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DGAP-HV: Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2017 in Parkhotel Ahrensburg, Raum Versailles 1, Lübecker Straße 10a, 22926 Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 28.06.2017 in Parkhotel Ahrensburg, Raum Versailles 
1, Lübecker Straße 10a, 22926 Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-05-19 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft Ahrensburg 
ISIN: DE0005198907 / WKN: 519 890 
 
Zur 
 
*Ordentlichen Hauptversammlung 2017* 
 
laden wir alle Aktionäre unserer Gesellschaft ein. Sie 
findet am 
 
*Mittwoch, den 28. Juni 2017, 09.30 Uhr* 
 
im Parkhotel Ahrensburg, Raum Versailles 1, Lübecker 
Straße 10a, 22926 Ahrensburg, statt. Einlass in 
den Versammlungssaal ist ab 9.00 Uhr. 
 
I. Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
   zum 31. Dezember 2016 nebst Lagebericht des 
   Vorstands, des gebilligten Konzernabschlusses 
   und des Konzernlageberichts des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2016 einschließlich 
   des erläuternden Berichts zu den Angaben nach 
   § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des 
   Handelsgesetzbuches und der Erklärung zur 
   Unternehmensführung gemäß § 289a 
   Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Die genannten Unterlagen liegen vom Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung an in den 
   Geschäftsräumen der Joh. Friedrich Behrens 
   Aktiengesellschaft (nachfolgend auch 
   'Gesellschaft'), Bogenstraße 43-45, 
   22926 Ahrensburg, während der Geschäftszeiten 
   zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden 
   den Aktionären auf Anfrage unverzüglich und 
   kostenlos zugesandt. 
 
   Ferner können sie gemeinsam mit allen 
   weiteren Unterlagen nach § 124a AktG und 
   dieser Einberufung auch im Internet unter 
 
   www.Behrens.AG 
 
   eingesehen werden. Sämtliche der 
   Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu 
   machenden Unterlagen sind auch während der 
   Hauptversammlung einsehbar. 
 
   Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
   bereits festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 
   weist einen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 
   943.271,62 aus. Vorstand und Aufsichtsrat 
   schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. 
   Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
   Höhe von Euro 943.271,62 vollständig als 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglied 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & 
   Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Rothenbaumchaussee 78, 20148 Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
   Ernst & Young GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zu deren 
   Unabhängigkeit eingeholt. 
6. *Beschlussfassung über die Änderung von 
   § 17 Abs. 1 Satz 2 der Satzung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   § 17 Abs. 1 Satz 2 der Satzung wird 
   dahingehend geändert, dass die 
   Aufsichtsratsmitglieder für jedes volle 
   Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum 
   Aufsichtsrat ab dem Geschäftsjahr 2017 eine 
   Vergütung mit einem festen Anteil erhalten, 
   der nunmehr für jedes Mitglied des 
   Aufsichtsrats Euro 9.000,00, für den 
   stellvertretenden Vorsitzenden Euro 13.500,00 
   und für den Vorsitzenden Euro 18.000,00 
   beträgt. Die übrigen Vergütungsregelungen 
   bleiben unverändert. 
 
   § 17 Abs. 1 Satz 2 der Satzung lautet somit 
   künftig wie folgt: 
 
   _'Der feste Anteil beträgt für jedes Mitglied 
   9.000 EUR, für den stellvertretenden 
   Vorsitzenden 13.500 EUR, für den Vorsitzenden 
   18.000 EUR.'_ 
II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 
7.168.000,00. Es ist eingeteilt in 2.800.000 
Stückaktien mit eben so vielen Stimmrechten. Zum 
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hält 
die Gesellschaft keine eigenen Aktien. 
 
*2. Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts ist nach § 19 der Satzung jeder 
Aktionär berechtigt, dessen Anmeldung und 
Berechtigungsnachweis der Gesellschaft 
 
 Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
 c/o Deutsche Bank AG 
 Securities Production 
 General Meetings 
 Postfach 20 01 07 
 60605 Frankfurt am Main 
 Fax-Nummer: +49 (0) 69 / 12012-86045 
 E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
in Textform (§ 126b BGB) mindestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung, d. h. spätestens bis zum Mittwoch, 
21. Juni 2017, 24:00 Uhr, zugegangen ist. Entscheidend 
für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang. 
Der Berechtigungsnachweis hat in Form eines in 
deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b 
BGB) erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch 
das depotführende Kreditinstitut, einen deutschen Notar 
oder eine Wertpapiersammelbank zu erfolgen. Der 
Berechtigungsnachweis hat sich auf den Beginn des 21. 
Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf 
den Mittwoch, 7. Juni 2017, 00:00 Uhr 
('Nachweisstichtag'). 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer wie zuvor beschrieben 
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. 
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
Nachweisstichtag erworben haben, sind somit im 
Verhältnis zur Gesellschaft nicht berechtigt, als 
Aktionär an der Hauptversammlung teilzunehmen oder das 
Stimmrecht auszuüben. Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht 
haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach 
dem Nachweisstichtag veräußert haben. Der 
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der ordnungsgemäßen Anmeldung und des 
ordnungsgemäßen Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
bei der Gesellschaft werden den Aktionären von der 
Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um die Organisation der Hauptversammlung zu 
erleichtern, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für 
die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises 
ihres Anteilsbesitzes an der Gesellschaft Sorge zu 
tragen. 
 
*3. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* 
 
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen wollen oder können, können ihr Stimmrecht 
und ihre weiteren Aktionärsrechte unter entsprechender 
Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch 
durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von 
Aktionären, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär 
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder durch eine 
Aktionärsvereinigung ausüben lassen wollen, müssen den 
Bevollmächtigten bzw. sich selbst fristgerecht und 
formgerecht anmelden oder die fristgerechte und 
formgerechte Anmeldung vom Bevollmächtigten vornehmen 
lassen, und den Berechtigungsnachweis form- und 
fristgerecht der Gesellschaft vorlegen. Vollmachten 
können durch Erklärung gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft 
erteilt werden. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung oder eine sonst in § 135 Abs. 8 
und Abs. 10 AktG genannte Person bevollmächtigt wird, 
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
der Nachweis gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 
126b BGB). 
 
Für die Übermittlung der Vollmacht, des Widerrufs 
bzw. des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft besteht neben der für die Anmeldung 
genannten Adresse die Möglichkeit der Übersendung 
per Fax und per E-Mail: 
 

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May 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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