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Besuch der Hauptversammlung: Pflicht, nicht Kür für Aktionäre!

Der Mai ist tradtionell der Monat mit den meisten Hauptversammlungen in Deutschland. Das betrifft mehr als die Hälfte aller DAX-Unternehmen, aber auch viele kleinere Unternehmen halten ihre Aktionärsversammlung in dieser Zeit ab. Für Aktionäre ein Pflichttermin, der aber allzu oft nicht wahrgenommen wird. Ein Fehler, der teuer werden kann!

Grundsätzlich haben Aktionäre nur eine Möglichkeit auf die Geschicke ihres Unternehmens, an dem sie beteiligt sind einzuwirken: durch den Besuch der Hauptversammlung und die aktive Teilnahme. Denn: Das Aktiengesetz räumt den Aktionären - für viele Anleger überraschend - viele Rechte ein.

So können Aktionäre vom Vorstand Auskunft über alle Angelegenheiten des Unternehmens verlangen, über die Personalien entscheiden und natürlich über eine etwaige Gewinnbeteiligung (Dividende) abstimmen und damit Einfluss auf die Geschäftspolitik nehmen. Diesen Rechten sollten Aktionäre auch nachkommen.

Nicht nur, dass sie über die Geschicke des Unternehmens bestimmen, sondern auch, dass sie sich über die Geschäftspolitik ihres Unternehmens en Detail informieren können, ohne mühsam alle Informationen im Internet oder anderen Publikationen heraussuchen zu müssen.

Der Besuch einer Hauptversammlung macht Sinn! Und damit ist jetzt nicht das Abräumen des Büffet gemeint - diese fallen sowieso längst nicht mehr so üppig aus, um genau solche Besucher abzuschrecken.

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