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DGAP-News: Sino-German United AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Sino-German United AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
08.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-25 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Sino-German United AG München WKN SGU 888
ISIN DE000SGU8886 Einladung und Tagesordnung zur Ordentlichen
Hauptversammlung 2017
*Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur Ordentlichen
Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet am
Donnerstag, den 8. Juni 2017, um 10 Uhr im Munich Workstyle,
Landwehrstraße 61, 80336 München, Deutschland statt.*
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses und des Lageberichts
(einschließlich des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4
HGB und nach § 289 Abs. 5 HGB) für das
Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016
4. Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017
II. *Vorschläge zur Beschlussfassung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts (einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 HGB und nach § 289 Abs. 5 HGB) für das
Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 13.
April 2017 den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2016 gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gibt
es daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine
Beschlussfassung.
Der festgestellte Jahresabschluss und der
Lagebericht (einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 HGB und nach § 289 Abs. 5 HGB) der
Sino-German United AG für das Geschäftsjahr
2016 sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind
vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2017.html
veröffentlicht.
Die Unterlagen werden Aktionären auf Anfrage
ebenfalls mit der Post zugesandt. Ferner werden
alle genannten Dokumente auch in der
Hauptversammlung zugänglich gemacht.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Frau Peng Pan und Herrn Philipp
Birnstingl Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Herrn Dr. Norbert Egger, Herrn
Dr. Duo Wang und Herrn Wei Chen Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Ebner Stolz GmbH
& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart,
Niederlassung Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
III. *Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre*
1. *Anzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung beträgt EUR
1.800.000,00 und ist eingeteilt in 1.800.000 auf den
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie ist
stimmberechtigt und gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl
der Stückaktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung beträgt daher jeweils
1.800.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen
Aktien.
2. *Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts*
a) Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens
sechs Tage vor der Hauptversammlung, mithin
spätestens am *Donnerstag, 1. Juni 2017* (24:00
Uhr), unter der nachstehenden Adresse:
Sino-German United AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Deutschland
Telefax: 0511-47 40 23 19
E-Mail: hv@gfei.de
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr
gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut erbracht
haben, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, d. h. *Donnerstag, 18. Mai
2017* ('*Nachweisstichtag*' genannt), Aktionäre
der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss
auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der
Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis
spätestens *Donnerstag, 1. Juni 2017* (24:00
Uhr) zugehen. Anmeldung und Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein. Für den
Nachweis genügt die Textform.
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und
des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der
vorstehend bezeichneten Anmeldestelle der
Sino-German United AG werden den Aktionären von
der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei
ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die
erforderliche Anmeldung und die
Übersendung des Nachweises des
maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in
diesen Fällen durch das depotführende Institut
vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass
grundsätzlich höchstens zwei (2)
Eintrittskarten pro Aktionär ausgegeben werden.
Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel
und stellen keine zusätzlichen
Teilnahmebedingungen dar.
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende
Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen
Nachweis des Anteilsbesitzes zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben
haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie
lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis
erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien
nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien.
b) Verfahren für die Stimmabgabe durch
Bevollmächtigte
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte,
z.B. durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person
ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei ist Folgendes
zu beachten:
Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine
fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden
Bedingungen erforderlich. Bevollmächtigt ein
Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft eine oder mehrere Personen von
diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
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April 25, 2017 09:07 ET (13:07 GMT)
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