Ulm (ots) - Dass es im deutsch-schweizerischen Verhältnis immer wieder knirscht, ist nichts Neues. Denken wir an den endlosen Streit um Fluglärm, der vom Züricher Flughafen ausgeht und auch im süddeutschen Grenzgebiet die Bürger um den Schlaf bringt. Der jüngste Disput um die Entsendung eines Schweizer Maulwurfs, der deutsche Steuerfahnder ausgeforscht haben soll, ist aber von neuer Qualität. Nicht nur, weil er das Zeug für einen Spionagethriller hat. Sondern weil er die Frage aufwirft, ob die Schweiz Spione zum Schutz von Bürgern vor Gefahren einsetzt, oder als Stütze zweifelhafter Geschäftsmodelle von Banken. Der Schweizer Geheimdienst NDB redet sich vorerst mit dem Begriff "Spionageabwehr" heraus und hüllt sich ansonsten fachmännisch in Schweigen. Ein Blick in die Schweizer Gesetze genügt allerdings, um zu erahnen, dass den Verantwortlichen im Nachbarland im Streit um den Ankauf von Steuer-CDs durch deutsche Bundesländer offenbar der Gaul durchgegangen ist. Denn zu den Aufgaben des NDB zählt die Beschaffung sicherheitspolitisch relevanter Informationen, die Abwehr von Terror, Extremismus, illegalem Rüstungshandel und die Verhinderung von Cyberangriffen. Steuerkriminelle zu schützen, ist dagegen nicht Gesetzesauftrag. Dass Hannelore Kraft einen "Skandal" wittert, ist zwar auch dem NRW-Wahlkampf geschuldet. Sie kann dem Wähler so noch mal die bundesweite Vorreiterrolle ihrer Landesregierung im Kampf gegen Steuerbetrüger ins Gedächtnis rufen. Für den Datenkauf gibt es aber längst grünes Licht von deutschen und europäischen Gerichten. Die Schweiz ist nun in Erklärungsnot, nicht deutsche Steuerfahnder.
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