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DGAP-News: MAX Automation AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
MAX Automation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
30.06.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2017-05-24 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
MAX Automation AG Düsseldorf WKN: A2DA58
ISIN: DE000A2DA588 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Sehr
geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen
Hauptversammlung
der MAX Automation AG am Freitag, den 30. Juni 2017, 11:00 Uhr (MESZ),
in den Räumen des Airporthotel Düsseldorf,
Am Hülserhof 57, 40472 Düsseldorf.
I. TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2016, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des
zusammengefassten Lageberichts für die MAX
Automation AG und den Konzern mit den
erläuternden Berichten des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gemäß § 172 des
Aktiengesetzes (AktG) am 30. März 2017
gebilligt. Der Jahresabschluss ist mit seiner
Billigung durch den Aufsichtsrat
festgestellt. Eine Feststellung des
Jahresabschlusses oder eine Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
nach § 173 AktG ist somit nicht erforderlich.
Die Vorlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind
vielmehr der Hauptversammlung zugänglich zu
machen und sollen dieser erläutert werden,
ohne dass es (abgesehen von der
Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2)
nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung
bedarf.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe
von EUR 13.122.122,64 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer EUR
Dividende von EUR 0,15 4.019.162,25
auf jede der
insgesamt 26.794.415
dividendenberechtigten
Stückaktien
b) Einstellung in die EUR
Gewinnrücklagen 5.000.000,00
c) Gewinnvortrag auf neue EUR
Rechnung 4.102.960,39
d) Bilanzgewinn EUR
13.122.122,64
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der
seit 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am Mittwoch, den
5. Juli 2017, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz
GmbH & Co. KG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, zum
Abschlussprüfer der MAX Automation AG und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2017 zu wählen.
Vor dem Hintergrund der mit der Verordnung
(EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 16. April 2014 über
spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission
(Abschlussprüfer-VO) eingeführten Regelungen
zur Auswahl des Abschlussprüfers hat die MAX
Automation AG ein Auswahlverfahren nach
Maßgabe der Abschlussprüfer-VO
durchgeführt. Die MAX Automation AG hat
keinen Prüfungsausschuss. Da sich der
Aufsichtsrat der MAX Automation AG aus drei
Mitgliedern zusammensetzt, bestehen auch
keine anderen Aufsichtsratsausschüsse.
Deshalb hat der Aufsichtsrat die Aufgaben,
die durch die Abschlussprüfer-VO im
Zusammenhang mit der Auswahl und Bestellung
des Abschlussprüfers dem Prüfungsausschuss
zugewiesen sind, selbst übernommen. Nach
Durchführung des Auswahlverfahrens hat der
Aufsichtsrat zwei Abschlussprüfer bzw.
Prüfungsgesellschaften ausgewählt, die die
Empfehlung entsprechend Art. 16 Abs. 2
Abschlussprüfer-VO darstellen; dies waren die
- Ebner Stolz GmbH & Co. KG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Hannover,
- KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf.
Der Aufsichtsrat hatte eine Präferenz für die
Ebner Stolz GmbH & Co. KG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, und
schlägt diese daher der Hauptversammlung zur
Wahl vor.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Mit Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 30. Juni 2017 endet die
Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder.
Es ist deshalb eine Neuwahl der
Aufsichtsratsmitglieder durch die
Hauptversammlung erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 Abs. 1
Satz 1 der Satzung, §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1,
101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern
zusammen, die sämtlich
Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre sind
und von der Hauptversammlung gewählt werden.
§ 96 Abs. 2 AktG findet keine Anwendung.
Wegen der unter Tagesordnungspunkt 7
vorgeschlagenen formwechselnden Umwandlung
der MAX Automation AG in eine Europäische
Aktiengesellschaft (SE), die bei Zustimmung
der Hauptversammlung voraussichtlich im Laufe
des Jahres 2017 vollzogen sein wird und deren
Vollzug zum Ende der Ämter sämtlicher
Aufsichtsratsmitglieder der MAX Automation AG
führt, bedarf es keiner Bestellung für die
Höchstdauer gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 und
3 der Satzung. Ausreichend ist vielmehr eine
Wahl für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2017 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende
Vertreter der Anteilseigner für die Zeit bis
zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2017
beschließt, in den Aufsichtsrat zu
wählen:
- Herrn Gerhard Lerch, wohnhaft in Hannover,
Dipl.-Betriebswirt, Berater sowie
Vorsitzender des Aufsichtsrats der MAX
Automation AG
- Herrn Dr. Jens Kruse, wohnhaft in Braak,
Generalbevollmächtigter und Leiter des
Bereichs Corporate Finance der Privatbank
M.M. Warburg & CO (AG & Co.)
Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg
- Herrn Oliver Jaster, wohnhaft in Bamberg,
Mitglied des Verwaltungsrats der Günther
Holding SE, Hamburg
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelwahl über die Wahlen zum
Aufsichtsrat der MAX Automation AG abstimmen
zu lassen.
Bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften
im Sinne von § 264d HGB, zu denen die MAX
Automation AG wegen der Börsenzulassung ihrer
Aktien am Regulierten Markt gehört, muss
gemäß § 100 Abs. 5 Halbsatz 1 AktG
mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats
über Sachverstand auf den Gebieten
Rechnungslegung oder Abschlussprüfung
verfügen. Diese Anforderungen werden unter
anderem von Herrn Dr. Jens Kruse erfüllt.
Wenn die Hauptversammlung dem vorstehenden
Wahlvorschlag folgt, sind nach der
Überzeugung des Aufsichtsrats die
Mitglieder des Aufsichtsrats auch zukünftig
in ihrer Gesamtheit im Sinne von § 100 Abs. 5
Halbsatz 2 AktG mit dem Sektor vertraut, in
dem die Gesellschaft tätig ist.
Es ist vorgesehen, dass Herr Gerhard Lerch im
Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung
für den Vorsitz im Aufsichtsrat vorgeschlagen
wird.
*Weitere Angaben in Bezug auf die zur Wahl in
den Aufsichtsrat der MAX Automation AG
vorgeschlagenen Personen*
*Gerhard Lerch*
Herr Gerhard Lerch ist Mitglied in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten der
folgenden Gesellschaften:
- Vecoplan AG, Bad Marienberg
(Vorsitzender).
Herr Gerhard Lerch ist kein Mitglied in
vergleichbaren Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Abgesehen davon, dass Herr Gerhard Lerch
bereits gegenwärtig Vorsitzender des
Aufsichtsrats der MAX Automation AG und zudem
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Vecoplan
AG, Bad Marienberg, einem Tochterunternehmen
der MAX Automation AG, ist, bestehen nach
Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die
Wahlentscheidung der Hauptversammlung
maßgebenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn
Gerhard Lerch einerseits und den
Gesellschaften des MAX Automation-Konzerns,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 24, 2017 09:07 ET (13:07 GMT)
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