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DGAP-News: SURTECO SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
SURTECO SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
29.06.2017 in Haus der Bayerischen Wirtschaft, München mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-05-22 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
SURTECO SE Buttenwiesen ISIN: DE0005176903
WKN: 517690 Einladung zur Hauptversammlung 2017 Wir
laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 29.
Juni 2017, um 10.00 Uhr im Haus der Bayerischen
Wirtschaft
Max-Joseph-Straße 5
80333 München beginnenden ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. *TAGESORDNUNG:*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses, der
Lageberichte für die SURTECO SE und den
Konzern einschließlich des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, §
315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie
der Erklärung zur Unternehmensführung
gemäß § 289a HGB mit dem Corporate
Governance Bericht für das Geschäftsjahr
2016, des Vorschlags für die Verwendung des
Bilanzgewinns und des Berichts des
Aufsichtsrats
Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits
festgestellt und den Konzernabschluss
gebilligt hat und eine Beschlussfassung
gesetzlich nicht erforderlich ist.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2016 in Höhe
von Euro (EUR) 12.404.584,80 wie folgt zu
verwenden:
- Zahlung einer Dividende von EUR
12.404.584,80. Auf die ausgegebenen
15.505.731 Aktien entfällt eine Dividende
von EUR 0,80 je Stückaktie entsprechend
einer rechnerischen Beteiligung am
Grundkapital von jeweils EUR 1,00.
Die Dividende ist am 4. Juli 2017 zahlbar.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Jahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Die Amtszeit von Herrn Markus Kloepfer als
Mitglied des Aufsichtsrats der SURTECO SE
endet mit Beendigung der Hauptversammlung am
29. Juni 2017.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle von
Herrn Markus Kloepfer Herrn Dr. Christoph
Amberger, selbstständiger Unternehmer, Utting
am Ammersee, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt, sofern die Hauptversammlung
nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt, bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Mitglieds des Aufsichtsrats
für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn
seiner Amtszeit beschließt. Das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
wird nicht mitgerechnet.
Herr Dr. Amberger verfügt über folgende
weitere Mitgliedschaften in anderen,
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* Mitglied des Beirats der Frischpack GmbH,
Mailling
* Mitglied des Beirats der Detia Degesch
Gruppe, Laudenbach
* Aufsichtsratsvorsitzender der Riber - KWS
Sementes S.A., Patos de Minas, Brasilien
Herr Dr. Amberger ist außerdem
stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
der Klöpfer und Königer GmbH & Co. KG,
Garching, die an der SURTECO SE als
Aktionärin wesentlich beteiligt ist. Insoweit
besteht zwischen Herrn Dr. Amberger und der
Klöpfer und Königer GmbH &. Co. KG eine
geschäftliche Beziehung. Im Übrigen ist
Herr Dr. Amberger unabhängig im Sinne von
Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate
Governance Kodex.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet
sich nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr.
2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über
das Statut der Europäischen Gesellschaft
(SE), Amtsblatt EG Nr. L 294 vom 10. November
2001, Seite 1 (nachfolgend auch
'SE-Verordnung' genannt) in Verbindung mit §
95 Satz 2 des Aktiengesetzes (AktG) und § 8
Absatz (1) der Satzung. Danach besteht der
Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, die von
der Hauptversammlung gewählt werden, soweit
sich nicht aus der Vereinbarung nach dem
SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) über die
Arbeitnehmerbeteiligung etwas anderes ergibt.
Aufgrund der Vereinbarung vom 13. Februar
2007 nach dem SEBG werden drei Mitglieder des
Aufsichtsrats von Betriebsräten des
SURTECO-Konzerns nach näherer Maßgabe
der Vereinbarung als Arbeitnehmervertreter in
den Aufsichtsrat entsandt. Die
Hauptversammlung hat demgemäß die
Möglichkeit, insgesamt sechs Mitglieder des
Aufsichtsrats als Anteilseignervertreter zu
wählen.
Die Gesellschaft unterliegt weder dem
Mitbestimmungsgesetz 1976, noch dem
Drittelbeteiligungsgesetz oder anderen
Mitbestimmungsgesetzen.
6. *Wahl des Abschlussprüfers sowie des Prüfers
für die prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2017*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor,
die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. Dies
umfasst auch die Wahl zum Prüfer für die
prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten, die vor der
ordentlichen Hauptversammlung 2018
aufgestellt werden, soweit die prüferische
Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte
beauftragt wird.
II. *WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft nominal EUR 15.505.731,00. Es
ist eingeteilt in 15.505.731 Stückaktien mit
einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von EUR 1,00 je Stückaktie. Sämtliche
Stückaktien sind Stammaktien. Jede Stammaktie
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung bestehen somit insgesamt
15.505.731 Stimmen.
2. *Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts;
Nachweisstichtag*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der
Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich spätestens bis zum Ablauf des 22.
Juni 2017 in Textform in deutscher oder
englischer Sprache bei nachstehender Adresse
angemeldet haben:
SURTECO SE
c/o Commerzbank AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Fax +49 (0) 69/136 26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Die Aktionäre müssen ihre Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist
bis zum Ablauf des 22. Juni 2017 ein in
Textform in deutscher oder englischer Sprache
durch das depotführende Institut erstellter
Nachweis über den Anteilsbesitz beizubringen.
Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 8.
Juni 2017 (Nachweisstichtag) beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis über den Anteilsbesitz
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme
oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich
dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist
für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich.
Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben daher keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe
von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine
Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind für die von ihnen gehaltenen
Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt,
soweit sie sich vom Veräußerer
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen.
3. *Stimmrechtsvertretung*
a) _Bevollmächtigung eines Dritten_
Der Aktionär kann seine Stimmrechte auch
durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl
ausüben lassen. Zur Erteilung der Vollmacht
kann das auf der Rückseite der Eintrittskarte
abgedruckte Formular verwendet werden. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte
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May 22, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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