Zwei Haushalte wegen eines Jobs? Wer eine Zweitwohnung einrichtet und nutzt, darf bislang nur 1000 Euro dafür monatlich steuermindernd geltend machen. Doch Finanzrichter in Düsseldorf kippten die Begrenzung der Werbungskosten für die Einrichtung der Zweitwohnung. Jetzt hat der Bundesfinanzhof das letzte Wort.
Wer für den Job eine zweite Wohnung nutzt, darf die Kosten aus dieser so genannten doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten steuerminderd geltend machen. Allerdings muss er diese Kosten dem Finanzamt gegenüber glaubhaft darlegen. Vereinfachende Pauschalen gibt es hier nicht, wohl aber monatliche Höchstbeträge: Denn seit 2014 sind Unterkunftskosten für die doppelte Haushaltsführung im Inland nur bis zur Höhe von maximal 1000 Euro pro Monat absetzbar.
Doch was dazu gehört, ist umstritten, erläutert der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Zu den Unterkunftskosten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Wer für den Job eine zweite Wohnung nutzt, darf die Kosten aus dieser so genannten doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten steuerminderd geltend machen. Allerdings muss er diese Kosten dem Finanzamt gegenüber glaubhaft darlegen. Vereinfachende Pauschalen gibt es hier nicht, wohl aber monatliche Höchstbeträge: Denn seit 2014 sind Unterkunftskosten für die doppelte Haushaltsführung im Inland nur bis zur Höhe von maximal 1000 Euro pro Monat absetzbar.
Doch was dazu gehört, ist umstritten, erläutert der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Zu den Unterkunftskosten ...Den vollständigen Artikel lesen ...