sind ausschließlich an
die nachstehende Adresse zu richten:
Fielmann AG
Investor Relations
Weidestraße 118 a
22083 Hamburg
Telefax:+ 49 (0)40 270 76-150
E-Mail-Adresse: investorrelations@fielmann.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Bis spätestens am Mittwoch, 17. Mai 2017, 24.00
Uhr MESZ, bei vorstehender Adresse mit Nachweis
der Aktionärseigenschaft eingegangene
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, sofern
sie den gesetzlichen Anforderungen genügen,
unverzüglich auf der Internetseite der
Gesellschaft
https://corporate.fielmann.com
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der
Ausübung dieser Rechte und ihrer Grenzen sind
auf der Internetseite der Gesellschaft
https://corporate.fielmann.com
zugänglich.
6. *Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131
Absatz 1 AktG*
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1
AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der
Ausübung dieses Rechts und seiner Grenzen sind
auf der Internetseite der Gesellschaft
https://corporate.fielmann.com
zugänglich.
7. *Veröffentlichungen auf der Internetseite der
Gesellschaft*
Die Informationen nach § 124a AktG sind über die
Internetseite der Gesellschaft
https://corporate.fielmann.com
zugänglich.
Alsbald nach der Einberufung der
Hauptversammlung sind auf der genannten
Internetseite zugänglich:
* der Inhalt dieser Einberufung mit der
Erläuterung zur fehlenden Beschlussfassung
zu Punkt 1 der Tagesordnung und der
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung;
* die der Hauptversammlung zugänglich zu
machenden Unterlagen;
* Formulare, die bei Stimmabgabe durch
Vertretung zu verwenden sind.
Ein nach Einberufung der Versammlung bei der
Gesellschaft eingegangenes Verlangen von
Aktionären im Sinne von § 122 Absatz 2 AktG wird
unverzüglich nach seinem Eingang bei der
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April 24, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
Gesellschaft auf der genannten Internetseite
zugänglich gemacht.
Ferner werden über die genannte Internetseite
der Gesellschaft zugänglich gemacht:
* etwaige Anträge und Wahlvorschläge von
Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127
AktG;
* weitergehende Erläuterungen zu den Rechten
der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126
Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG.
Hamburg, im April 2017
*Fielmann Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2017-04-24 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fielmann Aktiengesellschaft
Weidestraße 118a
22083 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 40 27076201
Fax: +49 40 27074201
E-Mail: investorrelations@fielmann.com
Internet: https://corporate.fielmann.com
ISIN: De0005772206
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
566797 2017-04-24
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April 24, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
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