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DGAP-News: Sixt SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Sixt SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-05-19 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Pullach i.Isartal Inhaber-Stammaktien WKN 723 132 ISIN DE0007231326 Inhaber-Vorzugsaktien WKN 723 133 ISIN DE0007231334 Namens-Stammaktien ISIN DE000A1K0656 Amtsgericht München, HRB 206738 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am *30. Juni 2017, 10:00 Uhr* (Einlass ab 9:00 Uhr), im Hilton Munich Park Hotel, Am Tucherpark 7, 80538 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt SE, des Berichts über die Lage des Konzerns und der Sixt SE einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG) lediglich zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: - Der im festgestellten Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 150.974.712,83 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer EUR Dividende von EUR 1,65 50.105.734,80 je dividendenberechtigter Stammaktie Ausschüttung einer EUR Dividende von EUR 1,67 27.682.330,82 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie Einstellung in die EUR Gewinnrücklagen 25.000.000,00 Vortrag auf neue EUR Rechnung 48.186.647,21 EUR 150.974.712,83 - Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende ist am Mittwoch, den 5. Juli 2017, zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 und 3 AktG). Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien hält. Sollte sich die Zahl der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Stamm- und Vorzugsaktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird bei unveränderter Höhe der Dividende je dividendenberechtigter Stamm- bzw. Vorzugsaktie und unveränderter Höhe des in die Gewinnrücklagen einzustellenden Betrags ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Sixt SE für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 jeweils Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Sixt SE für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 jeweils Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2017 und im Geschäftsjahr 2018 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, - zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017; und - zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2018 zu wählen. Dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats liegt ein Auswahlverfahren gemäß Art. 16 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse zugrunde. Das Auswahlverfahren wurde vom Aufsichtsrat der Gesellschaft als Gesamtgremium durchgeführt, da ein Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats nicht besteht. In Wahrnehmung der Aufgaben eines Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat nach Durchführung des Auswahlverfahrens die folgenden Prüfungsgesellschaften - mit Präferenz in der Reihenfolge ihrer Nennung - für die Erteilung des Prüfungsmandats empfohlen: - Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 6. *Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten und die Erteilung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre* Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2013 gemäß § 221 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 350.000.000,00 auszugeben, wobei die betreffenden Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte keine Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft vorsehen dürfen (die '*Ermächtigung 2013*'). Die Ermächtigung 2013, von der die Gesellschaft bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keinen Gebrauch gemacht hat, läuft am 19. Juni 2018 aus und soll daher rechtzeitig vor Laufzeitende durch eine im Wesentlichen inhaltsgleiche neue Ermächtigung mit wiederum fünfjähriger Laufzeit ersetzt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 6.1 Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2013 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten wird, soweit von ihr bis zur Erteilung der nachfolgend unter Ziffer 6.2 enthaltenen neuen Ermächtigung kein Gebrauch gemacht wurde, hiermit aufgehoben und durch die nachfolgend unter Ziffer 6.2 enthaltene neue Ermächtigung ersetzt. 6.2 Der Vorstand der Gesellschaft wird hiermit ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Juni 2022 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 350.000.000,00 mit befristeter oder unbefristeter Laufzeit auszugeben. Die auf Grundlage dieser Ermächtigung ausgegebenen Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte dürfen keine Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft vorsehen. Die Ausgabe kann gegen Bar- und/oder Sachleistung erfolgen. Die Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte können außer in Euro - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - auch in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Sie können auch durch ein in- oder ausländisches Unternehmen begeben werden, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist (nachfolgend '*Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft*'); in diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, für die emittierende Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft seitens der Gesellschaft die Garantie für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft aus den
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May 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)