DJ DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: aap Implantate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
aap Implantate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
16.06.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-05-10 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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aap Implantate AG Berlin - WKN 506 660 -
- ISIN DE005066609 - Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Freitag, dem 16. Juni 2017, um 09:00 Uhr
Goldberger Saal (1. Stock) des Ludwig Erhard Hauses,
Fasanenstraße 85, 10623 Berlin,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts,
des Konzernlageberichts, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das
Geschäftsjahr 2016*
Die vorstehend genannten Unterlagen sind von der
Einberufung an über die Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.aap.de/de/investoren/hauptversammlung
zugänglich. Die Unterlagen liegen auch in der
Hauptversammlung der Gesellschaft zur Einsichtnahme
aus. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand
und - was den Bericht des Aufsichtsrats angeht - vom
Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung
vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und
den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der
Jahresabschluss damit festgestellt ist. Über
den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 stimmen die
Aktionäre unter dem Tagesordnungspunkt 2 ab.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von
Euro 8.491.272,71 wie folgt zu verwenden:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von
Euro 8.491.272,71 auf neue Rechnung vorzutragen;
eine Einstellung in Gewinnrücklagen erfolgt nicht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, die Roever
Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer für
eine etwaige Durchsicht des Abschlusses und des
Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des
Geschäftsjahres 2017 sowie von sonstigen
unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen und
Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2017
sowie des unterjährigen verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts für das erste Quartal 2018 zu
wählen, wenn und soweit diese einer derartigen
Durchsicht unterzogen werden.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder
endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung
am 16. Juni 2017, so dass Neuwahlen durchzuführen
sind. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96
Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der
Satzung aus drei Aufsichtsratsmitgliedern zusammen,
die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der
Aufsichtsrat schlägt eine Wiederwahl der derzeit
amtierenden Aufsichtsratsmitglieder vor. Gemäß
§ 10 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Wahl für die
Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei
ist das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt,
nicht mitzurechnen. Es ist beabsichtigt, die Wahlen
zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl
durchzuführen.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, mit Wirkung ab
der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am
16. Juni 2017 für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
beschließt,
a) Herrn Biense Visser,
wohnhaft Egmond aan Zee (Niederlande),
Vorstandsvorsitzender (CEO) der DNA Green
Group B.V., De Lier, Niederlande
(firmierend unter dem Namen Dümmen
Orange),
derzeit Vorsitzender des Aufsichtsrats
der aap Implantate AG;
b) Frau Jacqueline Rijsdijk
wohnhaft Leiderdorp (Niederlande),
selbständige Beraterin von Aufsichts- und
Kontrollgremien als Partnerin bei Partner
in Toezicht, Amsterdam (Niederlande),
derzeit Stellvertretende Vorsitzende des
Aufsichtsrats der aap Implantate AG;
c) Herrn Rubino Di Girolamo,
wohnhaft in Oberägeri (Schweiz),
Delegierter des Verwaltungsrates der
Metalor Dental Holding AG, Zug (Schweiz);
als Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat der
Gesellschaft zu wählen.
Von den vorgeschlagenen Personen verfügt
insbesondere Frau Rijsdijk über Sachverstand auf den
Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung.
Sämtliche Vorgeschlagenen sind mit dem Sektor, in
dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Damit wird
den Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG genügt.
Es ist vorgesehen, dass Herr Biense Visser im Fall
seiner Wahl in den Aufsichtsrat den
Aufsichtsratsvorsitz übernehmen wird und Frau
Jacqueline Rijsdijk dessen Stellvertreterin wird.
*Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG*
Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl als
Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagenen Kandidaten
sind bei folgenden Gesellschaften Mitglieder des
Aufsichtsrats bzw. Mitglieder in vergleichbaren in-
oder ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Herr Biense Visser
Gerlin N.V. Fonds der Teslin Capital Management
B.V., Maarsbergen (Niederlande), Mitglied des
Aufsichtsrats
Frau Jaqueline Rijsdijk
- Groenfonds der Triodos Bank N.V., Zeist
(Niederlande), Vorsitzende des
Aufsichtsrats
- Deloitte Niederlande, Amsterdam
(Niederlande), Mitglied des Aufsichtsrats
- Royal Cosun U.A., Breda (Niederlande),
Mitglied des Aufsichtsrats
- Airbus Defense and Space Netherlands B.V.,
Leiden (Niederlande), Mitglied des Beirats
- Medizinisches Zentrum der Freien
Universität Amsterdam, Amsterdam
(Niederlande), Mitglied des Aufsichtsrats
- Fair Share Fund der Triodos Bank N.V.,
Zeist (Niederlande), Vorsitzende des
Aufsichtsrats
Herr Rubino Di Girolamo
Metalor Dental Holding AG, Zug (Schweiz) und deren
Tochtergesellschaften (Z-Systems AG, Oensingen,
Schweiz; New Dent AG, Oensingen, Schweiz; Metanova
AG, Zug, Schweiz), jeweils Mitglied des
Verwaltungsrats und Delegierter des Verwaltungsrats
7. *Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der
bestehenden Bedingten Kapitalia 2010/I, 2012/I,
2013/I sowie 2014/I einschließlich
entsprechender Satzungsänderungen*
Die Hauptversammlung hat am 16. Juli 2010 ein
Bedingtes Kapital 2010/I in Höhe von EUR
1.486.000,00 geschaffen und den Vorstand bzw.,
soweit der Vorstand der Gesellschaft betroffen ist,
den Aufsichtsrat ermächtigt, bis zum 19. Dezember
2011 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft, ausgewählte Führungskräfte der
Gesellschaft, Mitglieder der Geschäftsführung und
ausgewählte Führungskräfte von mit der Gesellschaft
verbundenen Unternehmen sowie an Arbeitnehmer der
Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu
gewähren. Nach Ablauf der Ermächtigung wurde das
Bedingte Kapital 2010/I in Höhe von EUR 139.400,00
teilweise aufgehoben und ist noch in Höhe von EUR
1.346.600 in § 5 Abs. 7 der Satzung eingetragen.
Insgesamt wurden bislang 679.100 der ausgegebenen
Bezugsrechte ausgeübt, davon wurden 517.000
Bezugsrechte im Wege eines Barausgleichs bedient
sowie auf 162.100 Bezugsrechte Bezugsaktien
ausgegeben. Weiterhin sind von den ausgegebenen
Bezugsrechten 230.000 verfallen, sodass noch 492.500
Optionsrechte ausübbar und durch das Bedingte
Kapital 2010/I zu unterlegen sind. Vor diesem
Hintergrund soll das Bedingte Kapital 2010/I in der
diesen Betrag übersteigenden Höhe aufgehoben werden.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
DJ DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der -2-
Die Hauptversammlung hat ferner am 6. Juli 2012 ein
Bedingtes Kapital 2012/I in Höhe von EUR 300.000,00
geschaffen und den Vorstand ermächtigt, bis zum 19.
Dezember 2014 Bezugsrechte an Mitarbeiter der
Gesellschaft sowie an Mitarbeiter verbundener
Unternehmen auszugeben. Bis zum Ablauf der
Ermächtigung wurden 300.000 Bezugsrechte ausgegeben,
von denen 182.000 Bezugsrechte verfallen sind.
Entsprechend soll das Bedingte Kapital 2012/I in
dieser Höhe aufgehoben werden.
Weiterhin hat die Hauptversammlung am 14. Juni 2013
ein Bedingtes Kapital 2013/I in Höhe von EUR
300.000,00 geschaffen und den Vorstand ermächtigt,
bis zum 19. Dezember 2015 Bezugsrechte an
Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter
verbundener Unternehmen auszugeben. Bis zum Ablauf
der Ermächtigung wurden 300.000 Bezugsrechte
ausgegeben, von denen 182.000 Bezugsrechte verfallen
sind. Entsprechend soll das Bedingte Kapital 2013/I
in dieser Höhe aufgehoben werden.
Schließlich hat die Hauptversammlung am 13.
Juni 2014 ein Bedingtes Kapital 2014/I in Höhe von
EUR 300.000,00 geschaffen und den Vorstand
ermächtigt, bis zum 18. Dezember 2016 Bezugsrechte
an Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter
verbundener Unternehmen auszugeben. Bis zum Ablauf
der Ermächtigung wurden 300.000 Bezugsrechte
ausgegeben, von denen 105.000 Bezugsrechte verfallen
sind. Entsprechend soll das Bedingte Kapital 2014/I
in dieser Höhe aufgehoben werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Das Bedingte Kapital 2010/I gemäß §
5 Absatz 7 der Satzung wird in Höhe von
EUR 854.100,00 teilweise aufgehoben und
beträgt noch EUR 492.500,00.
§ 5 (Grundkapital) Absatz 7 Satz 1 der
Satzung wird wie folgt geändert:
'_Das Grundkapital ist um bis zu EUR
492.500,00 durch Ausgabe von bis zu
492.500 Stück neuen auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der Gesellschaft
bedingt erhöht (Bedingtes Kapital
2010/I)._'
b) Das Bedingte Kapital 2012/I gemäß §
5 Absatz 8 der Satzung wird in Höhe von
EUR 182.000,00 teilweise aufgehoben und
beträgt noch EUR 118.000,00.
§ 5 (Grundkapital) Absatz 8 Satz 1 der
Satzung wird wie folgt geändert:
'_Das Grundkapital ist um bis zu EUR
118.000,00 durch Ausgabe von bis zu
118.000 Stück neuen auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der Gesellschaft
bedingt erhöht (Bedingtes Kapital
2012/I)._'
c) Das Bedingte Kapital 2013/I gemäß §
5 Absatz 9 der Satzung wird in Höhe von
EUR 182.000,00 teilweise aufgehoben und
beträgt noch EUR 118.000,00.
§ 5 (Grundkapital) Absatz 9 Satz 1 der
Satzung wird wie folgt geändert:
_'Das Grundkapital ist um bis zu EUR
118.000,00 durch Ausgabe von bis zu
118.000 Stück neuen auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der Gesellschaft
bedingt erhöht (Bedingtes Kapital
2013/I).'_
d) Das Bedingte Kapital 2014/I gemäß §
5 Absatz 10 der Satzung wird in Höhe von
EUR 105.000,00 teilweise aufgehoben und
beträgt noch EUR 195.000,00.
§ 5 (Grundkapital) Absatz 10 Satz 1 der
Satzung wird wie folgt geändert:
_'Das Grundkapital ist um bis zu EUR
195.000,00 durch Ausgabe von bis zu
195.000 Stück neuen auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der Gesellschaft
bedingt erhöht (Bedingtes Kapital
2014/I).'_
8. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur
Gewährung von Aktienoptionen sowie die Schaffung
eines bedingten Kapitals zur Bedienung des
aap-Aktienoptionsplans 2017 einschließlich
Satzungsänderung*
Die Gesellschaft strebt auch weiterhin eine an den
Aktionärsinteressen ausgerichtete Geschäftstätigkeit
an, die die Steigerung des langfristigen
Börsenwertes der Gesellschaft aktiv fördert. Zu
diesem Zweck beabsichtigt die Gesellschaft, die
Ergänzung des bei der Gesellschaft bestehenden
erfolgsabhängigen Incentive-Programms in Form eines
Aktienoptionsplans für Vorstandsmitglieder der
Gesellschaft sowie für Mitarbeiter der Gesellschaft
sowie für Mitarbeiter verbundener Unternehmen der
Gesellschaft im Sinne von §§ 15 ff. AktG.
Der Aktienoptionsplan 2017 soll nach dem Vorschlag
von Vorstand und Aufsichtsrat dazu dienen, die
Optionsberechtigten an einer nachhaltigen
Unternehmensentwicklung partizipieren zu lassen. Die
Wartezeit für die erstmalige Ausübung beträgt vier
Jahre. Die Anknüpfung an den Börsenkurs soll
weiterhin der Leistungsanreiz der Bezugsberechtigten
im Rahmen des neuen Aktienoptionsplans sein. Damit
ist auch weiterhin gewährleistet, dass die
Bezugsrechte erst ausgeübt werden können, wenn der
Unternehmenswert gesteigert wurde. Zudem wird der
Vermögensvorteil, den die Bezugsberechtigten durch
die Ausübung der Bezugsrechte erzielen können, auf
das Vierfache des bei Ausgabe der Bezugsrechte
festgesetzten Ausübungspreises begrenzt. Im Ergebnis
wird damit durch die Vorgabe ambitionierter, aber
gleichwohl erreichbarer Ziele die Motivation der
Berechtigten gesteigert. Soweit eine Ausgabe an
Mitglieder des Vorstands erfolgen soll, ist hierfür
der ausschließlich Aufsichtsrat zuständig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
a) Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen
Der Vorstand der Gesellschaft und, soweit
Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der
Aufsichtsrat, werden ermächtigt, bis zum 3.
Dezember 2019 für die in nachstehender Nr. 1
genannten berechtigten Personen einen
Aktienoptionsplan ('*Aktienoptionsplan 2017*')
aufzulegen und bis zu 500.000 Stück
Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf jeweils 1
Stückaktie der Gesellschaft ('*Bezugsrechte*')
mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren ab
dem Tag nach der Ausgabe gemäß
nachstehender Nr. 4 zu gewähren. Ein
Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft
besteht nicht. Die Bezugsrechte können auch
von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung
übernommen werden, sie nach Weisung der
Gesellschaft an die einzelnen gemäß Nr. 1
berechtigten Personen zu übertragen; auch in
diesem Fall können die Bezugsrechte nur von
der berechtigten Person selbst ausgeübt
werden. Die Erfüllung der ausgeübten
Bezugsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft
entweder durch Ausnutzung des unter lit. b)
zur Beschlussfassung vorgeschlagenen bedingten
Kapitals, durch eigene Aktien der Gesellschaft
oder durch einen Barausgleich erfolgen. Die
Gewährung der Bezugsrechte und die Ausgabe der
Aktien erfolgt gemäß folgenden
Bestimmungen:
1. _Berechtigte Personen, Gruppen, Anzahl
der Bezugsrechte, Erwerb der
Bezugsrechte, Erwerbszeiträume_
Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2017
können Bezugsrechte an folgende Gruppen
von Bezugsberechtigten ausgegeben
werden:
Gruppe 1: Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft ('*Gruppe 1*').
Gruppe 2: Mitarbeiter der Gesellschaft
sowie an Mitarbeiter verbundener
Unternehmen der Gesellschaft im Sinne
von §§ 15 ff. AktG ('*Gruppe 2*').
Die Gewährung des Bezugsrechts erfolgt
durch Abschluss eines Optionsvertrags
zwischen der Gesellschaft und dem
jeweiligen Bezugsberechtigten. Soweit
Bezugsberechtigte der Gruppe 1 betroffen
sind, ist hierfür ausschließlich
der Aufsichtsrat zuständig.
Jedes Bezugsrecht gewährt dem Inhaber
das Recht zum Bezug je einer auf den
Inhaber lautender Stückaktie der
Gesellschaft gegen Zahlung des
Ausübungspreises. Die neuen Aktien
nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres am
Gewinn teil, in dem sie entstehen. Die
Optionsbedingungen können vorsehen, dass
die Gesellschaft dem Bezugsberechtigten
in Erfüllung des Bezugsrechts wahlweise
anstelle von neuen Aktien unter
Inanspruchnahme des bedingten Kapitals
auch eigene Aktien oder einen
Barausgleich gewähren kann. Die
Einzelheiten legt der Vorstand bzw.,
soweit Vorstandsmitglieder
Bezugsberechtigte sind, der Aufsichtsrat
fest.
Die Ausgabe der Bezugsrechte soll in
drei Jahrestranchen mit der Maßgabe
erfolgen, dass keine Tranche mehr als 60
% des Gesamtvolumens umfasst. Der
Abschluss eines Optionsvertrags muss
während eines Erwerbszeitraums in den
Jahren 2017, 2018 und 2019 erfolgen.
Dabei sind Erwerbszeiträume:
- der jeweils vierte und die neun
folgenden Bankarbeitstage nach der
ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft ('*Erwerbszeitraum
1*'),
- der jeweils vierte und die neun
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May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
folgenden Bankarbeitstage nach der
Veröffentlichung des
Quartalsberichts der Gesellschaft
über das dritte Quartal eines
Geschäftsjahres ('*Erwerbszeitraum
2*').
Eine Gewährung von Bezugsrechten auf der
Grundlage dieses Beschlusses ist
letztmals im Erwerbszeitraum 2 des
Jahres 2019 zulässig.
Die jeweils während eines
Erwerbszeitraums ausgegebenen
Bezugsrechte bilden eine Tranche, so
dass für einen Zeitraum von drei Jahren
insgesamt jeweils zwei jährliche
Tranchen ausgegeben werden können.
Soweit ausgegebene Bezugsrechte vor
Ablauf des letzten Erwerbszeitraums
verfallen, können diese an andere
berechtigte Personen erneut ausgegeben
werden.
2. _Ausübungspreis_
Die Ausgabe der Bezugsrechte erfolgt für
den Bezugsberechtigten unentgeltlich.
Jedes ausgegebene Bezugsrecht berechtigt
zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft
zum Ausübungspreis.
Der Ausübungspreis der jeweils in einer
Tranche ausgegebenen Bezugsrechte ist
der durchschnittliche Schlusskurs
(arithmetisches Mittel) der aap-Aktie im
elektronischen Handel (Xetra oder
Nachfolgesystem) an der Frankfurter
Wertpapierbörse an den fünf
Handelstagen, die dem ersten Tag des
jeweiligen Erwerbszeitraums vorangehen.
Ein Handelstag im Sinne dieses
Beschlusses ist ein Tag, an dem die
Frankfurter Wertpapierbörse im
elektronischen Handel Kurse für die
Aktien der Gesellschaft feststellt.
Der durch die Ausübung des Bezugsrechts
erzielte Vermögensvorteil des
Bezugsberechtigten (Differenz zwischen
dem Schlussauktionspreis der aap-Aktie
im Xetra-Handel oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem am Tag
der Ausübung des Bezugsrechts und dem
Ausübungspreis) darf das Vierfache des
bei Ausgabe festgelegten
Ausübungspreises ('*Höchstgrenze*')
nicht überschreiten. Im Falle einer
Überschreitung der Höchstgrenze
wird der Ausübungspreis angepasst und
entspricht der Differenz zwischen dem
Schlussauktionspreis der aap-Aktie im
Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der Frankfurter
Wertpapierbörse am Tag der Ausübung des
Bezugsrechts und dem Vierfachen des
Ausübungspreises. Der Vorstand kann für
Bezugsberechtigte der Gruppe 2, der
Aufsichtsrat in Bezug auf
Bezugsberechtigte der Gruppe 1 im
Einzelfall beschließen, dass die
Höchstgrenze angemessen verringert wird.
Die Optionsbedingungen können für den
Fall, dass während der Laufzeit der
Aktienoptionen unter Einräumung eines
Bezugsrechts an die Aktionäre das
Grundkapital der Gesellschaft durch
Ausgabe neuer Aktien erhöht wird oder
eigene Aktien ausgegeben werden oder
Schuldverschreibungen mit Wandlungs-
oder Optionsrechten auf Aktien der
Gesellschaft ausgegeben werden, eine
Anpassung des Ausübungspreises in dem
Verhältnis vorsehen, in dem der
Durchschnittskurs des den Aktionären
zustehenden Bezugsrechts an allen
Handelstagen der Frankfurter
Wertpapierbörse zu dem
Schlussauktionspreis der Aktien der
Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der
Frankfurter Wertpapierbörse am letzten
Börsentag vor Bezugsrechtsabschlag
steht. Die Anpassung entfällt, wenn kein
Bezugsrechtshandel stattfindet oder den
Inhabern der Aktienoptionen ein
Bezugsrecht eingeräumt wird, welches dem
Bezugsrecht der Aktionäre entspricht.
Die Optionsbedingungen können ferner
eine Anpassung für den Fall von
Kapitalmaßnahmen
(Aktienzusammenlegung oder -split,
Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln,
Kapitalherabsetzung) während der
Laufzeit der Bezugsrechte vorsehen.
Der Mindestausübungspreis ist in jedem
Fall der geringste Ausgabebetrag im
Sinne von § 9 Abs. 1 AktG.
3. _Aufteilung_
Eine Aufteilung der unter dem
Aktienoptionsprogramm 2017 zu
gewährenden Bezugsrechte erfolgt wie
folgt:
Die maximal auszugebende Anzahl von
Bezugsrechten je Gruppe beträgt:
Gruppe 1: 200.000 Bezugsrechte
Gruppe 2: 300.000 Bezugsrechte
Der genaue Kreis der Bezugsberechtigten
innerhalb der Gruppe 2 und der Umfang
der ihnen jeweils zum Bezug
anzubietenden Aktienoptionen wird vom
Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung
des Aufsichtsrats der Gesellschaft
festgelegt. Der genaue Kreis der
Bezugsberechtigten innerhalb der Gruppe
1 und der Umfang der ihnen jeweils zum
Bezug anzubietenden Aktienoptionen wird
vom Aufsichtsrat der Gesellschaft
festgelegt. Ein Bezugsrecht der
Aktionäre besteht nicht.
4. _Wartezeit, Ausübungszeiträume,
letztmalige Ausübung_
Die Bezugsrechte aus Aktienoptionen
können erstmals nach Ablauf einer
Wartezeit und dann bis zum Ende der
Optionslaufzeit ausgeübt werden. Die
Wartezeit beträgt vier Jahre. Die
Optionslaufzeit beträgt acht Jahre.
Die Ausübung der Bezugsrechte ist
jeweils nur innerhalb von vier Wochen
beginnend am zweiten Handelstag an der
Frankfurter Wertpapierbörse
- nach der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft,
- nach dem Tag, an dem die
Geschäftsführung der Börse den
Jahresfinanzbericht, den
Halbjahresfinanzbericht oder den
Zwischenbericht zum ersten oder
dritten Quartal des Geschäftsjahres
der Gesellschaft dem Publikum zur
Verfügung gestellt hat,
zulässig (Ausübungszeiträume).
Die Wartezeit und die Optionslaufzeit
beginnen am Tag nach der Ausgabe der
Aktienoptionen. Demnach können die im
Erwerbszeitraum 2 des Jahres 2017
gewährten Bezugsrechte letztmals im Jahr
2025 ausgeübt werden. Entsprechend
können die im jeweils folgenden
Erwerbszeitraum gewährten Bezugsrechte
im jeweils folgenden Ausübungszeitraum
letztmals ausgeübt werden, so dass im
letztmöglichen Erwerbszeitraum 2 des
Jahres 2019 gewährte Bezugsrechte
letztmals im Jahr 2027 ausgeübt werden
können. Nicht ausgeübte Bezugsrechte
verfallen.
5. _Erfolgsziel_
Bezugsberechtigte der Gruppe 1 und
Gruppe 2 können aus Aktienoptionen
Bezugsrechte nur ausüben, wenn der
Schlussauktionspreis der Aktien der
Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der
Frankfurter Wertpapierbörse am letzten
Handelstag vor dem Ausübungstag
mindestens 15 % über dem Ausübungspreis
liegt.
6. _Weitere Ausübungsbedingungen_
In dem Optionsvertrag ist festzulegen,
dass zur Ausübung eines Bezugsrechts nur
berechtigt ist, wer in einem
ungekündigten Arbeits- oder
Anstellungsverhältnis mit der
Gesellschaft oder einem mit der
Gesellschaft verbundenen Unternehmen
steht. Abweichend davon soll das Recht
zur Ausübung von Bezugsrechten nur dann
und nur für den jeweils nächstfolgenden
Ausübungszeitraum erhalten bleiben, wenn
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
auf einer dauerhaften Erkrankung, dem
Eintritt der Erwerbsunfähigkeit oder dem
Eintritt in den Ruhestand beruht.
Außerdem soll abweichend davon das
Recht zur Ausübung von Bezugsrechten
erhalten bleiben, falls der Vorstand,
oder soweit Mitglieder des Vorstands
betroffen sind, der Aufsichtsrat, im
Einzelfall den Fortbestand der
Ausübungsberechtigung beschließt.
Die Übertragbarkeit des
Bezugsrechts ist auszuschließen.
Für den Fall des Todes des
Bezugsberechtigten ist die
Vererblichkeit des Bezugsrechts
vorzusehen. Außerdem sind in den
Optionsvertrag Regelungen über die
Anpassung der Ausübungsbedingungen bei
Kapitalmaßnahmen der Gesellschaft
aufzunehmen. Ferner sind Regelungen
vorzusehen, wonach sämtliche Steuern und
Abgaben von den jeweiligen
Bezugsberechtigten zu tragen sind.
Der Vorstand und soweit Mitglieder des
Vorstands zu den Bezugsberechtigten gehören,
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