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DGAP-HV: Sixt SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Sixt SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Sixt SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2017 
in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-05-19 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Pullach i.Isartal Inhaber-Stammaktien 
WKN 723 132 
ISIN DE0007231326 Inhaber-Vorzugsaktien 
WKN 723 133 
ISIN DE0007231334 Namens-Stammaktien 
ISIN DE000A1K0656 Amtsgericht München, HRB 206738 
Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere 
Aktionäre zu der am 
*30. Juni 2017, 10:00 Uhr* (Einlass ab 9:00 Uhr), im 
Hilton Munich Park Hotel, 
Am Tucherpark 7, 80538 München, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt 
   SE, des Berichts über die Lage des Konzerns und 
   der Sixt SE einschließlich der 
   Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289 
   Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht 
   vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten 
   Unterlagen der Hauptversammlung nach der 
   gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG) 
   lediglich zugänglich zu machen. Dementsprechend 
   erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   - Der im festgestellten Jahresabschluss 
     ausgewiesene Bilanzgewinn des 
     Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 
     150.974.712,83 wird wie folgt verwendet: 
 
     Ausschüttung einer       EUR 
     Dividende von EUR 1,65   50.105.734,80 
     je 
     dividendenberechtigter 
     Stammaktie 
     Ausschüttung einer       EUR 
     Dividende von EUR 1,67   27.682.330,82 
     je 
     dividendenberechtigter 
     Vorzugsaktie 
     Einstellung in die       EUR 
     Gewinnrücklagen          25.000.000,00 
     Vortrag auf neue         EUR 
     Rechnung                 48.186.647,21 
                              EUR 
                              150.974.712,83 
   - Der Anspruch der Aktionäre auf die 
     Dividende ist am Mittwoch, den 5. Juli 
     2017, zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 
     2 und 3 AktG). 
 
   Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar 
   gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b 
   AktG nicht dividendenberechtigt. Der vorstehende 
   Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass 
   die Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung 
   der Einberufung der Hauptversammlung im 
   Bundesanzeiger keine eigenen Aktien hält. Sollte 
   sich die Zahl der von der Gesellschaft 
   gehaltenen eigenen Stamm- und Vorzugsaktien bis 
   zum Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, 
   wird bei unveränderter Höhe der Dividende je 
   dividendenberechtigter Stamm- bzw. Vorzugsaktie 
   und unveränderter Höhe des in die 
   Gewinnrücklagen einzustellenden Betrags ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands der Sixt SE für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands der Sixt SE für ihre Tätigkeit im 
   Geschäftsjahr 2016 jeweils Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt SE für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Sixt SE für ihre Tätigkeit im 
   Geschäftsjahr 2016 jeweils Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie des Prüfers für eine prüferische 
   Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte/Finanzinformationen im 
   Geschäftsjahr 2017 und im Geschäftsjahr 2018 im 
   Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
 
   - zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft 
     und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 
     sowie zum Prüfer für eine etwaige 
     prüferische Durchsicht unterjähriger 
     Finanzberichte/Finanzinformationen der 
     Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017; 
     und 
   - zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
     Durchsicht unterjähriger 
     Finanzberichte/Finanzinformationen der 
     Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 im 
     Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
     Hauptversammlung im Jahr 2018 
 
   zu wählen. 
 
   Dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats liegt ein 
   Auswahlverfahren gemäß Art. 16 Abs. 3 der 
   Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über 
   spezifische Anforderungen an die 
   Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse zugrunde. Das 
   Auswahlverfahren wurde vom Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft als Gesamtgremium durchgeführt, da 
   ein Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats nicht 
   besteht. In Wahrnehmung der Aufgaben eines 
   Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat nach 
   Durchführung des Auswahlverfahrens die folgenden 
   Prüfungsgesellschaften - mit Präferenz in der 
   Reihenfolge ihrer Nennung - für die Erteilung 
   des Prüfungsmandats empfohlen: 
 
   - Deloitte GmbH 
     Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   - KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung der 
   bestehenden Ermächtigung des Vorstands zur 
   Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen und/oder 
   Genussrechten und die Erteilung einer neuen 
   Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von 
   Gewinnschuldverschreibungen und/oder 
   Genussrechten, auch unter Ausschluss des 
   Bezugsrechts der Aktionäre* 
 
   Der Vorstand ist durch Beschluss der 
   Hauptversammlung vom 20. Juni 2013 gemäß § 
   221 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats Gewinnschuldverschreibungen 
   und/oder Genussrechte im Gesamtnennbetrag von 
   bis zu EUR 350.000.000,00 auszugeben, wobei die 
   betreffenden Gewinnschuldverschreibungen und 
   Genussrechte keine Umtausch- oder Bezugsrechte 
   auf Aktien der Gesellschaft vorsehen dürfen (die 
   '*Ermächtigung 2013*'). Die Ermächtigung 2013, 
   von der die Gesellschaft bis zum Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung der Einberufung der 
   Hauptversammlung im Bundesanzeiger keinen 
   Gebrauch gemacht hat, läuft am 19. Juni 2018 aus 
   und soll daher rechtzeitig vor Laufzeitende 
   durch eine im Wesentlichen inhaltsgleiche neue 
   Ermächtigung mit wiederum fünfjähriger Laufzeit 
   ersetzt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   6.1 Die durch Beschluss der Hauptversammlung 
       vom 20. Juni 2013 erteilte Ermächtigung 
       des Vorstands zur Ausgabe von 
       Gewinnschuldverschreibungen und/oder 
       Genussrechten wird, soweit von ihr bis zur 
       Erteilung der nachfolgend unter Ziffer 6.2 
       enthaltenen neuen Ermächtigung kein 
       Gebrauch gemacht wurde, hiermit aufgehoben 
       und durch die nachfolgend unter Ziffer 6.2 
       enthaltene neue Ermächtigung ersetzt. 
   6.2 Der Vorstand der Gesellschaft wird hiermit 
       ermächtigt, mit Zustimmung des 
       Aufsichtsrats bis zum 29. Juni 2022 
       (einschließlich) einmalig oder 
       mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den 
       Namen lautende Gewinnschuldverschreibungen 
       und/oder Genussrechte im Gesamtnennbetrag 
       von bis zu EUR 350.000.000,00 mit 
       befristeter oder unbefristeter Laufzeit 
       auszugeben. 
 
       Die auf Grundlage dieser Ermächtigung 
       ausgegebenen Gewinnschuldverschreibungen 
       und/oder Genussrechte dürfen keine 
       Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien der 
       Gesellschaft vorsehen. 
 
       Die Ausgabe kann gegen Bar- und/oder 
       Sachleistung erfolgen. Die 
       Gewinnschuldverschreibungen und/oder 
       Genussrechte können außer in Euro - 
       unter Begrenzung auf den entsprechenden 
       Euro-Gegenwert - auch in der gesetzlichen 
       Währung eines OECD-Landes begeben werden. 
       Sie können auch durch ein in- oder 
       ausländisches Unternehmen begeben werden, 
       an dem die Gesellschaft unmittelbar oder 
       mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und 
       des Kapitals beteiligt ist (nachfolgend 
       '*Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft*'); in 
       diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, 
       für die emittierende 
       Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft seitens 
       der Gesellschaft die Garantie für die 
       Erfüllung der Verbindlichkeiten der 
       Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft aus den 

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May 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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