DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Im Gerichtsstreit mit Volkswagen
Es geht um Aussagen zu den Abgaswerten eines VW Golf, welche die DUH in eigenen Messungen auf der Straße ermittelt und per Pressemitteilung öffentlich gemacht hatte. Die DUH habe mit dieser Pressemitteilung den Eindruck erweckt, dass VW gesetzliche Abgas-Grenzwerte nicht einhalte, sagte das Gericht. Die von VW angegebenen Abgaswerte seien aber wie vorgesehen durch Labortests ermittelt worden.
"Wenn ein Fahrzeug Grenzwerte im Prüfverfahren einhält, dann halten wir die gesetzlichen Grenzwerte ein", sagte die Anwältin von VW. Nur darauf beziehe sich das Gesetz. Dagegen hielt die DUH, dass eine Prüfung der Abgaswerte unter normalen Bedingungen genauso entscheidend sei wie unter Prüfbedingungen. "Ein Umweltschutzverband muss auch seine Meinung äußern können", sagte Anwalt Remo Klinger.
Die Vorsitzende Richterin sagte, die strittige Pressemitteilung sei keine Meinungsäußerung. Um eine technische Würdigung ging es in dem Streit nicht.
Die DUH hatte nach Erlass der Einstweiligen Verfügung die Aussagen in der Pressemitteilung geschwärzt. Eine Entscheidung soll am 31. Mai verkündet werden./uho/DP/she
ISIN DE0007664039
AXC0269 2017-05-24/18:07