
FRANKFURT (BaFin) -
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute eine Allgemeinverfügung nach § 4b WpHG erlassen. Sie beschränkt damit die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFDs). Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürfen Privatkunden nicht mehr angeboten werden.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (08.05.2017)
AXC0281 2017-05-08/18:35
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