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CMC Markets begrüßt die Allgemeinverfügung der BaFin für CFDs

Der börsennotierte CFD-Anbieter CMC Markets (WKN: A0J2VP / ISIN: GB00B14SKR37) hat die gestern von der BaFin veröffentlichte Allgemeinverfügung nach § 4b WpHG zur Beschränkung des CFD-Handels begrüßt.

Die Finanzaufsicht beschränkt mit der Allgemeinverfügung die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFDs). Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürfen Privatkunden nicht mehr angeboten werden. "Mit der Beschränkung des CFD-Handels machen wir erstmalig von der Möglichkeit zur Produktintervention Gebrauch", erläutert BaFin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele die Maßnahme der BaFin.

Bei CFDs mit Nachschusspflicht hat die Aufsicht erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz. Sie haben laut BaFin ein für Privatkunden unkalkulierbares Verlustrisiko. Das Verlustrisiko sei nicht auf den Kapitaleinsatz des Kunden beschränkt, sondern kann sein gesamtes Vermögen erfassen und ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals betragen, so die BaFin weiter. "Das können wir aus Verbraucherschutzgründen nicht akzeptieren. Die Beschränkung des CFD-Handels ist deshalb ein notwendiger Schritt zum Schutz der Privatanleger", erklärt Roegele weiter.

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