DJ DGAP-HV: Deutsche Wohnen AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.06.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Deutsche Wohnen AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Deutsche Wohnen AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
02.06.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2017-04-25 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Deutsche Wohnen AG Frankfurt am Main ISIN DE000A0HN5C6
WKN A0HN5C Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
*Freitag, den 2. Juni 2017*
um 10.00 Uhr (MESZ)
im Kap Europa
Osloer Straße 5, 60327 Frankfurt am Main
stattfindenden
*ordentlichen Hauptversammlung 2017*
eingeladen.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Deutsche Wohnen AG und des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2016, des zusammengefassten Lageberichts für die
Deutsche Wohnen AG und den Konzern
einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §
289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs
(HGB) zum 31. Dezember 2016
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss der Deutsche Wohnen AG und den
Konzernabschluss gebilligt, der Jahresabschluss der
Deutsche Wohnen AG ist damit festgestellt. Eine
Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht vorgesehen
und auch nicht notwendig. Die genannten Unterlagen
sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich
zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. - im
Fall des Berichts des Aufsichtsrats - vom
Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Im
Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre
die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016 der Deutsche
Wohnen AG*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember
2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR
270.825.883,03 wie folgt zu verwenden:
Verteilung an die Aktionäre:
Ausschüttung einer EUR 262.448.698,96
Dividende von EUR 0,74 je
Inhaberaktie mit der
Wertpapierkennnummer
ISIN DE000A0HN5C6, die
für das Geschäftsjahr
2016 dividendenberechtigt
ist;
bei 354.660.404
Inhaberaktien sind das
Gewinnvortrag EUR 8.377.184,07
Bilanzgewinn EUR 270.825.883,03
Bei den angegebenen Beträgen für die
Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag wurden die
zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung
vorhandenen dividendenberechtigten Stückaktien
zugrunde gelegt. Sollte sich die Anzahl der für das
Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigten
Stückaktien mit der ISIN DE000A0HN5C6 bis zum Tag
der Hauptversammlung aufgrund von
Abfindungsverlangen von außenstehenden
Aktionären der GSW Immobilien AG unter dem zwischen
der Deutsche Wohnen AG und der GSW Immobilien AG
bestehenden Beherrschungsvertrag und entsprechenden
Ausgaben von neuen Aktien der Gesellschaft aus dem
Bedingten Kapital 2014/II (§ 4c der Satzung der
Deutsche Wohnen AG) erhöhen, wird der
Hauptversammlung ein an diese Erhöhung wie folgt
angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet werden:
Der Dividendenbetrag je dividendenberechtigter
Stückaktie von EUR 0,74 bleibt unverändert.
Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Stückaktien und damit die Gesamtsumme der
ausgeschütteten Dividende um EUR 0,74 je
ausgegebener neuer Aktie erhöht, vermindert sich
der Gewinnvortrag entsprechend.
Die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2
Aktiengesetz in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden
Fassung am dritten auf die Beschlussfassung über
die Verwendung des Bilanzgewinns folgenden
Geschäftstag fällig und kommt dementsprechend
voraussichtlich am Donnerstag, den 8. Juni 2017,
zur Auszahlung.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung
zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie
des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht
des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige
prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin
(a) zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017;
(b) für den Fall einer prüferischen
Durchsicht des verkürzten Abschlusses
und des Zwischenlageberichts (§§ 37w
Absatz 5 und 37y Nr. 2 WpHG) für das
erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2017
zum Prüfer für eine solche prüferische
Durchsicht; sowie
(c) für den Fall einer prüferischen
Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen (§ 37w Absatz 7
WpHG) für das erste und/oder dritte
Quartal des Geschäftsjahres 2017
und/oder für das erste Quartal des
Geschäftsjahres 2018 zum Prüfer für eine
solche prüferische Durchsicht
zu bestellen.
6. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Absatz
1, 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes und § 6 Absatz 1
der Satzung der Deutsche Wohnen AG aus sechs
Mitgliedern zusammen, die von den Anteilseignern zu
wählen sind.
Die Amtszeit von Herrn Wolfgang Clement als
Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Wohnen AG
endet mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung
am 2. Juni 2017 durch Zeitablauf gemäß § 6
Absatz 1 Satz 2 der Satzung der Deutsche Wohnen AG.
Infolgedessen ist ein Mitglied des Aufsichtsrats
neu zu wählen.
Der Nominierungsausschuss hat - unter
Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung benannten Ziele und unter
Einschaltung eines spezialisierten Dienstleisters -
ein marktübliches Auswahlverfahren zur Bestimmung
geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten
durchgeführt und dem Aufsichtsrat den nach
Einschätzung des Nominierungsausschusses
geeignetsten Kandidaten benannt.
Auf Grundlage der Empfehlung des
Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat
vor zu beschließen:
Herr Jürgen Fenk, wohnhaft in Frankfurt am
Main, Vorstandsmitglied der Landesbank
Hessen-Thüringen Girozentrale, wird zum 1.
Oktober 2017 für eine Amtszeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach dem Beginn seiner Amtszeit
beschließt, wobei das Geschäftsjahr,
in dem seine Amtszeit beginnt, nicht
mitgerechnet wird, zum Mitglied des
Aufsichtsrats der Deutsche Wohnen AG
bestellt.
Aufgrund des noch bis zum 30. September 2017
laufenden Mandats von Herrn Jürgen Fenk als
Mitglied des Vorstands der Landesbank
Hessen-Thüringen Girozentrale, die Kreditgeberin
der Deutsche Wohnen AG ist, und der weiteren von
Herrn Jürgen Fenk noch bis zum 30. September 2017
im Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale-Konzern
übernommenen Funktionen, soll dessen Amtszeit als
Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Wohnen AG
erst am 1. Oktober 2017 beginnen.
Herr Jürgen Fenk erwarb seinen Abschluss als
Diplom-Kaufmann an der
Ludwig-Maximilians-Universität München. Er begann
seine berufliche Laufbahn bei der Bayerischen
Vereinsbank (später HypoVereinsbank (HVB)) in
Deutschland und Frankreich im Bereich
Internationale Immobilienfinanzierung und war
maßgeblich beteiligt an der Abspaltung der
Hypo Real Estate Gruppe. Von 2003 bis 2009
verantwortete er als Vorstand der Hypo Real Estate
Bank International das gewerbliche
Immobilienfinanzierungsgeschäft in Europa, USA und
Asien und war in dieser Funktion in Irland,
Deutschland und den USA tätig. Seit 2009 ist Jürgen
Fenk bei der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba),
zunächst bis 2010 als Bereichsleiter
Immobilienkreditgeschäft und - nach einer Tätigkeit
bei der BAWAG P.S.K. als Head of Commercial Real
Estate Finance von 2010 bis 2012 - seit 2012 als
Mitglied des Vorstands für die Bereiche
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 25, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
Immobilienkreditgeschäft, Immobilienmanagement,
Financial Institutions & Public Finance und
Verwaltung. Auf eigenen Wunsch scheidet er zum 30.
September 2017 aus dem Vorstand der Helaba aus.
Herr Jürgen Fenk ist derzeit Mitglied in den
folgenden anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5
Halbsatz 1 Aktiengesetz:
* GWH Immobilien Holding GmbH, Frankfurt am
Main, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis
30. September 2017)
* OFB Projektentwicklung GmbH, Frankfurt am
Main, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis
30. September 2017)
Herr Jürgen Fenk ist derzeit Mitglied in dem
folgenden vergleichbaren inländischen
Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen im Sinne
von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 2 Aktiengesetz:
* Frankfurter Sparkasse, Frankfurt am Main,
Erster stellvertretender Vorsitzender des
Verwaltungsrats (bis 30. September 2017)
Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Jürgen Fenk
vergewissert, dass dieser den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen kann. Die vorgenannte
berufliche Tätigkeit und die vorgenannten
Mitgliedschaften gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5
Aktiengesetz enden vor Beginn der Amtszeit von
Herrn Jürgen Fenk als Aufsichtsrat bei der Deutsche
Wohnen AG am 1. Oktober 2017. Derzeit besteht die
folgende wesentliche Tätigkeit von Herrn Jürgen
Fenk, die nach derzeitigem Stand zu Beginn der zum
Beschluss vorgeschlagenen Amtszeit von Herrn Jürgen
Fenk als Aufsichtsrat der Gesellschaft am 1.
Oktober 2017 daneben fortbesteht:
* ULI Germany (Urban Land Institut),
Frankfurt am Main, (Chairman des Executive
Committee)
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine
für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung
maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen zwischen Herrn Jürgen Fenk einerseits
und den Gesellschaften des Deutsche Wohnen
Konzerns, deren Organen oder einem direkt oder
indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten
Aktien an der Deutsche Wohnen AG beteiligten
Aktionär andererseits.
7. *Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung
des Aufsichtsrats und entsprechende
Satzungsänderung*
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der
Deutsche Wohnen AG wurde letztmalig im Jahr 2015
angepasst. Im Wettbewerb um herausragende
Persönlichkeiten zur Besetzung des Aufsichtsrats
leistet eine angemessene und sachgerechte Vergütung
einen wichtigen Beitrag. Vor dem Hintergrund stetig
steigender Anforderungen an die Kontrolltätigkeit
des Aufsichtsrats und im Hinblick auf die
Aufsichtsratsvergütungen vergleichbarer Unternehmen
soll - unter Berücksichtigung der Empfehlung eines
konsultierten externen Vergütungsberaters - die
Aufsichtsratsvergütung zum Erhalt ihrer
Wettbewerbsfähigkeit mit Rückwirkung zum 1. Januar
2017 angepasst werden.
Dementsprechend wird vorgeschlagen, die jährliche
feste Grundvergütung der Aufsichtsratsmitglieder
von EUR 60.000 auf EUR 75.000 anzuheben. Zudem wird
vorgeschlagen, die jährliche feste Grundvergütung
des Vorsitzenden des Aufsichtsrats von dem
Zweifachen auf das Dreifache der jährlichen festen
Grundvergütung der Aufsichtsratsmitglieder
anzuheben. Für die Tätigkeit im Prüfungsausschuss
wird vorgeschlagen, die zusätzliche Vergütung von
EUR 10.000 auf EUR 15.000 pro Geschäftsjahr zu
erhöhen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
soll das Doppelte dieser zusätzlichen Vergütung
erhalten. Für die Mitgliedschaft in anderen
Ausschüssen des Aufsichtsrates wird je Mitglied und
Ausschuss eine zusätzliche Vergütung von EUR 5.000
pro Geschäftsjahr vorgeschlagen, wobei der
jeweilige Ausschussvorsitzende das Doppelte dieser
zusätzlichen Vergütung erhalten soll. Als
Höchstgrenze der Gesamtvergütung je
Aufsichtsratsmitglied wird - unabhängig von der
Zahl der Ausschussmitgliedschaften und der
Funktionen und der Mitgliedschaft in Aufsichtsräten
und vergleichbaren Kontrollgremien von
Konzernunternehmen - ein Betrag in Höhe von EUR
300.000 (ohne etwaig anfallende Umsatzsteuer) je
Kalenderjahr vorgeschlagen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
§ 6 Absatz 6 der Satzung wird wie folgt insgesamt
neu gefasst:
'(6) Jedes ordentliche Mitglied des
Aufsichtsrates der Deutsche Wohnen AG
erhält eine jährliche Vergütung von EUR
75.000. Der Vorsitzende des
Aufsichtsrates erhält das Dreifache,
ein stellvertretender Vorsitzender das
Eineinhalbfache der Vergütung eines
ordentlichen Mitglieds. Zusätzlich
erhält jedes Mitglied des
Prüfungsausschusses eine pauschale
Vergütung von EUR 15.000 pro
Geschäftsjahr, der Vorsitzende des
Prüfungsausschusses das Doppelte. Die
Mitgliedschaft in anderen Ausschüssen
des Aufsichtsrates wird je Mitglied und
Ausschuss mit EUR 5.000 pro
Geschäftsjahr vergütet, der jeweilige
Ausschussvorsitzende erhält das
Doppelte. Soweit ein Geschäftsjahr
weniger als 12 Monate beträgt, wird die
Vergütung anteilig gezahlt.
Aufsichtsratsmitglieder, die dem
Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht
während eines vollen Geschäftsjahres
angehören oder jeweils den Vorsitz oder
den stellvertretenden Vorsitz des
Aufsichtsrats oder den Vorsitz eines
Ausschusses nicht während eines vollen
Geschäftsjahres innegehabt haben,
erhalten für jeden angefangenen
Kalendermonat ihrer Tätigkeit die
Vergütung zeitanteilig. Die Summe
sämtlicher Vergütungen nach diesem
Absatz 6 zuzüglich der Vergütung für
die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten
und vergleichbaren Kontrollgremien von
Konzernunternehmen darf je
Aufsichtsratsmitglied - unabhängig von
der Zahl der Ausschussmitgliedschaften
und der Funktionen - einen Betrag in
Höhe von EUR 300.000 (jeweils ohne
etwaig anfallende Umsatzsteuer) je
Kalenderjahr nicht übersteigen. Die
Vergütung soll jeweils nach der
ordentlichen Hauptversammlung für das
abgelaufene Geschäftsjahr ausgezahlt
werden.'
Mit Wirksamkeit der Änderung von § 6 Absatz 6
der Satzung findet die Neuregelung der
Aufsichtsratsvergütung erstmals Anwendung für das
am 1. Januar 2017 begonnene Geschäftsjahr.
8. *Beschlussfassung über die Schaffung eines
Genehmigten Kapitals 2017 mit der Möglichkeit zum
Ausschluss des Bezugsrechts und Aufhebung des
bestehenden genehmigten Kapitals sowie
entsprechende Änderung der Satzung*
Der Vorstand wurde durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 12. Juni 2015 ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der
Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Juni 2018 um
bis zu EUR 100.000.000,00 einmalig oder mehrmals
durch Ausgabe von bis zu 100.000.000 neuen, auf den
Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015).
Unter teilweiser Ausnutzung dieser Ermächtigung hat
die Gesellschaft im Februar 2017 das Grundkapital
der Gesellschaft gegen Bareinlage und unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach §
186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz von EUR
337.480.450,00 um EUR 17.174.110,00 auf EUR
354.654.560,00 erhöht. Dies entspricht einem
anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft
von rund 5,1 % des Grundkapitals, bezogen sowohl
auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens als auch auf
den Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten
Kapitals 2015.
Der Vorstand wurde zudem durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 12. Juni 2015 ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Juni 2020
einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen
lautende Wandelschuldverschreibungen,
Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder
Gewinnschuldverschreibungen (bzw. eine Kombination
dieser Instrumente) im Nennbetrag von bis zu EUR
1.500.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung
zu begeben. Unter teilweiser Ausnutzung dieser
Ermächtigung hat die Gesellschaft am 27. Februar
2017 im Wege der Privatplatzierung eine
Wandelschuldverschreibung mit einem
Gesamtnennbetrag von EUR 800.000.000,00 gegen
Bareinlage und unter Ausschluss des Bezugsrechts
der Aktionäre nach § 186 Absatz 3 Satz 4
Aktiengesetz begeben. Diese waren anfänglich in
rund 16,5 Mio. neue oder existierende, auf den
Inhaber lautende Stückaktien der Deutsche Wohnen AG
wandelbar. Dies entspricht einem anteiligen Betrag
am Grundkapital der Gesellschaft von knapp 4,9 %
des Grundkapitals, bezogen sowohl auf den Zeitpunkt
des Wirksamwerdens als auch auf den Zeitpunkt der
Ausnutzung der Ermächtigung.
Gemäß § 4a Abs. 2 (iii) der Satzung der
Gesellschaft sind auf die Ermächtigung zum
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