DJ DGAP-HV: Brenntag AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Brenntag AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Brenntag AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
08.06.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2017-04-26 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Brenntag AG Mülheim an der Ruhr Wertpapier-Kennnummern:
A1DAHH und A2DAND ISIN: DE000A1DAHH0 und DE000A2DAND5
Einberufung zur Hauptversammlung Sehr geehrte
Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit zu
der am 8. Juni 2017,
um 10:00 Uhr MESZ
(Einlass ab 9:00 Uhr MESZ) im Congress Center
Düsseldorf
(CCD Ost), DüsseldorfCongress,
Stockumer Kirchstraße 61,
40474 Düsseldorf, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung der Brenntag AG ein.
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Konzernlageberichts und
Lageberichts und des Berichts des
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr
2016*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 3. März 2017 gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung gemäß § 173 Abs. 1 Satz 1
bzw. Satz 2 AktG bedarf es daher insoweit
nicht.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der Brenntag AG für das
Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR
162.225.000,00 in voller Höhe zur Ausschüttung
einer Dividende zu verwenden.
Dies entspricht bei am Tag der Einberufung
154.500.000 dividendenberechtigten Stückaktien
einer Dividende in Höhe von EUR 1,05 je
dividendenberechtigter Stückaktie.
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017 sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
für das am 31. Dezember 2017 endende
Geschäftsjahr als Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer zu bestellen. Dieser
soll auch - sofern eine solche erfolgt - die
prüferische Durchsicht der bis zur nächsten
ordentlichen Hauptversammlung zu erstellenden
unterjährigen Finanzberichte vornehmen.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Die Amtszeit der beiden Mitglieder des
Aufsichtsrats Herr Prof. Dr. Edgar Fluri und
Herr Dr. Thomas Ludwig endet mit Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2016 beschließt. Daher
wird die Wahl von zwei Mitgliedern des
Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung
notwendig.
Nach §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
und § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft
setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs
Mitgliedern zusammen, die von der
Hauptversammlung gewählt werden. Gemäß §
10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft endet
die Amtszeit der zu wählenden Mitglieder mit
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach
dem Beginn der Amtszeit beschließt.
Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die
Hauptversammlung kann eine kürzere Amtszeit
bestimmen. Eine Wiederwahl ist möglich.
Gemäß § 100 Abs. 5 AktG muss mindestens
ein Mitglied des Aufsichtsrats über
Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung
oder Abschlussprüfung verfügen. Zudem müssen
die Mitglieder in ihrer Gesamtheit mit dem
Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist,
vertraut sein.
Gemäß § 111 Abs. 5 AktG hat der
Aufsichtsrat den Frauenanteil im Aufsichtsrat
mit 33,3% festgelegt. Diese Zielgröße ist
bereits erfüllt.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Präsidial- und Nominierungsausschusses vor,
folgende Personen mit Wirkung ab Beendigung
dieser Hauptversammlung zu
Aufsichtsratsmitgliedern bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zu
wählen:
a) Wijnand P. Donkers, Düsseldorf,
Unternehmensberater und Senior Adviser
der Petrus Advisers Ltd, London,
Vereinigtes Königreich, sowie
geschäftsführender Gesellschafter der
Horizon D. UG, Düsseldorf
b) Ulrich M. Harnacke, Mönchengladbach,
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater,
selbstständiger Unternehmensberater sowie
Unternehmensberater der Rhodion Advisors
GmbH, Düsseldorf.
In Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 Satz 1
des Deutschen Corporate Governance Kodex ist
beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Wahlen zum
Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Kurzlebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten
mit Informationen über ihre Ausbildung und
ihren beruflichen Werdegang sind unter Ziffer
II.9 dieser Einberufung abgedruckt.
Mit dem zur Wahl vorgeschlagenen,
niederländischen Staatsbürger, Herrn Donkers,
der in besonderem Maße über im Ausland
erworbene Erfahrungen verfügt, dokumentiert die
Gesellschaft ihren Anspruch auf
Internationalität auch in Aufsichtsfunktionen.
Während seiner Zeit bei der BP-Gruppe war Herr
Donkers in Europa, den USA und Asien tätig.
Aufgrund seiner langjährigen beruflichen Praxis
als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater,
zuletzt als Geschäftsführer der Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
qualifiziert sich Herr Harnacke für den
Aufsichtsrat unter anderem als unabhängiger
Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
Er hat in den letzten 30 Jahren mehrere DAX-
und MDAX-Konzerne weltweit geprüft und beraten.
Er war neben den unten angegebenen Mandaten von
2011 bis März 2017 Mitglied des Aufsichtsrats
und Vorsitzender des Prüfungsausschusses der
Elexis AG, Wenden.
Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass
die vorgeschlagenen Kandidaten in der Lage
sind, den zu erwartenden Zeitaufwand im Sinne
von Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate
Governance Kodex zu erbringen. Zudem bestehen
nach dessen Einschätzung zwischen den
vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahlen zum
Aufsichtsrat und der Brenntag AG, deren
Konzernunternehmen, den Organen der Brenntag AG
oder an einem wesentlich an der Brenntag AG
beteiligten Aktionär keine maßgeblichen
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im
Sinne der Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen
Corporate Governance Kodex.
*Mandatsangaben für die vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten gemäß § 125 Abs. 1
S. 5 AktG:*
a) Wijnand P. Donkers
Herr Donkers ist kein Mitglied in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien.
b) Ulrich M. Harnacke
Herr Harnacke ist Mitglied in folgendem
anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrat:
* Vossloh AG, Werdohl (stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats und
Vorsitzender des Prüfungsausschusses).
Er ist ferner Mitglied in folgendem
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremium von
Wirtschaftsunternehmen:
* Thüga Holding GmbH & Co. KGaA, München
(Mitglied Gesellschafter- und
Personalausschuss).
7. *Sitzverlegung und Satzungsänderung*
Die Gesellschaft hat ihren Sitz derzeit in
Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft hat einen
Mietvertrag für ein neues Verwaltungsgebäude in
Essen abgeschlossen und wird dieses
voraussichtlich im November 2017 beziehen. Die
neue Geschäftsanschrift lautet Messeallee 11,
45131 Essen. Demzufolge soll auch der in der
Satzung genannte Sitz verlegt werden. Daher
schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die
folgende Sitzverlegung und entsprechende
Satzungsänderung zu beschließen:
Der Sitz der Gesellschaft wird von Mülheim an
der Ruhr nach Essen verlegt.
Die Satzung wird in § 1 Abs. 2 wie folgt neu
gefasst:
'Die Gesellschaft hat 'The registered
ihren Sitz in Essen.' office of the company
is in Essen.'
Der Vorstand wird angewiesen, die Sitzverlegung
erst mit dem tatsächlichen Umzug der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 26, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Brenntag AG: Bekanntmachung der -2-
Gesellschaft in das neue Gebäude in Essen beim
Handelsregister anzumelden.
8. *Änderung von § 18 der Satzung*
Derzeit sieht § 18 Abs. 1 der Satzung vor, dass
grundsätzlich der Aufsichtsratsvorsitzende und
im Falle seiner Verhinderung ein anderes durch
den Aufsichtsratsvorsitzenden bestimmtes
Aufsichtsratsmitglied den Vorsitz in der
Hauptversammlung führt. Künftig soll der
Aufsichtsratsvorsitzende auch befugt sein, eine
Person zum Vorsitzenden der Hauptversammlung zu
bestimmen, die nicht dem Aufsichtsrat der
Gesellschaft angehört. Auf diese Weise wäre es
künftig möglich, in etwaigen besonderen
Ausnahme- bzw. Konfliktsituationen durch die
Bestellung eines unternehmensfremden Dritten im
Interesse aller Aktionäre die Neutralität der
Versammlungsleitung zu gewährleisten und
überdies externen Sachverstand unmittelbar für
die Leitung der Hauptversammlung nutzbar zu
machen. All dies wird nichts daran ändern, dass
im Regelfall der Aufsichtsratsvorsitzende die
Hauptversammlung unserer Gesellschaft leiten
wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 18
Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
'Den Vorsitz in der 'The General
Hauptversammlung Shareholders' Meeting
führt der Vorsitzende is chaired by the
des Aufsichtsrats chairman of the
oder eine andere Supervisory Board or
durch den another person
Vorsitzenden des appointed by the
Aufsichtsrats chairman of the
bestimmte Person. Supervisory Board. In
Trifft der case the chairman of
Aufsichtsratsvorsitze the Supervisory Board
nde keine solche has not appointed
Bestimmung oder another person or
übernimmt die durch such person does not
den Vorsitzenden des chair the General
Aufsichtsrats Shareholders'
bestimmte Person den Meeting, the chairman
Vorsitz der of the General
Hauptversammlung Shareholders' Meeting
nicht, wird der is appointed by the
Vorsitzende der Supervisory Board.'
Hauptversammlung
durch den
Aufsichtsrat
gewählt.'
II. *Weitere Angaben zur Einberufung*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft in Höhe von EUR 154.500.000,00
in 154.500.000 auf den Namen lautende
Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine
Stimme in der Hauptversammlung gewähren.
2. *Teilnahmebedingungen für die
Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16
der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt,
die im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen sind und sich bis spätestens zum
Ablauf des *1. Juni 2017 (24:00 Uhr MESZ)* in
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache unter der nachstehenden
Adresse (postalisch, per Fax oder E-Mail):
Brenntag AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0) 89 210 27 288
E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de
oder unter Nutzung des zugangsgeschützten
Online-Services zur Hauptversammlung unter
der Internetadresse der Gesellschaft
_www.brenntag.com/hauptversammlung_ anmelden.
Die Einladungsunterlagen sowie die
persönlichen Zugangsdaten für den
vorgenannten Online-Service werden allen im
Aktienregister eingetragenen Aktionären per
Post übersandt.
Aus abwicklungstechnischen Gründen können die
in der Zeit vom 2. Juni 2017 bis
einschließlich 8. Juni 2017 eingehenden
Anträge auf Umschreibung oder Löschung erst
nach der Hauptversammlung im Aktienregister
vollzogen werden. In solchen Fällen bleiben
Teilnahme- und Stimmrecht noch bei dem im
Aktienregister eingetragenen Aktionär, sofern
dieser sich ordnungsgemäß zur
Hauptversammlung anmeldet. Technisch
maßgeblicher Bestandsstichtag (sog.
Technical Record Date) ist daher der Ablauf
des *1. Juni 2017 (24:00 Uhr MESZ)*.
Nach Eingang der Anmeldung werden den
Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme
an der Hauptversammlung übersandt. Im
Gegensatz zur Anmeldung zur Hauptversammlung
ist die Eintrittskarte nicht
Teilnahmevoraussetzung, sondern sie dient
lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an
den Einlasskontrollen für den Zugang zur
Hauptversammlung.
3. *Verfahren bei Stimmabgabe durch Briefwahl*
Aktionäre, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen möchten, können
ihre Stimmen schriftlich oder im Wege
elektronischer Kommunikation durch Briefwahl
abgeben. Hierzu steht das in den
Anmeldeunterlagen abgedruckte Formular zur
Verfügung. Das Formular zur Stimmabgabe im
Wege der Briefwahl kann auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
_www.brenntag.com/hauptversammlung_
heruntergeladen werden. Die per Briefwahl
abgegebenen Stimmen müssen bis *7. Juni 2017
(17:00 Uhr MESZ)* bei der Gesellschaft unter
der nachstehenden Adresse (postalisch, per
Fax oder E-Mail):
Brenntag AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0) 89 210 27 288
E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de
oder unter Nutzung des zugangsgeschützten
Online-Services zur Hauptversammlung unter
der Internetadresse der Gesellschaft
_www.brenntag.com/hauptversammlung_
eingegangen sein.
Auch im Falle der Briefwahl ist eine
fristgerechte Anmeldung des Aktionärs bis zum
Ablauf des *1. Juni 2017 (24:00 Uhr MESZ)*
sowie eine Eintragung im Aktienregister - wie
oben unter 'Teilnahmebedingungen für die
Hauptversammlung' ausgeführt - erforderlich.
4. *Verfahren für Stimmabgabe bei
Stimmrechtsvertretung*
4.1 *Bevollmächtigung eines Dritten*
Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein
Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch
durch einen Bevollmächtigten,
z. B. durch die depotführende Bank oder eine
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch im
Falle einer Stimmrechtsvertretung ist eine
fristgerechte Anmeldung des Aktionärs sowie
eine Eintragung im Aktienregister - wie oben
unter 'Teilnahmebedingungen für die
Hauptversammlung' ausgeführt - erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen
der Textform (zu den Ausnahmen bei
Stimmrechtsvertretern nach § 135 AktG siehe
sogleich unter 4.2). Für die
Vollmachtserteilung kann das auf der
Rückseite der Eintrittskarte abgedruckte
Vollmachtsformular genutzt werden.
Das Vollmachtsformular ist auch unter der
Internetadresse der Gesellschaft
_www.brenntag.com/hauptversammlung_ zum
Download abrufbar.
Die Vollmacht und ihr Widerruf können
entweder
1) in Textform an die Gesellschaft
ausschließlich an folgende Adresse
(postalisch, per Fax oder E-Mail) gesandt
werden:
Brenntag AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0) 89 210 27 288
E-Mail:
namensaktien@linkmarketservices.de
2) über unseren Online-Service unter
_www.brenntag.com/hauptversammlung_
übermittelt werden oder
3) in Textform gegenüber dem
Bevollmächtigten erteilt werden.
Wird die Vollmacht in Textform gegenüber
dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf
es gegenüber der Gesellschaft - soweit
sich nicht aus § 135 AktG etwas anderes
ergibt - eines Nachweises der
Bevollmächtigung in Textform. Der
Nachweis der Bevollmächtigung kann der
Gesellschaft an die vorstehend genannte
Adresse einschließlich des dort
genannten Weges der elektronischen
Kommunikation (E-Mail) gesendet werden.
Zudem kann der Nachweis der
Bevollmächtigung auch in Textform am Tag
der Hauptversammlung an der Ein- und
Ausgangskontrolle erbracht werden.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der
Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und
Weisungserteilung erhalten die Aktionäre
zusammen mit den Anmeldeunterlagen zugesandt.
4.2 *Stimmrechtsvertretung durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder diesen gleichgestellten Personen (§ 135
AktG)*
Soweit eine Vollmacht an ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder an eine im
Hinblick auf die Stimmrechtsausübung nach den
aktienrechtlichen Bestimmungen diesen
gleichgestellte Person oder Institution
erteilt wird, bedürfen die
Vollmachtserteilung und ihr Widerruf nach den
gesetzlichen Vorschriften nicht der Textform.
Hier genügt es, wenn die Vollmachtserklärung
vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten
wird. Kreditinstitute und
Aktionärsvereinigungen sowie die ihnen nach §
135 AktG gleichgestellten Personen und
Institutionen können für ihre eigene
Bevollmächtigung abweichende Regelungen
vorsehen; bitte stimmen Sie sich mit den
diesbezüglich jeweils zu Bevollmächtigenden
ab. Eines gesonderten Nachweises der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedarf es in diesem Fall nicht.
4.3 *Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 26, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
der Gesellschaft*
Wir bieten allen Aktionärinnen und Aktionären
an, sich durch unsere Stimmrechtsvertreter
vertreten zu lassen. Soweit die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem
Fall Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Die
Bevollmächtigung und die Weisungen sind in
Textform zu erteilen. Zu ihrer Erteilung kann
das zusammen mit den Anmeldeunterlagen
zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular
verwendet werden. Das Vollmachts- und
Weisungsformular ist auch unter der
Internetadresse der Gesellschaft
_www.brenntag.com/hauptversammlung_ zum
Download abrufbar. Vollmachten und Weisungen
müssen bis zum *7. Juni 2017 (17:00 Uhr
MESZ)* entweder unter nachstehender Adresse
(postalisch, per Fax oder E-Mail) bei der
Gesellschaft oder über unseren Online-Service
unter _www.brenntag.com/hauptversammlung_
eingehen, um auf der Hauptversammlung
berücksichtigt werden zu können
Brenntag AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0) 89 210 27 288
E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de
Der Widerruf der Vollmacht sowie die
Änderung von Weisungen sind ebenfalls
bis zum *7. Juni 2017 (17:00 Uhr MESZ)* in
Textform an die vorstehend genannte Adresse
zu senden oder über unseren Online-Service
unter _www.brenntag.com/hauptversammlung_ zu
übermitteln. Am Tag der Hauptversammlung kann
die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft oder eine Weisung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bzw.
ein Widerruf oder eine Änderung der
Vollmacht oder einer Weisung in Textform bei
der Ein- und Ausgangskontrolle erteilt
werden. Bei einer Bevollmächtigung der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können
die Aktionäre nicht an möglichen Abstimmungen
über eventuelle, erst in der Hauptversammlung
vorgebrachte Gegenanträge, Wahlvorschläge
oder sonstige, nicht im Vorfeld der
Hauptversammlung mitgeteilte Anträge
teilnehmen und auch keine Weisungen dazu
erteilen. Die Stimmrechtsvertreter können
auch nicht zur Ausübung des Frage- oder
Rederechts der Aktionäre, zur Stellung von
Anträgen sowie zum Einlegen von Widersprüchen
bevollmächtigt werden.
5. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf
Verlangen einer Minderheit gemäß § 122
Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens
den anteiligen Betrag des Grundkapitals der
Brenntag AG von EUR 500.000,00 (das entspricht
500.000 Aktien) erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekanntgemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Brenntag AG zu
richten und muss der Gesellschaft mindestens 30
Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens
bis zum *8. Mai 2017 (24:00 Uhr MESZ)*, unter
der nachstehenden Adresse zugegangen sein:
Brenntag AG
Vorstand
Stinnes-Platz 1
45472 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
Die Antragsteller haben zusätzlich
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen
vor dem Tag des Zugangs des
Ergänzungsverlangens beim Vorstand der Brenntag
AG Inhaber der erforderlichen Mindestaktienzahl
sind und diese Aktien bis zur Entscheidung über
das Verlangen halten.
6. *Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG*
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§
126, 127 AktG sind ausschließlich an
folgende Adresse (postalisch, per Fax oder
E-Mail) zu richten:
Brenntag AG
Corporate Legal
Stinnes-Platz 1
45472 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
Fax: + 49 (0) 208 7828 418
E-Mail: corporate.legal@brenntag.de
Alle nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG
zugänglich zu machenden Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im
Internet unter
_www.brenntag.com/hauptversammlung_
einschließlich des Namens des Aktionärs
und seiner bei Gegenanträgen erforderlichen
Begründung sowie einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung zugänglich gemacht, sofern sie
bis spätestens *24. Mai 2017 (24:00 Uhr MESZ)*
unter der vorgenannten Adresse zugegangen sind.
7. *Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131
Abs. 1 AktG*
Jedem Aktionär ist auf ein mündliches Verlangen
in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft
einschließlich der rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns
und der in dem Konzernabschluss eingebundenen
Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist und kein
Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 131
Abs. 3 AktG besteht.
Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen
Ablaufs der Hauptversammlung ist der
Versammlungsleiter gemäß § 18 Abs. 3 der
Satzung ermächtigt, das Rede- und Fragerecht
der Aktionäre zeitlich angemessen zu
beschränken.
8. *Unterlagen/Veröffentlichungen auf der
Internetseite*
Vom Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung an sind sämtliche nach § 124a
AktG zugänglich zu machenden Unterlagen über
die Internetseite der Gesellschaft unter
_www.brenntag.com/hauptversammlung_ zugänglich.
Auf der genannten Internetseite finden sich
auch weitergehende Erläuterungen der
Aktionärsrechte gemäß §§ 122 Abs. 2, 126
Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sowie weitere
Informationen, insbesondere zur Teilnahme an
der Hauptversammlung, zur Briefwahl und zur
Vollmachts- und Weisungserteilung.
9. *Ergänzende Informationen zu den vom
Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten für die
Wahlen zum Aufsichtsrat (TOP 6)*
a) Wijnand P. Donkers, geboren am 24.
Oktober 1962 in Oss, Niederlande,
arbeitet seit 2014 als
Unternehmensberater und ist seit 2015 als
Senior Adviser der Petrus Advisers Ltd,
London, Vereinigtes Königreich, tätig.
Darüber hinaus ist er seit 2012
geschäftsführender Gesellschafter der
Horizon D. UG, Düsseldorf. Von 2007 bis
2012 war er Vorstandsvorsitzender der
Deutsche Annington SE, Düsseldorf.
Zwischen 1985 und 2007 arbeitete er
weltweit in verschiedenen Positionen im
Chemie- und dem integrierten
Handelsbereich des BP Konzerns. Zuletzt
war er dort als Geschäftsführer der BP
Gas Marketing Ltd. tätig. Herr Donkers
studierte an der Nijenrode Business
Universiteit, an der Paul H. Nitze School
of Advanced International Studies der
Johns Hopkins University, an der Erasmus
Universität sowie an der Harvard Business
School. Er verfügt über Abschlüsse als
Bachelor of Business Administration, als
Master of Business Administration und
über ein Diploma of International
Affairs. Darüber hinaus absolvierte er
mehrere
Postgraduierten-Trainingsprogramme an der
Stanford University, der Kellogg School
of Management und der Cambridge
University.
b) Ulrich M. Harnacke, geboren am 20. Mai
1957 in Aachen, ist Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater. Er arbeitet als
selbstständiger Unternehmensberater sowie
seit 2015 als Unternehmensberater der
Rhodion Advisors GmbH, Düsseldorf. Von
2007 bis 2015 war er Geschäftsführer und
Partner bei der Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
und zuvor Mitglied des Vorstands der BDO
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg. Herr Harnacke studierte an der
RWTH Aachen und der Universität zu Köln
und verfügt über einen Abschluss als
Diplom-Kaufmann.
Mülheim an der Ruhr, im April 2017
*Brenntag AG*
_Der Vorstand_
2017-04-26 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Brenntag AG
Stinnes-Platz 1
45472 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
E-Mail: ir@brenntag.de
Internet: http://www.brenntag.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
567761 2017-04-26
(END) Dow Jones Newswires
April 26, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
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