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DGAP-News: USU Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
04.07.2017 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2017-05-23 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
USU Software AG Möglingen International Security
Identification Number (ISIN):
DE000A0BVU28 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre
unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen
Hauptversammlung
am
Dienstag, den 4. Juli 2017,
Beginn 10:30 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr), im Forum am
Schlosspark, Bürgersaal,
Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg.
_Tagesordnung der Hauptversammlung_
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Berichts über die Lage der
Gesellschaft und des Konzerns
einschließlich des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315
Absatz 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats der USU Software AG jeweils für
das Geschäftsjahr 2016*
_Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen sind
über die Internetseite der Gesellschaft unter_
_www.usu.de/hv2017_
_zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung ausliegen und näher
erläutert. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 1
keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss
bereits gebilligt hat._
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der USU Software AG für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
Der im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2016 erzielte Bilanzgewinn der
Gesellschaft in Höhe von EUR 7.594.797,38 wird
wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer EUR 4.209.508,00
Dividende von EUR 0,40 je
dividendenberechtigter
Stückaktie
für 10.523.770 Stückaktien,
somit insgesamt
Gewinnvortrag des EUR 3.385.289,38
verbleibenden Gewinns auf
neue Rechnung
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Aufhebung des
Genehmigten Kapitals 2012 und Schaffung eines
neuen Genehmigten Kapitals 2017 gegen Bar-
und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum
Ausschluss des Bezugsrechts sowie eine
entsprechende Satzungsänderung (§ 6 Absatz 3
der Satzung)*
Der Vorstand wurde durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 18. Juli 2012 ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17. Juli
2017 einmalig oder mehrfach gegen Bar-
und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu
nominal EUR 5.261.885,00 durch Ausgabe neuer,
auf den Inhaber lautender Stückaktien mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital der
Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie zu
erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Das
Genehmigte Kapital 2012 stand bis zum
Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung
noch unvermindert zur Verfügung. Die derzeit
geltende Ermächtigung läuft allerdings zum 17.
Juli 2017 aus. Um der Gesellschaft
kursschonende Reaktionsmöglichkeiten auf
Marktgegebenheiten zu erhalten, soll der
Vorstand über den 17. Juli 2017 hinaus
neuerlich ermächtigt werden, das Grundkapital
der Gesellschaft durch die Ausgabe von neuen,
auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu
erhöhen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, unter
Berücksichtigung des Auslaufens des
Genehmigten Kapitals 2012 zum 17. Juli 2017,
das Genehmigte Kapital 2012 aufzuheben, neues
Genehmigtes Kapital 2017 zu schaffen und
demgemäß folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Das Genehmigte Kapital 2012 in § 6 Absatz
3 der Satzung wird, soweit es dann noch
besteht, mit Wirkung auf den Zeitpunkt
der Eintragung des nachfolgend bestimmten
Genehmigten Kapitals 2017 aufgehoben.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3.
Juli 2022 einmalig oder mehrfach gegen
Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt
bis zu nominal EUR 2.630.942,00 durch
Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender
Stückaktien mit einem anteiligen Betrag
am Grundkapital der Gesellschaft von EUR
1,00 je Stückaktie zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2017).
Dabei ist den Aktionären grundsätzlich
ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand
wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre für
Spitzenbeträge auszuschließen
und/oder wenn und soweit dies
erforderlich ist, um Inhabern von
Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder
Inhabern von mit Wandlungspflichten
ausgestatteten
Wandelschuldverschreibungen, die von der
Gesellschaft begeben wurden, ein
Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang
zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung
eines solchen Wandlungs- oder
Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der
Wandlungspflichten zustünde.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre
auszuschließen, wenn die
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt
und der auf die neuen Aktien, für die das
Bezugsrecht ausgeschlossen wird,
insgesamt entfallende anteilige Betrag
des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals
nicht übersteigt - und zwar weder im
Zeitpunkt der Eintragung dieser
Ermächtigung noch im Zeitpunkt der
Ausgabe der neuen Aktien - und der
Ausgabebetrag der neuen Aktien den
Börsenpreis der bereits an der Börse
gehandelten Aktien gleicher Gattung und
Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen
Festlegung des Ausgabebetrages nicht
wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und
Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 des
Aktiengesetzes unterschreitet. Die
Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals
vermindert sich um den anteiligen Betrag
des Grundkapitals, der auf neue oder
zurückerworbene Aktien der Gesellschaft
entfällt, die während der Laufzeit des
Genehmigten Kapitals 2017 unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3
Satz 4 des Aktiengesetzes ausgegeben oder
veräußert wurden sowie um den
anteiligen Betrag am Grundkapital, auf
den sich Options- und/oder
Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus
Schuldverschreibungen beziehen, die
während der Laufzeit des Genehmigten
Kapitals 2017 in sinngemäßer
Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
ausgegeben worden sind.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre bei
Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen,
insbesondere im Zusammenhang mit dem
Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen,
Unternehmensteilen oder
Vermögensgegenständen - auch zum
Aktientausch - sowie im Zusammenhang mit
Unternehmenszusammenschlüssen,
auszuschließen.
Die Aktien können auch von einem oder
mehreren Kreditinstituten oder einem nach
§ 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1
Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das
Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der
Verpflichtung übernommen werden, sie den
Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der Durchführung von
Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten
Kapital 2017, einschließlich des
weiteren Inhalts der Aktienrechte und die
Bedingungen der Aktienausgabe,
festzulegen.
c) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die
Fassung der Satzung nach vollständiger
oder teilweiser Durchführung der Erhöhung
des Grundkapitals aus dem Genehmigten
Kapital 2017 oder nach Ablauf der
Ermächtigungsfrist entsprechend dem
Umfang der bis dahin erfolgten
Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten
Kapital 2017 anzupassen.
d) § 6 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt
neu gefasst:
'Der Vorstand ist ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3.
Juli 2022 einmalig oder mehrfach gegen
Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt
bis zu nominal EUR 2.630.942,00 durch
Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender
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