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Dow Jones News
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DGAP-HV: Brenntag AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Brenntag AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Brenntag AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Brenntag AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
08.06.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-04-26 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Brenntag AG Mülheim an der Ruhr Wertpapier-Kennnummern: 
A1DAHH und A2DAND ISIN: DE000A1DAHH0 und DE000A2DAND5 
Einberufung zur Hauptversammlung Sehr geehrte 
Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit zu 
der am 8. Juni 2017, 
um 10:00 Uhr MESZ 
(Einlass ab 9:00 Uhr MESZ) im Congress Center 
Düsseldorf 
(CCD Ost), DüsseldorfCongress, 
Stockumer Kirchstraße 61, 
40474 Düsseldorf, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung der Brenntag AG ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
   zusammengefassten Konzernlageberichts und 
   Lageberichts und des Berichts des 
   Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 3. März 2017 gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
   festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung gemäß § 173 Abs. 1 Satz 1 
   bzw. Satz 2 AktG bedarf es daher insoweit 
   nicht. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Brenntag AG für das 
   Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 
   162.225.000,00 in voller Höhe zur Ausschüttung 
   einer Dividende zu verwenden. 
 
   Dies entspricht bei am Tag der Einberufung 
   154.500.000 dividendenberechtigten Stückaktien 
   einer Dividende in Höhe von EUR 1,05 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Bestellung des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht unterjähriger Finanzberichte* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, 
   für das am 31. Dezember 2017 endende 
   Geschäftsjahr als Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer zu bestellen. Dieser 
   soll auch - sofern eine solche erfolgt - die 
   prüferische Durchsicht der bis zur nächsten 
   ordentlichen Hauptversammlung zu erstellenden 
   unterjährigen Finanzberichte vornehmen. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit der beiden Mitglieder des 
   Aufsichtsrats Herr Prof. Dr. Edgar Fluri und 
   Herr Dr. Thomas Ludwig endet mit Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2016 beschließt. Daher 
   wird die Wahl von zwei Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung 
   notwendig. 
 
   Nach §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
   und § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft 
   setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs 
   Mitgliedern zusammen, die von der 
   Hauptversammlung gewählt werden. Gemäß § 
   10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft endet 
   die Amtszeit der zu wählenden Mitglieder mit 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach 
   dem Beginn der Amtszeit beschließt. 
   Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die 
   Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die 
   Hauptversammlung kann eine kürzere Amtszeit 
   bestimmen. Eine Wiederwahl ist möglich. 
 
   Gemäß § 100 Abs. 5 AktG muss mindestens 
   ein Mitglied des Aufsichtsrats über 
   Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung 
   oder Abschlussprüfung verfügen. Zudem müssen 
   die Mitglieder in ihrer Gesamtheit mit dem 
   Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, 
   vertraut sein. 
 
   Gemäß § 111 Abs. 5 AktG hat der 
   Aufsichtsrat den Frauenanteil im Aufsichtsrat 
   mit 33,3% festgelegt. Diese Zielgröße ist 
   bereits erfüllt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Präsidial- und Nominierungsausschusses vor, 
   folgende Personen mit Wirkung ab Beendigung 
   dieser Hauptversammlung zu 
   Aufsichtsratsmitgliedern bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zu 
   wählen: 
 
   a) Wijnand P. Donkers, Düsseldorf, 
      Unternehmensberater und Senior Adviser 
      der Petrus Advisers Ltd, London, 
      Vereinigtes Königreich, sowie 
      geschäftsführender Gesellschafter der 
      Horizon D. UG, Düsseldorf 
   b) Ulrich M. Harnacke, Mönchengladbach, 
      Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 
      selbstständiger Unternehmensberater sowie 
      Unternehmensberater der Rhodion Advisors 
      GmbH, Düsseldorf. 
 
   In Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex ist 
   beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
   Einzelabstimmung über die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
   Kurzlebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten 
   mit Informationen über ihre Ausbildung und 
   ihren beruflichen Werdegang sind unter Ziffer 
   II.9 dieser Einberufung abgedruckt. 
 
   Mit dem zur Wahl vorgeschlagenen, 
   niederländischen Staatsbürger, Herrn Donkers, 
   der in besonderem Maße über im Ausland 
   erworbene Erfahrungen verfügt, dokumentiert die 
   Gesellschaft ihren Anspruch auf 
   Internationalität auch in Aufsichtsfunktionen. 
   Während seiner Zeit bei der BP-Gruppe war Herr 
   Donkers in Europa, den USA und Asien tätig. 
 
   Aufgrund seiner langjährigen beruflichen Praxis 
   als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 
   zuletzt als Geschäftsführer der Deloitte GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
   qualifiziert sich Herr Harnacke für den 
   Aufsichtsrat unter anderem als unabhängiger 
   Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
   Er hat in den letzten 30 Jahren mehrere DAX- 
   und MDAX-Konzerne weltweit geprüft und beraten. 
   Er war neben den unten angegebenen Mandaten von 
   2011 bis März 2017 Mitglied des Aufsichtsrats 
   und Vorsitzender des Prüfungsausschusses der 
   Elexis AG, Wenden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass 
   die vorgeschlagenen Kandidaten in der Lage 
   sind, den zu erwartenden Zeitaufwand im Sinne 
   von Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex zu erbringen. Zudem bestehen 
   nach dessen Einschätzung zwischen den 
   vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat und der Brenntag AG, deren 
   Konzernunternehmen, den Organen der Brenntag AG 
   oder an einem wesentlich an der Brenntag AG 
   beteiligten Aktionär keine maßgeblichen 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im 
   Sinne der Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex. 
 
   *Mandatsangaben für die vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten gemäß § 125 Abs. 1 
   S. 5 AktG:* 
 
   a) Wijnand P. Donkers 
 
      Herr Donkers ist kein Mitglied in anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      oder vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien. 
   b) Ulrich M. Harnacke 
 
      Herr Harnacke ist Mitglied in folgendem 
      anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsrat: 
 
      * Vossloh AG, Werdohl (stellvertretender 
        Vorsitzender des Aufsichtsrats und 
        Vorsitzender des Prüfungsausschusses). 
 
      Er ist ferner Mitglied in folgendem 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremium von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * Thüga Holding GmbH & Co. KGaA, München 
        (Mitglied Gesellschafter- und 
        Personalausschuss). 
7. *Sitzverlegung und Satzungsänderung* 
 
   Die Gesellschaft hat ihren Sitz derzeit in 
   Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft hat einen 
   Mietvertrag für ein neues Verwaltungsgebäude in 
   Essen abgeschlossen und wird dieses 
   voraussichtlich im November 2017 beziehen. Die 
   neue Geschäftsanschrift lautet Messeallee 11, 
   45131 Essen. Demzufolge soll auch der in der 
   Satzung genannte Sitz verlegt werden. Daher 
   schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die 
   folgende Sitzverlegung und entsprechende 
   Satzungsänderung zu beschließen: 
 
   Der Sitz der Gesellschaft wird von Mülheim an 
   der Ruhr nach Essen verlegt. 
 
   Die Satzung wird in § 1 Abs. 2 wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   'Die Gesellschaft hat 'The registered 
   ihren Sitz in Essen.' office of the company 
                         is in Essen.' 
 
   Der Vorstand wird angewiesen, die Sitzverlegung 
   erst mit dem tatsächlichen Umzug der 

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April 26, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Brenntag AG: Bekanntmachung der -2-

Gesellschaft in das neue Gebäude in Essen beim 
   Handelsregister anzumelden. 
8. *Änderung von § 18 der Satzung* 
 
   Derzeit sieht § 18 Abs. 1 der Satzung vor, dass 
   grundsätzlich der Aufsichtsratsvorsitzende und 
   im Falle seiner Verhinderung ein anderes durch 
   den Aufsichtsratsvorsitzenden bestimmtes 
   Aufsichtsratsmitglied den Vorsitz in der 
   Hauptversammlung führt. Künftig soll der 
   Aufsichtsratsvorsitzende auch befugt sein, eine 
   Person zum Vorsitzenden der Hauptversammlung zu 
   bestimmen, die nicht dem Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft angehört. Auf diese Weise wäre es 
   künftig möglich, in etwaigen besonderen 
   Ausnahme- bzw. Konfliktsituationen durch die 
   Bestellung eines unternehmensfremden Dritten im 
   Interesse aller Aktionäre die Neutralität der 
   Versammlungsleitung zu gewährleisten und 
   überdies externen Sachverstand unmittelbar für 
   die Leitung der Hauptversammlung nutzbar zu 
   machen. All dies wird nichts daran ändern, dass 
   im Regelfall der Aufsichtsratsvorsitzende die 
   Hauptversammlung unserer Gesellschaft leiten 
   wird. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 18 
   Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
   'Den Vorsitz in der   'The General 
   Hauptversammlung      Shareholders' Meeting 
   führt der Vorsitzende is chaired by the 
   des Aufsichtsrats     chairman of the 
   oder eine andere      Supervisory Board or 
   durch den             another person 
   Vorsitzenden des      appointed by the 
   Aufsichtsrats         chairman of the 
   bestimmte Person.     Supervisory Board. In 
   Trifft der            case the chairman of 
   Aufsichtsratsvorsitze the Supervisory Board 
   nde keine solche      has not appointed 
   Bestimmung oder       another person or 
   übernimmt die durch   such person does not 
   den Vorsitzenden des  chair the General 
   Aufsichtsrats         Shareholders' 
   bestimmte Person den  Meeting, the chairman 
   Vorsitz der           of the General 
   Hauptversammlung      Shareholders' Meeting 
   nicht, wird der       is appointed by the 
   Vorsitzende der       Supervisory Board.' 
   Hauptversammlung 
   durch den 
   Aufsichtsrat 
   gewählt.' 
II. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung ist das Grundkapital der 
   Gesellschaft in Höhe von EUR 154.500.000,00 
   in 154.500.000 auf den Namen lautende 
   Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine 
   Stimme in der Hauptversammlung gewähren. 
2. *Teilnahmebedingungen für die 
   Hauptversammlung* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 
   der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die im Aktienregister der Gesellschaft 
   eingetragen sind und sich bis spätestens zum 
   Ablauf des *1. Juni 2017 (24:00 Uhr MESZ)* in 
   Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
   englischer Sprache unter der nachstehenden 
   Adresse (postalisch, per Fax oder E-Mail): 
 
   Brenntag AG 
   c/o Link Market Services GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Deutschland 
   Fax: +49 (0) 89 210 27 288 
   E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de 
 
   oder unter Nutzung des zugangsgeschützten 
   Online-Services zur Hauptversammlung unter 
   der Internetadresse der Gesellschaft 
   _www.brenntag.com/hauptversammlung_ anmelden. 
   Die Einladungsunterlagen sowie die 
   persönlichen Zugangsdaten für den 
   vorgenannten Online-Service werden allen im 
   Aktienregister eingetragenen Aktionären per 
   Post übersandt. 
 
   Aus abwicklungstechnischen Gründen können die 
   in der Zeit vom 2. Juni 2017 bis 
   einschließlich 8. Juni 2017 eingehenden 
   Anträge auf Umschreibung oder Löschung erst 
   nach der Hauptversammlung im Aktienregister 
   vollzogen werden. In solchen Fällen bleiben 
   Teilnahme- und Stimmrecht noch bei dem im 
   Aktienregister eingetragenen Aktionär, sofern 
   dieser sich ordnungsgemäß zur 
   Hauptversammlung anmeldet. Technisch 
   maßgeblicher Bestandsstichtag (sog. 
   Technical Record Date) ist daher der Ablauf 
   des *1. Juni 2017 (24:00 Uhr MESZ)*. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung werden den 
   Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme 
   an der Hauptversammlung übersandt. Im 
   Gegensatz zur Anmeldung zur Hauptversammlung 
   ist die Eintrittskarte nicht 
   Teilnahmevoraussetzung, sondern sie dient 
   lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an 
   den Einlasskontrollen für den Zugang zur 
   Hauptversammlung. 
3. *Verfahren bei Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen möchten, können 
   ihre Stimmen schriftlich oder im Wege 
   elektronischer Kommunikation durch Briefwahl 
   abgeben. Hierzu steht das in den 
   Anmeldeunterlagen abgedruckte Formular zur 
   Verfügung. Das Formular zur Stimmabgabe im 
   Wege der Briefwahl kann auch auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   _www.brenntag.com/hauptversammlung_ 
   heruntergeladen werden. Die per Briefwahl 
   abgegebenen Stimmen müssen bis *7. Juni 2017 
   (17:00 Uhr MESZ)* bei der Gesellschaft unter 
   der nachstehenden Adresse (postalisch, per 
   Fax oder E-Mail): 
 
   Brenntag AG 
   c/o Link Market Services GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Deutschland 
   Fax: +49 (0) 89 210 27 288 
   E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de 
 
   oder unter Nutzung des zugangsgeschützten 
   Online-Services zur Hauptversammlung unter 
   der Internetadresse der Gesellschaft 
   _www.brenntag.com/hauptversammlung_ 
   eingegangen sein. 
 
   Auch im Falle der Briefwahl ist eine 
   fristgerechte Anmeldung des Aktionärs bis zum 
   Ablauf des *1. Juni 2017 (24:00 Uhr MESZ)* 
   sowie eine Eintragung im Aktienregister - wie 
   oben unter 'Teilnahmebedingungen für die 
   Hauptversammlung' ausgeführt - erforderlich. 
4. *Verfahren für Stimmabgabe bei 
   Stimmrechtsvertretung* 
4.1 *Bevollmächtigung eines Dritten* 
 
    Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein 
    Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch 
    durch einen Bevollmächtigten, 
    z. B. durch die depotführende Bank oder eine 
    Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch im 
    Falle einer Stimmrechtsvertretung ist eine 
    fristgerechte Anmeldung des Aktionärs sowie 
    eine Eintragung im Aktienregister - wie oben 
    unter 'Teilnahmebedingungen für die 
    Hauptversammlung' ausgeführt - erforderlich. 
 
    Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
    der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen 
    der Textform (zu den Ausnahmen bei 
    Stimmrechtsvertretern nach § 135 AktG siehe 
    sogleich unter 4.2). Für die 
    Vollmachtserteilung kann das auf der 
    Rückseite der Eintrittskarte abgedruckte 
    Vollmachtsformular genutzt werden. 
 
    Das Vollmachtsformular ist auch unter der 
    Internetadresse der Gesellschaft 
    _www.brenntag.com/hauptversammlung_ zum 
    Download abrufbar. 
 
    Die Vollmacht und ihr Widerruf können 
    entweder 
 
    1) in Textform an die Gesellschaft 
       ausschließlich an folgende Adresse 
       (postalisch, per Fax oder E-Mail) gesandt 
       werden: 
 
       Brenntag AG 
       c/o Link Market Services GmbH 
       Landshuter Allee 10 
       80637 München 
       Deutschland 
       Fax: +49 (0) 89 210 27 288 
       E-Mail: 
       namensaktien@linkmarketservices.de 
    2) über unseren Online-Service unter 
       _www.brenntag.com/hauptversammlung_ 
       übermittelt werden oder 
    3) in Textform gegenüber dem 
       Bevollmächtigten erteilt werden. 
 
       Wird die Vollmacht in Textform gegenüber 
       dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf 
       es gegenüber der Gesellschaft - soweit 
       sich nicht aus § 135 AktG etwas anderes 
       ergibt - eines Nachweises der 
       Bevollmächtigung in Textform. Der 
       Nachweis der Bevollmächtigung kann der 
       Gesellschaft an die vorstehend genannte 
       Adresse einschließlich des dort 
       genannten Weges der elektronischen 
       Kommunikation (E-Mail) gesendet werden. 
       Zudem kann der Nachweis der 
       Bevollmächtigung auch in Textform am Tag 
       der Hauptversammlung an der Ein- und 
       Ausgangskontrolle erbracht werden. 
 
    Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der 
    Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und 
    Weisungserteilung erhalten die Aktionäre 
    zusammen mit den Anmeldeunterlagen zugesandt. 
4.2 *Stimmrechtsvertretung durch ein 
    Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
    oder diesen gleichgestellten Personen (§ 135 
    AktG)* 
 
    Soweit eine Vollmacht an ein Kreditinstitut, 
    eine Aktionärsvereinigung oder an eine im 
    Hinblick auf die Stimmrechtsausübung nach den 
    aktienrechtlichen Bestimmungen diesen 
    gleichgestellte Person oder Institution 
    erteilt wird, bedürfen die 
    Vollmachtserteilung und ihr Widerruf nach den 
    gesetzlichen Vorschriften nicht der Textform. 
    Hier genügt es, wenn die Vollmachtserklärung 
    vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten 
    wird. Kreditinstitute und 
    Aktionärsvereinigungen sowie die ihnen nach § 
    135 AktG gleichgestellten Personen und 
    Institutionen können für ihre eigene 
    Bevollmächtigung abweichende Regelungen 
    vorsehen; bitte stimmen Sie sich mit den 
    diesbezüglich jeweils zu Bevollmächtigenden 
    ab. Eines gesonderten Nachweises der 
    Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
    bedarf es in diesem Fall nicht. 
4.3 *Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern 

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April 26, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

der Gesellschaft* 
 
    Wir bieten allen Aktionärinnen und Aktionären 
    an, sich durch unsere Stimmrechtsvertreter 
    vertreten zu lassen. Soweit die von der 
    Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
    bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem 
    Fall Weisungen für die Ausübung des 
    Stimmrechts erteilt werden. Die 
    Bevollmächtigung und die Weisungen sind in 
    Textform zu erteilen. Zu ihrer Erteilung kann 
    das zusammen mit den Anmeldeunterlagen 
    zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular 
    verwendet werden. Das Vollmachts- und 
    Weisungsformular ist auch unter der 
    Internetadresse der Gesellschaft 
    _www.brenntag.com/hauptversammlung_ zum 
    Download abrufbar. Vollmachten und Weisungen 
    müssen bis zum *7. Juni 2017 (17:00 Uhr 
    MESZ)* entweder unter nachstehender Adresse 
    (postalisch, per Fax oder E-Mail) bei der 
    Gesellschaft oder über unseren Online-Service 
    unter _www.brenntag.com/hauptversammlung_ 
    eingehen, um auf der Hauptversammlung 
    berücksichtigt werden zu können 
 
    Brenntag AG 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 
    80637 München 
    Deutschland 
    Fax: +49 (0) 89 210 27 288 
    E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de 
 
    Der Widerruf der Vollmacht sowie die 
    Änderung von Weisungen sind ebenfalls 
    bis zum *7. Juni 2017 (17:00 Uhr MESZ)* in 
    Textform an die vorstehend genannte Adresse 
    zu senden oder über unseren Online-Service 
    unter _www.brenntag.com/hauptversammlung_ zu 
    übermitteln. Am Tag der Hauptversammlung kann 
    die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter 
    der Gesellschaft oder eine Weisung an die 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bzw. 
    ein Widerruf oder eine Änderung der 
    Vollmacht oder einer Weisung in Textform bei 
    der Ein- und Ausgangskontrolle erteilt 
    werden. Bei einer Bevollmächtigung der 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können 
    die Aktionäre nicht an möglichen Abstimmungen 
    über eventuelle, erst in der Hauptversammlung 
    vorgebrachte Gegenanträge, Wahlvorschläge 
    oder sonstige, nicht im Vorfeld der 
    Hauptversammlung mitgeteilte Anträge 
    teilnehmen und auch keine Weisungen dazu 
    erteilen. Die Stimmrechtsvertreter können 
    auch nicht zur Ausübung des Frage- oder 
    Rederechts der Aktionäre, zur Stellung von 
    Anträgen sowie zum Einlegen von Widersprüchen 
    bevollmächtigt werden. 
5. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf 
   Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 
   Abs. 2 AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 
   den anteiligen Betrag des Grundkapitals der 
   Brenntag AG von EUR 500.000,00 (das entspricht 
   500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, 
   dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt 
   und bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
   schriftlich an den Vorstand der Brenntag AG zu 
   richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 
   Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens 
   bis zum *8. Mai 2017 (24:00 Uhr MESZ)*, unter 
   der nachstehenden Adresse zugegangen sein: 
 
   Brenntag AG 
   Vorstand 
   Stinnes-Platz 1 
   45472 Mülheim an der Ruhr 
   Deutschland 
 
   Die Antragsteller haben zusätzlich 
   nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen 
   vor dem Tag des Zugangs des 
   Ergänzungsverlangens beim Vorstand der Brenntag 
   AG Inhaber der erforderlichen Mindestaktienzahl 
   sind und diese Aktien bis zur Entscheidung über 
   das Verlangen halten. 
6. *Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 
   126, 127 AktG sind ausschließlich an 
   folgende Adresse (postalisch, per Fax oder 
   E-Mail) zu richten: 
 
   Brenntag AG 
   Corporate Legal 
   Stinnes-Platz 1 
   45472 Mülheim an der Ruhr 
   Deutschland 
   Fax: + 49 (0) 208 7828 418 
   E-Mail: corporate.legal@brenntag.de 
 
   Alle nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG 
   zugänglich zu machenden Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im 
   Internet unter 
   _www.brenntag.com/hauptversammlung_ 
   einschließlich des Namens des Aktionärs 
   und seiner bei Gegenanträgen erforderlichen 
   Begründung sowie einer etwaigen Stellungnahme 
   der Verwaltung zugänglich gemacht, sofern sie 
   bis spätestens *24. Mai 2017 (24:00 Uhr MESZ)* 
   unter der vorgenannten Adresse zugegangen sind. 
7. *Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 
   Abs. 1 AktG* 
 
   Jedem Aktionär ist auf ein mündliches Verlangen 
   in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
   über Angelegenheiten der Gesellschaft 
   einschließlich der rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen 
   Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns 
   und der in dem Konzernabschluss eingebundenen 
   Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur 
   sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
   der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
   Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 131 
   Abs. 3 AktG besteht. 
 
   Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen 
   Ablaufs der Hauptversammlung ist der 
   Versammlungsleiter gemäß § 18 Abs. 3 der 
   Satzung ermächtigt, das Rede- und Fragerecht 
   der Aktionäre zeitlich angemessen zu 
   beschränken. 
8. *Unterlagen/Veröffentlichungen auf der 
   Internetseite* 
 
   Vom Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung an sind sämtliche nach § 124a 
   AktG zugänglich zu machenden Unterlagen über 
   die Internetseite der Gesellschaft unter 
   _www.brenntag.com/hauptversammlung_ zugänglich. 
 
   Auf der genannten Internetseite finden sich 
   auch weitergehende Erläuterungen der 
   Aktionärsrechte gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 
   Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sowie weitere 
   Informationen, insbesondere zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung, zur Briefwahl und zur 
   Vollmachts- und Weisungserteilung. 
9. *Ergänzende Informationen zu den vom 
   Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten für die 
   Wahlen zum Aufsichtsrat (TOP 6)* 
 
   a) Wijnand P. Donkers, geboren am 24. 
      Oktober 1962 in Oss, Niederlande, 
      arbeitet seit 2014 als 
      Unternehmensberater und ist seit 2015 als 
      Senior Adviser der Petrus Advisers Ltd, 
      London, Vereinigtes Königreich, tätig. 
      Darüber hinaus ist er seit 2012 
      geschäftsführender Gesellschafter der 
      Horizon D. UG, Düsseldorf. Von 2007 bis 
      2012 war er Vorstandsvorsitzender der 
      Deutsche Annington SE, Düsseldorf. 
      Zwischen 1985 und 2007 arbeitete er 
      weltweit in verschiedenen Positionen im 
      Chemie- und dem integrierten 
      Handelsbereich des BP Konzerns. Zuletzt 
      war er dort als Geschäftsführer der BP 
      Gas Marketing Ltd. tätig. Herr Donkers 
      studierte an der Nijenrode Business 
      Universiteit, an der Paul H. Nitze School 
      of Advanced International Studies der 
      Johns Hopkins University, an der Erasmus 
      Universität sowie an der Harvard Business 
      School. Er verfügt über Abschlüsse als 
      Bachelor of Business Administration, als 
      Master of Business Administration und 
      über ein Diploma of International 
      Affairs. Darüber hinaus absolvierte er 
      mehrere 
      Postgraduierten-Trainingsprogramme an der 
      Stanford University, der Kellogg School 
      of Management und der Cambridge 
      University. 
   b) Ulrich M. Harnacke, geboren am 20. Mai 
      1957 in Aachen, ist Wirtschaftsprüfer und 
      Steuerberater. Er arbeitet als 
      selbstständiger Unternehmensberater sowie 
      seit 2015 als Unternehmensberater der 
      Rhodion Advisors GmbH, Düsseldorf. Von 
      2007 bis 2015 war er Geschäftsführer und 
      Partner bei der Deloitte GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
      und zuvor Mitglied des Vorstands der BDO 
      AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Hamburg. Herr Harnacke studierte an der 
      RWTH Aachen und der Universität zu Köln 
      und verfügt über einen Abschluss als 
      Diplom-Kaufmann. 
 
Mülheim an der Ruhr, im April 2017 
 
*Brenntag AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-04-26 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Brenntag AG 
             Stinnes-Platz 1 
             45472 Mülheim an der Ruhr 
             Deutschland 
E-Mail:      ir@brenntag.de 
Internet:    http://www.brenntag.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
567761 2017-04-26 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 26, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

© 2017 Dow Jones News
Tech-Aktien mit Crash-Tendenzen
Künstliche Intelligenz, Magnificent Seven, Tech-Euphorie – seit Monaten scheint an der Börse nur eine Richtung zu existieren: nach oben. Doch hinter den Rekordkursen lauert eine gefährliche Wahrheit. Die Bewertungen vieler Tech-Schwergewichte haben historische Extremniveaus erreicht. Shiller-KGV bei 39, Buffett-Indikator auf Allzeithoch – schon in der Dotcom-Ära war der Markt kaum teurer.

Hinzu kommen euphorische Anlegerstimmung, IPO-Hypes ohne Substanz, kreditfinanzierte Wertpapierkäufe in Rekordhöhe und charttechnische Warnsignale, die Erinnerungen an 2000 und 2021 wecken. Gleichzeitig drücken geopolitische Risiken, Trumps aggressive Zollpolitik und saisonale Börsenschwäche auf die Perspektiven.

Die Gefahr: Aus der schleichenden Korrektur könnte ein rasanter Crash werden – und der könnte vor allem überbewertete KI- und Chipwerte hart treffen.

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