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DGAP-News: Sixt SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Sixt SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2017
in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-05-19 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Pullach i.Isartal Inhaber-Stammaktien
WKN 723 132
ISIN DE0007231326 Inhaber-Vorzugsaktien
WKN 723 133
ISIN DE0007231334 Namens-Stammaktien
ISIN DE000A1K0656 Amtsgericht München, HRB 206738
Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere
Aktionäre zu der am
*30. Juni 2017, 10:00 Uhr* (Einlass ab 9:00 Uhr), im
Hilton Munich Park Hotel,
Am Tucherpark 7, 80538 München,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt
SE, des Berichts über die Lage des Konzerns und
der Sixt SE einschließlich der
Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Eine Feststellung des
Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht
vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten
Unterlagen der Hauptversammlung nach der
gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG)
lediglich zugänglich zu machen. Dementsprechend
erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie
folgt zu beschließen:
- Der im festgestellten Jahresabschluss
ausgewiesene Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR
150.974.712,83 wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer EUR
Dividende von EUR 1,65 50.105.734,80
je
dividendenberechtigter
Stammaktie
Ausschüttung einer EUR
Dividende von EUR 1,67 27.682.330,82
je
dividendenberechtigter
Vorzugsaktie
Einstellung in die EUR
Gewinnrücklagen 25.000.000,00
Vortrag auf neue EUR
Rechnung 48.186.647,21
EUR
150.974.712,83
- Der Anspruch der Aktionäre auf die
Dividende ist am Mittwoch, den 5. Juli
2017, zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz
2 und 3 AktG).
Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar
gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b
AktG nicht dividendenberechtigt. Der vorstehende
Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass
die Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung
der Einberufung der Hauptversammlung im
Bundesanzeiger keine eigenen Aktien hält. Sollte
sich die Zahl der von der Gesellschaft
gehaltenen eigenen Stamm- und Vorzugsaktien bis
zum Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern,
wird bei unveränderter Höhe der Dividende je
dividendenberechtigter Stamm- bzw. Vorzugsaktie
und unveränderter Höhe des in die
Gewinnrücklagen einzustellenden Betrags ein
entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands der Sixt SE für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands der Sixt SE für ihre Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2016 jeweils Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt SE für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats der Sixt SE für ihre Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2016 jeweils Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017 sowie des Prüfers für eine prüferische
Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen im
Geschäftsjahr 2017 und im Geschäftsjahr 2018 im
Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
- zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft
und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017
sowie zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017;
und
- zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 im
Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung im Jahr 2018
zu wählen.
Dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats liegt ein
Auswahlverfahren gemäß Art. 16 Abs. 3 der
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse zugrunde. Das
Auswahlverfahren wurde vom Aufsichtsrat der
Gesellschaft als Gesamtgremium durchgeführt, da
ein Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats nicht
besteht. In Wahrnehmung der Aufgaben eines
Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat nach
Durchführung des Auswahlverfahrens die folgenden
Prüfungsgesellschaften - mit Präferenz in der
Reihenfolge ihrer Nennung - für die Erteilung
des Prüfungsmandats empfohlen:
- Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung der
bestehenden Ermächtigung des Vorstands zur
Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen und/oder
Genussrechten und die Erteilung einer neuen
Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von
Gewinnschuldverschreibungen und/oder
Genussrechten, auch unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre*
Der Vorstand ist durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 20. Juni 2013 gemäß §
221 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats Gewinnschuldverschreibungen
und/oder Genussrechte im Gesamtnennbetrag von
bis zu EUR 350.000.000,00 auszugeben, wobei die
betreffenden Gewinnschuldverschreibungen und
Genussrechte keine Umtausch- oder Bezugsrechte
auf Aktien der Gesellschaft vorsehen dürfen (die
'*Ermächtigung 2013*'). Die Ermächtigung 2013,
von der die Gesellschaft bis zum Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der
Hauptversammlung im Bundesanzeiger keinen
Gebrauch gemacht hat, läuft am 19. Juni 2018 aus
und soll daher rechtzeitig vor Laufzeitende
durch eine im Wesentlichen inhaltsgleiche neue
Ermächtigung mit wiederum fünfjähriger Laufzeit
ersetzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie
folgt zu beschließen:
6.1 Die durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 20. Juni 2013 erteilte Ermächtigung
des Vorstands zur Ausgabe von
Gewinnschuldverschreibungen und/oder
Genussrechten wird, soweit von ihr bis zur
Erteilung der nachfolgend unter Ziffer 6.2
enthaltenen neuen Ermächtigung kein
Gebrauch gemacht wurde, hiermit aufgehoben
und durch die nachfolgend unter Ziffer 6.2
enthaltene neue Ermächtigung ersetzt.
6.2 Der Vorstand der Gesellschaft wird hiermit
ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum 29. Juni 2022
(einschließlich) einmalig oder
mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den
Namen lautende Gewinnschuldverschreibungen
und/oder Genussrechte im Gesamtnennbetrag
von bis zu EUR 350.000.000,00 mit
befristeter oder unbefristeter Laufzeit
auszugeben.
Die auf Grundlage dieser Ermächtigung
ausgegebenen Gewinnschuldverschreibungen
und/oder Genussrechte dürfen keine
Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien der
Gesellschaft vorsehen.
Die Ausgabe kann gegen Bar- und/oder
Sachleistung erfolgen. Die
Gewinnschuldverschreibungen und/oder
Genussrechte können außer in Euro -
unter Begrenzung auf den entsprechenden
Euro-Gegenwert - auch in der gesetzlichen
Währung eines OECD-Landes begeben werden.
Sie können auch durch ein in- oder
ausländisches Unternehmen begeben werden,
an dem die Gesellschaft unmittelbar oder
mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und
des Kapitals beteiligt ist (nachfolgend
'*Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft*'); in
diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt,
für die emittierende
Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft seitens
der Gesellschaft die Garantie für die
Erfüllung der Verbindlichkeiten der
Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft aus den
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May 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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