DJ DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Fair Value REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
02.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-04-24 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Fair Value REIT-AG Gräfelfing WKN A0MW97
ISIN DE000A0MW975 Einladung zur Hauptversammlung
am 2. Juni 2017
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der
Fair Value REIT-AG mit Sitz in Gräfelfing am Freitag, den 2. Juni
2017 um 11:00 Uhr im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa Saal,
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München.
*Tagesordnung*
der ordentlichen Hauptversammlung der Fair Value REIT-AG am 2. Juni
2017 im Haus der Bayerischen Wirtschaft, München
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2016, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2016 und der Lageberichte für die Gesellschaft und den
Konzern für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss am 27. März 2017 festgestellt sowie den
Konzernabschluss entsprechend §§ 171, 172 AktG gebilligt.
Somit entfällt eine Feststellung des Jahresabschlusses durch
die Hauptversammlung. Jahresabschluss, Konzernabschluss, die
Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, Bericht
des Aufsichtsrats und erläuternder Bericht des Vorstands sind
der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz
einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen.
Sämtliche vorstehenden Unterlagen liegen vom Tag der
Einberufung an in den Geschäftsräumen der Fair Value REIT-AG,
Würmstraße 13a, 82166 Gräfelfing, Deutschland, zur
Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der
Gesellschaft unter
*www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung*
zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung zur
Einsicht der Aktionäre aus. Eine Abschrift wird jedem
Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und
zugesandt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR
6.168.224,52 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von
insgesamt EUR 5.611.605,20, entsprechend
einer Dividende in Höhe von EUR 0,40 für
jede der 14.029.013
dividendenberechtigten Stückaktien. Die
Dividende ist zahlbar am 8. Juni 2017.
b) Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe
von EUR 556.619,32.
Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung sind
die zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und
Aufsichtsrat vorhandenen 14.029.013 dividendenberechtigten
Aktien berücksichtigt. Die zum Zeitpunkt des
Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat von
der Gesellschaft gehaltenen 81.310 eigenen Aktien bzw.
solchen, die ihr als eigene Aktien zugerechnet werden, wurden
nicht berücksichtigt, da der Gesellschaft gemäß § 71b
AktG aus diesen Aktien kein Dividendenrecht zusteht.
Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis
zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt:
Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und
damit die Dividendensumme vermindert, wird weiterhin
unverändert eine Dividende von EUR 0,40 je
dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet. Der die
Dividendensumme überschreitende Bilanzgewinn wird in diesem
Fall auf neue Rechnung vorgetragen.
Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien
erhöht, erfolgt eine entsprechende Herabsetzung der je
dividendenberechtigter Stückaktie auszuschüttenden Dividende.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen,
den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen,
den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2017 sowie für eine prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für die
Geschäftsjahre 2017 und 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die Ernst &
Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. Des Weiteren schlägt der
Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2017
und 2018 bis zur nächsten Hauptversammlung zu bestellen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene
Erklärung der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München zu deren
Unabhängigkeit eingeholt.
*Weitere Angaben zur Einberufung*
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 28.220.646,00 ist im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in
14.110.323 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft
jedoch kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 81.310 eigene Stückaktien. Die
Gesamtzahl der ausübbaren Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung somit 14.029.013.
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter
Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des
Freitag, 26. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft in
Textform (§ 126 b BGB) anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes
muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung,
d.h. auf Freitag, 12. Mai 2017, 0:00 Uhr (MESZ), als den sogenannten
Nachweisstichtag beziehen und ist durch Bestätigung des
depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache in
Textform (§ 126 b BGB) zu erbringen. Die Anmeldung und der Nachweis
des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des
Freitag, 26. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse
oder der angegebenen Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
Fair Value REIT-AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Wilhelmshofstraße 67
74321 Bietigheim-Bissingen
Telefax: (07142) 7 88 66 755
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur
Anmeldung - nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
(vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch kein
Aktionär sind, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwerben,
sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen
sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, werden
gebeten, ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig zu
benachrichtigen, damit diese die Anmeldung und den Nachweis des
Aktienbesitzes an die Anmeldestelle übermittelt, die die
Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausstellt.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 24, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten
Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und
keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts.
*Freie Verfügbarkeit der Aktien*
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
*Stimmrechtsvertretung*
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch
durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen.
Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als
eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform. Die
Einhaltung der Textform ist im Falle der Bevollmächtigung eines
Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135
Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen nicht
erforderlich. Gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG müssen die dort
genannten Personen die Vollmacht lediglich nachprüfbar festhalten.
Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach §
135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten,
Unternehmen und Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu
Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann am
Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am
Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der
Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Fair Value REIT-AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Wilhelmshofstraße 67
74321 Bietigheim-Bissingen
Telefax: (07142) 7 88 66 755
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Dasselbe gilt für einen eventuellen Widerruf der Vollmacht.
Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte. Daneben stellen wir im Internet unter
*www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung*
ein entsprechendes Formular zur Erteilung einer Vollmacht für die
Hauptversammlung zur Verfügung.
Daneben bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall
Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Bei
Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde,
enthalten sich die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter der Stimme. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen
erteilten Weisungen abzustimmen. Diejenigen Aktionäre, die von
dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, benötigen hierzu ein
Vollmachtsformular, das zugleich die Erteilung von Weisungen
ermöglicht. Dieses Formular wird den Aktionären zusammen mit der
Eintrittskarte zugesandt. Der Aktionär hat das
Vollmachts-/Weisungsformular auszufüllen und der Gesellschaft unter
folgender Adresse oder der angegebenen Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse bis zum Mittwoch, 31. Mai 2017, bis 24:00 Uhr (MESZ)
zukommen zu lassen:
Fair Value REIT-AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Wilhelmshofstraße 67
74321 Bietigheim-Bissingen
Telefax: (07142) 7 88 66 755
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in
der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern
bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft auch in der Hauptversammlung bis zum Beginn der
Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu
bevollmächtigen.
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter lediglich für die Wahrnehmung der Stimmrechte
der Aktionäre zur Verfügung stehen. Aufträge für z.B. Wortmeldungen,
das Stellen von Anträgen oder die Erklärung von Widersprüchen können
nicht entgegengenommen werden. Zu beachten ist weiter, dass die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Falle einer vor
der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung im Hinblick auf
Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung
vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige nicht im
Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge nicht
bevollmächtigt sind und diesbezüglich nur in der Hauptversammlung
Weisungen erteilt werden können.
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des
Grundkapitals (dies entspricht zurzeit EUR 1.411.032,30 bzw. 705.517
Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich
an den Vorstand der Gesellschaft zu richten (Telefax ausreichend).
Bitte richten Sie das entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Fair Value REIT-AG
Vorstand
Würmstr. 13a
82166 Gräfelfing
Telefax: (089) 92 92 815-15
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen ist. Demnach muss das Ergänzungsverlangen der
Gesellschaft spätestens bis zum Dienstag, 2. Mai 2017, bis 24:00 Uhr
(MESZ) zugehen.
Gemäß § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG haben die Antragsteller
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Dabei ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem
unter der Internetadresse
*www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung*
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG*
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge zu
Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung ('Gegenanträge') sowie Vorschläge zur Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder und/oder des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers - sofern dies Gegenstand der Tagesordnung
ist - übersenden ('Wahlvorschläge'). Gegenanträge müssen begründet
werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht. Gegenanträge und
Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung im Sinne von §§
126, 127 AktG sind ausschließlich zu übermitteln an:
Fair Value REIT-AG
Anträge zur HV 2017
Würmstr. 13a
82166 Gräfelfing
Telefax: (089) 92 92 815-15
E-Mail: info@fvreit.de
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden für die
Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG nicht berücksichtigt.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die
spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum
Donnerstag, 18. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), bei o.g. Adresse
eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang einschließlich
des Namens des Aktionärs und der Begründung von Gegenanträgen unter
der Internetadresse
*www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung*
veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung
kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände
gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu
einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht
zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000
Zeichen beträgt. Über die vorgenannten Ausschlusstatbestände
des § 126 Abs. 2 AktG hinaus braucht ein Wahlvorschlag auch dann
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht
Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen
Prüfers bzw. Aufsichtsratsmitglieds und beim Vorschlag zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen enthält.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 24, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
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