DJ DGAP-HV: Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.06.2017 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Splendid Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.06.2017 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-05-12 / 15:01 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Splendid Medien AG Köln - Wertpapier-Kenn-Nr.: 727 950 - - ISIN: DE 0007279507 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Donnerstag, dem 22. Juni 2017, 11:00 Uhr* (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ), stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagungsort ist GS1 Germany Knowledge Center, Stolberger Str. 108, 50933 Köln. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2016, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2016, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2016, der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2016, der Bericht des Aufsichtsrats und der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme für die Aktionäre aus und können auch im Internet unter www.splendidmedien.com unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Auf Wunsch wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Vorlagen erteilt. Die vorgenannten Vorlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt und näher erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.434.030,10 in die Gewinnrücklagen einzustellen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Köln, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2017 zu bestellen. *Unterlagen zur Hauptversammlung* Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 5 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Splendid Medien AG, Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln, folgende Dokumente zur Einsichtnahme der Aktionäre aus: * Jahresabschluss und Lagebericht der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2016, darin enthalten der Erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, * Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, * Konzernabschluss und Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2016, darin enthalten der Erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch, * Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der Splendid Medien AG zur Einsichtnahme ausgelegt und können zudem im Internet unter www.splendidmedien.com unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' eingesehen werden. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Von den insgesamt ausgegebenen 9.789.999 Aktien der Gesellschaft im Nennbetrag von je 1,00 Euro sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 9.789.999 Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Je 1,00 Euro Nennbetrag der Aktien gewähren in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 24 der Satzung diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitzurechnen sind -, mithin bis *Donnerstag, 15. Juni 2017*, *24:00 Uhr*, bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz, bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, mithin auf den *Donnerstag, 1. Juni 2017, 00:00 Uhr* (Nachweisstichtag), nachgewiesen haben. Der Nachweis ist durch eine in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz (in deutscher oder in englischer Sprache) zu erbringen. Der Nachweis ist bei der Gesellschaft bis spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin bis *Donnerstag, 15. Juni 2017*, *24:00 Uhr* (Zugang), einzureichen. Anmeldungen und Nachweise über den Anteilsbesitz sind bei der Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail unter folgender Anschrift, Telefax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse einzureichen: Splendid Medien AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 889 690 633 E-Mail: anmeldung@better-orange.de Gemäß § 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 Aktiengesetz erläutern wir die Bedeutung des Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Absatz 3 Satz 3 Aktiengesetz dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am 1. Juni 2017, 00:00 Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist somit nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, er/sie lässt sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder sonstige Personen, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind jeweils eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von Aktionären oder anderen, mit diesen gemäß § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt
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May 12, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)
wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b
Bürgerliches Gesetzbuch).
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten,
können zur Erteilung der Vollmacht das Formular
verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereit
hält. Es wird zusammen mit der Eintrittskarte, die der
Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und
Nachweiserbringung erhält, sowie auf Verlangen
übersandt und steht auch unter
www.splendidmedien.com
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zum
Download zur Verfügung.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann durch Vorweisen
der Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag
der Hauptversammlung geführt oder der Gesellschaft
vorab per Post, per Telefax oder per E-Mail übermittelt
werden an:
Splendid Medien AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: splendid-medien@better-orange.de
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Vereinigungen von Aktionären oder diesen nach § 135
Absätze 8 und 10 Aktiengesetz gleichgestellten Personen
oder Institutionen genügt es, wenn die
Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar
festgehalten wird. Aktionäre, die ein Kreditinstitut,
eine Vereinigung von Aktionären oder eine diesen
gemäß § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen
wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der
Vollmachtserteilung bei den jeweils zu
Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen
abzustimmen.
Des Weiteren bietet die Gesellschaft ihren Aktionären
als Service an, sich durch von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter als Bevollmächtigte in
der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das
Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung
weisungsgebunden aus. Neben der Vollmacht müssen den
Stimmrechtsvertretern daher Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechtes erteilt werden. Die Erteilung der
Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung können vor der
Hauptversammlung in Textform (§ 126b Bürgerliches
Gesetzbuch) erteilt werden. Ein Formular, von dem bei
der Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht
werden kann, wird dem Aktionär zusammen mit der
Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt.
Darüber hinaus kann das Formular auch unter oben
angegebener Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
kostenlos angefordert werden und steht im Internet
unter
www.splendidmedien.com
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zum
Download zur Verfügung.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind eine
fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein
fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Vollmachten und
Weisungen sowie Änderungen von Weisungen müssen im
Fall der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bis spätestens zum *21.
Juni 2017, 24:00 Uhr*, bei der Gesellschaft bei oben
genannter Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
eingegangen sein.
Auch für alle an der Hauptversammlung teilnehmenden
Aktionäre und deren Bevollmächtigte besteht die
Möglichkeit, einem von der Gesellschaft beauftragten
Stimmrechtsvertreter (z. B. bei Verlassen der
Hauptversammlung) Vollmacht und Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts zu erteilen.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen
den Aktionären auch unter www.splendidmedien.com unter
'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zur
Verfügung.
*Rechte der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz
1, § 127 und § 131 Absatz 1 Aktiengesetz*
a) Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung
gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro (dies
entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können
gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz
verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen muss der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor dem Tag
der Hauptversammlung - wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs
nicht mitzurechnen sind -, mithin bis
spätestens zum *22. Mai 2017, 24:00 Uhr*,
zugehen.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind schriftlich
(§ 126 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch) an
folgende Adresse zu übermitteln:
Splendid Medien AG
Vorstand
Alsdorfer Straße 3
50933 Köln
Anderweitig adressierte Ergänzungsverlangen
werden nicht berücksichtigt. Die
Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1
in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90
Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens
Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands
über den Antrag halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der
Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang
des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen
Union verbreiten. Sie werden außerdem
unter www.splendidmedien.com unter 'Investor
Services' und 'Hauptversammlung' bekannt
gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127
Aktiengesetz
Aktionäre können Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
stellen (vgl. § 126 Aktiengesetz) sowie
Wahlvorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern (sofern diese
Gegenstand der Tagesordnung sind) oder
Abschlussprüfern machen (vgl. § 127
Aktiengesetz). Zugänglich zu machende
Gegenanträge müssen mit einer Begründung
versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es
einer Begründung nicht. Gegenanträge (nebst
Begründung) und Wahlvorschläge sind
ausschließlich per Post, per Telefax
oder per E-Mail an folgende Adresse,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu
richten:
Splendid Medien AG
Frau Karin Opgenoorth
Alsdorfer Straße 3
50933 Köln
Telefax: +49 (0)221 954 232 613
E-Mail: hv2017@splendid-medien.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge mit Begründung und
Wahlvorschläge von Aktionären, die der
Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen
Adresse bis spätestens 14 Tage vor dem Tag
der Hauptversammlung - wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs
nicht mitzurechnen sind -, also bis zum *7.
Juni 2017, 24:00 Uhr*, zugehen, werden -
sofern die Voraussetzungen gemäß § 126
Absatz 2 Aktiengesetz erfüllt sind -
unverzüglich über die Internetseite
www.splendidmedien.com unter 'Investor
Services' und 'Hauptversammlung' zugänglich
gemacht (§§ 126 Absatz 1 Satz 3, 127 Satz 1
Aktiengesetz). Etwaige Stellungnahmen der
Verwaltung werden nach dem 7. Juni 2017
ebenfalls auf der genannten Internetseite
veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann
gestellt, wenn sie während der
Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge und
Wahlvorschläge zu den verschiedenen
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und
fristgerechte Übermittlung an die
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
c) Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131
Absatz 1 Aktiengesetz
Jedem Aktionär ist nach § 131 Aktiengesetz
auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit
dies zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist.
*Veröffentlichungen auf der Internetseite der
Gesellschaft*
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die
Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz, die
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz
sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung stehen auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.splendidmedien.com
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zur
Verfügung.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der
Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse
bekannt gegeben.
Köln, im Mai 2017
*Splendid Medien AG*
_Der Vorstand_
2017-05-12 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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May 12, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)
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