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DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Software AG / Software AG /
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb
eigener Aktien - 8. Zwischenmeldung
Software AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
2017-05-08 / 11:41
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Software AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
/ Erwerb eigener Aktien - 8. Zwischenmeldung
Darmstadt, 8. Mai 2017
Im Zeitraum vom 02. Mai 2017 bis einschließlich 05. Mai 2017 hat die
Software AG insgesamt Stück 278.433 Aktien im Rahmen ihres laufenden
Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 10. März
2017 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt
wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR)
02. Mai 2017 51.000 40,842776
03. Mai 2017 88.768 41,614422
04. Mai 2017 50.000 41,991615
05. Mai 2017 88.665 42,248429
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 13. März
2017 bis einschließlich 05. Mai 2017 gekauften Aktien beläuft sich
damit auf 2.046.303 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Software AG erfolgt ausschließlich über die
Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch
eine von der Software AG beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der
Software AG veröffentlicht unter der Rubrik Investor Relations
(www.softwareag.com/investoren).
2017-05-08 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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570899 2017-05-08
(END) Dow Jones Newswires
May 08, 2017 05:42 ET (09:42 GMT)
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