DJ DGAP-HV: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2017 in Hamburg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-05-19 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft Hamburg
Wertpapier-Kenn-Nummer 522 950
ISIN DE0005229504 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden die Aktionäre
unserer Gesellschaft ein zu der am *Donnerstag, dem 29. Juni 2017, 10.00
Uhr,*
im Millerntor-Stadion Ballsaal Haupttribüne,
Harald-Stender-Platz 1, 20359 Hamburg, stattfindenden
30. ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bijou Brigitte
modische Accessoires Aktiengesellschaft und des gebilligten
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 sowie der Lageberichte
des Vorstands für die AG und den Konzern, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
HGB
Die unter Punkt 1 genannten Unterlagen können von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
und in den Geschäftsräumen der Bijou Brigitte modische Accessoires
Aktiengesellschaft, Poppenbütteler Bogen 1, 22399 Hamburg, eingesehen
werden. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage
auch unverzüglich und kostenlos zugesandt. Überdies werden die
Unterlagen während der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert
werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 172, 173 AktG findet
zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung statt, da der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss rechtlich
verbindlich bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des
Geschäftsjahres 2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn für das
Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 35.068.309,62 Euro wie folgt zu
verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von 3,00
Euro je dividendenberechtigter
Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von
7.885.116 Stück dividendenberechtigter
Aktien sind dies insgesamt 23.655.348,00
Euro.
b) Der verbleibende Betrag von 11.412.961,62
Euro aus dem Bilanzgewinn wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten
Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei
unveränderter Ausschüttung von 3,00 Euro je dividendenberechtigter
Stückaktie ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die
Gewinnverwendung unterbreitet.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit dem 1. Januar 2017
geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 4.
Juli 2017, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung
Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
6. *Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats*
Die Amtszeit von Herrn Dr. Friedhelm Steinberg, Mitglied des
Aufsichtsrats der Bijou Brigitte modische Accessoires AG und zugleich
dessen Vorsitzender, endet turnusmäßig mit Ablauf der
Hauptversammlung am 29. Juni 2017. Herr Dr. Friedhelm Steinberg steht
für die Wiederwahl zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 der Satzung in
Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4
Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) aus drei Personen, von denen die
Hauptversammlung zwei zu wählen hat. Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden
als Einzelwahl durchgeführt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr. Friedhelm Steinberg, selbstständiger Rechtsanwalt und
Präsident der Hanseatischen Wertpapierbörse, Hamburg, wohnhaft in
Hamburg,
als Vertreter der Anteilseigner für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Dr. Friedhelm Steinberg ist bei den nachfolgend aufgeführten
Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats
oder eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von
Wirtschaftsunternehmen:
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:*
- Aufsichtsratsvorsitzender, BÖAG
Börsen AG, Hamburg-Hannover
- Aufsichtsratsvorsitzender, Deutsche
Zweitmarkt AG, Hamburg
- Aufsichtsratsvorsitzender, Fondsbörse
Deutschland Beteiligungsmakler AG, Hamburg
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:*
- Vorsitzender des Börsenrats der
Hanseatischen Wertpapierbörse, Hamburg
- Mitglied Aufsichtsausschuss,
Versorgungswerk der Ärztekammer
Hamburg, Hamburg
- Mitglied Beirat, Hamburgische
Investitions- und Förderbank, Hamburg
- Mitglied Beirat, HanseMerkur Holding AG,
Hamburg
- Mitglied Beirat, Ed. Heckewerth Nachf.
GmbH & Co. KG, Hiddenhausen
Der vorstehende Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für
seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele.
Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass Herr Dr. Friedhelm
Steinberg den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Abgesehen davon, dass Herr Dr. Friedhelm Steinberg bereits Mitglied des
Aufsichtsrats der Gesellschaft ist, bestehen keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Dr. Friedhelm Steinberg und
der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen, den Organen der
Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance
Kodex.
Herr Dr. Friedhelm Steinberg erfüllt aufgrund seiner Tätigkeit als
Präsident der Hanseatischen Wertpapierbörse, Hamburg, und seiner
früheren Tätigkeit unter anderem als Vorstand bei der Hamburger
Sparkasse AG, Hamburg, die gesetzlichen Voraussetzungen des § 100 Abs.
5 Halbsatz 1 AktG als Mitglied des Aufsichtsrats mit Sachverstand auf
den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung.
Ausführliche Informationen zu Herrn Dr. Friedhelm Steinberg,
einschließlich eines Lebenslaufs und einer Übersicht über die
wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat, finden sich auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
Herr Dr. Friedhelm Steinberg soll erneut als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
*Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung*
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft 8.100.000,00 Euro und ist eingeteilt in 8.100.000 auf den
Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt damit im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 8.100.000. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 214.884 eigene Aktien, aus
denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.
*Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung (mit Nachweisstichtag und
dessen Bedeutung)*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in
Textform gemäß § 126 b BGB in deutscher oder in englischer Sprache
angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts ist durch Nachweis des Anteilsbesitzes des
depotführenden Instituts in Textform gemäß § 126 b BGB zu erbringen und
muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat
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sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 8. Juni 2017, 00.00 Uhr MESZ (sog. Nachweisstichtag), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter nachfolgend genannter Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse spätestens bis zum Ablauf des 22. Juni 2017, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sein: Bijou Brigitte modische Accessoires AG c/o UniCredit Bank AG CBS51DS/GM 80311 München Fax +49 (0)89 540 025 19 E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Der Besitz einer Eintrittskarte ist anders als die ordnungsgemäße Anmeldung und die Nachweiserbringung jedoch keine Teilnahmevoraussetzung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter vorstehender Adresse Sorge zu tragen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag entscheidend. Dementsprechend haben Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag ist auch kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. *Stimmrechtsvertretung* Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig nach den vorstehenden Bestimmungen selbst anmelden. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes und Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB, es sei denn, sie sind an ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine sonstige von § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG erfasste Person oder Institution gerichtet. Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen von § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG erfassten Person oder Institution verlangen diese möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 AktG die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten haben. Die Aktionäre werden daher gebeten, wenn sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen bevollmächtigen möchten, sich mit dieser über die Form der Vollmacht abzustimmen, da Besonderheiten gelten könnten. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch durch die vorherige Übermittlung des Nachweises an folgende Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse erfolgen: Bijou Brigitte modische Accessoires AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Fax +49 (0)89 889 690 655 E-Mail: bijou-brigitte@better-orange.de Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen sich gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes führen. Die Erteilung der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden sollen, muss der Aktionär Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sind Weisungen nicht eindeutig, enthalten sich die Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten der Stimme; dies gilt immer für unvorhergesehene Anträge. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter findet sich ebenfalls auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes und Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung zum Download bereit. Die Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, welche vor der Hauptversammlung erteilt werden, sollen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 28. Juni 2017, 24.00 Uhr MESZ (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an folgende Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Anschrift übermittelt werden: Bijou Brigitte modische Accessoires AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Fax +49 (0)89 889 690 655 E-Mail: bijou-brigitte@better-orange.de Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen oder erteilte Weisungen zu ändern. *Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen (nebst Begründung oder Beschlussvorlage) ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 29. Mai 2017, 24.00 Uhr MESZ, unter der nachfolgenden Anschrift zugegangen sein: Bijou Brigitte modische Accessoires AG Vorstand Poppenbütteler Bogen 1 22399 Hamburg Für Ergänzungsverlangen haben die Antragssteller nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen, halten. Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung. Nach § 70 AktG bestehen für Ergänzungsverlangen bezüglich der Aktienbesitzzeit bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus. *Gegenanträge nach § 126 Abs. 1 AktG* Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand
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May 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126
Abs. 1 AktG zu stellen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen
sein.
Gegenanträge (mit Begründung), die der Gesellschaft unter der nachstehend
angegebenen Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum 14. Juni 2017,
24.00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des
Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im
Internet unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Adresse
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht.
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann
abgesehen werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs.
2 AktG vorliegt. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende
Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse maßgeblich:
Bijou Brigitte modische Accessoires AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Fax +49 (0)89 889 690 666
E-Mail: bijou-brigitte@better-orange.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Das Recht
eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den
verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
*Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG*
Aktionäre sind ferner berechtigt, Wahlvorschläge zur Wahl von
Abschlussprüfern und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zu unterbreiten.
Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.
Wahlvorschläge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen
Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum 14. Juni 2017, 24.00 Uhr
MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach ihrem
Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nicht zugänglich
gemacht werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den
Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle des Vorschlags von
Aufsichtsratsmitgliedern, zusätzlich Angaben zu deren Mitgliedschaft in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. Von einer
Zugänglichmachung eines Wahlvorschlags kann auch abgesehen werden, wenn einer
der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt.
Weitergehende Erläuterungen hierzu finden sich auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Anschrift,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse maßgeblich:
Bijou Brigitte modische Accessoires AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Fax +49 (0)89 889 690 666
E-Mail: bijou-brigitte@better-orange.de
Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Das Recht
eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge auch ohne
vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen,
bleibt unberührt.
*Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie
über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen
Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten
Gründen verweigern. Weitergehende Erläuterungen der Voraussetzungen, unter
denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
*Veröffentlichungen auf der Internetseite*
Weitere Informationen sind der Internetseite der Bijou Brigitte modische
Accessoires AG
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
zu entnehmen. Unter der Rubrik 'Hauptversammlung' stehen alle relevanten
Formulare und Unterlagen zum Download für die Aktionäre bereit. Darüber
hinaus sind hier die Informationen nach § 124 a AktG zur Hauptversammlung zu
finden.
Auf die nach §§ 21 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 28
WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei
Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.
Hamburg, im Mai 2017
*Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2017-05-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft
Poppenbütteler Bogen 1
22399 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 40 606091955
Fax: +49 40 6026409
E-Mail: ir@bijou-brigitte.com
Internet: http://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/investor-relations-overv
iew
ISIN: DE0005229504
WKN: 522 950
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg,
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate
Exchange
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