DJ DGAP-HV: CropEnergies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2017 in Congress Center Rosengarten, Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: CropEnergies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung CropEnergies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2017 in Congress Center Rosengarten, Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-05-19 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. CropEnergies AG Mannheim WKN A0LAUP ISIN DE 000A0LAUP1 Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, 18. Juli 2017, 10:00 Uhr im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 18. Juli 2017, 10:00 Uhr, im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. *I. TAGESORDNUNG* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016/17, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016/17 und des Berichts des Aufsichtsrats* 2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17* 4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17* 5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 6. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/18 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen* *II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG* TOP 1 *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016/17, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016/17 und des Berichts des Aufsichtsrats* Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2017 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung. TOP 2 *Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr 2016/17 von 26.507.035,72 EUR wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 0,30 26.175.000,00 EUR EUR je Aktie auf 87.250.000 Stückaktien Vortrag auf neue Rechnung 332.035,72 EUR (Gewinnvortrag) =------------------------------------------------------------------------------ Bilanzgewinn 26.507.035,72 EUR Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der eine unveränderte Dividende pro dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 21. Juli 2017. TOP 3 *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17 Entlastung zu erteilen. TOP 4 *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17 Entlastung zu erteilen. TOP 5 *Wahlen zum Aufsichtsrat* Mit Beendigung der am 18. Juli 2017 stattfindenden Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine Neubestellung durch die Hauptversammlung erforderlich. Der Aufsichtsrat besteht nach § 8 Abs. 1 der Satzung der CropEnergies AG aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 Aktiengesetz ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Der Aufsichtsrat - gestützt auf einen entsprechenden Vorschlag des Nominierungsausschusses - gibt die nachfolgenden Wahlvorschläge auf der Grundlage der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele ab. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen, die bereits jetzt dem Aufsichtsrat angehören, als Aktionärsvertreter bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird), wieder in den Aufsichtsrat zu wählen: *Prof. Dr. Markwart Kunz* Braunschweig Ehem. Mitglied des Vorstands der Südzucker AG _Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten_ Keine _Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien_ Keine *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Prof. Dr. Markwart Kunz in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur CropEnergies AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der CropEnergies AG oder einem wesentlich an der CropEnergies AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. *Thomas Kölbl* Speyer Mitglied des Vorstands der Südzucker AG _Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten_ - EUWAX Aktiengesellschaft, Stuttgart - K+S Aktiengesellschaft, Kassel _Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien_ - Boerse Stuttgart GmbH, Stuttgart - AGRANA Internationale Verwaltungs- und Asset-Management GmbH, Wien (Österreich)* - AGRANA Stärke GmbH, Wien (Österreich)* - AGRANA Zucker GmbH, Wien (Österreich)* - ED&F MAN Holdings Limited, London (Großbritannien)* - Freiberger Holding GmbH, Berlin* - PortionPack Europe Holding B. V., Oud-Beijerland (Niederlande), (Vorsitzender)* - Raffinerie Tirlemontoise S.A., Brüssel (Belgien)* - Saint Louis Sucre S.A.S., Paris (Frankreich)* - Südzucker Polska S.A., Breslau (Polen)* - Südzucker Versicherungs-Vermittlungs-GmbH, Mannheim (Vorsitzender)* *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* Herr Thomas Kölbl ist Mitglied des Vorstands der Südzucker AG, die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft ist. * Mandat, das der Kandidat als gesetzlicher Vertreter eines herrschenden Unternehmens eines Konzerns in zum Konzern gehörenden Unternehmen innehat (*Konzernmandat*) *Dr. Hans-Jörg Gebhard* Eppingen Selbständiger Landwirt in Eppingen und Vorstandsvorsitzender des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V. _Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten_ - Südzucker AG, Mannheim (Vorsitzender) - GoodMills Deutschland GmbH, Hamburg _Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien_ - AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien (Österreich) - AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien (Österreich), (2. stellvertretender Vorsitzender) - Freiberger Holding GmbH, Berlin - Raffinerie Tirlemontoise S.A., Brüssel (Belgien) - Saint Louis Sucre S.A.S., Paris (Frankreich) - Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Stuttgart (Vorsitzender) - Vereinigte Hagelversicherung VVaG, Gießen - Z & S Zucker und Stärke Holding AG, Wien (Österreich) *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* Herr Dr. Hans-Jörg Gebhard ist Aufsichtsratsvorsitzender der Südzucker AG, die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft ist, sowie Aufsichtsratsvorsitzender der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, die wiederum Mehrheitsaktionärin der Südzucker AG ist. *Dr. Wolfgang Heer* Ludwigshafen am Rhein Vorsitzender des Vorstands der Südzucker AG _Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten_ keine _Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien_ - AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien (Österreich) (1. stellvertretender Vorsitzender)* - AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien (Österreich), (Vorsitzender)* - ED&F MAN Holdings Limited, London (Großbritannien)* - Freiberger Holding GmbH, Berlin (Vorsitzender)* - PortionPack Europe Holding B. V., Oud-Beijerland (Niederlande)* - Raffinerie Tirlemontoise S.A., Brüssel (Belgien)* - Saint Louis Sucre S.A.S., Paris (Frankreich)* - Südzucker Polska S.A., Breslau (Polen), (stellvertretender Vorsitzender)* - Z & S Zucker und Stärke Holding AG, Wien (Österreich), (stellvertretender Vorsitzender)*
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May 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* Herr Dr. Wolfgang Heer ist Vorsitzender des Vorstands der Südzucker AG, die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft ist. * Mandat, das der Kandidat als gesetzlicher Vertreter eines herrschenden Unternehmens eines Konzerns in zum Konzern gehörenden Unternehmen innehat (*Konzernmandat*) *Franz-Josef Möllenberg* Rellingen Ehem. Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten _Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten_ - Südzucker AG, Mannheim (1. stellvertretender Vorsitzender) _Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien_ Keine *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* Herr Franz-Josef Möllenberg ist 1. stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Südzucker AG, die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft ist. *Norbert Schindler* Bobenheim am Berg Selbständiger Landwirt und Winzer in Bobenheim am Berg sowie Mitglied des Deutschen Bundestags _Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten_ Keine _Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien_ - Kreissparkasse Bad Dürkheim, Bad Dürkheim *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Norbert Schindler in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur CropEnergies AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der CropEnergies AG oder einem wesentlich an der CropEnergies AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. Der Aufsichtsrat hat sich bei allen vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten finden Sie in deren Lebensläufen auf der Internetseite der Gesellschaft unter: http://www.cropenergies.com (Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung) Es ist beabsichtigt, Herrn Prof. Dr. Kunz wieder für den Vorsitz des Aufsichtsrats vorzuschlagen. Es ist außerdem beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Kandidaten entscheiden zu lassen. TOP 6 *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/18 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/18 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2017/18 und für das 1. Quartal des Geschäftsjahrs 2018/19 zu bestellen. *III. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG* *1. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG* Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 87.250.000 EUR und ist in 87.250.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit jeweils 87.250.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. *2. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS* *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens 11. Juli 2017 (24:00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse: CropEnergies AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main Deutschland Telefax: +49 (0) 69 12012-86045 E-Mail: wp.hv@db-is.com bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erbracht haben, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 27. Juni 2017, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag, auch Record Date, genannt), Aktionär der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens 11. Juli 2017 (24:00 Uhr) zugehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform. Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der vorstehend bezeichneten Anmeldestelle der CropEnergies AG werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar. Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Mangels anderer Willenskundgabe des Aktionärs gilt das persönliche Erscheinen des Aktionärs in der Hauptversammlung als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der Gesellschaft an die folgende Adresse: CropEnergies AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland Telefax: +49 (0) 89 30903-74675 übermittelt werden. Für die Vollmachtserteilung kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären nach der Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte übersandt wird. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären auch in diesem Jahr die Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, können hierzu ebenfalls das Formular verwenden, das den Aktionären nach der Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte übersandt wird. Eine Vollmacht zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erfordert, dass diesen ausdrückliche Weisungen zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Über die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann nicht an Abstimmungen über Anträge zum Verfahren in der Hauptversammlung, erstmals in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder sonstige nicht
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May 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)