DJ DGAP-HV: Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2017 in Parkhotel Ahrensburg, Raum Versailles 1, Lübecker Straße 10a, 22926 Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 28.06.2017 in Parkhotel Ahrensburg, Raum Versailles
1, Lübecker Straße 10a, 22926 Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-05-19 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft Ahrensburg
ISIN: DE0005198907 / WKN: 519 890
Zur
*Ordentlichen Hauptversammlung 2017*
laden wir alle Aktionäre unserer Gesellschaft ein. Sie
findet am
*Mittwoch, den 28. Juni 2017, 09.30 Uhr*
im Parkhotel Ahrensburg, Raum Versailles 1, Lübecker
Straße 10a, 22926 Ahrensburg, statt. Einlass in
den Versammlungssaal ist ab 9.00 Uhr.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft
zum 31. Dezember 2016 nebst Lagebericht des
Vorstands, des gebilligten Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichts des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2016 einschließlich
des erläuternden Berichts zu den Angaben nach
§ 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuches und der Erklärung zur
Unternehmensführung gemäß § 289a
Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Die genannten Unterlagen liegen vom Tag der
Einberufung der Hauptversammlung an in den
Geschäftsräumen der Joh. Friedrich Behrens
Aktiengesellschaft (nachfolgend auch
'Gesellschaft'), Bogenstraße 43-45,
22926 Ahrensburg, während der Geschäftszeiten
zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden
den Aktionären auf Anfrage unverzüglich und
kostenlos zugesandt.
Ferner können sie gemeinsam mit allen
weiteren Unterlagen nach § 124a AktG und
dieser Einberufung auch im Internet unter
www.Behrens.AG
eingesehen werden. Sämtliche der
Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu
machenden Unterlagen sind auch während der
Hauptversammlung einsehbar.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
bereits festgestellt ist.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016
weist einen Bilanzgewinn in Höhe von Euro
943.271,62 aus. Vorstand und Aufsichtsrat
schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in
Höhe von Euro 943.271,62 vollständig als
Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem
im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglied
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst &
Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Rothenbaumchaussee 78, 20148 Hamburg, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des
Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate
Governance Kodex vorgesehene Erklärung der
Ernst & Young GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zu deren
Unabhängigkeit eingeholt.
6. *Beschlussfassung über die Änderung von
§ 17 Abs. 1 Satz 2 der Satzung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
§ 17 Abs. 1 Satz 2 der Satzung wird
dahingehend geändert, dass die
Aufsichtsratsmitglieder für jedes volle
Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum
Aufsichtsrat ab dem Geschäftsjahr 2017 eine
Vergütung mit einem festen Anteil erhalten,
der nunmehr für jedes Mitglied des
Aufsichtsrats Euro 9.000,00, für den
stellvertretenden Vorsitzenden Euro 13.500,00
und für den Vorsitzenden Euro 18.000,00
beträgt. Die übrigen Vergütungsregelungen
bleiben unverändert.
§ 17 Abs. 1 Satz 2 der Satzung lautet somit
künftig wie folgt:
_'Der feste Anteil beträgt für jedes Mitglied
9.000 EUR, für den stellvertretenden
Vorsitzenden 13.500 EUR, für den Vorsitzenden
18.000 EUR.'_
II. Weitere Angaben zur Einberufung
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
7.168.000,00. Es ist eingeteilt in 2.800.000
Stückaktien mit eben so vielen Stimmrechten. Zum
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hält
die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
*2. Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts ist nach § 19 der Satzung jeder
Aktionär berechtigt, dessen Anmeldung und
Berechtigungsnachweis der Gesellschaft
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Fax-Nummer: +49 (0) 69 / 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
in Textform (§ 126b BGB) mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung, d. h. spätestens bis zum Mittwoch,
21. Juni 2017, 24:00 Uhr, zugegangen ist. Entscheidend
für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang.
Der Berechtigungsnachweis hat in Form eines in
deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b
BGB) erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch
das depotführende Kreditinstitut, einen deutschen Notar
oder eine Wertpapiersammelbank zu erfolgen. Der
Berechtigungsnachweis hat sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf
den Mittwoch, 7. Juni 2017, 00:00 Uhr
('Nachweisstichtag').
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer wie zuvor beschrieben
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung.
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, sind somit im
Verhältnis zur Gesellschaft nicht berechtigt, als
Aktionär an der Hauptversammlung teilzunehmen oder das
Stimmrecht auszuüben. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht
haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach
dem Nachweisstichtag veräußert haben. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der ordnungsgemäßen Anmeldung und des
ordnungsgemäßen Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären von der
Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um die Organisation der Hauptversammlung zu
erleichtern, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für
die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises
ihres Anteilsbesitzes an der Gesellschaft Sorge zu
tragen.
*3. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte*
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen wollen oder können, können ihr Stimmrecht
und ihre weiteren Aktionärsrechte unter entsprechender
Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch
durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von
Aktionären, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder durch eine
Aktionärsvereinigung ausüben lassen wollen, müssen den
Bevollmächtigten bzw. sich selbst fristgerecht und
formgerecht anmelden oder die fristgerechte und
formgerechte Anmeldung vom Bevollmächtigten vornehmen
lassen, und den Berechtigungsnachweis form- und
fristgerecht der Gesellschaft vorlegen. Vollmachten
können durch Erklärung gegenüber dem zu
Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft
erteilt werden. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung oder eine sonst in § 135 Abs. 8
und Abs. 10 AktG genannte Person bevollmächtigt wird,
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis gegenüber der Gesellschaft der Textform (§
126b BGB).
Für die Übermittlung der Vollmacht, des Widerrufs
bzw. des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft besteht neben der für die Anmeldung
genannten Adresse die Möglichkeit der Übersendung
per Fax und per E-Mail:
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft
Bogenstraße 43-45
22926 Ahrensburg
Fax-Nummer: +49 (0) 4102 / 78-109
E-Mail: Investor.Relations@BeA-Group.com
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer sonst in § 135 Abs. 8
und Abs. 10 AktG genannten Person gilt § 135 AktG.
Dabei sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein
Vollmachtsformular übermittelt, das zur
Vollmachtserteilung verwendet werden kann. Das
Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit
auf Verlangen zugesandt. Es ist auch unter der
Internetadresse der Gesellschaft
www.Behrens.AG
im Bereich Aktie zugänglich. Die Aktionäre werden
gebeten, eine Vollmacht vorzugsweise mittels des von
der Gesellschaft zur Verfügung gestellten
Vollmachtsformulars zu erteilen.
*4. Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft*
Die Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft bietet
ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu
bevollmächtigen und ihr Stimmrecht von diesen in der
Hauptversammlung weisungsgemäß ausüben zu lassen.
Auch hierzu sind die rechtzeitige Anmeldung und Vorlage
des Berechtigungsnachweises erforderlich. Vollmachten
und Weisungen zur Abstimmung zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten müssen vollständig ausgefüllt
übermittelt werden. Die notwendigen Unterlagen und
Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte. Wir bitten, die vollständig
ausgefüllten Vollmachts- und Weisungsvordrucke bis
spätestens Dienstag, 27. Juni 2017, 24.00 Uhr
(Eingangsdatum) per Post oder per Fax an die Joh.
Friedrich Behrens Aktiengesellschaft, Bogenstraße
43-45, 22926 Ahrensburg, Fax-Nummer: +49 (0) 4102 /
78-109, oder per E-Mail an die
Investor.Relations@BeA-Group.com
zurückzusenden. Vollmachten und Weisungen, die nach dem
Dienstag, 27. Juni 2017, 24.00 Uhr, bei der
Gesellschaft eingehen, können leider aus technischen
Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Enthält die
Stimmrechtsvollmacht an den Stimmrechtsvertreter keine
Weisungen, so ist diese ungültig. Wurden den
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Weisungen, aber
keine Vollmacht erteilt, kann eine Vertretung in der
Hauptversammlung durch diese ebenfalls nicht
stattfinden. Bei einer Bevollmächtigung der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erscheint
lediglich deren Name im Teilnehmerverzeichnis und nicht
derjenige des bevollmächtigenden Aktionärs.
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Es wird
darauf hingewiesen, dass Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft nicht an der Abstimmung über Anträge zum
Verfahren in der Hauptversammlung, in der
Hauptversammlung gestellte Gegenanträge oder sonstige
im Vorfeld der Hauptversammlung nicht mitgeteilte
Anträge teilnehmen können. Wortmeldungs- oder
Fragewünsche und Aufträge, in der Hauptversammlung
Anträge zu stellen, können die Stimmrechtsvertreter
nicht entgegennehmen.
Erscheint ein Aktionär nach Bevollmächtigung eines
Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft auf der
Hauptversammlung, so gilt dies nicht als Widerruf der
vorgenannten Vollmachtserteilung an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Die Aktionäre
haben den Widerruf der Vollmacht an den
Stimmrechtsvertreter in Textform zu erklären und der
Gesellschaft in Textform nachzuweisen. Die Gesellschaft
hält dafür Widerrufsformulare bereit.
*5. Rechte der Aktionäre*
*(Angaben nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131
Abs. 1 AktG)*
*a) Erweiterung der Tagesordnung*
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist an den
Vorstand der Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft
zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage
vor der Versammlung, also spätestens bis zum Sonntag,
28. Mai 2017, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie
entsprechende Verlangen an:
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Bogenstraße 43-45
22926 Ahrensburg
Bekanntzumachende Erweiterungen der Tagesordnung werden
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse der Gesellschaft
www.Behrens.AG
im Bereich Aktie veröffentlicht.
*b) Gegenanträge und Wahlvorschläge*
Darüber hinaus kann jeder Aktionär der Gesellschaft
Gegenanträge gegen Vorschläge von Aufsichtsrat und
Vorstand zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie
Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Zugänglich zu machende Wahlvorschläge müssen nicht
begründet werden, aber die Angaben nach § 127 AktG
enthalten. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige
Anfragen sind ausschließlich zu richten an:
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft
Bogenstraße 43-45
22926 Ahrensburg
Fax-Nummer: +49 (0) 4102 / 78-109
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich
zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären einschließlich des Namens des
Aktionärs, zugänglich zu machender Begründung sowie
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der
Internetadresse der Gesellschaft
www.Behrens.AG
im Bereich Aktie veröffentlicht. Dabei werden die
Gegenanträge und Wahlvorschläge berücksichtigt, die bis
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d. h.
spätestens bis Dienstag, 13. Juni 2017, 24.00 Uhr, der
Gesellschaft unter der obigen Adresse zu gehen.
*c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung
erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht
besteht.
*d) Weitergehende Erläuterungen*
Wegen weitergehender Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre verweisen wir auf das entsprechende Dokument,
das unter der Internetadresse der Gesellschaft
www.Behrens.AG
im Bereich Aktie für die Aktionäre bereit gehalten
wird.
*6. Veröffentlichungen auf der Internetseite*
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung
werden die Informationen nach § 124a AktG über die
Internetseite der Gesellschaft
www.Behrens.AG
im Bereich Aktie den Aktionären zugänglich sein.
Ahrensburg, im Mai 2017
*Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2017-05-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft
Bogenstrasse 43
22926 Ahrensburg
Deutschland
Telefon: +49 4102 78104
Fax: +49 4102 78109
E-Mail: Investor.relations@behrens-group.com
Internet: http://www.behrens.ag
ISIN: DE0005198907
WKN: 519890
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
575735 2017-05-19
(END) Dow Jones Newswires
May 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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