DJ DGAP-HV: Syzygy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Syzygy AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Syzygy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2017
in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-05-22 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Syzygy AG Bad Homburg v. d. Höhe WKN 510 480 / ISIN
DE0005104806 Einladung zur Hauptversammlung Wir laden
unsere Aktionäre ein zu der am Freitag, 30. Juni 2017,
10.00 Uhr,
im Vortragssaal der Deutschen Nationalbibliothek
Adickesallee 1
60322 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung.
*I. Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses nebst
Lagebericht und Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2016, des Berichts des
Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289
Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG
am 30. März 2017 gebilligt und den
Jahresabschluss damit festgestellt. Somit
entfällt eine Feststellung durch die
Hauptversammlung.
Jahresabschluss und Konzernabschluss, die
Lageberichte für die Gesellschaft und den
Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats und der
Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen
übernahmerechtlicher Angaben sind der
Hauptversammlung zugänglich zu machen.
Sämtliche vorstehenden Unterlagen sowie der
Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des
Bilanzgewinns liegen vom Tag der Einberufung
an in den Geschäftsräumen der Syzygy AG, Im
Atzelnest 3, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe,
Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus,
sind über die Internetseite der Gesellschaft
unter
http://ir.syzygy.net/
unter 'Hauptversammlung' zugänglich und werden
der Hauptversammlung ebenfalls zugänglich
gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär
auf Verlangen unverzüglich und kostenlos
erteilt und zugesandt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss der Syzygy AG ausgewiesenen
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe
von 11.822.719,48 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung von 0,38 4.846.870,36 EUR
EUR Dividende je
dividendenberechtigter
Stückaktie:
Einstellung in die 0,00 EUR
Gewinnrücklagen:
Gewinnvortrag: 6.975.849,12 EUR
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit
dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hautversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 5. Juli 2017,
fällig.
Derzeit hält die Gesellschaft 73.528 eigene
Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind.
Dies wurde im angegebenen Ausschüttungsbetrag
berücksichtigt. Sollte die Gesellschaft vor
der Hauptversammlung eigene Aktien
veräußern oder neue Aktien mit
Gewinnberechtigung auch für das Geschäftsjahr
2016 ausgeben, so werden Vorstand und
Aufsichtsrat vorschlagen, bei einer
unveränderten Höhe der Dividende von 0,38 EUR
je Aktie eine entsprechend höhere
Gesamtdividende auszuschütten und einen
entsprechend geringeren Gewinn auf neue
Rechnung vorzutragen.
3. *Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über eine Änderung von
§ 3 Abs. 1 der Satzung (Bekanntmachungen)*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Zur Anpassung an die geltende Fassung des § 25
Satz 1 AktG wird in § 3 Abs. 1 der Satzung das
Wort 'elektronischen' gestrichen, so dass § 3
Abs. 1 der Satzung danach wie folgt lautet:
'(1) _Bekanntmachungen der Gesellschaft
erfolgen im Bundesanzeiger.'_
6. *Beschlussfassung über eine Änderung von
§ 9 Abs. 1 der Satzung (Vorsitz in der
Hauptversammlung)*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
§ 9 Abs. 1 der Satzung wird in der bisherigen
Fassung vollständig aufgehoben und wie folgt
neu gefasst:
'(1) Den Vorsitz in der Hauptversammlung
führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats
oder, falls er den Vorsitz nicht
übernimmt, sein Stellvertreter. Wenn
auch der Stellvertreter den Vorsitz
nicht übernimmt, wird der
Versammlungsleiter durch Beschluss des
Aufsichtsrats oder, falls auch ein
solcher nicht vorliegt, durch Beschluss
der in der Hauptversammlung anwesenden
Aufsichtsratsmitglieder mit einfacher
Mehrheit der Stimmen gewählt. Wählbar
sind sowohl Mitglieder des
Aufsichtsrats als auch Dritte.'
7. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2017 sowie gegebenenfalls
für eine prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts
gemäß §§ 37w Abs. 5 und 37y Nr. 2 WpHG
die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, zu wählen.
*II. Weitere Angaben zur Einberufung*
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung des
Nachweisstichtags*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts in der
Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft
unter Vorlage eines besonderen, durch das
depotführende Institut in Textform (§ 126b
BGB) in deutscher oder englischer Sprache
ausgestellten Nachweises des Anteilsbesitzes
anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bei
der nachfolgend genannten Stelle unter der
angegebenen Adresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse spätestens bis Freitag, den
23. Juni 2017, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der
Gesellschaft, zugehen:
Syzygy AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS CA /CS
Am Markt 14-16
28195 Bremen
Telefax: +49 (0)421 3603 153
E-Mail: hv@neelmeyer.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf
den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor
dem Tag der Hauptversammlung, demnach auf
Freitag, den 9. Juni 2017, 00.00 Uhr Ortszeit
am Sitz der Gesellschaft, zu beziehen
(Nachweisstichtag).
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang
des Stimmrechts bemessen sich
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der (vollständigen oder
teilweisen) Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag
bleibt für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe
von Aktien in der Zeit zwischen dem
Nachweisstichtag und der Hauptversammlung:
Wer nach dem Nachweisstichtag und noch vor
der Hauptversammlung (weitere) Aktien
erwirbt, ist mit diesen (weiteren) Aktien
weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Für
die Dividendenberechtigung hat der
Nachweisstichtag keine Bedeutung.
Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter
der oben genannten Adresse werden den
Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Übersendung der
Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu
tragen. Die Eintrittskarten sind lediglich
organisatorische Hilfsmittel und keine
Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts.
2. *Verfahren für die Stimmabgabe bei
Stimmrechtsvertretung*
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person seiner Wahl ausüben
lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung
sind eine fristgerechte Anmeldung und der
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nach den vorstehenden
Bestimmungen (siehe Abschnitt II.1.)
erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär
mehr als eine Person, so kann die
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Gesellschaft eine oder mehrere von diesen, nicht jedoch alle Bevollmächtigten, zurückweisen. Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen bevollmächtigt werden, bedürfen die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: Syzygy AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 889 690 655 E-Mail: syzygy@better-orange.de Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach der oben im Abschnitt II.1. beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter http://ir.syzygy.net/ unter 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung. Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind durch die Vollmacht verpflichtet, das Stimmrecht zu den Tagesordnungspunkten ausschließlich gemäß den Weisungen des Aktionärs zu den in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung auszuüben. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur Stellung von Anträgen und Fragen ist nicht möglich. Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben im Abschnitt II.1. beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter http://ir.syzygy.net/ unter 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung. Der Nachweis der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit den Weisungen muss spätestens mit Ablauf des 29. Juni 2017 bei der oben in diesem Abschnitt genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein. Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 3. *Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG* *Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag des Grundkapitals von 500.000,00 EUR (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft schriftlich, spätestens bis zum Dienstag, dem 30. Mai 2017, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter folgender Adresse zugehen: Vorstand der Syzygy AG Im Atzelnest 3 61352 Bad Homburg Deutschland Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://ir.syzygy.net/ unter 'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. *Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG* Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers bzw. des Aufsichtsrats (sofern diese Gegenstand der Tagesordnung sind) übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an: Syzygy AG Susan Wallenborn Im Atzelnest 3 61352 Bad Homburg Deutschland Telefax +49 (0)6172 9488-272 E-Mail: ir@syzygy.net Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz einschließlich einer Begründung (diese ist bei Wahlvorschlägen gemäß § 127 Aktiengesetz nicht erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter http://ir.syzygy.net/ unter 'Hauptversammlung' veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum Donnerstag, dem 15. Juni 2017, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der oben in diesem Abschnitt genannten Adresse, Telefax-Nr. oder E-Mail-Adresse zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind, insbesondere sofern ein Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären müssen nicht zugänglich gemacht werden. Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers bzw. des Aufsichtsrats auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. *Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Nach § 9 Abs. 2 S. 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorsitzende das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie der einzelnen Frage- und Redebeiträge angemessen festsetzen. Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 Abs. 1 AktG) der Aktionäre können auch im Internet unter http://ir.syzygy.net/ unter 'Hauptversammlung' eingesehen werden.
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May 22, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
4. *Hinweis auf die Internetseite der
Gesellschaft, über die die Informationen nach
§ 124a AktG zugänglich sind*
Die Einberufung der Hauptversammlung, die
zugänglich zu machenden Unterlagen und
Anträge von Aktionären sowie weitere
Informationen stehen auch auf der
Internetseite der Gesellschaft
http://ir.syzygy.net/
unter 'Hauptversammlung' zur Verfügung. Die
Abstimmungsergebnisse werden nach der
Hauptversammlung unter derselben
Internetadresse bekannt gegeben.
5. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR
12.828.450,00 ist im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt
in 12.828.450 Stückaktien. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme. Aus eigenen Aktien steht
der Gesellschaft jedoch kein Stimmrecht zu.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 73.528
eigene Stückaktien. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung somit 12.754.922.
Bad Homburg v. d. Höhe, im Mai 2017
*Syzygy AG*
_Der Vorstand_
2017-05-22 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Syzygy AG
Im Atzelnest 3
61352 Bad Homburg
Deutschland
Telefon: +49 6172 9488 100
E-Mail: s.wallenborn@syzygy.de
Internet: https://www.syzygy.net/global/en/investor-relations
ISIN: DE0005104806
WKN: 510 480
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime
Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange
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