DJ DGAP-HV: BHS tabletop Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: BHS tabletop Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
BHS tabletop Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 20.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-05-12 / 15:01
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
BHS tabletop Aktiengesellschaft Selb ISIN-Nr.
DE0006102007
Wertpapier-Kenn-Nr. 610200
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
113. Ordentlichen Hauptversammlung
der BHS tabletop AG am Dienstag, den 20. Juni 2017
um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr)
im Hotel HILTON MUNICH CITY
Rosenheimer Str. 15, 81667 München
*Tagesordnungspunkte*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der BHS tabletop AG*, des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und
des Konzernlageberichts (einschließlich
des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz
4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016, des
Vorschlags für die Verwendung des
Bilanzgewinns und des Berichts des
Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 30. März 2017 gebilligt
und den Jahresabschluss der BHS tabletop AG
damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu
diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe
von EUR 2.885.458,36 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 1.569.888,00
Dividende von EUR
0,46 je Aktie
Einstellung in EUR 1.315.570,36
Andere
Gewinnrücklagen
------------------------
EUR 2.885.458,36
------------------------
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Die Herren Hans Volker Sprave und Bernd
Stoeppel haben ihr Aufsichtsratsmandat am 3.
Mai 2017 jeweils mit Wirkung zum Ende der
Hauptversammlung am 20. Juni 2017
niedergelegt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
*Herrn Marco Pagacz*
wohnhaft München
Direktor Unternehmensentwicklung, Serafin
Unternehmensgruppe, München
als Nachfolger für Herrn Hans Volker Sprave
in den Aufsichtsrat der BHS tabletop AG zu
wählen.
Die Wahl erfolgt für den Rest der Amtszeit
von Herrn Hans Volker Sprave, mithin für die
Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2017 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
*Herrn Mario Herrmann*
wohnhaft München
Rechtsanwalt, Syndikusanwalt
Leiter Recht Serafin Unternehmensgruppe,
München
als Nachfolger für Herrn Bernd Stoeppel in
den Aufsichtsrat der BHS tabletop AG zu
wählen.
Die Wahl erfolgt für den Rest der Amtszeit
von Herrn Bernd Stoeppel, mithin für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 beschließt.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 9 Absatz 1
der Satzung und § 96 Absatz 1 AktG in
Verbindung mit § 4 Absatz 1
Drittelbeteiligungsgesetz aus vier
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und
zwei Aufsichtsratsmitgliedern der
Arbeitnehmer zusammen.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum
Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.
Angaben zu Mitgliedschaften der
vorgeschlagenen Kandidaten in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien sowie zu den
persönlichen und den geschäftlichen
Beziehungen zur Gesellschaft, den Organen der
Gesellschaft und einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär:
*Marco Pagacz*
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
- eurocylinder systems AG, Apolda
(stellvertretender Vorsitzender)
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur
Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft
und einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär:
Herr Marco Pagacz ist alleiniger Vorstand der
BHS Verwaltungs AG, München, die laut
Stimmrechtsmitteilung vom 04.05.2017
gemäß §§ 21, 22 WpHG 93,13 % der
Stimmrechte an der BHS tabletop AG hält. Laut
Stimmrechtsmitteilung vom 04.05.2017 werden
Herrn Philipp Haindl, München, über die
Serafin GmbH, München, die Serafin 13.
Verwaltungs GmbH, München und die BHS
Verwaltungs AG, München, gemäß §§ 21, 22
WpHG 93,13 % der Stimmrechte an der BHS
tabletop AG zugerechnet. Herr Marco Pagacz
befindet sich in einem Anstellungsverhältnis
mit der Serafin Unternehmensgruppe GmbH,
München, als Direktor
Unternehmensentwicklung, Serafin
Unternehmensgruppe. Mehrheitsgesellschafterin
der Serafin Unternehmensgruppe GmbH ist die
Serafin GmbH. Nach Einschätzung des
Aufsichtsrats steht Herr Marco Pagacz in
keiner weiteren nach Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex
offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zur BHS tabletop AG
oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen
der BHS tabletop AG oder einem wesentlich an
der BHS tabletop AG beteiligten Aktionär.
*Mario Herrmann*
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
- BHS Verwaltungs AG, München (Vorsitzender)
- eurocylinder systems AG, Apolda
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur
Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft
und einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär:
Neben der vorstehenden Aufsichtsratstätigkeit
bei der BHS Verwaltungs AG, die laut
Stimmrechtsmitteilung vom 04.05.2017
gemäß §§ 21, 22 WpHG 93,13 % der
Stimmrechte an der BHS tabletop AG hält,
befindet sich Herr Mario Herrmann in einem
Anstellungsverhältnis mit der Serafin
Unternehmensgruppe GmbH als Leiter Recht,
Serafin Unternehmensgruppe.
Mehrheitsgesellschafterin der Serafin
Unternehmensgruppe GmbH ist die Serafin GmbH.
Laut Stimmrechtsmitteilung vom 04.05.2017
werden Herrn Philipp Haindl, München, über
die Serafin GmbH, München, die Serafin 13.
Verwaltungs GmbH, München und die BHS
Verwaltungs AG, München, gemäß §§ 21, 22
WpHG 93,13 % der Stimmrechte an der BHS
tabletop AG zugerechnet. Nach Einschätzung
des Aufsichtsrats steht Herr Mario Herrmann
in keiner weiteren nach Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex
offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zur BHS tabletop AG
oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen
der BHS tabletop AG oder einem wesentlich an
der BHS tabletop AG beteiligten Aktionär.
Die Profile der einzelnen Kandidaten mit
ergänzenden Informationen können im Internet
unter der Adresse www.bhs-tabletop.de über
den Link 'Investor Relations' und dort unter
'Hauptversammlung' eingesehen werden.
6. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers der Gesellschaft und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer der Gesellschaft und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 zu
bestellen.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung
gemäß § 18 der Satzung sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts in Textform und in
deutscher Sprache bei der Gesellschaft angemeldet
haben. Die Aktionäre haben neben der Anmeldung ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform
erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut zu erbringen. Der
Nachweis hat sich auf den Beginn des 30. Mai 2017, 0:00
Uhr Ortszeit (Nachweisstichtag) zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse
bis spätestens Dienstag, den 13. Juni 2017 zugegangen
sein:
BHS tabletop AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Deutschland
Fax: +49 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 12, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)
DJ DGAP-HV: BHS tabletop Aktiengesellschaft: -2-
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter
der vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
*Bedeutung des Nachweisstichtags*
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts nur
als Aktionär, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes
zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür
keine Bedeutung. Auch im Falle einer vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich; das heißt, Veräußerungen
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und den
Hinzuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes
Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können das Stimmrecht aus ihren
Aktien durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch das
depotführende Institut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in
diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen grundsätzlich der Textform. Ein Formular für
die Erteilung einer Vollmacht, um dessen Verwendung wir
bitten, wird mit der Eintrittskarte übersandt. Das
Formular kann auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Adresse
www.bhs-tabletop.de
über den Link 'Investor Relations' und dort unter
'Hauptversammlung' abgerufen werden. Wenn ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen
oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein
Textformerfordernis nicht. Wir weisen jedoch darauf
hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden
Institute oder Personen möglicherweise eine besondere
Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135
AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft einen oder mehrere der weiteren
Bevollmächtigten zurückweisen.
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten
kann entweder am Tag der Hauptversammlung bei der
Einlasskontrolle vorgewiesen oder der Gesellschaft an
nachstehende Adresse, Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse
übermittelt werden:
BHS tabletop AG
Hauptversammlung
Ludwigsmühle 1
95100 Selb
Deutschland
Fax: +49 9287 73-1114
E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären
an, einen Mitarbeiter der Gesellschaft als
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Der
Stimmrechtsvertreter oder ein von ihm bestellter
Vertreter darf das Stimmrecht nur nach Maßgabe
ausdrücklich erteilter Weisungen ausüben. Vollmacht und
Weisungen für den Stimmrechtsvertreter müssen
schriftlich übermittelt werden. Entsprechende Vordrucke
erhalten Sie zusammen mit der Eintrittskarte und können
ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter der
Adresse
www.bhs-tabletop.de
über den Link 'Investor Relations' und dort unter
'Hauptversammlung' abgerufen werden. Die ausgefüllten
Vollmachts- und Weisungsvordrucke müssen bis
einschließlich Freitag, den 16. Juni 2017 der
Gesellschaft unter folgender Adresse zugegangen sein:
BHS tabletop AG
Hauptversammlung
Ludwigsmühle 1
95100 Selb
Deutschland
Auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine
fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR
8.724.684,66 und ist in 3.412.800 nennwertlose
Inhaberstückaktien eingeteilt. Die Gesamtzahl der
Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt damit 3.412.800.
*Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz
1, 127, 131 Absatz 1 AktG*
a) *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung
gemäß § 122 Absatz 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass
sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft
Inhaber der Aktien sind. Das Verlangen muss
der Gesellschaft schriftlich (ersatzweise
auch in elektronischer Form gemäß § 126a
BGB) mindestens 30 Tage vor der Versammlung,
also bis zum Samstag, den 20. Mai 2017, 24:00
Uhr Ortszeit, unter folgender Adresse bzw.
E-Mail-Adresse zugehen:
BHS tabletop AG
Hauptversammlung
Ludwigsmühle 1
95100 Selb
Deutschland
per E-Mail:
hauptversammlung@bhs-tabletop.de
b) *Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127
AktG*
Jeder Aktionär hat das Recht, in der
Hauptversammlung einen Gegenantrag mit
Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung zu stellen.
Gegenanträge zur Hauptversammlung,
einschließlich des Namens des Aktionärs,
der Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung der
Gesellschaft, werden gemäß § 126 Absatz
1 AktG im Internet unter
www.bhs-tabletop.de
über den Link 'Investor Relations' und dort
unter 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht.
Voraussetzung für die Zugänglichmachung ist,
dass die Anträge mit dem Nachweis der
Aktionärseigenschaft spätestens bis Montag,
den 5. Juni 2017, 24:00 Uhr Ortszeit, bei der
unter a) genannten Adresse bzw.
E-Mail-Adresse eingehen. Die Gegenanträge
können bis zu diesem Zeitpunkt auch per
Telefax *(nur: +49 9287 73-1114)* übermittelt
werden.
Ein Gegenantrag und dessen Begründung braucht
gemäß § 126 Absatz 2 AktG von der
Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen
nicht über die Internetseite zugänglich
gemacht zu werden.
Gegenanträge sind, auch wenn sie der
Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt
worden sind, in der Hauptversammlung nur dann
gestellt, wenn sie dort ausdrücklich gestellt
werden. Das Recht eines jeden Aktionärs,
während der Hauptversammlung Gegenanträge zu
den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu
stellen, ohne dass diese zuvor der
Gesellschaft fristgerecht übermittelt wurden,
bleibt unberührt.
Jeder Aktionär hat das Recht, in der
Hauptversammlung Wahlvorschläge sowohl zu der
unter Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre
als auch zu der unter Tagesordnungspunkt 6
vorgesehenen Wahl des Abschlussprüfers der
Gesellschaft und des Konzerns zu machen.
Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 5
und 6 werden gemäß §§ 127, 126 Absatz 1
AktG im Internet unter
www.bhs-tabletop.de
über den Link 'Investor Relations' und dort
unter 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht.
Voraussetzung für die Zugänglichmachung ist,
dass die Vorschläge mit dem Nachweis der
Aktionärseigenschaft spätestens bis Montag,
den 5. Juni 2017, 24:00 Uhr Ortszeit, bei der
unter a) genannten Adresse bzw.
E-Mail-Adresse eingehen. Die Wahlvorschläge
können bis zu diesem Zeitpunkt auch per
Telefax *(nur: +49 9287 73-1114)* übermittelt
werden. Der Wahlvorschlag braucht nicht
begründet zu werden.
Wahlvorschläge sind, auch wenn sie der
Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt
worden sind, in der Hauptversammlung nur dann
gestellt, wenn sie dort ausdrücklich gestellt
werden. Das Recht eines jeden Aktionärs,
während der Hauptversammlung Wahlvorschläge
zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 zu
stellen, ohne dass diese zuvor der
Gesellschaft fristgerecht übermittelt wurden,
bleibt unberührt.
Ein Wahlvorschlag braucht gemäß §§ 127,
126 Absatz 2 AktG von der Gesellschaft unter
bestimmten Voraussetzungen nicht über die
Internetseite zugänglich gemacht zu werden.
Wahlvorschläge von Aktionären zu den unter
den Tagesordnungspunkten 5 und 6 vorgesehenen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 12, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)
Wahlen werden nur zugänglich gemacht, wenn
sie den Namen, den Wohnort und den ausgeübten
Beruf der vorgeschlagenen Person, bei
juristischen Personen die Firma und den Sitz,
enthalten. Wahlvorschläge von Aktionären zu
der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder werden
ferner nur dann zugänglich gemacht, wenn sie
auch Angaben zur Mitgliedschaft der
vorgeschlagenen Person in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten enthalten.
c) *Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1
AktG*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft
einschließlich der rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich sind. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich gemäß §
131 Absatz 1 und 4 AktG auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen
sowie auf die Lage des Konzerns und der in
den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
Der Vorstand darf die Auskunft unter
bestimmten, in § 131 Absatz 3 AktG
aufgeführten Voraussetzungen verweigern.
Gemäß § 19 Absatz 3 der Satzung ist der
Leiter der Hauptversammlung ermächtigt, in
der Hauptversammlung das Frage- und Rederecht
des Aktionärs zeitlich angemessen zu
beschränken; er ist insbesondere ermächtigt,
das Frage- und Rederecht für den gesamten
Hauptversammlungsverlauf, für einzelne
Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner
zeitlich angemessen zu beschränken.
*Hinweis auf Internetseite*
Die Einladung zur Hauptversammlung, die unter
Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen und die
gemäß § 124a AktG zugänglich zu machenden
Unterlagen sowie weitere Informationen im Zusammenhang
mit der Hauptversammlung können im Internet unter
www.bhs-tabletop.de
über den Link 'Investor Relations' und dort unter
'Hauptversammlung' eingesehen werden.
Selb, im Mai 2017
*BHS tabletop AG*
_Der Vorstand_
2017-05-12 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: BHS tabletop Aktiengesellschaft
Ludwigsmühle 1
95100 Selb
Deutschland
Telefon: +49 9287 73-0
Fax: +49 9287 73-1114
E-Mail: kontakt@bhs-tabletop.de
Internet: http://www.bhs-tabletop.de
ISIN: DE0006102007
WKN: 610200
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
573255 2017-05-12
(END) Dow Jones Newswires
May 12, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)
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