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DGAP-HV: CropEnergies AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: CropEnergies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2017 in Congress Center Rosengarten, Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: CropEnergies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
CropEnergies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2017 in 
Congress Center Rosengarten, Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-05-19 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
CropEnergies AG Mannheim WKN A0LAUP 
ISIN DE 000A0LAUP1 Einladung und Tagesordnung 
zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
am Dienstag, 18. Juli 2017, 10:00 Uhr im Congress Center Rosengarten, 
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 18. Juli 2017, 10:00 Uhr, im 
Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland, 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts (einschließlich der 
   Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 
   4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016/17, des 
   gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts (einschließlich der 
   Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 
   4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016/17 und des 
   Berichts des Aufsichtsrats* 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2016/17* 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2016/17* 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017/18 sowie des Prüfers für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von unterjährigen 
   Finanzinformationen* 
 
*II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG* 
 
TOP 1 *Vorlage des festgestellten 
      Jahresabschlusses und des Lageberichts 
      (einschließlich der Erläuterungen zu 
      den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) für das 
      Geschäftsjahr 2016/17, des gebilligten 
      Konzernabschlusses und des 
      Konzernlageberichts (einschließlich 
      der Erläuterungen zu den Angaben nach § 
      315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 
      2016/17 und des Berichts des 
      Aufsichtsrats* 
 
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2017 den vom Vorstand 
aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
Beschlussfassung. 
 
TOP 2 *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der CropEnergies AG für 
das Geschäftsjahr 2016/17 von 26.507.035,72 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
Ausschüttung einer Dividende von 0,30   26.175.000,00 EUR 
EUR je Aktie auf 87.250.000 Stückaktien 
Vortrag auf neue Rechnung               332.035,72 EUR 
(Gewinnvortrag) 
=------------------------------------------------------------------------------ 
Bilanzgewinn                            26.507.035,72 EUR 
 
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten 
Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend 
angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der eine 
unveränderte Dividende pro dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 
 
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende 
am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, 
mithin am 21. Juli 2017. 
 
TOP 3 *Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
      für das Geschäftsjahr 2016/17* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2016/17 Entlastung zu erteilen. 
 
TOP 4 *Entlastung der Mitglieder des 
      Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
      2016/17* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
das Geschäftsjahr 2016/17 Entlastung zu erteilen. 
 
TOP 5 *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
Mit Beendigung der am 18. Juli 2017 stattfindenden Hauptversammlung endet die 
Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine Neubestellung 
durch die Hauptversammlung erforderlich. 
 
Der Aufsichtsrat besteht nach § 8 Abs. 1 der Satzung der CropEnergies AG aus 
sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 und § 101 
Abs. 1 Aktiengesetz ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der 
Aktionäre zusammen. 
 
Der Aufsichtsrat - gestützt auf einen entsprechenden Vorschlag des 
Nominierungsausschusses - gibt die nachfolgenden Wahlvorschläge auf der 
Grundlage der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und unter 
Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele 
ab. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen, die bereits jetzt dem 
Aufsichtsrat angehören, als Aktionärsvertreter bis zur Beendigung der 
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die 
Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird), wieder in den Aufsichtsrat zu 
wählen: 
 
*Prof. Dr. Markwart Kunz* 
 
Braunschweig 
Ehem. Mitglied des Vorstands der Südzucker AG 
 
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten_ 
Keine 
 
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien_ 
Keine 
 
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* 
 
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Prof. Dr. Markwart Kunz in keinen 
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur CropEnergies AG oder deren 
Konzernunternehmen, den Organen der CropEnergies AG oder einem wesentlich an der 
CropEnergies AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 
des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. 
 
*Thomas Kölbl* 
 
Speyer 
Mitglied des Vorstands der Südzucker AG 
 
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten_ 
 
- EUWAX Aktiengesellschaft, Stuttgart 
- K+S Aktiengesellschaft, Kassel 
 
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien_ 
 
- Boerse Stuttgart GmbH, Stuttgart 
- AGRANA Internationale Verwaltungs- und 
  Asset-Management GmbH, Wien (Österreich)* 
- AGRANA Stärke GmbH, Wien (Österreich)* 
- AGRANA Zucker GmbH, Wien (Österreich)* 
- ED&F MAN Holdings Limited, London 
  (Großbritannien)* 
- Freiberger Holding GmbH, Berlin* 
- PortionPack Europe Holding B. V., 
  Oud-Beijerland (Niederlande), (Vorsitzender)* 
- Raffinerie Tirlemontoise S.A., Brüssel 
  (Belgien)* 
- Saint Louis Sucre S.A.S., Paris (Frankreich)* 
- Südzucker Polska S.A., Breslau (Polen)* 
- Südzucker Versicherungs-Vermittlungs-GmbH, 
  Mannheim (Vorsitzender)* 
 
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* 
 
Herr Thomas Kölbl ist Mitglied des Vorstands der Südzucker AG, die 
Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft ist. 
 
* Mandat, das der Kandidat als gesetzlicher Vertreter eines herrschenden 
Unternehmens eines Konzerns in zum Konzern gehörenden Unternehmen innehat 
(*Konzernmandat*) 
 
*Dr. Hans-Jörg Gebhard* 
 
Eppingen 
Selbständiger Landwirt in Eppingen und Vorstandsvorsitzender des Verbands 
Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V. 
 
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten_ 
 
- Südzucker AG, Mannheim (Vorsitzender) 
- GoodMills Deutschland GmbH, Hamburg 
 
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien_ 
 
- AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien 
  (Österreich) 
- AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, 
  Wien (Österreich), (2. stellvertretender 
  Vorsitzender) 
- Freiberger Holding GmbH, Berlin 
- Raffinerie Tirlemontoise S.A., Brüssel 
  (Belgien) 
- Saint Louis Sucre S.A.S., Paris (Frankreich) 
- Süddeutsche 
  Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, 
  Stuttgart (Vorsitzender) 
- Vereinigte Hagelversicherung VVaG, Gießen 
- Z & S Zucker und Stärke Holding AG, Wien 
  (Österreich) 
 
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* 
 
Herr Dr. Hans-Jörg Gebhard ist Aufsichtsratsvorsitzender der Südzucker AG, die 
Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft ist, sowie Aufsichtsratsvorsitzender der 
Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, die wiederum 
Mehrheitsaktionärin der Südzucker AG ist. 
 
*Dr. Wolfgang Heer* 
 
Ludwigshafen am Rhein 
Vorsitzender des Vorstands der Südzucker AG 
 
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten_ 
keine 
 
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien_ 
 
- AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien 
  (Österreich) (1. stellvertretender 
  Vorsitzender)* 
- AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, 
  Wien (Österreich), (Vorsitzender)* 
- ED&F MAN Holdings Limited, London 
  (Großbritannien)* 
- Freiberger Holding GmbH, Berlin 
  (Vorsitzender)* 
- PortionPack Europe Holding B. V., 
  Oud-Beijerland (Niederlande)* 
- Raffinerie Tirlemontoise S.A., Brüssel 
  (Belgien)* 
- Saint Louis Sucre S.A.S., Paris (Frankreich)* 
- Südzucker Polska S.A., Breslau (Polen), 
  (stellvertretender Vorsitzender)* 
- Z & S Zucker und Stärke Holding AG, Wien 
  (Österreich), (stellvertretender 
  Vorsitzender)* 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* 
 
Herr Dr. Wolfgang Heer ist Vorsitzender des Vorstands der Südzucker AG, die 
Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft ist. 
 
* Mandat, das der Kandidat als gesetzlicher Vertreter eines herrschenden 
Unternehmens eines Konzerns in zum Konzern gehörenden Unternehmen innehat 
(*Konzernmandat*) 
 
*Franz-Josef Möllenberg* 
 
Rellingen 
Ehem. Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten 
 
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten_ 
 
- Südzucker AG, Mannheim (1. stellvertretender 
  Vorsitzender) 
 
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien_ 
Keine 
 
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* 
 
Herr Franz-Josef Möllenberg ist 1. stellvertretender Vorsitzender des 
Aufsichtsrats der Südzucker AG, die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft ist. 
 
*Norbert Schindler* 
 
Bobenheim am Berg 
Selbständiger Landwirt und Winzer in Bobenheim am Berg sowie Mitglied des 
Deutschen Bundestags 
 
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten_ 
Keine 
 
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien_ 
 
- Kreissparkasse Bad Dürkheim, Bad Dürkheim 
 
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* 
 
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Norbert Schindler in keinen 
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur CropEnergies AG oder deren 
Konzernunternehmen, den Organen der CropEnergies AG oder einem wesentlich an der 
CropEnergies AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 
des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. 
 
Der Aufsichtsrat hat sich bei allen vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, 
dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. 
 
Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten finden Sie in deren 
Lebensläufen auf der Internetseite der Gesellschaft unter: 
 
http://www.cropenergies.com (Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung) 
 
Es ist beabsichtigt, Herrn Prof. Dr. Kunz wieder für den Vorsitz des 
Aufsichtsrats vorzuschlagen. 
 
Es ist außerdem beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
Einzelabstimmung über die Kandidaten entscheiden zu lassen. 
 
TOP 6 *Wahl des Abschlussprüfers und des 
      Konzernabschlussprüfers für das 
      Geschäftsjahr 2017/18 sowie des Prüfers 
      für eine etwaige prüferische Durchsicht 
      von unterjährigen Finanzinformationen* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, 
vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
Frankfurt/Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
Geschäftsjahr 2017/18 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht 
von unterjährigen Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2017/18 und für das 
1. Quartal des Geschäftsjahrs 2018/19 zu bestellen. 
 
*III. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG* 
 
*1. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser 
Hauptversammlung 87.250.000 EUR und ist in 87.250.000 Stückaktien eingeteilt. 
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 
damit jeweils 87.250.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. 
 
*2. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens 11. Juli 2017 (24:00 
Uhr) unter der nachstehenden Adresse: 
 
CropEnergies AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Deutschland 
Telefax: +49 (0) 69 12012-86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erbracht haben, dass sie zu 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 27. Juni 2017, 0:00 Uhr 
(Nachweisstichtag, auch Record Date, genannt), Aktionär der Gesellschaft waren. 
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft 
unter der vorgenannten Adresse bis spätestens 11. Juli 2017 (24:00 Uhr) zugehen. 
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer 
Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform. 
 
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
bei der vorstehend bezeichneten Anmeldestelle der CropEnergies AG werden den 
Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine 
Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche 
Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen 
Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut 
vorgenommen. Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine 
zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar. 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung 
des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung 
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum 
Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst 
nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der 
Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie lassen sich insoweit 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der 
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien 
und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder 
andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei ist Folgendes zu beachten: 
 
Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als 
eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Mangels anderer 
Willenskundgabe des Aktionärs gilt das persönliche Erscheinen des Aktionärs in 
der Hauptversammlung als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht. 
 
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und 
Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu 
Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten daher Aktionäre, die ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 Abs. 8 
und 10 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der 
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden 
über die Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der Gesellschaft an 
die folgende Adresse: 
 
CropEnergies AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Deutschland 
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675 
 
übermittelt werden. 
 
Für die Vollmachtserteilung kann das Formular verwendet werden, das den 
Aktionären nach der Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte übersandt wird. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären auch in diesem Jahr die Möglichkeit, 
von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor 
der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, 
können hierzu ebenfalls das Formular verwenden, das den Aktionären nach der 
Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte übersandt wird. Eine Vollmacht 
zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erfordert, 
dass diesen ausdrückliche Weisungen zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt 
werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen 
erteilten Weisungen abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem 
Ermessen ausüben. 
 
Über die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann nicht an 
Abstimmungen über Anträge zum Verfahren in der Hauptversammlung, erstmals in der 
Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder sonstige nicht 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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